Psittakoseverordnung

Diskutiere Psittakoseverordnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen... Durch die Aufhebung der Anzeigepflicht im Tierseuchengesetz bei...
Also an die Veterinärämter in RLP wurde offensichtlich noch nichts handfestes geschickt, habe gestern mit unserer ATÄ telefoniert. Sie will ja eigentlich unsere Schönsittich-Henne beringen, aber nun wartet sie damit noch, bis sie die Bestätigung für die Aufhebung der Psittakoseverordnung hat.

Kann ich die Henne trotzdem beringen lassen? Es werden doch sicher noch offene Psittakoseringe übrig sein, die man dafür verwenden kann, oder?


Hallo morry,

bitte nicht immer meinen, weil man bei euch im Norden von RLP noch nix genaues weiß, das es im Süden auch so ist....:zwinker:

Und wieso, will/soll die ATÄ, deine Schönsittichhenne beringen, denke Du hast die (jetzt zwar hinfällige) ZG, schon vor längerer Zeit gemacht?

Dann kannst Du doch selbst (offen) beringen.
 
Naja, so einfach ist das nicht. Die Beringungspflicht nach der Psittakoseverordnung entfällt zwar, muss aber für Vögel, die in der Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind dennoch durchgeführt werden.
 
Naja, so einfach ist das nicht. Die Beringungspflicht nach der Psittakoseverordnung entfällt zwar, muss aber für Vögel, die in der Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind dennoch durchgeführt werden.

Na das sollte doch kein Problem sein. Beim BNA und ZZF kann man Artenschutzringe erwerben. Aber eine Schönsittichhenne fällt doch nicht darunter. Und einen Vogel der bei mir privat lebt, unberingt ist, nicht veräußert werden soll, den würde ich auch nicht mehr beringen. Ist meiner Meinung nach nur eine vermeidbare Unfallquelle.
 
Die ATÄ meinte, sie müsse den Vogel vorher sehen, weil ich ihn ja unberingt von woanders übernommen habe. Beim selbst bestellten offenen Ring stünde doch meine Züchternummer drauf, das wäre ja dann so auch nicht richtig.

Dolcedo, ist bei euch "im Süden" denn eine Ansprechperson vorhanden, mit der sich unsere ATÄ mal auseinandersetzen könnte?
Bei unserem alten ATA hätte das alles schneller geklappt, der war viel engagierter. Die Neue meldet sich erst wochenlang nicht mehr und dann vertröstet sie einen, manchmal hört man noch Kindergeschrei im Hintergrund etc. :(

Und nein, die Henne bräuchte keinen Artenschutzring.
 
Die ATÄ meinte, sie müsse den Vogel vorher sehen, weil ich ihn ja unberingt von woanders übernommen habe. Beim selbst bestellten offenen Ring stünde doch meine Züchternummer drauf, das wäre ja dann so auch nicht richtig.

Dolcedo, ist bei euch "im Süden" denn eine Ansprechperson vorhanden, mit der sich unsere ATÄ mal auseinandersetzen könnte?
Bei unserem alten ATA hätte das alles schneller geklappt, der war viel engagierter. Die Neue meldet sich erst wochenlang nicht mehr und dann vertröstet sie einen, manchmal hört man noch Kindergeschrei im Hintergrund etc. :(

Und nein, die Henne bräuchte keinen Artenschutzring.


Hallo,

vielleicht sollte man ihr mal das Ergebnis der Bundesratssitzung bzgl. der Psittacoseverordnung in Kopie vorlegen oder aber die Pressemitteilung des BNA zeigen.

Mach das einfach mal.
 
Hallo,

vielleicht sollte man ihr mal das Ergebnis der Bundesratssitzung bzgl. der Psittacoseverordnung in Kopie vorlegen oder aber die Pressemitteilung des BNA zeigen.

Mach das einfach mal.

Du wolltest doch das Ergebnis der Bundesratssitzung haben und das in dem Link zugängliche Dokument ist in der Bundesratssitzung angenommen worden.
 
