Gewährleistungsrecht bei Vogelkauf

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Tomy

Tomy

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Hallo! Erzähl euch jetzt mal was uns passiert ist.
Wir haben ein Zuchtpaar Rostkappen gekauft, das Männchen ist nach 8 Tagen verstorben. Wir ließen ihn testen in der Histologie, Pathologie, Toxikologie. Nach einigen Wochen stellte sich dann die Diagnose: Er ist an einem Virus gestorben 100 %ig. Nur welcher es war ist schwierig festzustellen. Haben ein Attest bekommen /Abschlussbericht, dass er sehr wahrscheinlich ist dass er das Virus schon vor dem Kauf ín sich gehabt hat, und die starken Veränderungen in Milz / Leber/ Nieren stützen diese Vermutung. Sicher bescheinigen wann er sich ansteckte kann die Klinik es uns nicht, weil sie waren ja bei der Ansteckung ja nicht dabei- Und um das herauszufinden, müsste man einen gesunden Vogel mit Absicht anstecken und schauen was passiert und das geht ja nicht.

Der Verkäufer hat auf dem Kaufvertrag diesen Text:

Als Geschäftsbedingung gilt das Gewährleistungsrecht

Das heisst er gibt und die Gewährleistung, dass der Vogel nicht krank ist und dieses Recht besteht 6 Monate.

Wie seht ihr unsere Chancen wenn wir vor Gericht gehen?? Der Termin beim RA steht schon.
Sind gespannt auf eure Antworten.

MfG !!!
 
Ich würde erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Zuechter führen. Es tut mir leid, was Euch passiert ist. Aber ein persönliches Gespräch stünde für mich jetzt an erstes Stelle. Dann könntet Ihr Euch vielleicht auch den Anwalt sparen.
 
Wir haben schon so oft mit ihm gesprochen und es ist immer schwieriger eine Lösung zu finden. Er sagt er möchte die Ergebnisse der Untersuchung erst selbst nochmal überprüfen lassen und ihn interessiert es eigentlich nicht. Er hat gesagt es ist unser Problem und nicht seins. Wir denken er möchte Zeit vergehen lassen, damit es verjährt (das tut es ja nach einem halben Jahr schon wenn man nichts einfordert). Deshalb müssen wir langsam was tun denn er meldet sich nicht bei uns.
 
Ich denke mir, das ist sein gutes Recht, die Ergebnisse noch mal prüfen zu lassen. Ich würde das auch wollen.

Persönlich würde ich wegen eines Vogels, es sei denn er ist sehr teuer gewesen, keinen Anwalt engagieren. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis. Aber das müßt Ihr entscheiden.

Ich drücke Euch die Daumen, dass alles gut ausgeht.
 
Mittlerweile sind wir bei ca 1500 Euro Schaden (Vogel und Tierartztrechnungen plus neuer Vogel). Ich weiß auch das ihm vor kurzen ein Cayennkiebitz gestorben ist. An was weiß ich nicht. Er hat laufend neue Vögel und gibt sie dann wieder ab. Da ist es kein wunder wenn man Sich irgent ein Virus einfängt. Solche Züchter sind das letzte. Wir hatten früher Schwarzköpfchen die wir hergegeben haben da sie sehr viele Viren und Krankheiten haben können. Der Züchter hatte beim ersten Besuch nur Papageien. Beim zweiten Besuch hatte er direkt neben an Erdbeerköpfchen. Wir haben es ihm gesagt das das nicht gut ist wenn die neben an sind. Darauf er: Die sind bald weg. Als wir das Zuchtpaar abgeholt haben waren die Erbeerköpfen wirklich weg und auf die Frage wo er sie hat hat er geantwortet Verkauft. Wir haben uns nichts weiter gedacht. Ca 3 Wochen später hatte er sie wieder Inseriert zum verkauf. Also hatte er sie vor uns versteckt. Meiner Meinung hat er was zu verbergen. Gemeldet war auch kein einziger Papagei. Jetzt hat er auch noch eine Kontrolle vom Naturschutz (Österreich) am Hals. Ich habe nichts zu verbergen. Alle Papageien gemeldet. Alles sauber und Artgerecht. Wies sein soll das es den Papageien gut geht.
 
Kenne mich mit dem Recht leider nicht aus,
aber wenn es ein ansteckender Virus war, hast Du die anderen Vögel untersuchen lassen?
Nicht dass sie alle krank sind.
Und den neuen Partner erst mal in Quarantäne getan?
Sonst bekommst Du unter Umständen ja nie Ruhe.
Tut mir leid was passiert ist.
 
