Möglichkeiten sittiche komplett im freien halten?

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Mandarin

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Hallo,

Ich habe mir die Frage gestellt ob es möglich ist Sittiche ganzjährig im Freiflug draußen zu halten,
in meinem Buch über Rotschwanzsittiche wird kurz über ein solches Experiment geschrieben.
Mich interessiert eure Meinungen und Erfahrungen hierzu.

Ist es gesetzlich überhaupt möglich die Vögel einfach so fliegen zu lassen?

Als meine Grünwangenrotschwanzsittiche eine Woche lang ausgebrochen sind,
konnte ich beobachte dass sich die Vögel anscheinen sehr wohl fühlen und sich gut zurechtfinden,
sie flogen auch nie weiter als ca 200 Meter von der Voliere weg.
Am Abend suchten sie sich einen Schlafplatz ganz oben in einer Scheune.
Dort konnte ich sie auch wieder einfangen.

MFG
 
Hallo,
ich habe gehört es soll mit Mönchsittichen ebenfalls sehr gut klappen, aber weiß da nix genaues.
Ich weiß auch von jemanden der Aras im Freiflug hält, diese haben sogar einen Brutversuch in Freiheit unternommen, leider erfolglos...
Ansonsten soll es mit Agas auch funktionieren, da habe ich meine ich sogar schon ma einen Beitrag hier im Forum gelesen, allerdings kam es da wohl zu einigen Probleme.
Insgesammt finde ich das ein spannendes Thema und mich würde ebenfalls die Gesetzeslage Interessieren. :)
 
Zum einen ist es, wie Moni schon sagte, verboten.

Und zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die meist recht bunten Papageien oder Sittiche einem Marder, einer Katze, einem Greifvogel oä. zum Opfer fallen recht groß.
Außerdem kann/soll man so gut wie keine Papageien/Sittiche ohne Schutzhaus draußen halten, da sie meist aus wärmeren Gegenden kommen.
 
@ Juli, man muss sie ja nicht ohne Schutzhaus halten, davon hat ja keiner geredet. Es geht ja so wie ich das verstanden habe nur um die Haltung im Freiflug. Nachts können die Tiere wieder ihr Schutzhaus aufsuchen.

Laut dem Abschnitt von Moni dürfte man dann ja gar nichts frei halten, auch Tauben nicht oder täusche ich mich da? Für mich bedeutet die Haltung wie im ersten Post beschrieben die die gleichzusetzten ist mit der von Tauben. Und warum sollte man es Tauben erlauben und anderen Tieren nicht. Man muss natürlich immer davon ausgehen das es Arten und Tiere sind die das gewöhnt sind und auch zurückkehren. Wenn man das aber in der Brutzeit beginnt, werden im Normalfall die Tiere zu ihren Partner zurück kehren. Gerade bei Mönchsittiche die ja normalerweise in der Gruppe brüten besteht da ein hoher Anreiz zurück zu kehren. Aber auch Aras und Agas sind sehr Standorttreu :)
 
Sicher darf man Tauben frei halten. Du solltest auch an anderer Stelle lesen ab wann eine Art als etabliert zählt und bei den Tauben sind es jawohl einige hundert Jahre., die sie hier sind. Also zählt auch der HBS mitlerweile dazu.
Sicher auch der Jagdfasan, obwohl auch eine Faunenverfälschung.
Mönchssittiche haben wir ja genug in Spanien, die müssen wir doch hier nicht auch noch auswildern, oder?
Denn bein Freihaltung besteht sicher die Gefahr das einige abwandern.
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Juli, man muss sie ja nicht ohne Schutzhaus halten, davon hat ja keiner geredet. Es geht ja so wie ich das verstanden habe nur um die Haltung im Freiflug. Nachts können die Tiere wieder ihr Schutzhaus aufsuchen.

Laut dem Abschnitt von Moni dürfte man dann ja gar nichts frei halten, auch Tauben nicht oder täusche ich mich da? Für mich bedeutet die Haltung wie im ersten Post beschrieben die die gleichzusetzten ist mit der von Tauben. Und warum sollte man es Tauben erlauben und anderen Tieren nicht. Man muss natürlich immer davon ausgehen das es Arten und Tiere sind die das gewöhnt sind und auch zurückkehren. Wenn man das aber in der Brutzeit beginnt, werden im Normalfall die Tiere zu ihren Partner zurück kehren. Gerade bei Mönchsittiche die ja normalerweise in der Gruppe brüten besteht da ein hoher Anreiz zurück zu kehren. Aber auch Aras und Agas sind sehr Standorttreu :)

Das ist nicht mein Abschnitt, sondern das Bundesnaturschutzgesetz ;).
 
Ganz frei halten? Fahr nach Köln, Wiesbaden oder .... fast ganz West und Südeuropa da kannst Du sehen, wie man Halsbandsittiche ganz frei hält. Außerdem die besagten Mönchsittiche in Spanien, Amazonen in Stuttgart, Gr. Alexandersittiche in Köln ... Das müsste aber an Experimenten genug sein!

Besser ist, Du überspannst Deinen Garten und lässt Deine Sittiche kontrolliert und ein wenig weniger frei fliegen.

Grüße, Al
 
Danke für die zahlreichen antworten.
Das Abwandern wäre bei mir wohl kein Problem weil die Vögel sicher nicht über sehr dichte Wälder fliegen wie es bei mir der Fall ist.
Sie würden warscheinlich wieder zur Futterstelle zurückkommen.
Ob es nun verboten ist oder nicht weiß ich jetzt aber noch nicht,
denn oben wird von einem solchen Versuch berichtet in einem anderen Beitrag steht es ist verboten.
Katzen dürfen bekanntlich auch freilaufen genau so wie sämtliches Ziergeflügel.?!..
 
