Verhalten

Diskutiere Verhalten im Forum Aras im Bereich Papageien - Hallo zusammen :-) Da ich recht neu bin bei den Aras hätte ich doch mal ne Frage oder Fragen. Hab seit ca. 3 Monaten 2 Dunkelrote Aras eine...
Hallo Dullkopp da hast du ja auch recht. Aber hier gehts rein um die Haltung und nicht die Zucht, für eine normale Haltung brauche ich keine Haltegenehmigung sondern da langt die Meldepflicht.

ich hatte aber vor ein paar Seiten schonmal drauf hingwiesen das du eine ZG machen willst,und daher kam das Thema ja auf...
Als privater Halter brauchst du natürlich keine Haltegenehmigung!
 
ich hatte aber vor ein paar Seiten schonmal drauf hingwiesen das du eine ZG machen willst,und daher kam das Thema ja auf...
Als privater Halter brauchst du natürlich keine Haltegenehmigung!
Ja aber hier verstehen einige ja nicht das man als normaler Halter keine Gehnemigung braucht... dabie sprache ich die ganze Zeit nur von der Haltung.

Meine ZG werde ich ja auch machen die Voraussetzungen dafür sind ja alle erfüllt :-)
 
Ich weiß auch nicht vieleicht verwechseln hier echt einige die Zucht mit der Haltung.....

Ganz klar das wenn ich eine Zucht betreiben möchte ich dafür eine ZG brauche was mit Gehnemigungen verbunden ist... und ich mich mit der Sachkunde vertraut machen muss... Psittacose... ect....

Und ich auch für die Zuchttiere die dementsprechenden Räumlichkeiten brauche um eine Zucht zu betreiben z.B Schutzraum... ect... der dann wieder unter die Baugenehmigung fällt.

Aber ich brauche keine Gehnemigung oder sonst was wenn ich eine normale Hobbyhaltung möchte, sondern da langt regelrecht die Anmeldung bei der zuständiegen Behörde !
 
Ich weiß auch nicht vieleicht verwechseln hier echt einige die Zucht mit der Haltung.....

Ganz klar das wenn ich eine Zucht betreiben möchte ich dafür eine ZG brauche was mit Gehnemigungen verbunden ist... und ich mich mit der Sachkunde vertraut machen muss... Psittacose... ect....

Und ich auch für die Zuchttiere die dementsprechenden Räumlichkeiten brauche um eine Zucht zu betreiben z.B Schutzraum... ect... der dann wieder unter die Baugenehmigung fällt.

Aber ich brauche keine Gehnemigung oder sonst was wenn ich eine normale Hobbyhaltung möchte, sondern da langt regelrecht die Anmeldung bei der zuständiegen Behörde !

somit hast dir ja posting 15 selbst beantwortet
ausnahmen bestätigen das ja
zucht und hobbyhaltung ist halt was anderes obwohl es bei beiden ja um anhang b tiere gehen kann

man sollte also manches nicht so verallgemeinern und es etwas trennen
 
somit hast dir ja posting 15 selbst beantwortet
ausnahmen bestätigen das ja
zucht und hobbyhaltung ist halt was anderes obwohl es bei beiden ja um anhang b tiere gehen kann

man sollte also manches nicht so verallgemeinern und es etwas trennen
Achja..... und hättest du auch mal richtig gelesen... denn da gings die ganze Zeit nur um die Haltung und nicht die Zucht... und du sagtest immer das sei Falsch..... was ja nicht falsch ist.... dannn musst du aber auch dazuschreiben das das bei der ZUCHT anderst ist !

Und nicht sagen das die Auasage falsch ist was rein nur die Haltung betrifft, weil von Zucht hab ich nichts geschrieben

erinner dich : bei uns in Deutschland... baruchste keine Genehmigung für die Haltung........
 
erinner dich : bei uns in Deutschland... baruchste keine Genehmigung für die Haltung........


genau und das ist falsch
denn du siehst ja das man sie doch braucht

oder habe ich geschrieben das man anhang b tiere ohne haltegenehmigung nicht halten darf? nein hab ich nicht

ich wollte keinen masregeln oder so was , ich habe nur versucht klarzumachen das man nicht einfach drauf los schreiben sollte,

es gibt also haltungen wo man die haltegenehmigung braucht und auch welche wo man se nicht braucht
 
genau und das ist falsch
denn du siehst ja das man sie doch braucht

oder habe ich geschrieben das man anhang b tiere ohne haltegenehmigung nicht halten darf? nein hab ich nicht

ich wollte keinen masregeln oder so was , ich habe nur versucht klarzumachen das man nicht einfach drauf los schreiben sollte,

es gibt also haltungen wo man die haltegenehmigung braucht und auch welche wo man se nicht braucht
Trotzdem sind Zucht und normale Haltung 2 Paar Schuhe... und von Zucht war nie die Rede selbst diese Rie aus der Schweiz hat nur von der Haltung geschrieben..... Hätte sie da was von der Zucht erwähnt dann wäre auch meine Antwort gesesen das man bei uns auch eine ZG braucht.... und für die normale Haltung langt die Anmeldung
 
