Verhalten

Diskutiere Verhalten im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo zusammen :-) Da ich recht neu bin bei den Aras hätte ich doch mal ne Frage oder Fragen. Hab seit ca. 3 Monaten 2 Dunkelrote Aras eine...
Mal von einem neutralen Unbeteiligten, der sich das hier amüsiert durchliest (je größer die Vögel, desto heftiger die Diskussionen ;) ): in der Mail ans RP steht tatsächlich nichts von der Frage nach einer Haltegenehmigung. Aber wäre die nicht vorzulegen, wenn man die Vögel anmeldet, gesetzt den Fall man braucht sie?
 
Mal von einem neutralen Unbeteiligten, der sich das hier amüsiert durchliest (je größer die Vögel, desto heftiger die Diskussionen ;) ): in der Mail ans RP steht tatsächlich nichts von der Frage nach einer Haltegenehmigung. Aber wäre die nicht vorzulegen, wenn man die Vögel anmeldet, gesetzt den Fall man braucht sie?
Hallo Moni,

Ich habe mich wirklich auf allen Ämtern erkundigt da wo ich wohne bevor ich meine Tiere angeschafft habe, wiegesagt sie sollen nur angemeldet sein mehr nicht!
 
Hallo Herder Hunde,
ich habe hier gar nichts verdreht, denn von Dir stammt die Aussage: " kaum ein paar posting geschrieben, aber dicke backe." Das ist extrem überheblich.

Und ich habe hier den gesamten Thread verfolgt. DU hast in den Raum gestellt das man ein Haltegenehmigung für Anhang B Tiere benötigt- warum verlangst DU dann einen Beweis? Da wäre es an Dir irgendeinen Gesetzestext vorzulegen. Ich wäre daran wirklich sehr interessiert. Leider verstehe ich nun aber auch Deinen Zusammenhang mit den Mindestanforderungen nicht. Wie Dir bestimmt bekannt ist, sind diese Mindestanforderungen lediglich eine Empfehlung und kein verankerter Gesetzestext. Trotzdem erschließt sich mir nicht wo Du da nun einen Zusammenhang ziehst.

Zu dem Mail- Verkehr von Modeneser11. Er hat in seiner Mail an das Regierungspräsidium ganz klar nach der Meldepflicht, den Gegebenheiten,Vorschriften oder der Zuständigkeit gefragt. Wäre da irgendetwas von einer Haltungsgenehmigung relevant, so hätte man ihm dieses bestimmt mitgeteilt.

@ Dolcedo: Die Zuchtgenehmigung entfällt, jedoch nicht das geschlossene Beringen nach dem Artenschutzabkommen. Auch ein Nachweisbuch muss für Anhang- Tiere weiter geführt werden. Die Zuchtgenehmigung beruhte ja auf der Psittakoseverordnung. Diese wird vorraussichtlich Ende Sept kmpl. abgeschafft. Auch nachzulesen auf der Homepage des BNA

@Moni: natürlich hätte man ihn dann daruaf hingewiesen. Mir ist aber auch kein Bundesland bekannt in dem eine solche Genehmigung für Anhang B Tiere verlangt wird. Deshalb interessiert es mich ja auch. Hast Du eine?
Wer hat eine für Anhang B Tiere? Von wem wurde eine verlangt? Wo kann ich das nachlesen?
 
was shteht hier in posting 15?

das ist definitiv falsch

also mal langsam wieder unterkommen
Ja was soll denn da stehen?? Also eine Haltegenehmigung und eine Anmeldung sind für mich 2 Paar Schuhe und ich sags jetzt nochmal eine Haltegenehmigung wird oder wurde nicht verlangt!
 
Hallo Herder Hunde,
warum runterkommen? Warum überhaupt solche Bemerkungen? Ist Dir eine normal Konversation nicht möglich?

Und ich bitte Dich nun nochmals! Bitte zeige mir eine Grundlage für Deine Behauptung das Anhang B Tiere eine Haltungsgenehmigung benötigen! Ich werde mich gerne belehren lassen, und dieses dann auch an die zuständige Stelle unserer Behörde weitergeben damit wir hier nichts mehr falsch machen
 
Ich sag doch, ich bin unbeteiligt und neutral ;). Ist mir nur so aufgefallen.

mal für einen neutralen
hätte modeneser11 geschrieben, bei uns braucht man keine haltegenehmigung, hätte ich das stehen lassen, denn ich weiss nicht wie das bei ihm ist

aber wenn er behauptet das in ganz deutschland keine gebraucht wird, dann sag ich was dazu, denn bei uns braucht man eine.
 