Dass Du aus Österreich kommst, lässt sich nur erahnen anhand Deiner Beiträge ;). Das wäre ja eine wichtige Information, da in Deutschland die Rechtslage evtl. etwas anders sein könnte.
 
Dass Du aus Österreich kommst, lässt sich nur erahnen anhand Deiner Beiträge ;). Das wäre ja eine wichtige Information, da in Deutschland die Rechtslage evtl. etwas anders sein könnte.
Sehe ich genau so.
Hier werden sich wohl nur die allerwenigsten mit Österreichischem Recht auskennen. Und bei der Schadenshöhe die Du angegeben hast würde ich wenn es so was bei euch gibt zunächst mal einen Rechtspfleger beim Amtsgericht kontaktieren und danach wohl einen Anwalt einschalten.
 
Meines Wissens kommt Tomy aus dem bayerischen Raum,da ist es bis Österreich nicht weit.
Denke nur der Züchter ist aus Österreich.
 
Ja ich selber bin von Deutschland. Der Züchter von Österreich. Bin mal gespannt was die Rechtsanwältin sagt morgen.
 
Braucht man da nicht einen Anwalt der für das österreichische Recht zugelassen ist? :idee:
 
Nee, nur wenn man in Österreich vor Gericht gehen möchte. Wenn es allerdings so nahe an der Grenze ist, sollte ein Rechtsanwalt von dort sich sicherlich auch mit der Gesetzeslage in Österreich auskennen.
 
also wenn der User den Verkäufer verklagen will und der in Österreich sitzt muss diese Klage in Östereich eingereicht werden, dazu muss dann wieder der Rechtsanwalt vor dem dortigen Gericht zugelassen sein - es ist zu bezweifeln, dass dies bei einem deutschen Anwalt der Fall ist. Insofern wird eine Klage wohl eine etwas umständliche Geschichte werden

rebell
 
also wenn der User den Verkäufer verklagen will und der in Österreich sitzt muss diese Klage in Östereich eingereicht werden, dazu muss dann wieder der Rechtsanwalt vor dem dortigen Gericht zugelassen sein - es ist zu bezweifeln, dass dies bei einem deutschen Anwalt der Fall ist. Insofern wird eine Klage wohl eine etwas umständliche Geschichte werden

rebell

Hallo,

nicht unbedingt, in gewissen Fällen kann der Kläger durchaus wählen. Es ist zu empfehlen bei seinem Amtsgericht diese Zuständigkeitsfrage zu klären. Das Amtsgericht muß darüber verbindliche Auskunft erteilen.

( EG-Verordnung Nr. 44/2001, Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, EuGVVO, regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber einem Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU hat, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handlssachen aus anderen Mitgliedstaaten.)
 
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Ick seh schon, det wird widda eene Spannende Sache :+popcorn: Man darf gespannt über den Ausgang dieses Geschehens sein. Aber! Es gibt deutsche Anwälte mit Zulassung für Österreich. Mal googeln. Ob die sich aber mit dem Gewährleistungsrecht im Tierhandel auskennen?
 
Ick seh schon, det wird widda eene Spannende Sache :+popcorn: Man darf gespannt über den Ausgang dieses Geschehens sein. Aber! Es gibt deutsche Anwälte mit Zulassung für Österreich. Mal googeln. Ob die sich aber mit dem Gewährleistungsrecht im Tierhandel auskennen?

Hallo,

Gewährleistungsrecht ist europäisches Recht, die Unterschiede zwischen A und D dürften also nicht so groß sein.
 
Hallo

So sind jetzt beim Rechtsanwalt gewesen.

Der Verkäufer hat jetzt mal von meinen Rechtsanwalt (Deutscher Anwalt) einen saftigen Brief bekommen mal sehen was er macht. Wenn nichts dann müssen wir zu einem Österreichischen Rechtsanwalt mit dem Wir schon in Kontakt stehen gehen und der reicht die Klage dann ein. Das kann dann richtig Teuer werden. Aber solchen Züchtern oder die sich so nennen gehört das handwerk gelegt.

Also jetzt abwarten und Kaffee trinken
 
.... Aber solchen Züchtern oder die sich so nennen gehört das handwerk gelegt.
Ich denke das wird ein Händler sein? Kein echter Züchter. Ich drück dir die Daumen. Hältst Du uns auf dem laufenden?
 
Thema: Gewährleistungsrecht bei Vogelkauf
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