Verhalten

Diskutiere Verhalten im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo zusammen :-) Da ich recht neu bin bei den Aras hätte ich doch mal ne Frage oder Fragen. Hab seit ca. 3 Monaten 2 Dunkelrote Aras eine...
sind die dunkelroten aras nicht auch anhang-b? wenn es so ist, wo steht denn, dass man für diese aras eine haltegenehmigung haben muss? die normale gesetzliche grundlage fehlt doch für anhang-b-tiere, oder?
wenn eine einzelne behörde oder ein einzelner beamter soetwas verlangt, muss es ja nicht automatisch auch rechtlich einwandfrei sein ;)
 
Weil sie Falsch ist. Denn bei mir braucht man die Haltegenehmigung sobald die Tiere in Volieren gehalten werden die nicht am Wohnhaus angebaut sind.
MAl in kurzform gesagt


Lieb bis doch auch :trost:, also mal ganz locker bleiben. Ich tu dir nichts


Das anmelden hat manchmal nichts mit der Haltegenehmigung zu tun
Wenn du schon so in die Bresche haust, dann hättest dabei schreiben müssen
Bei uns in Darmstadt braucht man für Dunkelrote keine Haltegenehmigung


das es in Deutschland orte gibt, wo man auch für dunkelrote aras eine haltegenehmigung braucht. deine aussage daher ist falsch


auch das ist falsch, grund habe ich ja oben weiter geschrieben.



genau das rate ich dir, erst erkundigen dann posten und wenn man sich nicht sicher ist das es überall so ist wie man denkt, vielleicht dabei schreiben das es bei einem so ist, aber wo anders anders sein kann.

also ganz locker, tief luftholen, nochmal das ganze überdenken und dann kannst ja antworten.
Dann mag das so sein das es bei dir anderst ist, in Hessen ist das nicht so da brauche ich für die Dunkelroten keine Haltegenehmigung. Da langt regelrecht die Anmeldung

In so fern war ja dann meine Info nicht ganz falsch was du als erstes geschrieben hast... dann hättest du auch dazu schreiben sollen das das von Bundesland zu Bundesland anderst ist und nicht sagen das ich falsch informiert bin :-)
 
Na ich denke hier werden zwei Dinge in einem Topf geworfen.....einmal die Haltegenehmigung und einmal die Meldepflicht?!
 
Na ich denke hier werden zwei Dinge in einem Topf geworfen.....einmal die Haltegenehmigung und einmal die Meldepflicht?!
na eigentlich nicht, denn wenn es keine haltegenehmigung (rechtlich vorgeschrieben) gibt, kann man da auch nichts durcheinander bringen, oder?
daher wäre es ja interessant, auf welche grundlage sich die behörden stützen, wenn sie für anhang-b-tiere plötzlich eine haltegenehmigung verlangen.


ps. wobei es natürlich grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn generell eine haltegenehmigung verlangt werden würde - nur fehlt bisher dafür ja die rechtliche grundlage.....
 
na eigentlich nicht, denn wenn es keine haltegenehmigung (rechtlich vorgeschrieben) gibt, kann man da auch nichts durcheinander bringen, oder?
daher wäre es ja interessant, auf welche grundlage sich die behörden stützen, wenn sie für anhang-b-tiere plötzlich eine haltegenehmigung verlangen.


ps. wobei es natürlich grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn generell eine haltegenehmigung verlangt werden würde - nur fehlt bisher dafür ja die rechtliche grundlage.....

Ja aber der TE hat ja nun selber hier geschrieben das er eine AV bauen will und eine ZG machen will,und dann sollte man daraus logischerweise folgern können das dann die Vorraussetzungen anders sind......
 
Guten Abend,
ich verstehe nicht was sich an den Bestimmungen ändert, nur weil er eine Aussenvoliere bauen will und eine Zuchtgenehmigung machen möchte. Die dunkelroten Aras bleiben dann trotzdem Anhang B Tiere, und sind nur meldepflichtig.
 