Ja was soll denn da stehen?? Also eine Haltegenehmigung und eine Anmeldung sind für mich 2 Paar Schuhe und ich sags jetzt nochmal eine Haltegenehmigung wird oder wurde nicht verlangt!

sorry
aber dashast du doch selbst da gepostet
dann wirst doch wissen was da steht und worum es geht
 
mal für einen neutralen
hätte modeneser11 geschrieben, bei uns braucht man keine haltegenehmigung, hätte ich das stehen lassen, denn ich weiss nicht wie das bei ihm ist

aber wenn er behauptet das in ganz deutschland keine gebraucht wird, dann sag ich was dazu, denn bei uns braucht man eine.

Ja jetzt auf einmal zurückrudern und jetzt sagen das das bei mir so sein könnte.... und meinen darauffolgenden Nachrichten habe ich dann auch gesagt das das zumindest in Hessen und bei mir so war.... dennoch haste das immer wieder in Frage gestellt.... und sagtest das wäre falsch... finde das echt schon als lügner hingestellt... :-((

sorry sowas finde ich nicht richtig von dir!!!

Desweitern dann bring doch mal den Gegenbeweis.... aber scheinbar nur heiße Luft.....
 
Herder Hunde,
ich habe mir nun noch einmal die EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) 338/97) angesehen. Darin ist folgendes zu lesen ( die Verordnung gilt Bundesweit):
Tiere des Anhangs B sind Arten, die im WA-Anhang II aufgelistet sind, und solche, deren Überleben durch internationalen Handel in bestimmten Ländern gefährdet ist. Beispielsweise fallen alle Landschildkröten, Riesenschlangen, Warane und Pfeilgiftfrösche darunter, sofern sie nicht schon durch den Anhang A geschützt sind. Tiere der Anhang-B-Arten der Europäischen Artenschutzverordnung dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, müssen jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden.

Ich hoffe dies ist nun deutlich genug
 
Ja jetzt auf einmal zurückrudern und jetzt sagen das das bei mir so sein könnte.... und meinen darauffolgenden Nachrichten habe ich dann auch gesagt das das zumindest in Hessen und bei mir so war.... dennoch haste das immer wieder in Frage gestellt.... und sagtest das wäre falsch... finde das echt schon als lügner hingestellt... :-((

sorry sowas finde ich nicht richtig von dir!!!

Desweitern dann bring doch mal den Gegenbeweis.... aber scheinbar nur heiße Luft.....

ich rudere nicht zurück.
les dir noch mal posting für posting durch

ab posting 15 geht es um die aussage das in ganz deutschland keine haltegenehmigung gebraucht wird, so weit richtig?
dann leg mir das bitte vom amt vor. du behauptest es ja

sobald du das gemacht hast, kann ich dir den gegenbeweiss erbringen das man wohl eine haltegenehmigung in deutschland braucht,
einschränkung, wo überall das kann ich dir nicht sagen ,nur bei uns braucht man sie

ich stelle keinen als lügner hin,
lasse aber nicht locker wenn jemand was behauptet was nicht stimmt
 
Herder Hunde,
ich habe mir nun noch einmal die EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) 338/97) angesehen. Darin ist folgendes zu lesen ( die Verordnung gilt Bundesweit):
Tiere des Anhangs B sind Arten, die im WA-Anhang II aufgelistet sind, und solche, deren Überleben durch internationalen Handel in bestimmten Ländern gefährdet ist. Beispielsweise fallen alle Landschildkröten, Riesenschlangen, Warane und Pfeilgiftfrösche darunter, sofern sie nicht schon durch den Anhang A geschützt sind. Tiere der Anhang-B-Arten der Europäischen Artenschutzverordnung dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, müssen jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden.

Ich hoffe dies ist nun deutlich genug

nein ist es nicht,
auch noch mal für dich
in posting 15 wird was behauptet was nicht stimmt.

wenn der beweiss erbracht ist, übrigens wäre das für hier eine enorme erleichterung papageien zu halten, erbringe ich den gegenbeweiss

merkst du was, im gegensatz zu modeneser11, kann ich es beweissen
 
Ich hab viele Beiträge und wenig Ahnung. Werden meine Posts damit fachlich glaubwürdiger? Ein Mod sollte dann bitte vorsichtshalber meinen Beitragszähler runtersetzen.

@ Herder Hunde: Deine Umgangsformen und deine Art Beiträge zu verfassen lassen zu wünschen übrig. Selbst im Zeitalter des Internets ist es ein Zeichen von Höflichkeit und Wertschätzung den Anderen gegenüber, sich einer einigermaßen sinnvollen Rechtschreibung und Ausdrucks zu befleißigen.

