München: Suche RA, der sich mit Ärger wegen Taubenhaltung auskennt

Diskutiere München: Suche RA, der sich mit Ärger wegen Taubenhaltung auskennt im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Ich halte auf dem Balkon meiner Eigentumswohnung 3 Paar Tauben in einer Vogelvoliere. Der Balkon ist eingenetzt, die Tauben können also...
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Fridolin01

Guest
Hallo!

Ich halte auf dem Balkon meiner Eigentumswohnung 3 Paar Tauben in einer Vogelvoliere.
Der Balkon ist eingenetzt, die Tauben können also nicht ein- und ausfliegen. 4 Tauben sind gehandicapt und könnten draußen niemals überleben (die 2 anderen auch nicht).
Von der Hausverwaltung erhielt ich jetzt eine rechtsanwaltliche Unterlassungsklage, die Tauben (und 2 Kaninchen) abzuschaffen.
Wie ernst ist das zu nehmen?
Ich habe immer wieder versucht,mit der Hausverwaltung zu reden,aber es scheint eher alles schlimmes zu machen. Sicher stecken hier einige Eigentümer hinter dem Ganzen,für die Tauben "Ratten der Lüfte" sind.
Muß ich jemand Zugang zu meiner Wohnung gewähren (den Fehler habe ich einmal gemacht und darauf die Unterlassungsklage erhalten, wg. angeblicher Gefahr der Schädigung der Fassade durch Taubenkot)?
Gibt es einen Rechtsanwalt, der solch einen Fall schon mal hatte? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, würde aber auch persönlich zahlen.
Ich will nur endlich meinen Frieden.

Danke
Fridolin
 
Huhu Fridolin,
in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ist die Haltung von Haustieren Sache der Eigentümerversammlung. Der bestellte Hausverwalter hat damit nichts zu tun.
Unterlassungsklagen oder ähnliche Beschlüsse, welche ein Verwalter eigenständig veranlassen kann, dienen lediglich dem Abwenden einer akuten Gefahr für das gesamte Wohneigentum.

Gab es bei der letzten Eigentümerversammlung den Antrag auf Abschaffung Deiner Tauben?
Wenn nein - sieh es entspannt.
Wenn ja, wie ist er ausgegangen?

Gibt es in Deiner WEG ein generelles Haltungsverbot für Haustiere?
Kann ich mir nicht vorstellen.

Zugang zu Deiner Wohnung mußt Du niemandem gewähren, außer zu einer Schadensbegehung oder zu einer Planung/Durchführung von generellen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Und dem Verwalter gleich gar nicht, der wird nämlich von Dir bezahlt und ist Dein Angestellter.

Wenn Du Deinen Balkon oder Deine Fassade (ist normalerweise Gemeinschaftseigentum) aus der Instandhaltungsrücklage saniert haben möchtest, wird der Beirat vorbeischauen. Da solltest Du auch die Tür aufmachen.
Oder wenn andere Eigentümer einen Schaden am Sondereigentum auf Dich zurückführen wollen. Auch da schaut der Beirat vorbei. Nicht der Verwalter.

Es ist nun die Frage, wei Du Deine Balkonvoliere reinigst. Wenn Du den Kärcher nimmst und den Taubenkot täglich über die normale Balkonentwässerung der Schwerkraft gehorchend nach unten abfließen läßt, ist das zwar bei 6 Tauben nicht fassadenschädigend, kann aber den Balkonbesitzer darunter durchaus nerven.

Ich würde auch nicht gerne in der Feierabendsonne verdünnten Taubenkot an meiner Kaffeetasse vorbeitröpfeln sehen :)

LG
Ines
 
Hallo!
Danke für Deine Antwort, die mir schon etwas weiterhilft.
Übrigens läuft bei uns die Entwässerung über ein Rohr nach unten.

In der letzten Eigentümergemeinschaft, in der ich leider nicht anwesend war, wurden Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen, so z.B., daß bei mir Tauben ein- und ausflögen.
Daneben wurden "vertrocknete Pflanzen", Plastikblumen (die Stoffpflanzen sind) und einiges mehr angemerkt. All dies würde die Einheitlichkeit der Fassade stören, und es wurde beschlossen, zu prüfen, ob ein RA eingeschaltet werden sollte. Dem wurde zugestimmt, wobei es den meisten Eigentümern sicher vollkommen gleichgültig ist.

Als mir kürzlich ein Rosenköpfchen entflog und ich völlig fertig für 2 Tage ein Plakat auf den Balkon stellte ("Lotte entflogen") mit einem Poster von ihr, kam, als das Plakat schon längst wieder weg war, erneut ein Brief, ich solle das Plakat abhängen, da es eine Fassadenverunstaltung sei...

Der Tauben wegen würde ich vor Gericht gehen, zumal ich mir erhoffe, einige der unsagbaren Vorurteile über Tauben widerlegen zu können.
Daher suche ich eben einen RA, der diesbezüglich Erfahrung oder eine Motivation hat.

LG
Fridolin
 
Eigentumswohnungen.... Kombinieren die Nachteile als Eigentümer mit den Nachteilen als Mieter auf das Unangenehmste.

Nun aber zu deinem Problem:
Das Kanninchenpärchen gehört zu den Kleintieren, die muß der Vermieter dulden. In deinem Fall: Die Eigentümergemeinschaft. Da kannst du gelassen auf eine Klage warten.

Zugang zu deiner Wohnung hat:
- In akuten Notlagen jeder, der die Notlage beseitigen will (es darf jeder in deine Wohnung, wenn Wasser ins Treppenhaus läuft um den Wasserhahn zu schließen)
- Mit Hausdurchsuchungsbeschluß: Polizei, Gerichtsvollzieher u. ä.
- Jeder den du reinlassen willst.

Die Liste ist vollständig.

Für den Rechtsanwalt: Frage bei der Rechtsanwaltskammer deines Wohnortes. Die kennen ihre Mitglieder am besten.
 
Vielleicht sollte man mal bei der Forenleitung anfragen, ob es nicht möglich wäre, eine Liste mit Fachkundigen Anwälten zu erstellen, die mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun hatten.

Ich meine die Tierarztliste ist ungemein nützlich. Sowas ähnliches für Anwälte wäre schon gut. Es kommt immer wieder mal vor, das jemand wegen Tierhaltung in PLZ XY einen RA sucht.
 
Vielleicht sollte man mal bei der Forenleitung anfragen, ob es nicht möglich wäre, eine Liste mit Fachkundigen Anwälten zu erstellen, die mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun hatten.

Ich meine die Tierarztliste ist ungemein nützlich. Sowas ähnliches für Anwälte wäre schon gut. Es kommt immer wieder mal vor, das jemand wegen Tierhaltung in PLZ XY einen RA sucht.


Hallo,

wäre schön, dürfte aber wohl rechtlich nicht möglich sein.
 
Thema: München: Suche RA, der sich mit Ärger wegen Taubenhaltung auskennt
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