Gänsegeier angeschossen

Diskutiere Gänsegeier angeschossen im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Manchmal mag man es kaum glauben. Ich hoffe sehr das der Täter gefunden und seiner gerechten Strafe zugeführt wird...
Hallo Silke

Ich hoffe sehr das der Täter gefunden und seiner gerechten Strafe zugeführt wird.

das hoffe ich auch 0l Wer tut auch so etwas, dazu kann ich nur schreiben "Pfui Teufel"

Waffe wegnehmen, und ab in den Knast mit dem Schützen !!

Dem armen Gänsegeier wünsche ich bestmögliche Genesung.
 
Den Schützen zu finden, dürfte unmöglich sein, wie soll das gehen? Ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass es dem Vogel schon wieder erheblich besser geht, er befindet sich im Vogelpark in Uckersdorf und wird dort gesundgepflegt. Hierl noch der ursprüngliche Artikel aus der Lokalpresse, die Sache ereignete sich bereits Anfang Juli.
 
Danke Moni für den Link. Aus selbigen zitiere ich: "Ob der Geier jemals wieder fliegen können wird, steht indes in den Sternen. "Das hängt davon ab, wie tief die Schädigung des Knochens geht."

wollen wir das Allerbeste für den Geier hoffen. Wäre doch schön, wenn er wieder ausgewildert werden könnte.

Auch hast du Recht, dass es schwierig bis sogar unmöglich sein wird, den Schützen zu finden. Aber vielleicht klappt es doch irgendwie. Der könnte dann von Glück sagen, dass ich nicht seine Richterin bin. Selbst die Fahrerlaubnis würde ich dem wegnehmen. Waffenschein, falls er einen haben sollte, wäre natürlich auch weg..... sowie ein 5-stelliges Euronen-Sümmchen.
 
Waffe wegnehmen, und ab in den Knast mit dem Schützen !!

Der könnte dann von Glück sagen, dass ich nicht seine Richterin bin. Selbst die Fahrerlaubnis würde ich dem wegnehmen. Waffenschein, falls er einen haben sollte, wäre natürlich auch weg..... sowie ein 5-stelliges Euronen-Sümmchen.
Das würdest Du alles ganz bestimmt nicht tun! Sorry, aber diese Äußerungen sind an Unqualifiziertheit kaum zu überbieten.

Ein Richter kann nicht nach Gutdünken Strafen festsetzen, sondern es sind in den entsprechenden Gesetzen Strafrahmen vorgegeben.

Äußerst unwahrscheinlich, dass der Schütze einen Waffenschein hat. Die Fahrerlaubnis entziehen dürfte nicht möglich sein. Die 5-stellige Summe vielleicht, doch auch dies scheint mir wenig wahrscheinlich, dass das zulässig wäre. Knast ist m. E. völlig undenkbar.

Es muss ja zunächst mal festgestellt werden, wogegen der Schütze verstoßen hat. Und ob Du's glaubst oder nicht, mir selbst fällt da relativ wenig ein.

VG
Pere ;)
 
Ein Richter kann nicht nach Gutdünken Strafen festsetzen, sondern es sind in den entsprechenden Gesetzen Strafrahmen vorgegeben.

Denkst du, das hätte ich nicht etwa gewusst ? Ständig wird nach härteren Strafen bei Tierquälerei, Wilderei und Verstoss gegen das Tier- und Artenschutzgesetz verlangt. Insofern kannst du meine Äusserungen unter "erste Wut" und evtl. "Hilflosigkeit" einordnen.

Es muss ja zunächst mal festgestellt werden, wogegen der Schütze verstoßen hat. Und ob Du's glaubst oder nicht, mir selbst fällt da relativ wenig ein.

Äußerst unwahrscheinlich, dass der Schütze einen Waffenschein hat

Unerlaubter Waffenbesitz zum Beispiel. Damit nicht genug, denn wenn dem so ist..... diese vermutlich illegale Waffe befand sich nicht im Waffenschrank, sondern damit ist GEWILDERT worden !

