Verhalten

Diskutiere Verhalten im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo zusammen :-) Da ich recht neu bin bei den Aras hätte ich doch mal ne Frage oder Fragen. Hab seit ca. 3 Monaten 2 Dunkelrote Aras eine...
Wenn, dann wäre eine Baugenehmigung, sowie eine Gehegegenehmigung erforderlich
stimmt auch nicht mehr ganz, denn selbst in niedersachsen ;) braucht es für volieren (tiergehege) keine gehegegenehmigung mehr, wenn sie nicht größer als 50m² sind.
 
Warum nur wird man den Gedaken nicht los, dass ehemalige User sich mit neuem Namen hier wieder angemeldet haben? Art und Weise, Schreibstil, Zank und Streitlust lassen diese Vermutung zu. Schade.
 
stimmt auch nicht mehr ganz, denn selbst in niedersachsen ;) braucht es für volieren (tiergehege) keine gehegegenehmigung mehr, wenn sie nicht größer als 50m² sind.

Zeig mir mal bitte wo das bitte so steht.Bedenke bitte das wir hier über Anhang B Tiere reden:-)


@Margaretha_suck.......lol den gleichen Eindruck habe ich auch,aber wenn es Spass macht gönnen wir ihnen denen:zwinker:
 
stimmt auch nicht mehr ganz, denn selbst in niedersachsen ;) braucht es für volieren (tiergehege) keine gehegegenehmigung mehr, wenn sie nicht größer als 50m² sind.
ist es nicht so das es bei baugenehmigungen um m3 geht und nicht um m2?
mir liegt da noch was an von 36 m3 umbauten raum,

ok würde bei deiner aussage ja auch egal sein , denn ich denk mal das es bei deiner angabe oben offen ist, so würde die tiere eh wegfliegen :trost: (kleiner spass am rande)
 
Hallo Herder Hunde,
magst Du mir nun noch die Vorschriften für die Haltungsgenehmigung zeigen?
 
ist es nicht so das es bei baugenehmigungen um m3 geht und nicht um m2?
mir liegt da noch was an von 36 m3 umbauten raum,

ok würde bei deiner aussage ja auch egal sein , denn ich denk mal das es bei deiner angabe oben offen ist, so würde die tiere eh wegfliegen :trost: (kleiner spass am rande)
da fragst du am besten bei deinem zuständigen bauamt nach, denn das ist für baugenehmigungen zuständig - aber da du ja nun auch bau- und gehegegenehmigung in einen topf wirfst, kannst du sicher auch deinen bäcker fragen. (auch kleiner spaß am rande ;))
 
Zeig mir mal bitte wo das bitte so steht.Bedenke bitte das wir hier über Anhang B Tiere reden:-)
asche auf mein haupt, stimmt. :) ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass die anhang-b tiere auch ausgenommen sind und nicht nur anhang-a vertreter, was aber nicht richtig ist. danke für den hinweis :)
 
da fragst du am besten bei deinem zuständigen bauamt nach, denn das ist für baugenehmigungen zuständig - aber da du ja nun auch bau- und gehegegenehmigung in einen topf wirfst, kannst du sicher auch deinen bäcker fragen. (auch kleiner spaß am rande ;))

das musst mir doch jetzt mal erklären.
wieso muss ich bei meinem bauamt nachfragen? bei anhang b tieren ist es doch in ganz deutschland so das man keine haltegenehmigung braucht

und in podting 64 hab ich lediglich die baugenehmigung angesprochen wo liest du das denn mit der gehegegenehmigung von mir?
 
das musst mir doch jetzt mal erklären.
wieso muss ich bei meinem bauamt nachfragen? bei anhang b tieren ist es doch in ganz deutschland so das man keine haltegenehmigung braucht

und in podting 64 hab ich lediglich die baugenehmigung angesprochen wo liest du das denn mit der gehegegenehmigung von mir?

vielleicht solltest du deinen beitrag nochmal genau lesen, insbesondere wenn du dich auf ein zitat von mir berufst, wo die gehegegenehmigung (welche in m² angegeben ist) zur sprache kommt.
wenn du dann völlig daneben die baugenehmigung mit m³ ins spiel bringst, so hat das rein gar nichts mit meinem zitat zu tun und für baugenehmigungen ist nunmal das bauamt zuständig, bei denen du auch die angedachten 36m³ nachfragen kannst.
eigentlich ganz einfach, wenn du wissen würdest, wovon du schreibst und nicht alles durcheinander würfelst.
 
wenn du dann völlig daneben die baugenehmigung mit m³ ins spiel bringst, so hat das rein gar nichts mit meinem zitat zu tun und für baugenehmigungen ist nunmal das bauamt zuständig, bei denen du auch die angedachten 36m³ nachfragen kannst.
eigentlich ganz einfach, wenn du wissen würdest, wovon du schreibst und nicht alles durcheinander würfelst.

das hiese ja, das für die baugenehmigung einer voliere, nur das bauamt zuständig ist
oder
anders geschrieben, wenn ich eine voliere baue, brauche ich die baugenehmigung vom bauamt, mehr nicht?.
oder
heist es das die naturschutzbehörde sich die baugebehmigung übers bauamt für die gehegegenemigung einholt?
oder wie jetzt?
 
