Greifvogel gefunden

Diskutiere Greifvogel gefunden im Forum Vogelbestimmung im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, heute habe ich in unserem Garten einen toten Greifvogel auf dem Boden gefunden :( Mich würde sehr interessieren, was das für ein Vogel...
J

_JoJo_

Guest
Hallo,

heute habe ich in unserem Garten einen toten Greifvogel auf dem Boden gefunden :(
Mich würde sehr interessieren, was das für ein Vogel ist? Vielleicht ein junger Falke oder Bussard?
Ich freue mich über jeden Rat :) (PS: der Vogel ist vom Kopf bis zur Schwanzspitze ca. 40 cm lang)

LG JoJo

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Das ist ein Mäusebussard. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber er ist vermutlich älter als 2 Jahre.
 
Sieht nach einem Weibchen aus.
Oh ich hasse den Anblick von ihnen, wenn sie tot sind.
 
Letztjähriger Jungvogel. Die markanten, breiten Endbinden fehlen. Vermutlich ein abgemagerter Vogel, wie so viele zur Zeit.
 
Zu schade, dass es eigentlich nicht erlaubt ist. Sonst könnte man ihn bestimmt super präparieren und so erhalten. Der schöne Vogel wäre mir zu schade um ihn ihrgendwo verwesen zu lassen.
 
Ich könnte Heulen, wenn ich solche Bilder sehe.
Es sind so super tolle Vögel, wenn sie am Himmel kreisen!!!
Schade!!

LG.
Manni!
 
Ja wenn ich jetzt einen toten Greifvogel finde dann darf ich den doch vom Gesetz her gar nicht präparieren lassen weil man ja offiziell Papiere dafür braucht. Ich dürfte nicht mal einen toten Fuchs vom Straßenrand mitnehmen oder etwa doch? Ein seriöser Präparator wird mir solch einen nicht präparieren wenn ich keinen Nachweis habe. Ich könnte den Vogel ja sonst selbst getötet haben.
 
Ja wenn ich jetzt einen toten Greifvogel finde dann darf ich den doch vom Gesetz her gar nicht präparieren lassen weil man ja offiziell Papiere dafür braucht. Ich dürfte nicht mal einen toten Fuchs vom Straßenrand mitnehmen oder etwa doch? Ein seriöser Präparator wird mir solch einen nicht präparieren wenn ich keinen Nachweis habe. Ich könnte den Vogel ja sonst selbst getötet haben.
Es kommt drauf an. Du als in diesem Falle "Normalbürger" (ohne diesen Begriff negativ zu verstehen) darfst das nicht, das stimmt. Das wäre zunächst mal Jagdwilderei, zum zweiten ein Verstoß gegen das naturschutzgesetzliche Annahme- und Besitzverbot. Beim toten Fuchs entfällt letzteres.

Der Jagdausübungsberechtigte (in dem Fall als "Nicht-Normalbürger") wiederum darf den Bussard aufnehmen und für sich präparieren lassen. Er kann in seinem eigenen Bereich ja keine Wilderei begehen. Und nein, Papiere benötigt man dafür nicht, wenngleich es sinnvoll ist, sich ein solches ausstellen zu lassen, weil es fast keine Behörde gibt, die die diesbezüglichen Gesetze kennt.

Theoretisch kannst Du Dir den Bussard jedoch vom zuständigen Jagdpächter schenken lassen und hättest ihn dann ganz legal. Wenn Du dann noch eine schriftliche Schenkungs- oder Überlassungsbescheinigung vorlegst, bist Du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite (vorbehaltlich der Unkenntnis der Rechtslage mancher Behörden). Man sollte aber erst die Erlaubnis einholen und dann den Vogel einsammeln, nicht umgekehrt.

VG
Pere ;)
 
Nur wer lässt denn den Vogel für teures Geld präparieren um ihn danach zu verschenken ?? Macht höchtswahrscheinlich keiner ;) Naja wenn man einen Jäger oder so zum Freund hat oder sehr gut kennt hat man bestimmt gute Chancen aber wenn man niemanden kennt hat man leider Pech.
 
Hallo,

hab gerade mal mitgelesen und mir die Frage gestellt darf jeder der "Jagdausübungsberechtigt" ist egal welches Tier präperieren lassen ?

