Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr!

Diskutiere Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, braucht man für Sittiche (Katharinasittiche) noch eine Zuchtgenehmigung? Ich habe schon überall umhergestöbert finde aber keine Antwort...
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Vogelfreund98

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Hallo, braucht man für Sittiche (Katharinasittiche) noch eine Zuchtgenehmigung? Ich habe schon überall umhergestöbert finde aber keine Antwort, manche schreiben ,,Ja du brauchst noch eine" andere schreiben ,, nein seit 2012 brauchst du keine mehr". Also was ist jetzt richtig?



L.g. Vogelfreund98
 
Hallo, braucht man für Sittiche (Katharinasittiche) noch eine Zuchtgenehmigung? Ich habe schon überall umhergestöbert finde aber keine Antwort, manche schreiben ,,Ja du brauchst noch eine" andere schreiben ,, nein seit 2012 brauchst du keine mehr". Also was ist jetzt richtig?



L.g. Vogelfreund98

Hallo,

ich will jetzt hier meine Meinung nicht mehr kundtun, ob ja oder nein. Ist genug schon diskutiert worden.

Guter Rat: Frag einfach bei deinem zuständigen Veterinäramt nach, ob sie noch eine ausstellen.
 
Ok, dann noch eine Frage. Wenn es die ZG noch geben sollte, dürfte ich sie mit 14Jahren schon machen?
 
Hallo,

frag einfach dort nach, ist der beste Weg.

Auch der einzigste, da viele Veterinärämter gar keine mehr ausstellen.
Im übrigen mußt du keine machen. Entweder sie stellen eine aus oder nicht.
 
Hallo Vogelfreund98,

die Psittakose-Verordnung wurde zwar aufgehoben, eine Zucht und Haltegenehmigung nach § 17 des Tierseuchengesetzes gilt aber weiterhin bis zur Novellierung bzw. Ablösung durch das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitgesetz.
Meines Erachtens muss man für die Beantragung der Zuchtgenehmiging 16 Jahre alt sein, also am besten wendest du dich zusammen mit deinen Eltern an das zuständige Veterinäramt.
 
Hallo Vogelfreund98,

die Psittakose-Verordnung wurde zwar aufgehoben, eine Zucht und Haltegenehmigung nach § 17 des Tierseuchengesetzes gilt aber weiterhin bis zur Novellierung bzw. Ablösung durch das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitgesetz.
Meines Erachtens muss man für die Beantragung der Zuchtgenehmiging 16 Jahre alt sein, also am besten wendest du dich zusammen mit deinen Eltern an das zuständige Veterinäramt.

DITO. Eine ZG ist nachwievor Pflicht und bis wann die Neuregelung kommt, weiß niemand.
 
DITO. Eine ZG ist nachwievor Pflicht und bis wann die Neuregelung kommt, weiß niemand.

Das kann man so nicht stehen lassen.

Ich zitiere hier mal auszugsweise:

Aus der "Gefiederten Welt" 1/2013
Aktuell: Durchführung des § 17g Tierseuchengesetz nach der Aufhebung der Psittakose-Verordnung.
Nach Aufhebung der Psittakose-Verordnung .... stellt sich die Frage nach der Ringausgabe vor dem Hintergrund des
§ 17g TierSG und der Tatsache, dass §17g nach wie vor geltendes Recht ist (§17g tritt erst außer Kraft mit Inkrafttreten des neuen Tiergesundheitsgesetzes)

In einer Abstimmung mit den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden bestand Einvernehmen, dass Ringe in der Übergangszeit auch ohne Vorlage einer Züchterbescheinigung ausgegeben werden sollten, insofern eine Zuwiderhandlung gegen § 17g von den Ländern nicht verfolgt wird.
Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza, Leiter des Referates "Tiergesundheit", Bundesministerium Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
 
Nochmal: Nur die Psittacose-VO wurde gecancelt, nicht die ZG! Das bedeutet eine ZG ist zu beantragen, wer mit Geiern Züchten und/oder Handeln will. Ich bin mir sicher das da noch einiges ungemach aufkommen wird. Ich hoffe die Leute sind dann wenigstens so schlau und Rufen bei ihrem für den Landkreis zuständen Amts-TA an.

Du weißt, unwissenheit schützt vor Strafen nicht und ein anständiger Bürger sollte immer etwas Mißtrauen gegenüber solcher Ansagen haben. Also lieber Formal eine ZG beim Amts-TA erfragen und sich das am besten schriftlich geben lassen.

Dann kann keiner einem "Bösen" Bürger ans Bein Pinkeln, sollte da mal ein Beamter wieder mal rumspinnen.
 
