Psittakoseverordnung

Diskutiere Psittakoseverordnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen... Durch die Aufhebung der Anzeigepflicht im Tierseuchengesetz bei...
Selten solch einen Kokolores gelesen!
Das TierSG=Tierseuchengesetz ist jetzt scheinbar eine Verordnung? Denn das wird geändert!
Geht um den verträumten §17 den ich dir aber schon x Mal empfohlen habe, zu lesen.
Irgendwann hast du dich wirklich selbst überlistet!
Ivan

Nun Siggi für dich z.K. Die PsittakoseVO ist abgeschafft worden. Es geht hier um die Abschaffung der PsittakoseVO und nicht um das TierseuchenG. Dieses wird mit Sicherheit einen neuen Passus bekommen bzw. es wird einfach der § 17 g ersatzlos gestrichen weil er keine Berechtigung mehr hat und erledigt.
Wo habe ich geschrieben, dass das TierseuchenG eine VO ist ??? Zeig mir diese Stelle. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die PsittakoseVO eben eine VO ist und kein Gesetz so einfach ist das. Und dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Fristen - wie sich von agaernäherin hier erwähnt wurden . Es geht auch nicht um den § 17 sondern 17 g und den habe ich gelesen - ein Unterschied falls es dir noch nicht augefallen ist. Und genau dieser 17 g ist Rechtsgrundlage gewesen für die PsittakoseVO. Da es die aber nicht mehr gibt wird 17 g ersatzlos gestrichen werden.
Der steht zwar jetzt noch im TierSG ist aber im Prinzip eine Karteileiche bis er gestrichen wird. So und da im 17 g die Buchführungs- und Beringungspflicht nicht geregelt ist sondern nur in der PsittakoseVO geregelt war und diese durch Beschluss aufgehoben wurde, sind die beiden Verpflichtungen hinfällig....


alles ist recht einfach wenn man es kapiert oder kapieren will

rebell
 
Nun bringst du da immer viel durcheinander.
Eine Beantwortung meiner Frage steht sowieso noch aus. Also wird das Tierseuchengesetz geändert.
Bist du nicht der Meinung, das eine Gesetzesänderung nicht einem Schreibheft gleich kommt, wo man mal grad das Radiergummi rausholt?
Eben das wird bekannt gegeben und nun zum 10 X meine Frage. Siehe die vielen Posts...
Alles was du mir hier in dutzenden Post versuchst zu verklickern, wußte ich sicher nicht eine Sekunde später als du und ich habe nun so oft darauf hingewiesen, was ich wissen möchte....... Aber du bist scheinbar der Letzte der das beantworten kann, was dich aber nicht davon abhält mir immer wieder "altbekannte" Dinge aufs Neue zu erzählen.
Sag doch einfach..."ich habe keine Kenntnis wo man nachlesen kann, wo diese Dinge mit Datum bestätigt sind"
:0-
Ivan
.
 
Man kann es eigentlich nicht falsch verstehen, auch nur, wenn man es eben so falsch verstehen will wie Du rebell:
Ein Beschluss bedarf der Umsetzung, diese Umsetzung ist nicht datiert, nur der Beschluss ist gefasst. Es bestreitet niemand, dass die PVO damit abgeschafft und somit die ZV überflüssig wird, nur eben WANN ist die Frage, die im übrigen immer noch die offene ist. Ich kann nirgendwo erkennen, dass Ivan den Sachverhalt mit der PVO in Frage stellt, ich lese nur, dass Du sie nicht beantworten konntest. Aber sei beruhigt, ich kann es auch nicht ;-).

Deine Verwirrungstaktik mit diesen Endlosausführungen, die immer wieder trotzig das Gleiche beschreiben, bringt uns bei dieser Frage nicht wirklich weiter ;-)
 
Hallo!

Ich sehe es so, das hier im Kreis gelaufen wird. Wartet doch einfach
ab, was geschieht, und dann sind wir doch alle Schlauer, ohne das
sich hier Zerfleischt wurde. Ist nur ein Vorschlag von mir:+klugsche

Lg.
Manni!
 