Hallo Herder Hunde,
schade das Du mir nichts rechtliches in Bezug auf eine Haltegenehmigung zeigen kannst oder willst. Es hätte mich doch sehr interessiert was die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft treten lässt.
Oder hast Du Dich lediglich die ganze Zeit vertan und meintest anstelle der Haltegenehmigung die Gehegeverordnung? Dann lass es mich doch bitte auch wissen, damit das Thema erledigt ist
 
Hallo Herder Hunde,
schade das Du mir nichts rechtliches in Bezug auf eine Haltegenehmigung zeigen kannst oder willst. Es hätte mich doch sehr interessiert was die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft treten lässt.
Oder hast Du Dich lediglich die ganze Zeit vertan und meintest anstelle der Haltegenehmigung die Gehegeverordnung? Dann lass es mich doch bitte auch wissen, damit das Thema erledigt ist
Hallo Marien,
ja da warte ich auch schon die ganze Zeit drauf aber naja....^^

Also seine Vögel hätten wir schon gewonnen wenn man die Wette eingegangen wäre.... LOL ;-)
 
Hallo Herder Hunde,
schade das Du mir nichts rechtliches in Bezug auf eine Haltegenehmigung zeigen kannst oder willst. Es hätte mich doch sehr interessiert was die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft treten lässt.
Oder hast Du Dich lediglich die ganze Zeit vertan und meintest anstelle der Haltegenehmigung die Gehegeverordnung? Dann lass es mich doch bitte auch wissen, damit das Thema erledigt ist

drehst hier einiges ganz schön um, kann das sein?
frag ja nur mal so, weil ich nierges was geschrieben habe das die eu artenschutzverordnung ausser kraft setzt.
und dann kommt jetzt die gehegeverordnung, oder heist das jetzt gehegegenehmigung oder doch haltegenehmigung oder wie

lass uns doch mal eins nach dem anderen abwickeln,
ich warte noch auf den beweis von modeneser, das in ganz deutschland für anhang b tiere keine haltegenhmigung gebaucht wird.
 
Hallo Herder Hunde,
ich verdrehe nichts von Dir ( habe ich nun aber schon etliche Male) geschrieben.
Das es in Deutschland keine Haltegenemigung für Anhang B Tiere bedarft, geht doch nun deutlich aus der EU-Artenschutzverordnung hervor. Wenn Du weiterhin darauf pochst, dann muss es doch eine Verordnung geben, die diese ausser Kraft setzt. Und das würde ich gene gezeigt bekommen.

Wieso soll Modeneser denn nochmals die EU-Artenschutzverordnung als Beweis anbringen? Es steht doch nun sehr deutlich darin. Oder zählt es für Dich nur als Beweis wenn er die nochmals zitiert?
 
Nun kommt mal wieder runter...in einer ZG ist eine Haltegenehmigung enthalten,die zb entzogen wird wenn man den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht gerecht wird...sprich wenn man Ara´s in einer AV von zb 1*2 meter hält etc etc etc......


@Elmo.....und wenn man keine Argumente hat,reitet man eben auf die Rechtschreibfehler anderer rum....traurig^^
 
Hallo Dullkopp,
und wenn jemand keine Zuchtgenehmigung hat? Dann hat er automatisch keine Haltegenehmigung? Bitte zeigt mir doch endlich eine offizielle Seite in der ich nachlesen kann, dass ich für Anhang B Tiere eine Haltungsgenehmigung benötige! Diese würde ( wie nun schon oft geschrieben) die EU-Artenschutzverordnung ausser Kraft setzen- und das kann ich nicht glauben.
( ich bin unten... warum immer solch persönliche Anspielungen die nicht zutreffen?)
 
Nun kommt mal wieder runter...in einer ZG ist eine Haltegenehmigung enthalten,die zb entzogen wird wenn man den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht gerecht wird...sprich wenn man Ara´s in einer AV von zb 1*2 meter hält etc etc etc......


@Elmo.....und wenn man keine Argumente hat,reitet man eben auf die Rechtschreibfehler anderer rum....traurig^^
Hallo Dullkopp da hast du ja auch recht. Aber hier gehts rein um die Haltung und nicht die Zucht, für eine normale Haltung brauche ich keine Haltegenehmigung sondern da langt die Meldepflicht.
 
Thema: Verhalten

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