Guten Abend,
ich verstehe nicht was sich an den Bestimmungen ändert, nur weil er eine Aussenvoliere bauen will und eine Zuchtgenehmigung machen möchte. Die dunkelroten Aras bleiben dann trotzdem Anhang B Tiere, und sind nur meldepflichtig.

Danke Marien,

So habe ich es von der Behörde auch mitgeteilt bekommen und mehr wurde da auch nicht verlangt.
 
der bau einer außenvoliere berührt vielleicht das (örtliche) baurecht, ganz sicher aber nicht die (nicht notwendigen) haltungsgenehmigungen von anhang-b-tieren :)
 
Ja aber der TE hat ja nun selber hier geschrieben das er eine AV bauen will und eine ZG machen will,und dann sollte man daraus logischerweise folgern können das dann die Vorraussetzungen anders sind......
man könnte da logischerweise folgern, dass für den bau der av eine (bau)genehmigung notwendig wird (nicht verwechseln mit haltegenehmigung) und dass der amtsvet die zg (noch) verweigern könnte, wenn ihm die bedingungen nicht gut genug sind - ansonsten ändert sich logischerweise rein gar nichts an den gesetzlichen bestimmungen für die haltung von anhang-b-tieren.
wenn dann auch noch bald die bisher notwendige zg wegfällt, bleibt nur noch die eventuell notwendige baugenehmigung der av, sonst nichts mehr.....alles keine änderungen der voraussetzungen
 
@ modeneser11
@ nachtigal

wenn wir solche wie euch hier nicht hätten :D was wäre das leben denn nur :?
kaum ein paar posting geschrieben, aber dicke backe.:zustimm:

wie wäre es denn, wenn ihr nicht hinter vorgehaltener hand, eure bauhauptungen beweisst?

euer auftreten ist schlecht weg lächerlich, zudem sind euere aussagen falsch.

da ja solche lieben menschen wie ihr es seit :hahaha: doch immer recht habt, biete ich euch einen deal an.

wir wetten, macht mal einen vorschlag, worum wir wetten, das eure aussage , das anhang b tire keine haltegenehmigung brauchen.

nah setzt ihr eure tiere als wetteinsatz????

ich zumindest würde scharf nachdenken bevor ihr was schreibt. nicht das die tiere weg sind
 
au backe, nun hat der herr professor uns aber angst eingeflößt. schnell mal alle tiere in den keller bringen, denn gleich werden sie sonst weggenommen....lachmichwech
aber mit sage und schreibe 365 beiträgen darf man natürlich so einen müll von sich geben, da du ja alles weißt und sicher auch belegen kannst - denn wie soll man etwas beweisen, was gar nicht existiert?
wenn du irgendetwas vom gesetzgeber hast, dass für anhang-b-tiere eine haltegenehmigung erforderlich ist, dann poste es doch, dass wir dummerchen von deinem licht erhellt werden :)
vielleicht solltest du, bevor du deine geistigen ergüsse hier ablädst selber erstmal nachdenken - in diesem sinne ;)


achja: gibt da so ein sprichwort: "wer lust hat zu wetten, hat lust zu betrügen" - nach deinen glorreichen postings hier traue ich dir so eine kleine feinheit durchaus zu, immerhin hast du schon soooooooooo viele beiträge hier geschrieben, dass du sicher die genehmigung dafür hast :D
 
Hallo Herder Hunde,
auch ich habe hier noch nicht viel geschrieben, bin aber seit meiner Kindheit mit Papageien verwachsen ( also über 45 Jahre). Womit nimmst Du Dir denn das Recht heraus, dass nur User mit vielen Beiträgen Recht haben? Oder muss ich hier wie Du schreiben: einfach laut, respektlos dem Gegenüber und klotzig/ protzig?