Man kann es eigentlich nicht falsch verstehen, auch nur, wenn man es eben so falsch verstehen will wie Du rebell:
Ein Beschluss bedarf der Umsetzung, diese Umsetzung ist nicht datiert, nur der Beschluss ist gefasst. Es bestreitet niemand, dass die PVO damit abgeschafft und somit die ZV überflüssig wird, nur eben WANN ist die Frage, die im übrigen immer noch die offene ist. Ich kann nirgendwo erkennen, dass Ivan den Sachverhalt mit der PVO in Frage stellt, ich lese nur, dass Du sie nicht beantworten konntest. Aber sei beruhigt, ich kann es auch nicht ;-).

Deine Verwirrungstaktik mit diesen Endlosausführungen, die immer wieder trotzig das Gleiche beschreiben, bringt uns bei dieser Frage nicht wirklich weiter ;-)

Ok du Schlaue dann klär mich mal auf . Welcher Umsetzung bedarf es denn ?

rebell
 
Ok du Schlaue dann klär mich mal auf . Welcher Umsetzung bedarf es denn ?

Die Umsetzung eines Beschlusses, ist das "in Verkehr" bringen -bzw, hier das "aus dem Verkehr bringen"- der PVO durch Anpassung aller VOs und Gesetze in denen diese vor kommt oder welche von der PVO in Gänze abhängig sind bzw. die vollständig auf der PVO basieren. Erst dann ist der Beschluss "umgesetzt" und hat überall Rechtsgültigkeit.

Dieses Datum der Novellierung(Abwandelung/Änderung/Korrektur/...) aller Gesetzes- und VO-Texte ist nirgendwo ersichtlich, bzw. habe ich leider bislang noch nirgendwo in Erfahrung bringen können. Auch der BNA schränkt in seinen Ausführungen den Zeitpunkt des Inkrafttretens ein, bzw. nennt kein genaues Datum, ab wann wirklich z.B. keine ZV mehr benötigt wird, auch wenn sie im Endeffekt schreiben, dass man sofort Ringe so kriegt, man kann es zumindest so verstehen.

Ist schon echt amüsant mit Dir ;-)
 
fällt euch eigentlich mal was auf ????? mir schon..... und zwar seitdem die Psittacose VO gekippt ist und nun jeder vor sich hin muckelt sprießen die Fragen rund um Zucht und jugenaufzucht wie Pilze aus dem boden......
 
Die Umsetzung eines Beschlusses, ist das "in Verkehr" bringen -bzw, hier das "aus dem Verkehr bringen"- der PVO durch Anpassung aller VOs und Gesetze in denen diese vor kommt oder welche von der PVO in Gänze abhängig sind bzw. die vollständig auf der PVO basieren. Erst dann ist der Beschluss "umgesetzt" und hat überall Rechtsgültigkeit.

Dieses Datum der Novellierung(Abwandelung/Änderung/Korrektur/...) aller Gesetzes- und VO-Texte ist nirgendwo ersichtlich, bzw. habe ich leider bislang noch nirgendwo in Erfahrung bringen können. Auch der BNA schränkt in seinen Ausführungen den Zeitpunkt des Inkrafttretens ein, bzw. nennt kein genaues Datum, ab wann wirklich z.B. keine ZV mehr benötigt wird, auch wenn sie im Endeffekt schreiben, dass man sofort Ringe so kriegt, man kann es zumindest so verstehen.

Ist schon echt amüsant mit Dir ;-)

Genau Zeitpunkt des Inkrafttretens ist das richtige Wort. Der Wegfall der PsittakoseVO ist mit dem Beschluss in Kraft getreten nicht mehr und nicht weniger. Und jetzt nenn mir bitte mal VO oder Gesetze die von der PVO in Gänze abhängig sind oder die auf der PVO basieren ? Du wirst lange suchen müssen denn ein Gesetz kann nie auf einer VO basieren das klappt nur umgekehrt.
Und was die Umsetzung betrifft. Man wird sicherlich den Wegfall der PVO bekannt geben bzw. hat dies schon aber das hat nicht s mit der Rechtsgültigkeit zu tun. Die PVO existiert seit Beschluss vom 21.09. nicht mehr - dann kann sie danach auch keine Rechtsgültigkeit mehr haben

rebell
 
Lieber rebell, das haben wir doch nun schon zig mal durch. Lies die vergangenen Posts hier und im anderen Thread oder/und klick den Link zum BNA und gib Dir selbst die Antworten. Es ist gut jetzt, ich werde nicht alles tausendmal wiederholen. Du hast Recht. Bevor Dir das keiner schreibt gibst Du ja keine Ruhe(ich glaube auch dann nicht ;-). Du hast Recht und ich geh weiter bei dem schönen Herbstwetter an meiner neuen AV schrauben, das entspannt mich mehr ;-)