Trotzdem sind Zucht und normale Haltung 2 Paar Schuhe... und von Zucht war nie die Rede selbst diese Rie aus der Schweiz hat nur von der Haltung geschrieben..... Hätte sie da was von der Zucht erwähnt dann wäre auch meine Antwort gesesen das man bei uns auch eine ZG braucht.... und für die normale Haltung langt die Anmeldung


ich hab dir mal eine pn geschreiben
alles weitere was wir jetzt schreiben würden, würde an den zwei paar schuhen nichts ändern, denn es ist so, das man vieles nicht verallgemeinern sollte,
 
Hallo Herder Hunde,
auf Seite 2 hast Du geschrieben: "Denn bei mir braucht man die Haltegenehmigung sobald die Tiere in Volieren gehalten werden die nicht am Wohnhaus angebaut sind. MAl in kurzform gesagt"
Und das ist falsch. Und genau darum ging es. Wenn man die Tiere ausserhalb in Volieren, die nicht an ein Wohnhaus gebaut werden, halten möchte, so braucht man eine Gehegegenehmigung- keine Haltegenehmigung. Du hast seitenlang darauf behaart. Offizielle Links hast Du nicht nennen können.
Aber ich nehme es denn nun mal so hin, das Du es so gemeint hattest, es nun nur nicht zugeben magst. Damit ist es dann auch für mich erledigt
 
Hallo Herder Hunde,
auf Seite 2 hast Du geschrieben: "Denn bei mir braucht man die Haltegenehmigung sobald die Tiere in Volieren gehalten werden die nicht am Wohnhaus angebaut sind. MAl in kurzform gesagt"
Und das ist falsch. Und genau darum ging es. Wenn man die Tiere ausserhalb in Volieren, die nicht an ein Wohnhaus gebaut werden, halten möchte, so braucht man eine Gehegegenehmigung- keine Haltegenehmigung. Du hast seitenlang darauf behaart. Offizielle Links hast Du nicht nennen können.
Aber ich nehme es denn nun mal so hin, das Du es so gemeint hattest, es nun nur nicht zugeben magst. Damit ist es dann auch für mich erledigt

hallo marien
ich brauche eine zg , in der die haltegenehmigung mit drin ist, wenn du die zg hast, vielleichts steht es bei dir ja auch drin. dann brauche ich eine gehegegenhemigung, die brauchte ich auch wenn ich nur tiere halten würde.
ohne der zg, wie sie bei mir ist, würde ich keine ringe für meine nachzuchten bekommen,

jetzt alle unklarheiten beseitigt? :trost:
 
Hallo Herder Hunde,
man braucht eine Zuchtgenehmigung nur wenn man züchten möchte, nicht um eine Haltegenehmigung zu bekommen. Du hast explizit auf eine Haltegenehmigung bestanden. Diese brauch man für Anhang B Tiere nicht, denn für Anhang B Tiere gibt es keine.
Die Zuchtgenehmigung ist wieder etwas anderes, ebenso die Gehegegenehmigung. Und die Zuchtgenehmigung wird es, auf Grund der Abschaffung der Psittakoseverordnung, vorraussichtlich ab Ende Sept. 2012 nicht mal mehr geben.
 
Hallo Herder Hunde,
man braucht eine Zuchtgenehmigung nur wenn man züchten möchte, nicht um eine Haltegenehmigung zu bekommen. Du hast explizit auf eine Haltegenehmigung bestanden. Diese brauch man für Anhang B Tiere nicht, denn für Anhang B Tiere gibt es keine.
Die Zuchtgenehmigung ist wieder etwas anderes, ebenso die Gehegegenehmigung. Und die Zuchtgenehmigung wird es, auf Grund der Abschaffung der Psittakoseverordnung, vorraussichtlich ab Ende Sept. 2012 nicht mal mehr geben.

posting 15
dann
posting 18
und
posting 20

oder worum geht es hier?
 
