Psittakoseverordnung

Diskutiere Psittakoseverordnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen... Durch die Aufhebung der Anzeigepflicht im Tierseuchengesetz bei...
Ok, da du es ja soviel Besser weißt, erklär mir das hier dann bitte http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R0865:20080225:DE:PDF

Beschluss war 04.05.2006. Veröffentlicht im Amtsblatt und damit rechtskräftig am 19.06.2006

Jetzt sag mir nicht wieder es wäre keine Verordnung.

Ganz einfach es handelt sich bei deinem Beispiel um eine EU-VO die in allen Mitgliedsstaaten gültig ist, und da andere Länder andere Gesetzgebungsverfahren haben ist es eben erfoderlich diese überall anzupassen und z.B. in die jeweiligen Landessprachen zu übersetzen.
Was du anführst ist eine EU-VO. Die PVO ist eine reine deutsche VO gewesen. Ein winzig kleiner Unterschied

rebell
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es bleibt wohl nur abzuwarten.

Vielen Dank für den Link Mr.Knister, neben den Erläuterungen des BNA ist es hier nun ganz klar und für jeden verständlich vom ZZF formuliert, da beisst die Maus keinen Faden ab !

@Mamaleone: es war von Agaernährerin nach meiner Ansicht nur als Beispiel gemeint !
 
Danke ebenfalls für den Link.
Deckt sich bis auf Weiteres mit meinen bisherigen Schlußfolgerungen zur Aufhebung.
Auch andere haben hier die gleichen Vermutungen geäußert, die in sich auch recht schlüssig sind.
Ergo scheint da wohl doch noch Handlungsbedarf zu bestehen, insbesondere zum §17g.
Warten wir also auf den Bundesanzeiger und die dort veröffentlichten Daten zu Gesetzesänderungen/Aufhebungen.
Ivan
 
Die Aufhebung der Psittakose-VO steht heute im Bundesgesetzblatt und ist somit auch offiziell ab Morgen, 17.10.2012, Geschichte.
 
Aber die ZG bleibt davon bisher unberührt, jedenfalls in Berlin laut ATA ;-)
 
Die Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist noch so lange erforderlich, bis das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz in Kraft tritt. In dem neuen Tiergesundheitsgesetz ist der bisherige § 17g nicht mehr aufgeführt. Wann das neue Tiergesundheitsgesetz rechtsgültig wird, ist zurzeit noch nicht bekannt.

Zitat von JanD
Aber die ZG bleibt davon bisher unberührt
Genauso ist es.
 
Hallo,

dann hat dieser ATA keine Ahnung.

Entschuldige, aber du wirst gewiss Verständnis dafür haben, dass ich mich eher auf die Aussage der zuständigen Behörde als auf das argumentlose Geschreibsel irgendeines Forenmitgliedes verlasse.
 
Entschuldige, aber du wirst gewiss Verständnis dafür haben, dass ich mich eher auf die Aussage der zuständigen Behörde als auf das argumentlose Geschreibsel irgendeines Forenmitgliedes verlasse.

Tja nur mal nebenbei erwähnt, wer nicht versteht wie § 17 g des TierseuchenG und die PsittakoseVO zueinander in Verbindung stehen bzw. welche Rechtswirkungen sie untereinander haben wird natürlich dem ATA glauben.

Vielleicht sollten sich hier einige mal in die Materie einarbeiten - formelles Recht, materielles Recht, Gesetz und AusführungsVO... dann würde man kapieren, dass der § 17 g noch solange im Gesetz stehen kann er aber keine Anwendung mehr finden kann also eine Karteileiche ist.
Aber wie dem auch sei. Früher glaubten auch alle die Erde sei eine Scheibe nur weil es die Obrigkeit so wollte



LK hat Recht der ATA hat keine Ahnung.

gruß
Rebell
 
Du hattest ja auch "Recht" mit dem Inkrafttreten am 21.9......obwohl viele das bezweifelt haben.
Dabei wissen auch die meisten, das die Sonne sich nicht um die Erde dreht!
Auch immer nachlesen, was man selbst so geschrieben hat.
Ivan
 
Rebell, dann informier dich doch bitte bei deiner zuständigen Behörde und teile uns bitte das Ergebnis mit. Mich würde sehr interessieren, ob die das auch wie du sieht. Der Wegfall einer Verordnung (welcher auch immer) macht noch lange kein Gesetz zunichte. Da vergleicht wieder jemand Äpfel mit Birnen. Ich glaube ja, dass hier eher ganz andere als der ATA "keine Ahnung" haben.

Man darf nie vergessen, dass die zuständige Behörde und der Gesetzgeber das letzte Wort haben. Nicht die selbsternannten Hobbyjuristen des Forums.
 
@rebell:
Könntest du mir mit einfachen Worten erklären warum die Aufhebung der Psittakoseverordnung bereits am 21.09.2012 in Kraft war ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich es versehe ist sie erst ab 17.10.2012 in Kraft/anwendbar.
Das Inkrafttreten ist in § 4 der Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung gereglt. Zitat: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Gemäß § 68 Absatz 1 GGO ist sie nach § 76 GGO zu verkünden. § 76 GGO regelt die Verkündung über das Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger.
Sie wurde am 16.10.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ergo ist sie ab 17.10.2012 in Kraft.
Zudem im Buzer klar steht "Geltung ab 17.10.2012"
 
Ok und weiter - welche Behörde hat seit dem 21.09. noch eine ZG ausgestellt ? oder verweigert ???

@JanD

die Aufhebung einer VO macht das Gesetz nicht zunichte aber sie füllt das Gesetz nicht mehr mit den Regelungen aus die als Ordnungswidirigkeit oder Straftat geahndet werden können. Und sie lässt im Fall des § 17 g nur ein Gerippe zurück, das nur durch die PVO ausgefüllt war. Ein leerer § sozusagen ohne weitere Bedeutung

Nun gut wie schon geschrieben jeder wie er meint.... :-)

rebell
 
@rebell: es ist völlig egal, wie du persönlich die Sachlage interpretierst. Wie wird denn die Situation offiziell gehandhabt? Kannst du mir das bitte erläutern und nicht immer die ewig gleichen leeren Worthülsen repetieren? Danke.
 
Thema: Psittakoseverordnung

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