Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr!

Diskutiere Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, braucht man für Sittiche (Katharinasittiche) noch eine Zuchtgenehmigung? Ich habe schon überall umhergestöbert finde aber keine Antwort...
Was so etwas auslöst ist nicht der Post an sich, sondern vielleicht auch die Art, wie man sich anderen Menschen gegenüber gibt...
"Gescheiten" ...



Ich denke das sagt alles. Ob immer noch ein sinnloser Gummiparagraph existiert oder nicht, - wenn es noch nicht mal die Verantwortlichen interessiert, kann man ja wohl keinen zu seinem Glück zwingen. Ich frage mich,Lothar, wo dein Problem liegt.

Fakt ist:

Es gibt keine Kennzeichnungspflicht mehr.

Der Paragraph 17g Tierseuchengesetz besteht mach wie vor,- Man benötigt also eine ZG.

ABER: Die Verterinärämter stellen keine ZG mehr aus.

Was folgt daraus? Ob du eine ZG hast oder nicht interessiert letztendlich keinen. Und:

Zitat Lothar:
Genauso, wie ich bereits geschrieben habe...


Hallo,

ich hab sicher kein Problem. Da missverstehst du mich aber gewaltig.

Im übrigen stammt das Zitat, "können sowieso nichts mehr überprüfen" nicht von mir, sondern vom zuständigen Veterinär.

Was folgt daraus? Ob du eine ZG hast oder nicht interessiert letztendlich keinen.

Das sieht aber mancher hier anders.

Und:

Zitat Lothar:
Genauso, wie ich bereits geschrieben habe...

Wann soll ich das und vor allem was, soll ich bereits geschrieben haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Raphael

Und:

Zitat Lothar:
Genauso, wie ich bereits geschrieben habe...
Wann soll ich das und vor allem was, soll ich bereits geschrieben haben...

Wo hast du das denn her? Bei mir steht in Post 20 was anderes :huh:
Dass die Aussage "können sowieso nichts mehr überprüfen" nicht von dir ist, ist ja klar. Ich hab ja nur gesagt, dass du es geschrieben hast.
Aber dass diese Aussage von einer Amtlichen Stelle kommt, zeigt ja nur, wie die Situation ist.

Das sieht aber mancher hier anders.

Genau das ist es. Die Fakten stehen zwar, aber wie man damit umgeht (ob man jetzt einfach ohne ZG drauf los züchtet oder noch ein bisschen wartet), ist wohl jedem selbst überlassen und die Meinungen dazu werden wahrscheinlich immer unterschiedlich sein/bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Raphael



Wo hast du das denn her? Bei mir steht in Post 20 was anderes :huh:
Dass die Aussage "können sowieso nichts mehr überprüfen" nicht von dir ist, ist ja klar. Ich hab ja nur gesagt, dass du es geschrieben hast.
Aber dass diese Aussage von einer Amtlichen Stelle kommt, zeigt ja nur, wie die Situation ist.



Genau das ist es. Die Fakten stehen zwar, aber wie man damit umgeht (ob man jetzt einfach ohne ZG drauf los züchtet oder noch ein bisschen wartet), ist wohl jedem selbst überlassen und die Meinungen dazu werden wahrscheinlich immer unterschiedlich sein/bleiben.

Hallo,

ist schon klar. Ich will jetzt nicht mehr diskutieren, ob ja oder nein, mit dem Wegfall der PsittacoseVO explizit auch die ZG im TierSG nur noch eine "Dateileiche" ist. Das wurde an anderer Stelle schon zu genüge getan. Selbstverständlich sieht das der eine so und der andere so. Da sind wir ja einer Meinung.

Aber da wird von einem User ein Hinweis auf eine Vereinbarung gebracht und dies wird einfach so übergangen, als wenn weder der Hinweis noch die Vereinbarung überhaupt da zu sein scheint. Deshalb auch an diejenigen "Gescheiten", aber wohlgemerkt in Anführungszeichen gesetzt, der Hinweis mal Post 8 zu lesen. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit Juristerei zu tun.

Ich würde halt diese Vereinbarung einem Veterinär unter die Nase halten und wenn er das nicht begreift, gibts ja auch Vorgesetzte.

