Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen

Diskutiere Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallihallo, aus aktuellem Anlass dachte ich mal, man könnte ja einen Sammel-Thread zur ZG schreiben. In welchem Kreis habt ihr sie...

Beim wievielten Anlauf hats bei euch geklappt?

  • Direkt beim ersten Versuch!

    Stimmen: 27 90,0%
  • Beim zweiten Versuch!

    Stimmen: 0 0,0%
  • Beim dritten Versuch!

    Stimmen: 1 3,3%
  • Beim fünften Versuch!

    Stimmen: 0 0,0%
  • Habs aufgegeben...

    Stimmen: 2 6,7%

  • Umfrageteilnehmer
    30
Hallo,

alles richtig, aber nach dem BNA müßte noch, solange der § 17 g besteht eine ZG beantragt werden. Das ist aber nicht korrekt.
 
Ich hätte da noch eine Frage.
Egal, wie es nun kommt. Selbst wenn
es in Zukunft keine ZG mehr geben
sollte. Kann ich diese trotzdem noch
bekommen? Ich meine mit ATA?
Denn dann würde ich diese noch
bevor der ganze Gulasch hinfällig
wird beantragen. Ich meine, das
der ATA zu mir kommt, und sich die
Gegebenheiten anschaut. Und dann
sein Urteil abgibt.

Lg.
Manni!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte da noch eine Frage.
Egal, wie es nun kommt. Selbst wenn
es in Zukunft keine ZG mehr geben
sollte. Kann ich diese trotzdem noch
bekommen? Ich meine mit ATA?
Denn dann würde ich diese noch
bevor der ganze Gulasch hinfällig
wird beantragen. Und das mit den Kosten
wie es vor her war, und mit Besichtigung
meiner Wohnung.

Lg.
Manni!

Hallo,

nein, weil die Zuständigkeit in der Psittakoseverordnung geregelt war. Da es diese nicht mehr gibt, gibt es keine Zuständigkeitsregelung und demzufolge keine ZG mehr. Wer soll sie denn ausstellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher ?

Gut, ich weiss es nicht,
aber kann es nicht doch
sein, wenn ich morgen
den ATA kontaktiere, das
er mir doch noch eine ZG
ausstellt?

Lg.
Manni!
 
...nach dem BNA müßte noch, solange der § 17 g besteht eine ZG beantragt werden. Das ist aber nicht korrekt.

Gleich auf der ersten Seite, ganz unten rechts steht folgender Text und sagt klar, dass der BNA dies nicht so sieht:
Zitat BNA: "Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist spätestens mit
Inkrafttreten des in der Diskussion befi ndlichen Tiergesundheitsgesetzes, mit dem das
geltende Tierseuchengesetz
abgelöst werden wird, nicht
mehr erforderlich. "

Einfach den Link anklicken und lesen, deshalb hatte ich ihn in meinem Post zuvor ja auch angegeben um dieser Diskussion hier vielleicht mal ein wenig Grundlage zu verpassen. Ich würde mir nie anmassen einer Organisation wie dem BNA die Kompetenz abzusprechen, die Folgen dieser Entscheidung nicht korrekt einschätzen zu können.
 
Hallo,

ich kenne diesen Text. Bin ja dort auch Mitglied.

Und wer stellt diese nun nach deiner Meinung aus?
 
Ich glaube nicht, dass man noch eine ZG bekommen kann, versuchen kann man es, aber ich denke wirklich, man wird niemanden mehr finden, der noch eine ZG erteilen wird, da nicht mehr erforderlich.
Ich würde einfach im Bedarfsfall Ringe bei der BNA (oder besser bei der Seite, die sie in dem Schreiben angeben) bestellen und gut. Sie werden die ZG nicht mehr als Voraussetzung für den Bezug verlangen, man bekommt ja auch keine amtlichen P-Ringe mehr. Nur sollte man sich ein Nachweisbuch für geschützte Tiere besorgen und darin alles dokumentieren, fertig ist die Laube.
 
ich denke nicht das er damit seine Kompetenzen überschritten hat, ich denke mal eher das er sich mit der Thematik vernünftig auseinander gesetzt hat und dieses wissen auch verlangen darf / kann...... der zuppel kram der in der anscheinend ,,0815 ZG " verlangt wird ist doch ein witz. Und wenn es dann mal ATA`s gibt die sich mit der Materie beschäftigen überschreiten sei gleich ihre Bereiche...... na denn....... ich finds gut das er dieses wissen haben wollte und stehe nach wie vor dazu das ich meine Vögel auch mit Wegfall der ringpflicht und Nachweispflicht weiterhin geschlossen beringen werde, weil dies der einzige weg ist seriös zu bleiben !!!