Ja rettschneck, das fällt auf und war ja auch zu erwarten, ich denke und hoffe aber, da wird kein Durchhaltevermögen hinter stecken, denn es ist ja auch richtig Arbeit, und wer schon für eine ZG keine Zeit und Lust hatte... .

Mir tun nur die ganzen Tiere leid. Vor allem bei Wellis wird das sicherlich explodieren und die Anzahl der Abgabetiere nach einiger Zeit extrem hoch treiben. Bei Großpapageien mache ich mir da weniger Sorgen muss ich sagen.

Schönes Wochenende allerseits,
 
Ich gehe davon aus, wenn unter dem Beschluss vom 21.09. als Veröffentlichunger der Bundesanzeiger steht, ist die Psittakoseverordnung ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Viele Grüße
humboldt

Das ist auch anzunehmen. Jedenfalls wird niemand eine Strafe kassieren, wenn er jetzt Wellinachwuchs hat und diese auch nicht beringt. Auch wenn es den Vereinsmeiern nicht in den Kram passt, dass ihr Verein an Einfluss verliert. -> Was ich im übrigen speziell bei den Wellensittichen begrüße. Stichwort, deren vorgegebenes Ideal, dem "Standard"-Wellensittich.
 
Vielleicht nochmal ein kleiner Versuch der Erklärung.
Ja die Abschaffung ist beschlossen, ABER sie muss erst rechtskräftig werden.
Kleines Beispiel
Das Bundesnaturschutzgesetz wurde mit Datum vom 27.09.2009 geändert (hier war der Beschluss). Inkraft trat die Änderung des Gesetzes allerdings erst am 01.03.2010
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf
Genauso verhält es sich mit der VO. Es streitet niemand ab, das sie aufgehoben wird. Aufgehoben ist sie aber erst nach inkrafttreten und nicht nach dem beschluss.
 
Mir tun nur die ganzen Tiere leid. Vor allem bei Wellis wird das sicherlich explodieren und die Anzahl der Abgabetiere nach einiger Zeit extrem hoch treiben. Bei Großpapageien mache ich mir da weniger Sorgen muss ich sagen.

Ist das denn der Fall bei Kanarien und Finken, die bis jetzt von jedem gezüchtet werden dürfen?
Sind da so viele "heimatlos"?

Ich sehe es als positiv an, dass nun Halter, die Küken im Nistkasten haben, sich trauen zu fragen und nicht mehr Angst vor Strafe haben.
So wird sicher mehr Vögeln geholfen als früher.

Man kann vielleicht vermehrt auf Homepages von Züchtern etc. auch mal auf Probleme bei und nach der Brut hinweisen - das sollte ja schon zu Überlegungen führen, ob man die Vögel brüten lassen möchte.

Gibt es denn in Ländern ohne Psittakoseverordnung eine Fluit nachgezüchteter Wellensittiche, die kein Zuhause finden?

Ich würde übriges (auch) mehr Nachzuchten von größeren Papageien erwarten - die bringen mehr Geld als Wellensittiche....
 
Auch wenn es den Vereinsmeiern nicht in den Kram passt, dass ihr Verein an Einfluss verliert. -> Was ich im übrigen speziell bei den Wellensittichen begrüße. Stichwort, deren vorgegebenes Ideal, dem "Standard"-Wellensittich.
Was dieser Seitenhieb auf die Vereine - eigentlich Verbände - jetzt wieder soll?

Ich kennen viele AZ-Mitglieder die schon immer offen beringt haben, weil sie nicht ausstellen wollten und wollen. Ich selber habe auch offen beringt, bin dann aber zur AZ gegangen, WEIL ich geschlossene Ringe haben wollte und zudem den Verband stärken wollte, der unser Hobby am besten vertritt. Außerdem finde ich das AZ-Magazin sehr informativ und gut gemacht.

