Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung

Diskutiere Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ein Bekannter von mir hat seit letztes Jahr ein Päärchen Wellensittiche. Dieses Paar hat jetzt 3 Küken bekommen und sitzt schonwieder auf...
Aber wieviel Angst manche heute schon davor haben, in Foren wie hier blöd angemacht zu werden liest man oft bei Beiträgen wie "Ich habe für meine Wellis/Finken eine Voliere von 2 Meter * 1 Meter * 2 Meter" und dann gleich hinterher "aber die Vögel bekommen NATÜRLICH trotzdem Freiflug".

Malik, dass ist toll. Ist mein steter Kampf jetzt endlich erfolgreich. :zustimm:

Nur, wo sind diese vielen Beiträge? :?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eher ist es wohl so, das sie in kleinen Käfigen ihr Dasein fristen, die dann als Volieren bezeichnet werden. Wobei dann Freiflug ganztägig gegeben wird, der nur auf dem Papier steht.
Ein Jahr später kommt dann zufällig ein Foto von der "Voliere", frei nach dem Motto, wer lügt braucht ein gutes Gedächnis, besonders darüber, was man in der Vergangenheit so alles gepostet hat...... Jeder versucht sich so als großer Tierfreund darzustellen......
Das zieht sich durch alle Foren die ich kenne und die Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ivan
 
Eher ist es wohl so, das sie in kleinen Käfigen ihr Dasein fristen, die dann als Volieren bezeichnet werden. Wobei dann Freiflug ganztägig gegeben wird, der nur auf dem Papier steht.

Und wieder der Volierenbegriff. Im Handel werden "Käfige" für den Innenbereich, die frei stehen, einmal etwas pauschal gesagt, als Volieren angeboten. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich persönlich halte für Wellensittiche aus dem allgemein bekannten Angebot nur zwei Volieren für geeignet. Das habe ich schon hinreichend oft geschrieben.

Aber auch für diese beiden Angebote ist täglicher Freiflug nötig. Und zwar ganztägig. Zwei Stunden die Voliere / den Käfig zu öffnen während die Vögel geradez.B. Ruhephase haben, ist völlig sinnlos.
Bei Wellensittichen ist es auch so, dass man Beschädigungen am Mobiliar und den Wänden, sowie übermäßige Verschmutzung sehr gut vermeiden kann. Weshalb ich auch Wellensittiche für die Wohnungshaltung als besonders geeignet ansehe. Dazu kommt, dass ihnen aufgrund ihrer Größe in der Wohnung auch genügend Flugraum zur Verfügung steht.

Schon Nymphensittiche sind, was die Eignung zur Haltung in der Wohnung angeht, bereits kritischer zu betrachten.

Allerdings hat diese Diskussion niun gar nichts mehr mit dem Threadthema zu tun.
 
Da Ihr seit Jahren hier im Forum wohnt reagiert Ihr den ganzen Tag nur .... habe ich gehört ....
 
hallo

hallo ich bin neu hier :) und wollte fragen ob und wenn ja wann die zuchtprüfung wegfällt weil ich bald eine ZG beantragen wollte :) habt ihr tips?
 
Warte einfach ab. Soll doch auf jeden Fall dieses Jahr noch alles geschehen.
 
Da Ihr seit Jahren hier im Forum wohnt reagiert Ihr den ganzen Tag nur .... habe ich gehört ....

immer diese Synonome:zwinker:

IvanTheTerrible
Mit Sicherheit nicht, aber ich habe hier reagiert, nicht agiert.
Ivan

Le Perruche
Zitat von IvanTheTerrible
aber ich habe hier reagiert, nicht agiert.Ivan
Da sind wir schon zwei.