Nun zeigen diese Äußerungne mal wieder dass viele die hier schreiben und Thesen aufstellen nciht wissen um was es eigentlich geht.
Der ATA hatte die Aufgabe vor ERteilung einer ZG die Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen, ob diese beim Ausbruch einer Seuche geeignet sind, den Seuchenherd einzudämmen.
Darüber hinaus konnte er sicherlich Frage zum Verhalten, Maßnahmen und Unterrichtungspflicht stellen wenn es um die Psittakose oder deren Ausbruch ging. Auch Fragen die Vorsichtsmaßnahmen betreffend. Vielleicht noch Fragen zum TierschutzG.
Aber alles andere wie Fütterung usw. konnte er nicht zum Grund einer Versagung machen. Und wenn er von dir dann noch den Unterschied zwischen dem österreichischen und schweizer Tierschutzgesetz wissen wollte lag er sehr sehr weit außerhalb seiner Zuständigkeit und Kompetenz, es sei denn du wohnst in einem der beiden Länder wovon ich nicht ausgehen.

So die PsittakoseVO ist eine rein deutsche Sache gewesen die anhand des deutsche TierseuchenG erlassen wurde. Sie hat selbst in Deutschland nichts mit dem TierschutzG zu tun und schon gar nicht mit dem anderer Länder.
Ergo waren diese Fragen nicht relevant und außerhalb der Zuständigkeit des ATA

soviel dazu

rebell
 
@ richard, nu isser wieder leer......

ich denke mal als Seriöser züchter ist dies der einzige weg um weiterhin seriös zu bleiben und nicht mit Keller oder Balkonzuchten oder sonst wo durchgeführten Nachzuchten in einem pott zu landen...... Und der Preis ....... da haben ja auch irgendwie viele die einstellung das man seine Tiere dann nicht mehr an den Mann bringt...... Ich werde weiterhin meine Preise halten, auch wenn andere billiger sind. Ich verkaufe schließlich Tiere die ich nachgezogen, gefüttert und BERINGT habe. Und da ich weiß wie es allein in viele nur saubere beringte vögel kaufen und wohl auch weiterhin kaufen werden ( so wie ichauch ), mache ich mir keinen Kopf darum......... davon ab produziere ich auch nicht am laufenden band...... die Züchter in Massenproduktion werden wohl ein wenig platzprobleme bekommen oder ihre Zucht reduzieren....... ich bin echt gespannt wie es sich entwickeln wird.......

Genau - wie in einem anderen Beitrag hier im Forum schon mal geschrieben- viele Züchter die eine ZG haben fürchten nun um den Absatz ihrer Vögel, das allein ist für viele Motivation für eine ZG zu sein - und die Abschaffung zu kritisieren, das Wohl der Vögel wird eben schnell mal von vielen als Feigenblatt vorgeschoben

Sicher jetzt kann jeder züchten und Vögel produzieren - und die sogar beringen denn man kann nun Fantasieringe aufziehen und auch die Verbände haben keine Möglichkeit mehr Ringe aufgrund einer fehlenden ZG zu verweigern. So dass selbst AZ - DKB oder VZE Ringe nicht mehr garantieren dass der Züchter eine ZG hat..

Auch nicht schlecht wenn den Verbänden dieses "Monopol" mal entzogen wird

rebell
 
Hallo,
dein Einwand ist nicht ganz richtig:
Hallo,
Aber die Ausführungsvorschrift zu diesem § 17 g war die Psittacoseverordnung. Da diese aber abgeschafft ist, gibt es auch faktisch keine ZG mehr. Nach welchen Kriterien soll denn die ausgestellt werden ? Wer entscheidet darüber?

die Psittakose-VO beinhaltete nur die Buchführungs- und Beringungspflicht.
Die ZG ist im Gesetz selbst verankert.
Da leider nicht der genaue Wortlaut der Gesetzesänderung bekannt ist, ist das mit der ZG momentan nur Spekulation.
Fakt ist aber auch, dass die ZG keinen Sinn mehr macht, wenn die Verordnung dazu aufgehoben wurde.