Sicher werden diejenigen die Schauwellensittiche ausstellen wollen, diese auch weiter züchten und dann auch weiter die Verbandsringe benutzen. Aber auch die anderen Aussteller, ob Kanarie oder Zebrafink sind auch auf die Verbandsringe angewiesen. Und ich finde es gut, daß es die Ausstellungen gibt, denn viele von uns sind durch den Besuch einer Ausstellung oder Vogelschau erst zu ihrem Hobby - die Vogelhaltung oder gar Vogelzucht - gekommen.

Auch bisher war niemand gezwungen einem Verband beizutreten und doch taten es viele.
 
Gibt es denn in Ländern ohne Psittakoseverordnung eine Fluit nachgezüchteter Wellensittiche, die kein Zuhause finden?
Das sind dann die Vögel die hier aus schlechter Haltung oder aus dem Zoogeschäft "gerettet" werden "müssen".

Ich würde übriges (auch) mehr Nachzuchten von größeren Papageien erwarten - die bringen mehr Geld als Wellensittiche....
Ich kenne keinen der Vögel züchtet um diese zu verkaufen, denn das rentiert sich nicht. Man muß eigentlich froh sein, wenn man das Futtergeld für die übriggebliebenen Vögel herein kriegt.
 
Ist das denn der Fall bei Kanarien und Finken, die bis jetzt von jedem gezüchtet werden dürfen?
Sind da so viele "heimatlos"?

Lies Dich einfach mal hier durch die entsprechenden Foren, was da an Jungtieren produziert wird. Dann beantwortet sich die Frage fast von selbst. Und zum Thema größere Papageien bringen mehr Geld, sie benötigen aber auch mehr Fachwissen und Platz, und sicherlich auch Zeit - ich denke nicht, dass z.B. Aras so leicht nachzuzüchten sind wie Wellensittiche. Diejenigen die damit Geld verdienen, die haben sicherlich schon längst einen Weg gefunden.

Frage, speziell an den Sittichfreund, der das sicherlich beantworten kann: wie ist das denn mit den Besuchen vom ATA bei Sittichzüchtern, fallen die dann auch weg, oder haben solche Kontrollbesuche eine andere gesetzliche Grundlage? Bin als Kanarienmensch nicht so vom Fach...
 
Frage, speziell an den Sittichfreund, der das sicherlich beantworten kann: wie ist das denn mit den Besuchen vom ATA bei Sittichzüchtern, fallen die dann auch weg, oder haben solche Kontrollbesuche eine andere gesetzliche Grundlage? Bin als Kanarienmensch nicht so vom Fach...
Wie das gehandhabt werden wird weiß wohl keiner, aber was soll der ATA dann noch bei den Züchtern, wenn er denen die Zucht eh nicht genehmigen muß? Der kann dann ja wohl auch niemandem mehr was verbieten.

Warten wir es mal ab, hier wird viel herumphantasiert, aber keiner weiß wirklich Bescheid.
 
Vielleicht nochmal ein kleiner Versuch der Erklärung.
Ja die Abschaffung ist beschlossen, ABER sie muss erst rechtskräftig werden.
Kleines Beispiel
Das Bundesnaturschutzgesetz wurde mit Datum vom 27.09.2009 geändert (hier war der Beschluss). Inkraft trat die Änderung des Gesetzes allerdings erst am 01.03.2010
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf
Genauso verhält es sich mit der VO. Es streitet niemand ab, das sie aufgehoben wird. Aufgehoben ist sie aber erst nach inkrafttreten und nicht nach dem beschluss.

Erklärrng falsch. Dein Beispiel hinkt, denn da wurde ein Gesetz geändert und nicht eine VO. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Mach dich mal schlau - den Unterschied zwischen formellen Recht = Gesetz und materiellem Recht = Verordnung.

Daran hapert es eben hier, fast keiner kennt den Unterschied und die daraus resultierenden Gegebenheiten wie z.b. Fristen aber alles werfen alles in einen Topf.

Gruß
Rebell
 
Thema: Psittakoseverordnung

Ähnliche Themen

Zurück
Oben