Wenn einer nun aber unbedingt eine ZG noch machen will, nur zu. Ich hab kein Problem damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb auch an diejenigen "Gescheiten", aber wohlgemerkt in Anführungszeichen gesetzt, der Hinweis mal Post 8 zu lesen. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit Juristerei zu tun.

Ne, das hat vielmehr mit Kinderstube zu tun. Aber weitere Einlassungen zu dem Thema sind wohl generell überflüssig. Viel Freude beim Züchten oder wobei auch immer. Gruß.
 
Wenn JanD nicht Recht hat, dann isser nicht zufrieden. Man nehme es so hin.
 
Könntet Ihr beim Thema bleiben, oder verstummen? Und nicht in den IMMER WIEDERKEHRENDEN Kleinkrieg verfallen?
 
Ihr habt ja Probleme!

Das Sicherste für den Fragesteller ist doch sich beim zuständigen Amt zu informieren, denn bisher wurde die Zuchgenehmigung auch schon sehr unterschiedlich gehandhabt. Warum soll es jetzt anders sein? Vielleicht hat der zuständige ATA die Änderung verschlafen und wird durch den Hinweis erst wachgerüttelt. Wie er entscheidet, war bisher schon "seine" Sache, jetzt wohl auch.

... weil sich hier alteingesessene Züchter tummeln, die immer ganz stolz auf ihre Unterlagen waren und es breitgetreten haben und sich jetzt in ihrer Ehre verletzt fühlen.
Daß das, was Du da schreibst, ein Schmarrn ist, ist Dir doch hoffentlich klar, oder? Es geht nicht um verletzte Ehre, sondern um eine bisher notwendige Bescheinigung. Den Wisch brauchte man um als Vermehrer und Händler nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und Ringe bestellen zu können - egal ob offene oder geschlossene. Mehr verbarg sich sicher für keinen dahinter.
 
Die sprachliche Unterscheidung zwischen Züchter und Vermehrer zeigt schon, woher der Wind weht.
 
Die sprachliche Unterscheidung zwischen Züchter und Vermehrer zeigt schon, woher der Wind weht.
Es gibt nicht nur einen sprachlichen, sondern auch einen sachlichen Unterschied zwischen Züchtern und Vermehrern. Vielleicht sollte ich Dir das mal erklären - ich bezweifle aber, daß Du das verstehen willst.

Ein Vermehrer ist einer, der nur Jungvögel produzieren will. Nicht unbedingt auf "teufel-komm-raus" aber ohne unbedingt darauf zu achten, was dabei heraus kommt. Sicherlich wird er - zumindest die meisten werden es tun - darauf achten, daß es den Vögeln gut geht, daß sie sauber gehalten werden, genügend Platz, Futter und Wasser haben - mehr braucht es ja nicht - und das ist auch noch nicht verwerflich.

Es gibt aber auch andere, das sind die denen man das Handwerk legen sollte. Die nutzen ihre Vögel bis zur Erschöpfung aus und es ist ihnen wurscht, ob die Altvögel den Streß des Brütens und der Jungenaufzucht überstehen. Im Zweifelsfall wird das ausgelaugte Paar gegen ein neues, "funktionierendes" Paar ausgetauscht. Denen geht es hauptsächlich um den Gewinn und die Maximierung desselben. Solche Vermehrungen sind schon eher Fabriken und haben den Namen "Zucht" nicht verdient. Aber davon gibt es hierzulande wohl nur wenige, die sitzen meist im Ausland - vermutlich in Osteuropa und weiter weg - wo die Auflagen noch nicht so streng sind. Aber auch dort gibt es die andere "bessere" Kategorie von Vermehrern und sicher auch richtige Züchter. (Die Erklärung folgt im nächsten Absatz!)

Natürlich ist auch ein Züchter ein Vermehrer, aber mit einem anderen Hintergrund. Der Züchter baut seinen Stamm mit Bedacht auf und hat bei der Zusammenstellung seiner Brutpaare ein bestimmtes Ziel im Auge, welches er durch geschickte Auswahl seiner "Elternvögel" konsequent verfolgt. Allein aus diesem Grund kann man bei einem, der seine Vögel im Schwarm brüten läßt, nicht von einem Züchter reden, weil er gar keine Möglichkeit hat - außer vielleicht einem Zufallstreffer - ein bestimmtes Ziel (Größe, Farbschlag, oder was auch immer) zu erreichen. Mir ist in diesem Zusammenhange jetzt egal, ob es ethisch vertretbar ist oder nicht. Es gibt leider auch Züchter denen man das "Handwerk" legen sollte. Die "Auswüchse" bei verschiedenen Vogelarten - aber auch bei Hund und Katz u.a. - kennen wir ja leider zur Genüge.