Könntest Du mir bitte einen Gesetztestext ( gibt ja alle im Internet) geben, indem steht das ich eine Haltegenehmigung für Anhang B Tiere benötige? Ich habe gesucht, jedoch nichts gefunden. Es wäre auch schön wenn Du dieses sachlich machen könntest, und nicht darauf abgezielt Andere ins Lächerliche zuziehen. Ich finde es erschreckend mit welch einer Art Du Deinen Thread- Gesprächspartnern gegenüber trittst.
 
au backe, nun hat der herr professor uns aber angst eingeflößt. schnell mal alle tiere in den keller bringen, denn gleich werden sie sonst weggenommen....lachmichwech
wenn du was zu verbergen hast, ist der keller auch nicht sicher, nur mal so am rande bemerkt

aber mit sage und schreibe 365 beiträgen darf man natürlich so einen müll von sich geben, da du ja alles weißt und sicher auch belegen kannst - denn wie soll man etwas beweisen, was gar nicht existiert?
was du hier müll nennst, ist zu belegen, denn nicht ich habe behauptet das man für anhang b tiere keine haltegenehmigung braucht,
aber vielleicht liest noch mal was du hier zum tehma so geschrieben hast, kann ja sein das es vergessen hast. soll ja vorkommen

wenn du irgendetwas vom gesetzgeber hast, dass für anhang-b-tiere eine haltegenehmigung erforderlich ist, dann poste es doch, dass wir dummerchen von deinem licht erhellt werden :)
wer was behauptet muss es beweisen,
zum anderen habe ich damit kein problem, zeig du mir deine behauptung und ich beiwess dir das gegenteil


vielleicht solltest du, bevor du deine geistigen ergüsse hier ablädst selber erstmal nachdenken - in diesem sinne ;)
beim nachdenke, vor dem posten, überlege ich sehr wohl, ob ich das was ich schreibe auch belegen kann, kann ich es nicht, lass ich das posten

achja: gibt da so ein sprichwort: "wer lust hat zu wetten, hat lust zu betrügen" - nach deinen glorreichen postings hier traue ich dir so eine kleine feinheit durchaus zu, immerhin hast du schon soooooooooo viele beiträge hier geschrieben, dass du sicher die genehmigung dafür hast :D
wieso weichst denn jetzt aus? hast angst das ich dir deine behauptung wiederlege und meinst wenn du unter der gürtellinie gehst wird es besser? mag deinem ego ja helfen, aber hast schon mal dran gedacht was aussehnstehende denken könnten wenn die das lesen?

irgendwann werden alle mal vernünftig, bei manchen dauert es nur länger.

ach so, noch ein kleiner tipp meiner geistigen ergüsse, so wie du es nennst, überdenk deine schreibweisse, sonst wird das hier alles gelöscht,
wäre doch schade für die anderen, die hätten dann doch nichts amüsantes zum lesen
 
@ modeneser11
@ nachtigal

wenn wir solche wie euch hier nicht hätten :D was wäre das leben denn nur :?
kaum ein paar posting geschrieben, aber dicke backe.:zustimm:

wie wäre es denn, wenn ihr nicht hinter vorgehaltener hand, eure bauhauptungen beweisst?

euer auftreten ist schlecht weg lächerlich, zudem sind euere aussagen falsch.

da ja solche lieben menschen wie ihr es seit :hahaha: doch immer recht habt, biete ich euch einen deal an.

wir wetten, macht mal einen vorschlag, worum wir wetten, das eure aussage , das anhang b tire keine haltegenehmigung brauchen.

nah setzt ihr eure tiere als wetteinsatz????

ich zumindest würde scharf nachdenken bevor ihr was schreibt. nicht das die tiere weg sind
Du ich weiß nicht was du eigentlich willst??
Ich habe hier kein auf dicke Backen gemacht !!! Weil das machst du ja hier ständig!

Ich habe regelrecht nur gesagt so wie es bei mir ist und war und du sagst das sei alles falsch.... dann müssen mich die Leute von der behörde ja echt belogen haben.... denn die haben nur die Meldung verlangt und mehr nicht!