Ich hoffe, dein Wissen um die Papageien ist nicht äquivalent zu deinem Schreibstil.
 
ich rudere nicht zurück.
les dir noch mal posting für posting durch

ab posting 15 geht es um die aussage das in ganz deutschland keine haltegenehmigung gebraucht wird, so weit richtig?
dann leg mir das bitte vom amt vor. du behauptest es ja

sobald du das gemacht hast, kann ich dir den gegenbeweiss erbringen das man wohl eine haltegenehmigung in deutschland braucht,
einschränkung, wo überall das kann ich dir nicht sagen ,nur bei uns braucht man sie

ich stelle keinen als lügner hin,
lasse aber nicht locker wenn jemand was behauptet was nicht stimmt
is ja gut..... aber wenn du mal bei nach Posting 15 weiter ließt dann habe ich auch geschrieben das das zumindest in Hessen und bei mir so ist und war ! und du behauptest es sei immer noch falsch.... darum gehts und das finde ich schon als lügner hingestellt ... sorry!
 
nein ist es nicht,
auch noch mal für dich
in posting 15 wird was behauptet was nicht stimmt.

wenn der beweiss erbracht ist, übrigens wäre das für hier eine enorme erleichterung papageien zu halten, erbringe ich den gegenbeweiss

merkst du was, im gegensatz zu modeneser11, kann ich es beweissen

§1: behörden und user mit vielen beiträgen haben immer recht
§2: sollten behörden und/oder user mit vielen beiträgen einmal unrecht haben, tritt automatisch §1 in kraft

man kann natürlich blindlings alles glauben, was einem vorgesetzt oder von einem verlangt wird oder auch nicht. nicht alles, was von den behörden kommt, ist rechtens, denn auch dort arbeiten (wenn sie es tun) nur menschen, die auch fehler begehen und dann mitunter etwas verlangen, was gar nicht verlangt werden darf.
wer natürlich außerhalb des geltungsbereiches der gesetze (und der eu-artenschutzverordnung) wohnt, bei dem kann natürlich alles anders sein.
 
Hallo Herder Hunde,
Du hast hier behauptet das für Anhang B Tiere eine Haltungsgenehmigung erforderlich ist. Ich habe Dich mehrmals um einen Beleg gebeten, es kam leider nichts. Du behauptest nun sogar das die EU-Artenschutzverordnung nicht stimmt.
Das ist für mich keine Grundlage. Eine Diskussion ist nicht möglich wenn Du immer nur schreibst: " stimmt so nicht". Dann bringe bitte etwas das die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft treten läßt.
 
Hallo Herder Hunde,
Du hast hier behauptet das für Anhang B Tiere eine Haltungsgenehmigung erforderlich ist. .
hallo marien
ich habe gesagt das bei uns eine haltegenehmigung erforderlich ist sobald die tiere in volieren gehalten werden die ausserhalb vom wohnhaus sind.

Ich habe Dich mehrmals um einen Beleg gebeten, es kam leider nichts. Du behauptest nun sogar das die EU-Artenschutzverordnung nicht stimmt. .
das ich den gegenbeweiss erbringe steht geschrieben, aber das ich eu artenschutzverordnung nicht stimmt, habe ich nicht geschrieben.


Das ist für mich keine Grundlage. Eine Diskussion ist nicht möglich wenn Du immer nur schreibst: " stimmt so nicht". Dann bringe bitte etwas das die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft treten läßt.
die grundlage zu einer sachlichen diskusion ist beim verderehen der sätze oder beim dazudichten echt schwer, wieso soll ich jetzt was zur eu artenschuatzverordnung erbringen, wo ich nicht mal was dazu gesagt habe.

bitte dreh doch nicht alles um, un eins nach dem anderen,
 
Hallo Herder Hunde,
ICH verdrehe nichts! Du behauptest erst das in Post 15 etwas Falsches steht. Schauen wir uns das noch einmal an:
"Also Haltegenehmigung brauchst du jetzt für die Dunkelroten Aras nicht in Deutschland" Richtig!
" hab aber meine trotzdem auf dem Amt angemeldet." = auch richtig!
Eure Maße für die Voliere sind ja auch ok, eine Voliere kann nie zu groß sein! = Auch Richtig!

Wo steht dort etwas Falsches?

Dann kommst Du auf die Haltegenehmigung bei AV- Haltung. So eine ist definitiv NICHT erforderlich! Wenn, dann wäre eine Baugenehmigung, sowie eine Gehegegenehmigung erforderlich- aber keine Haltungsgenehmigung!

Und nun komm bitte endlich zum Punkt und zeige wo steht das eine Haltungsgenehmigung erforderlich ist
 
Thema: Verhalten

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