Mein Vorschlag: Warten was im Bundesanzeiger steht. Danach wissen wir es - zur Zeit ist nur die Glaskugel gefragt

Schöne Grüße
Hans C
 
Sicher ?
Gut, ich weiss es nicht,
aber kann es nicht doch
sein, wenn ich morgen
den ATA kontaktiere, das
er mir doch noch eine ZG
ausstellt?

also ich denke mal das der ATA das nicht mehr machen wird.
Aber schau doch mal auf der BNA Homepage.
Per Seminar kannst du eine Sachkunde-Prüfung gemäß § 11 TierSchG machen.
Das wäre doch dann eigentlich das was du möchtest.
 
von Rebell
Der ATA hatte die Aufgabe vor ERteilung einer ZG die Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen, ob diese beim Ausbruch einer Seuche geeignet sind, den Seuchenherd einzudämmen.

Er hat diese auch VOR der erteilung in augenschein genommen, ich weiß nicht warum du dich an dem ablauf meiner ZG so hochziehst, sei doch froh das es auch interessierte Prüfer gibt ....... und da man sich auf solche sachen vorbereiten kann hab ich dies auch getan, ich bin nicht böse um die fragen die er gestellt hat, und das ich aufgrund der fragen die außerhalb des ,,normalen ZG wissen" nicht hätte durchfallen können weiß ich selbst, aber danke nochmal für die info......
 
Er hat diese auch VOR der erteilung in augenschein genommen, ich weiß nicht warum du dich an dem ablauf meiner ZG so hochziehst, sei doch froh das es auch interessierte Prüfer gibt ....... und da man sich auf solche sachen vorbereiten kann hab ich dies auch getan, ich bin nicht böse um die fragen die er gestellt hat, und das ich aufgrund der fragen die außerhalb des ,,normalen ZG wissen" nicht hätte durchfallen können weiß ich selbst, aber danke nochmal für die info......

Ich zieh mich an dem Ablauf deiner ZG nicht hoch - mir ist das doch schnuppe - ich stelle nur fest wie naiv hier manche sind und sich einfach alles gefallen lassen
aber gut du hast ja deine ZG und vermutlich auch noch eine schöne Gebühr dafür bezahlt....

viel spaß damit jetzt kannst du sie dir ja einrahmen und irgendwo hinhängen :-) denn zum züchten brauchst sie ja net mehr

rebell
 
Meine "schöne" Gebühr waren 20.-DM. Da ich 5 jahre später 20 Vögel nach Finnland geschickt habe, hat mir die persönliche Bekanntschaft des Veterinärs bei der Besichtigung meiner Räumlichkeiten sehr geholfen, da ich sofort Hilfestellung bekam und alles bürokratische war relativ leicht zu bewältigen.
Ivan
 
Hallo,
dein Einwand ist nicht ganz richtig:


die Psittakose-VO beinhaltete nur die Buchführungs- und Beringungspflicht.
Die ZG ist im Gesetz selbst verankert.
Da leider nicht der genaue Wortlaut der Gesetzesänderung bekannt ist, ist das mit der ZG momentan nur Spekulation.
Fakt ist aber auch, dass die ZG keinen Sinn mehr macht, wenn die Verordnung dazu aufgehoben wurde.

Mein Vorschlag: Warten was im Bundesanzeiger steht. Danach wissen wir es - zur Zeit ist nur die Glaskugel gefragt

Schöne Grüße
Hans C

Hallo,

das ist einfach nicht korrekt. Natürlich steht die ZG im Tierseuchengesetz. Aber in der Ausführungsverordnung, der Psittacoseverordnung, steht nun mal, wer diese ausstellt. Nachdem aber diese Psittacoseverordnung aufgehoben wurde, gibt es auch keine Stelle mehr, die sie ausstellt.