Kannst ja dort gerne mal anrufen und selber nachfragen!

HIER SENDE ICH DIR MAL DEN MAIL- VERLAUF


Sehr geehrter Herr Sablowski,



die Anmeldung der Tiere ist bei meiner Behörde vorzunehmen. Dazu benötige ich Ihre vollständige Anschrift sowie Kopien der Herkunftsnachweise bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere. Zu- und Abgänge von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV der örtlich zuständigen Artenschutzbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist die legale Herkunft der Tiere nachzuweisen. Bei Tieren des Anhang A sind dazu Kopien der EG-Bescheinigung vorzulegen. Bei Tieren des Anhang B können Zuchtbestätigungen oder ähnliches vorgelegt werden. Bei eigenen Nachzuchten ist das Nachweisbuch (falls vorhanden, s. u.) im Original vorzulegen. Bei Vorerwerb (Tiere, die schon vor Inkrafttreten der Schutzvorschriften in Deutschland gehalten wurden) reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage von Rechnung, Quit*tung, Zeugenaussagen von Nachbarn oder Bekannten aus. Sofern „alte“ CITES-Bescheinigungen vorhanden sind, gelten diese weiterhin als Legalitätsnachweis.



Sollten Tiere verenden, so sind evtl. vorhandene Bescheinigungen gemäß Art. 11 der EG-VO 865/2006 (DVO, Abl. EG Nr. L166 S. 1 ff) im Original zurückzugeben.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thorsten Weis



Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz







Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Tel.: +49 (6151) 12 3828

Fax: +49 (6151) 12 6547

E-Mail: **********

Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de



Bitte nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Kommunikation: Das geht schneller, spart Papier und schont die Umwelt!

Diese E-Mail sowie alle mit ihr übertragenen Dateien sind vertraulichen Inhalts und ausschließlich für den Gebrauch durch die Person oder die Organisation bestimmt, an welche sie adressiert wurden. Sofern Sie nicht die benannte Empfängerin bzw. der benannte Empfänger sind, sollten Sie diese E-Mail weder verteilen, noch weiterleiten oder kopieren.

Von: Sven Sablowski [mailto:SvenSablowski@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. März 2012 13:40
An: Weis, Thorsten (RPDA)
Betreff: Papageienhaltung ( Aras)



Sehr geehrter Herr Weis,

möchte eine Auskunft bezüglich Papageienhaltung in Frankfurt am Main.

Es würde sich um 2 Aras handeln, meine Frage wäre sind die Tiere bei der Stadt Frankfurt meldepflichtig
und wie sind hier die Gegebenheiten,Vorschriften oder Zuständigkeit?

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Sven Sablowski
 
und ich dachte, dass dir es besser geht, wenn man sich auf dein niveau herablässt und ebenso user, die du nicht kennst beleidigst - ach ich vergaß, das darf man erst mit vielen beiträgen....entschuldige vielmals....
 
Hallo Herder Hunde,
auch ich habe hier noch nicht viel geschrieben, bin aber seit meiner Kindheit mit Papageien verwachsen ( also über 45 Jahre). Womit nimmst Du Dir denn das Recht heraus, dass nur User mit vielen Beiträgen Recht haben? Oder muss ich hier wie Du schreiben: einfach laut, respektlos dem Gegenüber und klotzig/ protzig?

Könntest Du mir bitte einen Gesetztestext ( gibt ja alle im Internet) geben, indem steht das ich eine Haltegenehmigung für Anhang B Tiere benötige? Ich habe gesucht, jedoch nichts gefunden. Es wäre auch schön wenn Du dieses sachlich machen könntest, und nicht darauf abgezielt Andere ins Lächerliche zuziehen. Ich finde es erschreckend mit welch einer Art Du Deinen Thread- Gesprächspartnern gegenüber trittst.

