Moin,
das liegt allerdings höchstwahrscheinlich weniger am "möchten", als am "dürfen".
Wenn da was von Amts wegen gemacht werden soll, muss die zuständige Behörde vor dem Erlass einer Ordnungsverfügung den Betroffenen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu den geplanten Maßnahmen anhören und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme geben (erste Frist).
Wenn diese Frist abgelaufen ist und keine Stellungnahme eingegangen ist (Idealfall für die Behörde), kann sie eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen, die als belastender Verwaltungsakt mit einer entsprechenden Widerspruchsfrist (zweite Frist) versehen sein muss, d.h. sie kann erst tätig werden, wenn diese Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Das Ganze verzögert sich natürlich, wenn am letzten Tag der Anhörungsfrist eine Stellungnahme eingeht, weil dann in der Ordnungsverfügung auf die Einwände einzeln eingegangen werden muss.
Wird nun kein Widerspruch eingelegt (wieder Idealfall) kann die Behörde tätig werden.
Sollte aber innerhalb der Widerspruchsfrist ein entsprechender Widerspruch eingelegt werden, muss über diesen (meist von der vorgesetzten Behörde) entschieden werden, so dass die zuständige Behörde solange nicht handeln kann.
Wenn der Widerspruch negativ für den Betroffenen beschieden wird, hat er wiederum das Recht, dagegen vor dem zuständigen Gericht zu klagen, dafür muss eben eine Klagefrist (dritte Frist) eingeräumt werden.
Ich will also das Handeln der Behörde nicht schön reden, muss aber eben sagen, dass ihr bei Ausschöpfung des Rechtsweges durch den Betroffenen nichts anderes übrig bleibt, als diese Fristen einzuräumen und selbst auch einzuhalten (das nennt man eben Rechtsstaatlichkeit).
Ein vorzeitiges Handeln wäre rechtmässig nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung in der Ordnungsverfügung möglich, wobei hier auch wieder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Anordnung möglich ist.
Das Ganze kann eben auch bei bestem Willen der ausführenden Behörde recht lange dauern, ohne dass sie was machen darf.
Ich hab eben lange bei einer Ordnungsbehörde gearbeitet und "durfte" dabei auch immer Fristen abwarten, obwohl die Entscheidungen eigentlich klar vom Gesetz vorgegeben waren
Grüsse aus dem Pott