Haaallo, natürlich sind die wenigsten so taff und lückenlos informiert wie du. Auch nicht so emotionslos. Tut mir leid, aber wenn ich z.B. bei Wikipedia bei diversen Vogelarten dahinter ein Kreuz für "ausgestorben" sehe, dann empfinde ich das zumindest als ziemlich traurig, und wünsche mir insgeheim, dass keine weiteren Kreuze dazu kommen.

Wenn also dem "Fachmann" relativ wenig einfällt, wogegen dieser Schütze verstossen hat, dann bitte nicht rum jammern, wenn immer mehr Arten vom Aussterben bedroht sind.

P.S: und für den Fall dass der Gänsegeier nicht mehr ausgewildert werden kann..... ein Leben versaut.... aber es ist ja nicht unseres, gell :+schimpf
 
Pere hat RECHT. Ein Richter kann nicht einfach nach Gutdünken entscheidend.

Ich weiß, manchmal könnte man schon aus der Haut fahren, aber leider sind unsere Gesetze einfach zu lasch.
Leider ist die Geschichte mit dem Gänsegeier überhaupt kein Einzelfall. Guckst Du hier:

http://www.blick.de/nachrichten/erzgebirge/wer-hat-den-falken-getoetet-artikel8317684.php
http://www.infranken.de/regional/bamberg/Falke-erschossen-aufgefunden;art212,352805

Ich bin seit Jahren für eine drastische Verschärfung der Strafen, bei illegalen Abschuß oder Aushorstung, egal ob Greifvogel, Eule oder andere geschützte Tierart.

Überdies, bevor man über eine Bestrafung diskutiert, muss man den oder die Schützen erstmal finden.
 
Unerlaubter Waffenbesitz zum Beispiel. Damit nicht genug, denn wenn dem so ist..... diese vermutlich illegale Waffe befand sich nicht im Waffenschrank, sondern damit ist GEWILDERT worden !
Sowohl den illegalen Waffenbesitz als auch die Wilderei halte ich für relativ unwahrscheinlich. Auf dieser Schiene wird man schwerlich weiterkommen.

Emotionslos trifft die Sache sicherlich nicht. Ich finde es höchst bedauerlich, dass in Deutschland nachwievor solche Dinge passieren. Aber man muss realistisch bleiben und nicht einfach lospoltern. Nur weil ich die Sache nach der geltenden Gesetzeslage zu beurteilen versuche, heißt das noch lange nicht, dass ich sie für gut befinde.

In dem Fall ist aber das Argument des Aussterbens wenig hilfreich, denn der Gänsegeier ist ja nicht wirklich bedroht, am allerwenigsten durch die Jagd oder illegale Verfolgung.

VG
Pere ;)
 
Eine, aus meiner Sicht, eigenartige Diskussion! Diese Tat ist nicht zu verzeihen und gehört bestraft. Der Gesetzgeber kann nur einschreiten, wenn die Öffentlichkeit solche Vorfälle meldet und darauf achtet was die "Leute mit den Gewehren" so treiben. Mit EU-Mitteln und Sponsoren Geldern wird der Geier Schutz in der Schweiz und in Österreich gefördert. Gerade haben die Medien in 4 Ländern von "Bernd dem jungen Bartgeier" berichtet, der einen Ausflug über Czech Republika, Polen, BRD gemacht hat und so gerade noch von Ornithologen und Spezialisten des Geierschutz-Projekt gerettet wurde. Am Mittwoch ist er nach intensiver Pflege wieder in seine Freiheit entlassen worden. Er hat Glück gehabt. Was ist solch ein Aufwand ( und Kosten) wert, wenn auf der anderen Seite total "fremde und große geschütze Vögel" abgeschossen werden und wir hier über die Gesetzes- Lage streiten!! Das ist in erster Lage eine moralische Betrachtung und die gehört öffentlich an den Pranger gestellt.......dann kommt der Rest von selbst.
 