Im übrigen wird im Bundesanzeiger nicht mehr drin stehen, wie das hier:

http://www.bundesrat.de/cln_227/nn_...aw,property=publicationFile.pdf/425-12(B).pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke mal als Seriöser züchter ist dies der einzige weg um weiterhin seriös zu bleiben und nicht mit Keller oder Balkonzuchten oder sonst wo durchgeführten Nachzuchten in einem pott zu landen......

ich kenne "Kellerzuchten", von denen sich der ein oder andere noch eine dicke scheibe für seine "Aussenvolierenanlage" abschneiden könnte!

Soviel zu dem Pott!

Interessieren würde mich nochmal, ob die bereits bestellten P-Ringe für 13 noch ausgeliefert werden oder nicht!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist wirklich schade, dass diejenigen die eine ZG gemacht haben von Einigen hier dermaßen in den Dreck gezogen werden. Als Naiv und Obrigkeitshörig geschimpft, ich finde das nicht ok.
Die Leute haben sich im Gegensatz zu Euch ein bisschen Mühe für ihr Hobby gegeben mit dem, was zu der Zeit notwendig war zum Züchten.
Ich muss sagen, wenn ich hier lese, wie das Vergangene hier von Euch verteufelt wird, macht ihr mich richtig stolz, dass ich eine habe. Ich habe nichts dagegen, dass sie jetzt nicht mehr nötig sein wird und gönne es Leuten ohne ZG, nun züchten zu dürfen, aber trotzdem darf bei den Argumenten hier die Frage gestattet sein: Habt Ihr echt die ganze Zeit auf Nachwuchs bei Papageien und Sittichen verzichtet, weil Ihr Schiss vor der ZG Prüfung hattet? Dann lasst es besser, denn wer vor so einer Kleinigkeit kapituliert... ohne Worte !

Sich auf eine zum Fenster rausgeschmissene Gebühr zu beziehen ist richtig kleinkariert bei den Summen die wir alle für unser Hobby ausgeben. Wie viel abgründiger Neid und Schadenfreude steckt in diesen ganzen Aussagen, das ist ja echt der Hammer und kaum zu glauben.
 
Es ist wirklich schade, dass diejenigen die eine ZG gemacht haben von Einigen hier dermaßen in den Dreck gezogen werden. Als Naiv und Obrigkeitshörig geschimpft, ich finde das nicht ok.
Die Leute haben sich im Gegensatz zu Euch ein bisschen Mühe für ihr Hobby gegeben mit dem, was zu der Zeit notwendig war zum Züchten.
Ich muss sagen, wenn ich hier lese, wie das Vergangene hier von Euch verteufelt wird, macht ihr mich richtig stolz, dass ich eine habe. Ich habe nichts dagegen, dass sie jetzt nicht mehr nötig sein wird und gönne es Leuten ohne ZG, nun züchten zu dürfen, aber trotzdem darf bei den Argumenten hier die Frage gestattet sein: Habt Ihr echt die ganze Zeit auf Nachwuchs bei Papageien und Sittichen verzichtet, weil Ihr Schiss vor der ZG Prüfung hattet? Dann lasst es besser, denn wer vor so einer Kleinigkeit kapituliert... ohne Worte !

Sich auf eine zum Fenster rausgeschmissene Gebühr zu beziehen ist richtig kleinkariert bei den Summen die wir alle für unser Hobby ausgeben. Wie viel abgründiger Neid und Schadenfreude steckt in diesen ganzen Aussagen, das ist ja echt der Hammer und kaum zu glauben.

Tja lieber ich gehe davon aus dass du mich meinst aber ich muss dich sehr enttäuschen. Ich hatte schon eine ZG da hast du vermutlich noch nicht den Unterschied zwischen WS und Kanarienvogel gekannt.
Also Neid kann man mir leider nicht unterstellen. Und neben einer ZG habe ich im Gegensatz vermutlich zu dir und vielen anderen hier die sooooo für einen Sachkundewes sind, auch einen Sachkundenachweis in Form eines Kurses gemacht . Aber vielleicht hast du Schiss (um es mal mit deinen Worten auszudrücken) vor einem solchen Sachkundenachweis wer weiß.

Du solltest demnach mit deinen Vorurteilen (Neid und Schadenfreude) etwas vorsichtiger sein. Und deinen Stolz eine zu haben beeindruckt mich natürlich enorm



gruß
rebell
 
Thema: Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen

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