Hi, erkundige dich einfach direkt bei dem für deinen Bezirk zuständigen Amtstierarzt. Nur der kann dir verbindlich sagen, wie es gehandhabt wird. In Foren treiben sich ja gern mal Menschen rum, die sich Fakten zurechtbiegen und diese dann als allgemeingültige Wahrheit an den Mann bringen wollen.

Unumstößlicher Fakt ist übrigens: Die Zuchtgenehmigung wurde bisher NICHT abgeschafft. Egal, was einige hier behaupten mögen.
 
Hallo Vogelfreund98 :0-,

falls dein Amtstierarzt nach wie vor eine Zuchtgenehmigung fordert, nochmal etwas zum Mindestalter:

Man kann eine Zuchtgenehmigung erst ab 18 Jahren beantragen/ablegen, da man auch dann erst vor dem Gesetz voll geschäftsfähig ist (denn die Zuchtgenehmigung ist ja nicht nur eine Zucht-, sondern auch eine Handelsgenehmigung) und man ja auch erst mit 18 Jahren (zumindest theoretisch) Tiere erwerben darf.

Das bedeutet, dass wahrscheinlich eine andere Person (i.d.R. ein Elternteil), die bei dir im Haus wohnt (das ist wichtig wegen des Quarantäneraums) die Zuchtgenehmigung bzw. die Sachkundeprüfung ablegen muss. So war es zumindest bei mir, aber ich denke innerhalb Deutschlands kann es da ja nicht so viele Unterschiede geben...
Mit anderen Worten: egal ob du eigentlich züchten willst und andere Personen damit eigentlich nichts zu tun haben, - die Zuchtgenehmigung muss wahrscheinlich ein Elternteil machen.-das bedeutet für diesen gegebenfalls lernen für etwas, wo von man eigentlich gar keine Ahnung hat. Bei mir hat mein Vater die ZG gemacht, obwohl er damit nichts am Hut hat.

Also falls dein Amtstierarzt eine ZG fordert, würde ich mir überlegen, ob du nicht vielleicht besser einfach noch ein bisschen wartest. Ich glaube nicht, dass die ZG noch lange existieren wird, da sie in dieser Form,- ohne eine gleichzeitige Kennzeichnungspflicht mit amtlichen Ringen- ziemlich sinnlos ist.
Denn wer kann bei deinen Katharinasittichjungen, wenn sie ausgeflogen sind, sagen (/nachweisen), ob es sich um eine Nachzucht eines "echten" Züchters handelt oder ob es deine Jungvögel sind, wenn sie keine Ringe tragen...?
Den Verwaltungsaufwand, routinemäßig Haushalte nach potenziellen, illegalen Züchtern zu durchforsten, wird sich glaube ich kein Amt leisten. Denn gerade wegen des angeblich so hohen Aufwands wegen der Psittakoseverordnung wurde diese abgeschafft. Trotzdem würde ich, wie raptor49 sagt, nichts riskieren. ("Ämtler" können schnell mal böse werden...:D, auch wenn er sonst die Ruhe selbst ist :mukke:, -wenn er etwas mitbekommt, ist er plötzlich ganz schnell und gründlich...:+streiche)

Also ich persönlich kann mich mit den Abschaffungen (oder wie es ja offiziell heißt: "Entlastungen") nicht so wirklich anfreunden. :nene:

Gruß Raphael
 
Zuletzt bearbeitet:
...und man ja auch erst mit 18 Jahren (zumindest theoretisch) Tiere erwerben darf...
Falsch!
§11c Tierschutzgesetz
Zitat:
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

Wenn er 16 ist kann er kaufen auf Deibel komm raus. Vorher bedarf er der Genehmigung der Eltern.
Dieses ist aber unabhängig von der Prüfung ;)
 
Stimmt:zustimm:! da hab ich mich geirrt :gott:

Wie hast du das so schnell gefunden ...? :)

Es ist aber trotzdem für die ZG von Bedeutung, da es die "Genehmigung für Zucht und Handel von Psittaciden" ist.
Nur wer besitzberechtigt ist, darf auch verkaufen.
 
Hallo,

vielleicht sollte von euch "Gescheiten" einer mal Post 8 lesen. 0l
 
In der Theorie mag die ZG noch Gültigkeit haben, wäre aber Unsinn. Ist genauso, wenn der TÜV abgeschafft würde, aber nicht sofort explizit die AU (die Teil der TÜV-Prüfung ist). Geldmacher würden dann trotzdem noch gerne AUs machen, obwohl es Unsinn wäre.

Aber dieses Forum ist in solchen Fragen leider überhaupt nicht geeignet, um Hilfe zu bekommen. Schon deshalb, weil sich hier alteingesessene Züchter tummeln, die immer ganz stolz auf ihre Unterlagen waren und es breitgetreten haben und sich jetzt in ihrer Ehre verletzt fühlen.