Ein Beispiel außerhalb der Vogelwelt mag das vielleicht etwas besser erklären. Ein Gärtner, der Rosen für den Verkauf produziert, wird Wildlinge ziehen - oder zukaufen - und diese mit der gewünschten Sorte "veredeln". Obwohl er auch ein Ziel im Auge hat, so ist es noch lange kein Züchter, weil er die gewünschte Sorte nur reproduziert. In diesem Bereich ist der Züchter derjenige, der versucht verschiedene Sorten zu kreuzen - er spielt in gewissem Sinne "Bienchen" - und wartet gespannt auf das was dabei heraus jommt. Nach vielen (Miß)Versuchen wird er vielleicht ein Ergebnis - eine neue Sorte - erzielen mit dem er, aber auch wir als Kunden zufrieden sind und sie dann kaufen.
 
Und das der von Dir eher postiv besetzte "Züchter" nicht besser sein muss zeigt, was diese Züchter aus dem Wellensittich gemacht haben. Stichwort "Standard-Wellensittich". Da könnte das Wegfallen der ZG und dem ganzen Klimbim dem Wellensittich sogar nutzen. Denn außer diesen "Züchtern" mag niemand diese Ballonköpfe.
 
Da stimme ich Dir voll zu. Aber glaube mir, nicht alle Wellensittichzüchter gehören zur Brathendlfraktion.

Der "verlorenen" ZG trauere ich nicht unbedingt nach. Ich bin aber der Meinung, daß viele, die ihre Vögel mal brüten lassen wollten, sich früher mehr Gedanken über die Bedürfnisse und die optimale Versorgung ihrer Schüzlinge gemacht haben. Das kam sicherlich den Vögeln zugute.
 
Das wird von Dir und vielen anderen sicher überbewertet. Bei Wellis ist das eher nicht ausgeprägt. Geh doch mal in irgendein Forum für Prachtfinken. Da fühlen sich scheinbar 90% zum "Züchter" berufen. Wenn man dann durch die meisten Zoohandlungen geht sieht man, wo diese ganzen Vögel landen.

Aber bei Wellensittichen, oder Papageienvögeln insgesamt sehe ich das ganz gelassen.

Speziell bei Wellis dürfte sich wohl eher etwas zum Positiven wenden. Wenn ab und zu mal im Bekanntenkreis Wellis angeboten werden, oder über ANzeigen ist das hoffentlich das Aus für Massenvermehrer im EU-Ausland.
 
Und bevor hier wieder die Unker zu Wort kommen: Vögel die nach dem Artenschutzrecht beringt werden, müssen natürlich weiter mit Artenschutzringe versehen werden.
Mmmhhhh,

und nun kann jeder in irgend einem Küchenschrank Papageien oder auch Anhang I Tiere züchten,ohne geringste Vorkenntnisse?
Beispiel:Nachbar kauft sich 1,1 Hornsittiche setzt sie in freien Küchenschrank mit Nistkasten,die brüten dann noch und ziehen Junge auf und das alles einfach so,ohne ZG oder Sachkundenachweis??
 
Bei Sittich-Foren habe ich Folgendes gefunden, was ich bisher auch so gelesen und verstanden habe.

Aufhebung der Psittakose-Verordnung wurde vom Bundesrat am 21.09.2012 erwartungsgemäß ohne Gegenstimmen beschlossen.

Auswirkungen:

1. Die Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) für Sittiche und Papageien entfällt nach dem Tierseuchenrecht.
Das ist sinnvoll, da auch alle anderen Vogelarten Psittakose übertragen können, für die jedoch keine Ringpflicht gegolten hatte.
Darüber hinaus gab es innerhalb des EU-Binnenmarktes nur in Deutschland eine Ringpflicht.
Die Ringpflicht stellte also sowohl auf die betroffenen Vogelarten als auch auf die Region der EU lediglich unzureichendes Stückwerk im Hinblick auf den Seuchenschutz dar.
Diese für ihren ursprünglichen Zweck untaugliche Bürokratie wurde erfreulicherweise abgeschafft.

