Die Papageienarche - Das Drama geht weiter

Diskutiere Die Papageienarche - Das Drama geht weiter im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Auf die Gefahr hin dass ich jetzt hier auseinander genommen werde, weil wahrscheinlich der Ein- oder Andere absolut anderer Meinung ist, ich muss...
du da hab' ich echt keine Ahnung, ich hab extra beim Zoll angerufen, die haben mich an Bundesamt für Naturschutz bzw. artenschutzabkommen verwiesen, bin noch auf Arbeit evtl. forsche ich da heute abend weiter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du denn eruieren ? Ob die Papageien nach Teneriffa fliegen dürfen ? Oder warum Kanarienvögel anders als Wellensittiche bei der Einfuhr behandelt werden ?
 
Was soll den bitte dieser scharfe Ton? Mich interessiert es halt allgemein. Aber keine Sorge ich würde in keinem fremden Land einen Vogel kaufen, sollte mir das unterstellt werden. So habe jetzt ne interessante Seite von der Post gefunden:
http://www.deutschepost.de/content/..._Ausland/pdf/einfuhr_und_zollvorschriften.pdf

Scharfer Ton - woran machst Du das denn fest ? Ich habe drei Fragen gestellt. Das Thema heisst doch "Die Papageienarche - das Drama geht weiter" und nicht, welche Voraussetzungen müssten für den Ex - oder/und IMport von (kranken) Papageien (via Deutsche Post ?) gegeben sein. So kommt man ja immer mehr vom eigentlichen Thema ab. Aber Du kannst ja gern einen separaten Thread dazu aufmachen, damit man nicht den Überblick verliert.
 
Selymi und Fauli:

Bitte jetzt hier nicht auch noch so ein Streß, den hab ich grad genug..... :nene:

Also Seymi hat natürlich recht, das geht am Thema vorbei aber daran bin ich Schuld, mich interessierte die
Frage ja auch allgemein, aber das hat in diesem Thema nichts zu suchen.
Also machen wir am besten ein neues Thema auf was die Einfuhr oder Ausfuhr der Vögel angeht, oder bitten einen der Mods, das zu verschieben.
 
Ich gebe Dir voll und ganz Recht, aber wie Du lesen kannst: Das Amt möchte erstmal die Fristen (wieder einmal) einhalten, wie lange auch immer die dauern mögen. Einfach schrecklich finde ich das.

Moin,
das liegt allerdings höchstwahrscheinlich weniger am "möchten", als am "dürfen".
Wenn da was von Amts wegen gemacht werden soll, muss die zuständige Behörde vor dem Erlass einer Ordnungsverfügung den Betroffenen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu den geplanten Maßnahmen anhören und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme geben (erste Frist).
Wenn diese Frist abgelaufen ist und keine Stellungnahme eingegangen ist (Idealfall für die Behörde), kann sie eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen, die als belastender Verwaltungsakt mit einer entsprechenden Widerspruchsfrist (zweite Frist) versehen sein muss, d.h. sie kann erst tätig werden, wenn diese Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Das Ganze verzögert sich natürlich, wenn am letzten Tag der Anhörungsfrist eine Stellungnahme eingeht, weil dann in der Ordnungsverfügung auf die Einwände einzeln eingegangen werden muss.
Wird nun kein Widerspruch eingelegt (wieder Idealfall) kann die Behörde tätig werden.
Sollte aber innerhalb der Widerspruchsfrist ein entsprechender Widerspruch eingelegt werden, muss über diesen (meist von der vorgesetzten Behörde) entschieden werden, so dass die zuständige Behörde solange nicht handeln kann.
Wenn der Widerspruch negativ für den Betroffenen beschieden wird, hat er wiederum das Recht, dagegen vor dem zuständigen Gericht zu klagen, dafür muss eben eine Klagefrist (dritte Frist) eingeräumt werden.
Ich will also das Handeln der Behörde nicht schön reden, muss aber eben sagen, dass ihr bei Ausschöpfung des Rechtsweges durch den Betroffenen nichts anderes übrig bleibt, als diese Fristen einzuräumen und selbst auch einzuhalten (das nennt man eben Rechtsstaatlichkeit).
Ein vorzeitiges Handeln wäre rechtmässig nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung in der Ordnungsverfügung möglich, wobei hier auch wieder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Anordnung möglich ist.
Das Ganze kann eben auch bei bestem Willen der ausführenden Behörde recht lange dauern, ohne dass sie was machen darf.