Es geht um Deine Aussage: "Denn bei mir braucht man die Haltegenehmigung sobald die Tiere in Volieren gehalten werden die nicht am Wohnhaus angebaut sind. MAl in kurzform gesagt" , die Du verbohrt über 10 Seiten verteidigst, jedoch mal so etwas schwenkst, dann angebliche Beweise dafür bringen willst- die es dann aber doch nicht gibt, dann auch nun Deine Post- Angaben wieder usw.
Und aus diesem Grunde sehe ich keine weitere Diskussionsgrundlage mit Dir
 
Hallo Herder Hunde,
man braucht eine Zuchtgenehmigung nur wenn man züchten möchte, nicht um eine Haltegenehmigung zu bekommen. Du hast explizit auf eine Haltegenehmigung bestanden. Diese brauch man für Anhang B Tiere nicht, denn für Anhang B Tiere gibt es keine.
Die Zuchtgenehmigung ist wieder etwas anderes, ebenso die Gehegegenehmigung. Und die Zuchtgenehmigung wird es, auf Grund der Abschaffung der Psittakoseverordnung, vorraussichtlich ab Ende Sept. 2012 nicht mal mehr geben.

Also der Ursprung der Diskussion war aber ein anderer,nämlich das ein schweizer User(in) von einer Haltegenehmigung sprach und Modenser sagte das es sowas in Deutschland nicht gäbe,dem hat Herder_hunde lediglich wiedersprochen.
Und auch wenn die ZG abgeschafft werden soll(dies ist ja noch nicht mal sicher) werden die Inhalte bzw deren Umsetzung wie Mindestanforderungen,Kennzeichnungspflicht etc bestehen bleiben.
 
Hallo Dullkopp,

"von einer Haltegenehmigung sprach und Modenser sagte das es sowas in Deutschland nicht gäbe," er sprach von einer Haltegenehmigung für Anhang B Vögel, und da hat er Recht- eine solche gibt es nicht. Wenn doch, dann bitte zeige mir endlich eine offizielle Seite dazu. Ich habe schon durch die EU- Artenschutzverordnung belegt, das es eine solche Genehmigung für Anhang B Tiere nicht gibt. Dieses dann in Bezug auf die Zuchtgenehmigung zu bringen ist im konkreten Fall nicht richtig, denn es ging rein um eine Haltegenehmigung.

"Und auch wenn die ZG abgeschafft werden soll(dies ist ja noch nicht mal sicher) werden die Inhalte bzw deren Umsetzung wie Mindestanforderungen,Kennzeichnungspflicht etc bestehen bleiben. "
Da sich die Länder mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, ist es nur noch eine formale Sache. Die Kennzeichnung nach der Psittakoseverordnung entfällt, lediglich die Kennzeichnung nach der Bundesartenschutzverordnung bleibt bestehen.
 
Hallo Dullkopp,

"von einer Haltegenehmigung sprach und Modenser sagte das es sowas in Deutschland nicht gäbe," er sprach von einer Haltegenehmigung für Anhang B Vögel, und da hat er Recht- eine solche gibt es nicht. Wenn doch, dann bitte zeige mir endlich eine offizielle Seite dazu. Ich habe schon durch die EU- Artenschutzverordnung belegt, das es eine solche Genehmigung für Anhang B Tiere nicht gibt. Dieses dann in Bezug auf die Zuchtgenehmigung zu bringen ist im konkreten Fall nicht richtig, denn es ging rein um eine Haltegenehmigung.

"Und auch wenn die ZG abgeschafft werden soll(dies ist ja noch nicht mal sicher) werden die Inhalte bzw deren Umsetzung wie Mindestanforderungen,Kennzeichnungspflicht etc bestehen bleiben. "
Da sich die Länder mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, ist es nur noch eine formale Sache. Die Kennzeichnung nach der Psittakoseverordnung entfällt, lediglich die Kennzeichnung nach der Bundesartenschutzverordnung bleibt bestehen.



Nachtigal,ick hör dir Trapsen ;)
 
Hallo Dullkopp,
Ich verstehe Deinen Beitrag nun nicht. Du zitierst mich, sprichst jedoch jemand Anderen an. Und eine informative, themenbezogene Antwort folgte dann auch nicht.
 
Thema: Verhalten

Ähnliche Themen

Tobby
Antworten
6
Aufrufe
364
Sam & Zora
Sam & Zora
S
Antworten
36
Aufrufe
1.224
Karin G.
Karin G.
H
Antworten
7
Aufrufe
467
Holly55
H
W
Antworten
0
Aufrufe
210
Walle84
W
L
Antworten
7
Aufrufe
716
Hoppelpoppel006
Hoppelpoppel006
Zurück
Oben