2. Stattdessen wurde eine Meldepflicht eingeführt, die Tierärzte und medizinische Institute verpflichten, bei Auftreten von Psittakose die Gesundheitsämter zu informieren.

3. Die Buchführungspflicht (Nachweisbuch) nach Seuchenrecht entfällt.

4. Ringpflicht und Buchführungspflicht für die Vögel, die in § 12 S. 1 i.V.m. Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgelistet sind, bleiben bestehen.
Die meisten der gängigen Sittiche sind davon aber nicht betroffen.

Die Registerpflicht (nicht: Ringpflicht!) gemäß § 2 Abs. 2 der Geflügel-Pest-Verordnung erfasst auch Sittiche, soweit sie zu Erwerbszwecken gehalten werden.
Das betrifft vermutlich Zoogeschäfte. Züchter, deren Zucht steuerlich als sog. "Liebhaberei" einzustufen ist, dürften davon aber auch nicht betroffen sein.

5. Die Zuchtgenehmigung gemäß § 17g Tierseuchengesetz hat ihre Grundlage in der aufgehobenen Psittakose-Verordnung, besteht derzeit formal aber dennoch weiter, weil vergessen (?) wurde, die Regelung anzupassen. Das Tierseuchengesetz wird aber zukünftig von dem Tiergesundheitsgesetz abgelöst. Die Erforderlichkeit von Zuchtgenehmigungen ist dort nicht mehr vorgesehen.
Da dem formal noch gültigen Gesetz also die Grundlage entzogen wurde und das neue Gesetz zukünftig keine entsprechende Ersatzregelung vorsieht, hat sich das Thema Zuchtgenehmigung praktisch erledigt. Der juristisch saubere Weg wäre gewesen, wenn § 17g Tierseuchengesetz gleichzeitig mit der Psittakose-Verordnung aufgehoben worden wäre. Angesichts der anstehenden Komplettaufhebung des Tierseuchengesetzes hat der Gesetzgeber darauf wohl verzichtet. Das wäre ja auch zuviel verlangt gewesen... .

6. AZ und BNA als wichtige Ringvergabestellen befürchten einen erheblichen Mitgliederschwund und Umsatzverluste. Deren Empfehlungen zur Beibehaltung einer freiwilligen Ringkennzeichnung müssen auch vor diesem Hintergrund gesehen werden.
 
Und das der von Dir eher postiv besetzte "Züchter" nicht besser sein muss zeigt, was diese Züchter aus dem Wellensittich gemacht haben. Stichwort "Standard-Wellensittich". Da könnte das Wegfallen der ZG und dem ganzen Klimbim dem Wellensittich sogar nutzen. Denn außer diesen "Züchtern" mag niemand diese Ballonköpfe.

Wenn genügend Leute ohne Plan von der ganzen Sache jetzt munter drauflos vermehren, könnten noch ganz andere Sachen dabei herauskommen...
 
Hört doch auf. Bei Kanarien gab es nie eine Zuchtgenehmigung und da gibt es auch keine 3beinigen Tiere mit Quadratköpfen. Und diese Gestaltkanarien kommen eben doch von so "gewissenhaften" Züchtern.

Und auch wenn es der Mehrzahl in DIESEM Forum auch noch soviel Spaß macht darauf rumzureiten:

Die Zuchtgenehmigung diente NIE dem Tierschutz! Sie war Teil der Psittacose-Verordnung und diente einzig und allein der Eindämmung der Psittacose. Außer Deutschland haben alle anderen um uns herum schon lange keinen solchen Klotz mehr am Bein und - die Welt dreht sich immer noch.

Und nun bitte beim Thema bleiben, wenn es denn nochwas zu sagen gibt. Und in der Schwebe ist wohl auch nichts mehr, denn das Nachfolgegesetz wurde auch schon beschlossen, welches keine Zuchtgenehmigung mehr vorsieht.
 
Thema: Zuchtgenehmigung- Ich kapier nichts mehr!

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