Ich hab eben lange bei einer Ordnungsbehörde gearbeitet und "durfte" dabei auch immer Fristen abwarten, obwohl die Entscheidungen eigentlich klar vom Gesetz vorgegeben waren ;)

Grüsse aus dem Pott
 
Moin,
das liegt allerdings höchstwahrscheinlich weniger am "möchten", als am "dürfen".
Wenn da was von Amts wegen gemacht werden soll, muss die zuständige Behörde vor dem Erlass einer Ordnungsverfügung den Betroffenen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu den geplanten Maßnahmen anhören und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme geben (erste Frist).
Wenn diese Frist abgelaufen ist und keine Stellungnahme eingegangen ist (Idealfall für die Behörde), kann sie eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen, die als belastender Verwaltungsakt mit einer entsprechenden Widerspruchsfrist (zweite Frist) versehen sein muss, d.h. sie kann erst tätig werden, wenn diese Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Das Ganze verzögert sich natürlich, wenn am letzten Tag der Anhörungsfrist eine Stellungnahme eingeht, weil dann in der Ordnungsverfügung auf die Einwände einzeln eingegangen werden muss.
Wird nun kein Widerspruch eingelegt (wieder Idealfall) kann die Behörde tätig werden.
Sollte aber innerhalb der Widerspruchsfrist ein entsprechender Widerspruch eingelegt werden, muss über diesen (meist von der vorgesetzten Behörde) entschieden werden, so dass die zuständige Behörde solange nicht handeln kann.
Wenn der Widerspruch negativ für den Betroffenen beschieden wird, hat er wiederum das Recht, dagegen vor dem zuständigen Gericht zu klagen, dafür muss eben eine Klagefrist (dritte Frist) eingeräumt werden.
Ich will also das Handeln der Behörde nicht schön reden, muss aber eben sagen, dass ihr bei Ausschöpfung des Rechtsweges durch den Betroffenen nichts anderes übrig bleibt, als diese Fristen einzuräumen und selbst auch einzuhalten (das nennt man eben Rechtsstaatlichkeit).
Ein vorzeitiges Handeln wäre rechtmässig nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung in der Ordnungsverfügung möglich, wobei hier auch wieder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Anordnung möglich ist.
Das Ganze kann eben auch bei bestem Willen der ausführenden Behörde recht lange dauern, ohne dass sie was machen darf.

Ich hab eben lange bei einer Ordnungsbehörde gearbeitet und "durfte" dabei auch immer Fristen abwarten, obwohl die Entscheidungen eigentlich klar vom Gesetz vorgegeben waren ;)
Grüsse aus dem Pott

Hallo Nachbar! :trost:

Ich habe Deinen Text mal ganz gequotet weil ich ihn sehr interessant und auch sehr wichtig finde.

Ganz vielen lieben Dank für Deine ausführliche Erklärung die ich, zugegebenermaßen, zweimal lesen musste um sie richtig zu verstehen...... man redet also nicht umsonst von "Beamtendeutsch" :zwinker:

Au Mann, das ist ja echt nicht schön, so ein hin und her. Und das wie so oft zum Leid der Tiere die umso länger dort ausharren müssen. :nene:

Die von Dir zitierte "Rechtsstaatlichkeit" ist echt das Letzte, aber es ist doch sehr interessant zu lesen dass nicht die Beamten der Behörden die Buhmänner sind sondern wie so oft das System!

Schön wenn sich mal ein Fachmann zu Wort meldet! :zustimm:

Ebenfalls Grüße aus dem Pott! :gimmefive:
 
Die von Dir zitierte "Rechtsstaatlichkeit" ist echt das Letzte, aber es ist doch sehr interessant zu lesen dass nicht die Beamten der Behörden die Buhmänner sind sondern wie so oft das System!

Das ist eben auch wieder ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits ists natürlich in gewissen Fällen für den Beobachter und auch den betroffenen Mitarbeiter der Behörde frustrierend, wenn man erst mal nix machen kann (wobei ich nicht behaupte, dass es nicht auch manchmal Mitarbeiter gibt, die nix machen wollen ;) ).
Andererseits schützt es jeden Bürger vor willkürlichen Handlungen der Behörde, also kann die auch nich einfach so machen, was sie grad will.
Genauso ist es ein Schutz vor Fehlentscheidungen, wenn die Behörde bei der Entscheidung von unvollständigen oder falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.
 
Das ist eben auch wieder ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits ists natürlich in gewissen Fällen für den Beobachter und auch den betroffenen Mitarbeiter der Behörde frustrierend, wenn man erst mal nix machen kann (wobei ich nicht behaupte, dass es nicht auch manchmal Mitarbeiter gibt, die nix machen wollen ;) ).
Andererseits schützt es jeden Bürger vor willkürlichen Handlungen der Behörde, also kann die auch nich einfach so machen, was sie grad will.
Genauso ist es ein Schutz vor Fehlentscheidungen, wenn die Behörde bei der Entscheidung von unvollständigen oder falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.