Bzw. wenn ich es konkret mache, mein Vater ist Jäger und hat natürlich einen Jagdschein, reicht das schon?
Ich habe mich schon öfter mal gefragt ob man einen Singvogel der z.B gegen die Scheibe geflogen ist oder durch etwas anderes zu Tode gekommen ist präparieren lassen? Ich bin davon ausgegangen das es verboten ist ohne Ausnahmegenehmegung, aber bräuchte mein Vater diese nicht?

Erst neulich ist ein wunderschöner Kernbeißer bei uns gegen den Wintergarten geflogen und dabei gestorben, und da ich bei uns im Garten noch nie einen gesehen hatte tat es mir sehr leid das Tier zu entsorgen...

Inwieweit das mit dem präparieren klappt bei so einem kleinen Vogel ist wahrscheinlich schon wieder was anderes...
 
wenn man die juvenilen stoßfedern so anschaut sieht es aus als wäre er eine ganze weile am boden herumhekraxelt bevor es um ihn oder sie geschehen war.. schade aber so ist das halt im ersten winter.
 
@Nils

meines wissens nach darf deine vater tiere wie den bussard auflesen und präparieren (lassen). ich kenne mich in deutschland allerdings nicht so gut aus und lassen mich gerne belehren wenn ich gerade unsinn gesagt habe.
 
Hallo,

hab gerade mal mitgelesen und mir die Frage gestellt darf jeder der "Jagdausübungsberechtigt" ist egal welches Tier präperieren lassen ?

Bzw. wenn ich es konkret mache, mein Vater ist Jäger und hat natürlich einen Jagdschein, reicht das schon?
Ich habe mich schon öfter mal gefragt ob man einen Singvogel der z.B gegen die Scheibe geflogen ist oder durch etwas anderes zu Tode gekommen ist präparieren lassen? Ich bin davon ausgegangen das es verboten ist ohne Ausnahmegenehmegung, aber bräuchte mein Vater diese nicht?

Erst neulich ist ein wunderschöner Kernbeißer bei uns gegen den Wintergarten geflogen und dabei gestorben, und da ich bei uns im Garten noch nie einen gesehen hatte tat es mir sehr leid das Tier zu entsorgen...

Inwieweit das mit dem präparieren klappt bei so einem kleinen Vogel ist wahrscheinlich schon wieder was anderes...

So wie Peregrinus schon schrieb, der gefundene Vogel ist "Eigentum" des in diesem Bereich, in dem der Fundort liegt, zuständigen Jagdpächters. Er muss das Tier an Dich "abtreten", sicherheitshalber in einer schriftlichen Erklärung. Wenn das Dein Vater ist - perfekt!
Das geht aber nicht bei streng geschützten Arten, da braucht´s noch eine amtliche Genehmigung und die bekommen manchmal nur naturkundliche Einrichtungen oder Museen - beim Bussard z. B. reicht die Abtrittserklärung aber schon.

So hab ich das jedenfalls mal gelernt - falls das noch so gilt.

Noch ein Tipp ...
Hat man die Erlaubnis des Jagdpächters (oder Jagdausübungsberechtigten) und das Tier, dieses wenn nötig, nur trocken reinigen, niemals mit Wasser! Dann ab in die Gefriertruhe, so frisch wie möglich, bis man einen guten Präparator gefunden hat.

Ein guter Präparator stopft auch einen kleinen Spatz gut aus.

Grüßle
Gerlinde
 
hab gerade mal mitgelesen und mir die Frage gestellt darf jeder der "Jagdausübungsberechtigt" ist egal welches Tier präperieren lassen ?

Bzw. wenn ich es konkret mache, mein Vater ist Jäger und hat natürlich einen Jagdschein, reicht das schon?
Ich habe mich schon öfter mal gefragt ob man einen Singvogel der z.B gegen die Scheibe geflogen ist oder durch etwas anderes zu Tode gekommen ist präparieren lassen? Ich bin davon ausgegangen das es verboten ist ohne Ausnahmegenehmegung, aber bräuchte mein Vater diese nicht?
Nicht jeder, der die Jagd ausüben darf, ist Jagdausübungsberechtigter. Insofern ist dieser Begriff etwas irreführend. Am Jagdausübungsrecht hängt noch ein bißchen mehr dran, z. B. auch der Jagdschutz. Sicherlich sind weniger als die Hälfte der deutschen Jäger jagdausübungsberechtigt im Sinne des Jagdrechts. In erster Linie sind dies Pächter, Eigenjagdbesitzer und der Förster innerhalb seines staatlichen oder kommunalen Eigenjagdbezirks.

Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten erstreckt sich nur auf Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, also "Wild" im Sinne des Jagdrechts. Da gehört der Bussard dazu, nicht jedoch die meisten Singvögel. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte nicht mehr und nicht weniger Recht als der Normalbürger.

Das geht aber nicht bei streng geschützten Arten, da braucht´s noch eine amtliche Genehmigung und die bekommen manchmal nur naturkundliche Einrichtungen oder Museen - beim Bussard z. B. reicht die Abtrittserklärung aber schon.
Nicht ganz. Der Bussard ist ja auch streng geschützt und trotzdem benötigt der Jagdausübungsberechtigte keine amtliche Genehmigung. Es hängt an der Eigenschaft "Wild", nicht am Schutzstatus.

VG
Pere ;)
 
So wie Peregrinus schon schrieb, der gefundene Vogel ist "Eigentum" des in diesem Bereich, in dem der Fundort liegt, zuständigen Jagdpächters. Er muss das Tier an Dich "abtreten", sicherheitshalber in einer schriftlichen Erklärung. Wenn das Dein Vater ist - perfekt!
Das geht aber nicht bei streng geschützten Arten, da braucht´s noch eine amtliche Genehmigung und die bekommen manchmal nur naturkundliche Einrichtungen oder Museen - beim Bussard z. B. reicht die Abtrittserklärung aber schon.

Ich hab das immer noch nicht richtig verstanden... Tut mir leid :(

Vielleicht wird es an einem Beispiel deutlicher...

Kokretees Beispiel noch mal, der Kernbeißer den ich im Garten gefunden habe. Der Fundort ist also Privatbesitz meines Vaters. Er ist übrigens zusammen mit meinem Großvater Jagdtpächter eines Waldstück in der Nähe.
Darf er jetzt diesen Kernbeißer ausstopfen lassen ohne besondere Genehmigung?

Und was macht einen Jäger zu einem "Jagtausübungsberechtigten" ? Bzw. wie definiert man den Jagdschutz ?

Ich würde ja meinen Vater selbst fragen, aber er ist aus Geschäftsreise und daher schlecht erreichbar...
 
Kokretees Beispiel noch mal, der Kernbeißer den ich im Garten gefunden habe. Der Fundort ist also Privatbesitz meines Vaters. Er ist übrigens zusammen mit meinem Großvater Jagdtpächter eines Waldstück in der Nähe.
Darf er jetzt diesen Kernbeißer ausstopfen lassen ohne besondere Genehmigung?

Und was macht einen Jäger zu einem "Jagtausübungsberechtigten" ? Bzw. wie definiert man den Jagdschutz ?
Kein Problem. Also: Der Kernbeißer unterliegt nicht dem Jagdrecht (er ist kein Wild), somit greift das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten nicht. Der Vogel darf also nicht aufgenommen und präpariert werden.

Das Jagdausübungsrecht erstreckt sich nur auf diejenigen Bereiche, die man gepachtet hat oder für die man anderweitig jagdlich zuständig ist. Es hängt also an Person und Fläche, nicht nur an dem Umstand, ob jemand irgendwo eine Jagd gepachtet hat.

"Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften."

VG
Pere ;)
 
Soweit euer Recht, das ich auch nicht anzweifle.
Da findet nun einer z.B. einen Bindenkreuzschnabel, einen Blauschwanz oder was weiss ich für einen wissenschaftlichen seltenen Nachweis. Da ihn leider niemand bergen darf, geht er verloren und keiner hat was davon. Tausende Singvögel werden beringt, da aber leider niemand einen gefundenen aufnehmen darf, gehen die ganzen Daten verloren......
Von daher eigentlich nicht besonders sinnvoll.
 
Die Vögel dürfen zum Zwecke der unverzüglichen Ablieferung an eine entsprechende Stelle durchaus aufgenommen werden. Die können dann auch für Forschung und Bildung präpariert werden. Man darf sie sich eben nicht zueignen, sie sind quasi für die private Hand nicht erreichbar.

VG
Pere ;)
 
Thema: Greifvogel gefunden
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