Mir ist heute auch mitgeteilt worden, daß die Psittakoseverordnung abgeschafft bzw. geändert wurde.
Für mich als Halter von beringten, von Züchtern stammenden Nymphensittichen bedeutet das zunächst keinen Unterscheid, da ich nicht züchten möchte und diesbezüglich auch nichts unternehme.
Sollte ich aber meinen Nymphen dennoch in absehbarer Zukunft erlauben, sich fortzupflanzen (da dies ja jetzt anscheinend "möglicher" ist als früher und eventuell mal zur Debatte steht), was bedeutet dies für mich? Muß ich sie beringen lassen, wenn ja, woher bekomme ich die Ringe und wo würde ich sie anmelden müssen? Denn ein Ring nützt mir ja nur etwas, wenn die darauf befindlichen Daten irgendwo gespeichert sind, oder?
 
Hallo!

Bis dato wurde die Ringnummer beim ausgebenden Betrieb gespeichert (z.B. ZFF) und konnte dem Empfänger der Charge zugeordnet werden.
Ob du deine Vögel beringst, ist dir überlassen. Ich würde es machen!

a) Altersnachweis
b) Selbstzuchtnachweis (wenn Züchternummer aufgeprägt)
c) lässt sich der Züchter zurückverfolgen, falls der Vogel entfliegt. Wie soll bei einem Vogel bewiesen werden, dass es der eigene ist, wenn z.B. 10 wildfarbige Nymphensittiche vorhanden sind?! Optische Erkennungsmerkmale scheiden dann aus.
 
Mir ist heute auch mitgeteilt worden, daß die Psittakoseverordnung abgeschafft bzw. geändert wurde.
Für mich als Halter von beringten, von Züchtern stammenden Nymphensittichen bedeutet das zunächst keinen Unterscheid, da ich nicht züchten möchte und diesbezüglich auch nichts unternehme.
Sollte ich aber meinen Nymphen dennoch in absehbarer Zukunft erlauben, sich fortzupflanzen (da dies ja jetzt anscheinend "möglicher" ist als früher und eventuell mal zur Debatte steht), was bedeutet dies für mich? Muß ich sie beringen lassen, wenn ja, woher bekomme ich die Ringe und wo würde ich sie anmelden müssen? Denn ein Ring nützt mir ja nur etwas, wenn die darauf befindlichen Daten irgendwo gespeichert sind, oder?

Hallo,

du brauchst für die Zucht von Nymphensittichen weder eine Zuchtgenehmigung noch einen Quarantäneraum. Auch die Beringungs- und Buchführungspflicht ist weggefallen. Es muss niemand deine Vögel beringen, die Ringe werden auch nirgends gespeichert.

Es bleibt dir aber unbenommen, deine Vögel selbst zu beringen entweder mit Verbandsringen (solltest du in einem Verband wie z.B. die AZ, DKB oder ähnlichem sein oder noch Mitglied werden wollen) oder mit irgendwelchen anderen Ringen die angeboten werden (z.B. vom BNA oder ZZF). Dabei ist es unerheblich, ob du geschlossene oder offene Ringe verwendest. Alles bleibt dir überlassen.

Ich hoffe das war jetzt verständlich.

Schau dir auch den Link in Post 28 an.
 
Wir haben noch keinen Eintrag im Bundesanzeiger und die Verordnung vom Juli wurde erst am 21.9. beschlossen.
Rückwirkend auf den 26.7. oder ab dem 21.9.?
Oder ab dem 1.10.? Keiner hat bis jetzt ein verbindliches Datum des Inkrafttreten der neuen Verordnung.
Auch hat keiner den Text der neuen Verordnung, denn das TierSG sollte dann doch wohl einen anderen Wortlaut haben, oder?
Aber alle sagen, ist nicht mehr gültig und man braucht dies und das nicht mehr.
Also stellt sich die Frage, ab wann tritt es verbindlich in Kraft?
Wo also steht das und wo ist der neue Gesetzestext des neuen/geänderten TierSG?
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben noch keinen Eintrag im Bundesanzeiger und die Verordnung vom Juli wurde erst am 21.9. beschlossen.
Rückwirkend auf den 26.7. oder ab dem 21.9.?
Oder ab dem 1.10.? Keiner hat bis jetzt ein verbindliches Datum des Inkrafttreten der neuen Verordnung.
Auch hat keiner den Text der neuen Verordnung, denn das TierSG sollte dann doch wohl einen anderen Wortlaut haben, oder?
Aber alle sagen, ist nicht mehr gültig und man braucht dies und das nicht mehr.
Also stellt sich die Frage, ab wann tritt es verbindlich in Kraft?
Wo also steht das und wo ist der neue Gesetzestext des neuen/geänderten TierSG?
Ivan

Aus der Pressemitteilung des BNA ist das Datum (21.09.2012) für den Wegfall der Buchführungs - und Beringungspflicht ersichtlich.