ich nehme mir nichts herraus, ich behaupte aber auch nicht was was nicht stimmt und was ich nicht beweissen könnte
zum anderen hat das nichts mit der anzahl der postings zu tun,

vielleicht versuchst hier nicht alles umzudrehen,
noch mal, hier beim thema wird behauptet, und wer das macht, sollte es beweissen können, das anhang b tiere keine haltegenehmigung brauchen,
so weit stimmt das doch oder?
also warte ich auf den beweiss und dann kann ich wohl meinen beweiss erbringen das es doch sein kann das man eine haltegenehmigung braucht für anhang b tiere,
es ist genau so wie mit der mindestanforderung, schau dir das mal in ruhe an
such es doch mal für die dunkelroten aras raus, denn darum gehts hier im thema ja auch und postet doch mal die masse der voliere.
bitte denk dran wie du es schreibst, das ist kein angriff oder ich will nichts besser wissen, es ist weil es auch da unterschiede gibt.
 
Du ich weiß nicht was du eigentlich willst??
Ich habe hier kein auf dicke Backen gemacht !!! Weil das machst du ja hier ständig!

Ich habe regelrecht nur gesagt so wie es bei mir ist und war und du sagst das sei alles falsch.... dann müssen mich die Leute von der behörde ja echt belogen haben.... denn die haben nur die Meldung verlangt und mehr nicht!

Kannst ja dort gerne mal anrufen und selber nachfragen!

HIER SENDE ICH DIR MAL DEN MAIL- VERLAUF


Sehr geehrter Herr Sablowski,



die Anmeldung der Tiere ist bei meiner Behörde vorzunehmen. Dazu benötige ich Ihre vollständige Anschrift sowie Kopien der Herkunftsnachweise bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere. Zu- und Abgänge von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV der örtlich zuständigen Artenschutzbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist die legale Herkunft der Tiere nachzuweisen. Bei Tieren des Anhang A sind dazu Kopien der EG-Bescheinigung vorzulegen. Bei Tieren des Anhang B können Zuchtbestätigungen oder ähnliches vorgelegt werden. Bei eigenen Nachzuchten ist das Nachweisbuch (falls vorhanden, s. u.) im Original vorzulegen. Bei Vorerwerb (Tiere, die schon vor Inkrafttreten der Schutzvorschriften in Deutschland gehalten wurden) reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage von Rechnung, Quit*tung, Zeugenaussagen von Nachbarn oder Bekannten aus. Sofern „alte“ CITES-Bescheinigungen vorhanden sind, gelten diese weiterhin als Legalitätsnachweis.



Sollten Tiere verenden, so sind evtl. vorhandene Bescheinigungen gemäß Art. 11 der EG-VO 865/2006 (DVO, Abl. EG Nr. L166 S. 1 ff) im Original zurückzugeben.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thorsten Weis



Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz







Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Tel.: +49 (6151) 12 3828

Fax: +49 (6151) 12 6547

E-Mail: **********

Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de



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Von: Sven Sablowski [mailto:SvenSablowski@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. März 2012 13:40
An: Weis, Thorsten (RPDA)
Betreff: Papageienhaltung ( Aras)



Sehr geehrter Herr Weis,

möchte eine Auskunft bezüglich Papageienhaltung in Frankfurt am Main.

Es würde sich um 2 Aras handeln, meine Frage wäre sind die Tiere bei der Stadt Frankfurt meldepflichtig
und wie sind hier die Gegebenheiten,Vorschriften oder Zuständigkeit?

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Sven Sablowski

sorry
und wo steht das was von der haltegenehmigung?
anmelden habe ich gelesen
aber weiter?
 
sorry
und wo steht das was von der haltegenehmigung?
anmelden habe ich gelesen
aber weiter?
Ja darum gehts doch... es wurde keine Haltegenehmigung verlangt wie oft denn jetzt noch ??? Habe selbst mit dem Herren telefoniert es langt regerecht die Anmeldung !

Sorry alles weitere ist mir jetzt auch zu blöd.....
 
Thema: Verhalten

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