Und wie vergleiche ich Haustiere mit dem Auswildern oder Freilassen von Exoten?
Wieso müssen dichte Wälder ein Grund fürs Abwandern sein, das passiert sicher auch bei offenen Landschaften.
Siehe auch HBS.
Ivan
 
Danke für die zahlreichen antworten.
Das Abwandern wäre bei mir wohl kein Problem weil die Vögel sicher nicht über sehr dichte Wälder fliegen wie es bei mir der Fall ist.
Sie würden warscheinlich wieder zur Futterstelle zurückkommen.
Ob es nun verboten ist oder nicht weiß ich jetzt aber noch nicht,
denn oben wird von einem solchen Versuch berichtet in einem anderen Beitrag steht es ist verboten.
Katzen dürfen bekanntlich auch freilaufen genau so wie sämtliches Ziergeflügel.?!..

Katzen "dürfen" auch nicht frei laufen, eigentlich. Nur weil sich keiner darum schert, heißt es nicht, dass es erlaubt ist! Frag doch einfach mal bei der für Dich zuständigen Behörde an, die wissen sicherlich Bescheid.
 
@Moni meinte das auch so, hab mich vielleicht etwas schlecht ausgedrückt :)

Wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse ist es vorboten, Exoten frei zu lassen, da Gefahr besteht das sie sich hier ausbreiten. Allerdings würde dies auch auf Haustiere zu treffen, absichtliches aussetzten ist natürlich verboten. Wie sieht es nun aber aus wenn die Tiere "brav" zurück kehren? zählt das dann schon als Versuch sie Auszuwildern? Und wo ist die Grenze? Darf ich wenn sie keinen stören meine Hühner frei herum laufen lassen oder zählt das dann auch schon als Versuch sie auszuwilder? Genauso anderes Geflügel. Und ist hier der Unterschied zu Papageien und Sittichen?

Auch bezweifel ich ob es etwas damit zu tun hat ob eine Art hier etabliert ist oder nicht, denn dann dürfte man es ja mit allen hier heimischen Vogelarten tun. Davon gehe ich mal nicht aus denn die Auflagen für die Haltung hier heimischer Vögel sind strenger als die für Exoten. Auch dürfte man dann HBS frei halten, Mönchsittiche aber nicht? Weil sich Mönchsittiche nicht etablieren konnten?

Würde es nicht, überspitz gesagt, anders herum fast Sinn machen? Arten die hier aufgrund des Klimas keine Überlebenschancen habe habe auch keine Chance sich zu etablieren, demzufolge besteht keiner Gefahr der einbürgerung...
 
Das Gesetz unterscheidet vermutlich nicht zwischen Tiere, von denen der Besitzer denkt, sie würden zurückkomen und solchen die es vielleicht tun. Hunde und Katzen darf man eigentlich ebenfalls nicht frei laufen lassen... Die heimischen Vogelarten, gute Frage, da bin ich mir zugegebenermaßen nicht sicher. Was das allerdings mit den Haltungsauflagen zu tun hat? Ich weiß, dass Carduelidenzüchter es früher zumindest oft praktiziert haben, die Vögel während der Brutzeit frei fliegen zu lassen.

Welche Art sich etablieren kann oder nicht, dazu würde ich mich persönlich ehrlich gesagt auf keine Aussagen festnageln lassen. Im Voraus kann man das bei den meisten Arten nicht wissen, denke ich mal.
 
Jetzt ist eig nur noch die Frage ob der Gesetztgeber bei Sittichen und Papageien genauso drüber hinweg sieht wie er es bei vielen anderen Tieren tut... Oder ob es zu Problemen kommen würde...

Ich denke das so lange keiner wirklich gestört wird durch die Vögel wird es niemanden interessieren und meiner Meinung anch wäre es ein toller Anblick im eigenen Garten freifliegende Papageien zu haben :)

Und für die Vögel wäre es bestimmt auch super denn so viel Fliegen können sie in keiner Voliere ;)
 
Und wenn es den Nachbarn nicht gefällt...oder jemand mag dich nicht leiden...so steht dann das Ordnungsamt vor der Tür.
Dann ist im Zweifelsfall allen Vögeln von dir ein neuer Heimplatz bestimmt. Aber ohne Freiflug im Garten.
Ivan
 
Wo kein Kläger, da kein Richter, da hat Ivan (leider) Recht. Der Gesetzgeber sieht übrigens mitnichten darüber hinweg, ich denke schon, dass z.B. Jäger die auf wildernde Hunde schießen nicht darüber hinwegsehen. Und - der Gedanke, ach, so lange es niemanden stört... der hat schon zu vielen Problemen geführt. Die Liste der Neozoen ist lang, und bei vielen hat man vermutlich gedacht, ach, das wird schon keinen stören, bis es zu spät war.
 
Würden die Vögel ohne Warnung eigentlich sofort weggenommen wenn es jemand anzeigt?
Die Behörde müsste die Vögle auch erstmal kriegen.:zwinker:
 
Also!!!! Der Halter bekommt die Auflage, die Vögel bis zum Tag x bei der Behörde abzugeben.
Sonst wird ein Ordnunggeld von z. B. 1000.- Euro fällig.
Denkst du der ATA läuft mit dem Kescher durch den Garten?
Ivan
 
Ja, die Strafe müssten ja nicht die Vögel bezahlen...
 
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