@Thomas P.

schau mal hier, vielleicht wirst du schlau draus:zwinker:

http://www.bna-ev.de/download/presse/BNA-Pressemitteilung_Aufhebung_PsittakoseVO.pdf
 
Wir waren damit vor Monaten durch, aber du scheinbar noch nicht?
Der Link hat nichts mit der ZG zu tun und die ist hier das Thema!
Was nun die Kennzeichnungs- und Buchführungspflicht, die im Oktober entfallen soll, von der ZG unterscheidet, ist hier in epischer Breite schon abgehakt worden. Einfach mal die Kommentare lesen.
Ivan
 
Wir waren damit vor Monaten durch, aber du scheinbar noch nicht?
Der Link hat nichts mit der ZG zu tun und die ist hier das Thema!
Was nun die Kennzeichnungs- und Buchführungspflicht, die im Oktober entfallen soll, von der ZG unterscheidet, ist hier in epischer Breite schon abgehakt worden. Einfach mal die Kommentare lesen.
Ivan



also bleibt die ZG und man muss die Vögel nicht mehr berringen0l

nur die nach dem BArtSchV werden weiterhin mit Ringe versehen?

Manchmal denke ich, hier hat bei diesen Thema keiner mehr den Durchblick:zwinker:

und die Züchter die an der "Quelle" sitzen mögen nichts darüber schreiben?
 
Diejenigen, die es betrifft, wissen schon was los ist.
Sicher wird auch die ZG eines Tages entfallen, aber dazu ist die Novellierung des TierSG notwendig und das ist lediglich erst mal angedacht.
Ivan
 
Da sollte man eher auf offizielle Sachen in Zeitschriften warten, als nur so als Beispiel auf Ivan zu vertrauen.
 
Wir waren damit vor Monaten durch, aber du scheinbar noch nicht?
Der Link hat nichts mit der ZG zu tun und die ist hier das Thema!
Was nun die Kennzeichnungs- und Buchführungspflicht, die im Oktober entfallen soll, von der ZG unterscheidet, ist hier in epischer Breite schon abgehakt worden. Einfach mal die Kommentare lesen.
Ivan

Hallo Siggi,
stimmt so aber nicht ganz, im Eingang ging es um eine ZG für Wellensittiche (Post 1) Für diese war bislang nur eine ZG nach der PsittakoseVO erforderlich. Wenn nun diese VO wegfällt ist auch keine ZG mehr nötig. Genau dies kommt in diesem Link ( BNA Schreiben) zum Ausdruck.

Und ich gehe mal davon aus, dass es im Eingangs-Thread um Wellensittiche ging und nichts anderes.

Aber auch für alle anderen Arten entfällt die Erfordernis einer ZG - was nicht entfällt ist die Beringungspflicht nach dem Artenschutzrecht - die Beringungspflicht ist aber hier nicht Thema.

gruß
Rebell
 
Nicht nach dem Psittakosegesetz, sondern nach den TierSG §17g.
Es entfällt lediglich das Psittakosegesetz, nicht das TierSG..... das muß zu dem Zweck noch novelliert werden!!!!!
Siehe auch den Briefverkehr zwischen AZ-Obmann und einem der zuständigen Beigeordneten!!!
Ist aber noch nicht!!! Das ist doch nun schon so oft beschrieben worden.....
http://www.buzer.de/gesetz/7037/index.htm
http://www.buzer.de/gesetz/4393/index.htm
Langsam werde ich aber ein bischen müde.....
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nicht nach dem Psittakosegesetz, sondern nach den TierSG §17g.
Es entfällt lediglich das Psittakosegesetz, nicht das TierSG..... das muß zu dem Zweck noch novelliert werden!!!!!
Siehe auch den Briefverkehr zwischen AZ-Obmann und einem der zuständigen Beigeordneten!!!
Ist aber noch nicht!!! Das ist doch nun schon so oft beschrieben worden.....
http://www.buzer.de/gesetz/7037/index.htm
http://www.buzer.de/gesetz/4393/index.htm
Langsam werde ich aber ein bischen müde.....
Ivan

Mit dem Wegfall der PsittakoseVO entfällt dann wohl auch der § 17 g des TierSG. Die Novellierung des TierSG wird wohl zeitgleich mit der Abschaffung der PsittakoseVO vollzogen. Der § 17 g ist ohne PsittakoseVO wirkungslos weil er sich nur auf diese bezieht. Und sich auf einen § berufen, der eine VO rechtfertigt die es nicht mehr gibt ist rechtlich ja net möglich und unsinnig


rebell
 
Thema: Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung
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