Hallo Timo,

das kann ich alles nachvollziehen solange es um den Bürger geht. Natürlich ist es gut dass die Behördenwillkür für den Einzelnen nicht greifen kann aber bei Tieren sieht das doch anders
aus, die können sich ja nunmal leider nicht äußern und sind in manchen Fällen darauf angewiesen, dass die Behörden schneller arbeiten.
 
Wie gesagt sind in diesem Fall ja sogar 23 Vögel Eigentum der Behörde. Die könnten die ohne Angabe von Gründen oder irgendwelche Fristen m.E. sofort da abholen.
 
Daran wird es wohl hapern - wohin mit ihnen ? Deshalb verbleiben doch so oft Tiere in ihren Behausungen, weil keine freien Stellen vorhanden sind.
 
Wie gesagt sind in diesem Fall ja sogar 23 Vögel Eigentum der Behörde. Die könnten die ohne Angabe von Gründen oder irgendwelche Fristen m.E. sofort da abholen.

Hallo supernicky,

stimmt, meines Erachtens ist das auch so denn wenn die Vögel den Behörden schon gehören dann sollte man meinen dass sie diese auch woanders unterbringen können.
Timo? Was sagst Du dazu?
 
Daran wird es wohl hapern - wohin mit ihnen ? Deshalb verbleiben doch so oft Tiere in ihren Behausungen, weil keine freien Stellen vorhanden sind.

Ja aber wenn man eine Aufruf starten würde denke ich schon dass der Eine oder Andere bereit wäre, einen oder zwei Vögel als Pflegestelle aufzunehmen um sie dann in ein vernünftiges Zuhause zu vermitteln.

Klar ist das nicht einfach und mit viel Aufwand verbunden aber meiner Meinung nach sind das die Tiere doch wohl wert!
 
Die von Dir zitierte "Rechtsstaatlichkeit" ist echt das Letzte...

Mit dieser Aussage hast Du Dich leider komplett disqualifiziert...

...das kann ich alles nachvollziehen solange es um den Bürger geht. Natürlich ist es gut dass die Behördenwillkür für den Einzelnen nicht greifen kann aber bei Tieren sieht das doch anders
aus, die können sich ja nunmal leider nicht äußern und sind in manchen Fällen darauf angewiesen, dass die Behörden schneller arbeiten.

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Sollen hier jetzt sinnvolle Gesetze zum Wohl der Tiere ausgehebelt werden? Weil sie sich nicht äußern können?
Weil sie keine Lobby haben :zwinker:?

Manchmal...
 
Mit dieser Aussage hast Du Dich leider komplett disqualifiziert...

Inwiefern habe ich mich disqualifiziert? :idee:

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Sollen hier jetzt sinnvolle Gesetze zum Wohl der Tiere ausgehebelt werden? Weil sie sich nicht äußern können?
Weil sie keine Lobby haben :zwinker:?
Manchmal...

Ja sicher messe ich hier mit zweierlei Maßen. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, meine Meinung ist, dass das was Timo da so anschaulich erklärt hat, für uns Menschen in manchen Fällen ganz hilfreich sein kann, obwohl ich ehrlich gesagt das Ganze für sehr langatmig halte. Aber um das Thema der Papageienarche wieder aufzugreifen denke ich, die Papageien die da hausen, haben diese Zeit nicht. Die Dame die diese Papageienarche führt hat doch laut der Info von Timo alle Zeit der Welt, die Behörden hinzuhalten,wenn ich das richtig verstanden habe. Das Gleiche hat sie in der Stadt, in der sie vorher diese Arche betrieben hat, ja auch schon gemacht. Jetzt ist sie dort weggezogen und kann das Ganze wieder von vorne anfangen. Die Leidtragenden sind wie immer die Tiere. Aber auch das ist nur meine Meinung. :~
 
Ich weiß nicht ob der Weltvogelpark Walsrode so was macht.Aber ein Versuch wärs doch wert .
 
Die Seite auf Facebook habe ich auch gesehen und gedacht: Toll!

Wie gut dass ich doch nicht vorreilig gespendet habe!

Vielen Dank fürs Augen öffnen!
 
Hast du gesehen wieviele Amazonen die da hat ?? gestern Foto geteilt !
 
Thema: Die Papageienarche - Das Drama geht weiter
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