Der Gesetzestext des TierseuchenG wird mit Sicherheit noch angepasst ist aber eigentlich nicht relevant. Denn dort steht, dass die Buchführungs - und Beringungspflicht in einer Verordnung geregelt wird - sprich PsittakoseV. So wenn es die Verordnung nicht mehr gibt kann die Buchführungs - und Beringungspflicht auch nicht mehr geregelt sein ... entfällt also

rebell
 
Nicht der BNA ist der Gesetzgeber!
Auch hat der BNA kein Datum und auch keinen Wortlaut des geänderten TierSG vorgelegt.
Und für den Normalbürger ist der Bundesanzeiger die maßgebliche Institution, die das verbindlich bekannt gibt.
Sonst ist man doch auch so genau und nun weil es einigen gut paßt, verzichten wir auf Gesetzestexte und Änderungsbescheide?
Außerdem hast du immer noch nicht gemerkt, das der ausgehende Paragraph der §17 ist und nicht die Psittakoseverordnung, die obendrauf gestülpt wurde.
Ivan
 
Nicht der BNA ist der Gesetzgeber!
Auch hat der BNA kein Datum und auch keinen Wortlaut des geänderten TierSG vorgelegt.
Und für den Normalbürger ist der Bundesanzeiger die maßgebliche Institution, die das verbindlich bekannt gibt.
Sonst ist man doch auch so genau und nun weil es einigen gut paßt, verzichten wir auf Gesetzestexte und Änderungsbescheide?
Außerdem hast du immer noch nicht gemerkt, das der ausgehende Paragraph der §17 ist und nicht die Psittakoseverordnung, die obendrauf gestülpt wurde.
Ivan


hallo Ivan,

vielleicht noch mal ganz kurz für einen, der sich in dieser Materie nicht so gut auskennt:

Für jedes Gesetz benötigt man zur Ausführung eine entsprechende Vorschrift. Diese regelt unter anderem auch die Zuständigkeit.
Im TierSG steht zwar bis heute die Zuchtgenehmigung, aber die Zuständigkeit für die Ausstellung dafür, wurde nach der Psittacoseverordnung den dort genannten Stellen übertragen.

Die Psittacoseverordnung ist aber nun aufgehoben. Ergo gibt es u.a. auch keine Zuständigkeitsregelung und deshalb ab sofort keine ZG mehr.

Das solls aber nun wirklich gewesen sein.:bier:

Ist nichts anderes wie der berühmte Sachkundenachweis nach dem Naturschutzgesetz. Da gibts bis heute auch keine Ausführungsvorschriften, also auch keinen Sachkundenachweis im privaten Bereich. Aber ich schweife ab......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das schon geschnallt und zwar schon lange!
Aber ab wann aufgehoben?
Verordnung
zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung sowie zur
Änderung der Geflügelpest-Verordnung und der Bundesartenschutzverordnung

Es verordnen auf Grund
- des § 17g Absatz 3 Nummer 2, des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 2, 3 und 5 Buchstabe b,
des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 ........

Dieser Antrag war vom 26.7.12
Dem wurde entsprochen am 21.9.12 In der Sitzung des Bundesrates
Und ab welchem Tag gilt es nun?
Und die Frage kann wohl keiner beantworten, oder hat jemand ein Datum, wann es in Kraft tritt..z.B. 22.9.12 00:01Uhr?
Ivan
 
Hallo,

ob es nun förmlich mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtlich in Kraft tritt, ist doch völlig wurscht. Kein Veterinär wird in Kenntnis dessen nun auf einer ZG beharren.
 
Thema: Psittakoseverordnung

Ähnliche Themen

Zurück
Oben