Kontaktiere die offiziellen Stellen dazu. Aber irgendwann (die Mühlen laufen langsam) in diesem Jahr wird auch die ZG offiziell ad acta gelegt.
 
Hallo,

vielleicht sollte von euch "Gescheiten" einer mal Post 8 lesen. 0l

Ich halte mich lieber an die "Gescheiten" der zuständigen Behörde als an die "Super-Gescheiten" hier im Forum. Damit meine ich auch ganz besonders dich, Lothar. Ruf doch mal bei deiner Behörde an und erzähl uns mal Fakten, anstatt hier immer nur den Superschlauen zu geben. Ich freue mich auf deinen Beitrag. Danke.
 
Ich halte mich lieber an die "Gescheiten" der zuständigen Behörde als an die "Super-Gescheiten" hier im Forum. Damit meine ich auch ganz besonders dich, Lothar. Ruf doch mal bei deiner Behörde an und erzähl uns mal Fakten, anstatt hier immer nur den Superschlauen zu geben. Ich freue mich auf deinen Beitrag. Danke.


Ich bin zwar nicht Lothar - der übrigens weis wovon er schreibt, wenn es um Gesetze geht - Jurist - aber ich habe mal bei meiner zuständigen Behörde angerufen.

Antwort: Zuchtgenehmigung wird nicht mehr gebraucht, ausgestellt. "Wir wollen doch die Leute nicht mehr nerven"
war die Aussage, "Ringe können so bestellt werden, wenn man denn beringen will".
Und bevor hier wieder die Unker zu Wort kommen: Vögel die nach dem Artenschutzrecht beringt werden, müssen natürlich weiter mit Artenschutzringe versehen werden.
* JanD
Wie wär es wenn Du auch mal bei Deiner zuständigen Stelle anrufen würdest, und das Ergebnis mitteilen würdest.
 
Tach! Gerhard, das habe ich längst getan und im entsprechenden Thema auch mitgeteilt. Hier wird sie sehr wohl noch vorausgesetzt und auch abgenommen.
Juristerei ist so ein weites Feld, da wäre ich mal ganz vorsichtig mit Pauschalaussagen über die "Ahnung" eines Juristen. Was ja hier auch letztendlich wieder bewiesen wurde... Schönen Tag!
 
Ich halte mich lieber an die "Gescheiten" der zuständigen Behörde als an die "Super-Gescheiten" hier im Forum. Damit meine ich auch ganz besonders dich, Lothar. Ruf doch mal bei deiner Behörde an und erzähl uns mal Fakten, anstatt hier immer nur den Superschlauen zu geben. Ich freue mich auf deinen Beitrag. Danke.

Hallo,

Wahnsinn, was nur ein Hinweis auf einen Post, der nicht einmal von mir ist, auslöst.

Auch hier wird keine Zuchtgenehmigung mehr ausgestellt. Begründung. Wäre reine Abzocke und das wollen sie nicht. Könnten ja sowieso nichts mehr überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Wahnsinn, was nur ein Hinweis auf einen Post, der nicht einmal von mir ist, auslöst.

Was so etwas auslöst ist nicht der Post an sich, sondern vielleicht auch die Art, wie man sich anderen Menschen gegenüber gibt...
"Gescheiten" ...

Auch hier wird keine Zuchtgenehmigung mehr ausgestellt. Begründung. Wäre reine Abzocke und das wollen sie nicht. Könnten ja sowieso nichts mehr überprüfen.

Ich denke das sagt alles. Ob immer noch ein sinnloser Gummiparagraph existiert oder nicht, - wenn es noch nicht mal die Verantwortlichen interessiert, kann man ja wohl keinen zu seinem Glück zwingen. Ich frage mich,Lothar, wo dein Problem liegt.

Fakt ist:

Es gibt keine Kennzeichnungspflicht mehr.

Der Paragraph 17g Tierseuchengesetz besteht mach wie vor,- Man benötigt also eine ZG.

ABER: Die Verterinärämter stellen keine ZG mehr aus.

Was folgt daraus? Ob du eine ZG hast oder nicht interessiert letztendlich keinen. Denn:

Zitat Lothar:
Könnten ja sowieso nichts mehr überprüfen

Genauso, wie ich bereits in Post 11 geschrieben habe...:

Denn wer kann bei deinen Katharinasittichjungen, wenn sie ausgeflogen sind, sagen (/nachweisen), ob es sich um eine Nachzucht eines "echten" Züchters handelt oder ob es deine Jungvögel sind, wenn sie keine Ringe tragen...?
Den Verwaltungsaufwand, routinemäßig Haushalte nach potenziellen, illegalen Züchtern zu durchforsten, wird sich glaube ich kein Amt leisten. Denn gerade wegen des angeblich so hohen Aufwands wegen der Psittakoseverordnung wurde diese abgeschafft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr!

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