Wenn etwas eigenartig ist, dann das blinde Lospoltern bei jedweder Schlagzeile, ohne auch nur ansatzweise Näheres darüber zu wissen.

Zunächst mal muss ich denjenigen finden, der den Schuss abgegeben hat. Dann gilt es, die Umstände der Schussabgabe herauszufinden. Und dann muss es einen Tatbestand geben, der erfüllt ist und als Folge muss für diese Tat eine entsprechende Strafe angedroht sein.

Überhaupt nicht hilfreich sind Sprüche wie „was die "Leute mit den Gewehren" so treiben“. Das allein zeigt schon Deine Denkweise: „Jeder Waffenbesitzer ist ein potentieller Schwerverbrecher.“ Was soll dieser Quark?

Mal angenommen, der Schütze wird gefunden – was ist ihm vorzuwerfen (strafrechtlich wohlgemerkt, nicht gefühlt)?

VG
Pere ;)
 
eine eigenartige Diskussion

in der Tat, denn mein heutiger Beitrag ist weg, und ich weiss nicht mal weshalb :?
 
Hallo Peregrinus,

sorry wenn ich mich da mal einmische, aber wir sind ein öffentliches Forum und wenn den Usern hier danach ist, so einen Vorfall so zu kommentieren wie Sonja das getan hat oder auch Rabenkrähe, akzeptiers doch. Für mich gehört so ein "Mensch" eingesperrt und am besten schmeißt man den Schlüssel zur Zelle noch weg. Das ist selbstverständlich bildlich gemeint, da mir danach ist es so zu kommentieren. Ich finde es ist mehr als verwerflich auf so einen wunderbaren Vogel wie diesen Gänsegeier zu schießen. Und so wie Du es kommentierst scheint es ja absolut legal zu sein bei uns auf solche Vögel schießen zu dürfen, da Du immer nach der Strafrechtlichkeit fragst bzw. was man dem Schützen vorwerfen kann.
 
Ich finde es ist mehr als verwerflich auf so einen wunderbaren Vogel wie diesen Gänsegeier zu schießen. Und so wie Du es kommentierst scheint es ja absolut legal zu sein bei uns auf solche Vögel schießen zu dürfen, da Du immer nach der Strafrechtlichkeit fragst bzw. was man dem Schützen vorwerfen kann.

Danke @ Susanne. Im Übrigen sehe ich das ganz genau so wie du.

Darüber hinaus: in meinem gelöschten Beitrag fragte ich nur, warum ich nicht verstehe, wenn einerseits angezweifelt wird, dass der Schütze über einen Waffenschein verfügt, während andererseits nichts wirklich verwerfliches, sprich keine Straftat erkannt werden will. Sorry, aber darin las ich einen Widerspruch. Sollte vielleicht eben jener nicht öffentlich lesbar sein :?

Oder gegen welche Forenregel habe ich denn verstossen ? Ist es zuviel erwartet, dass die Moderation sachlich und neutral vonstatten geht ? Hätte ich jemand beleidigt, wäre ich ausfällig in meiner Wortwahl gewesen..... dann könnte ich die Löschung nicht nur verstehen, sondern würde mich vermutlich auch entschuldigen.... aber so 8(
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall ist aber das Argument des Aussterbens wenig hilfreich, denn der Gänsegeier ist ja nicht wirklich bedroht, am allerwenigsten durch die Jagd oder illegale Verfolgung.

Hm, was schreibt der NABU dazu:

Gänsegeier brüten nicht in Deutschland, sondern nur in Südeuropa und Nordafrika. Die Art ist überall selten geworden mit Ausnahme der spanischen Population, die sich derzeit auch in Südfrankreich ausbreitet. Alle anderen europäischen Populationen sind stark vom Aussterben bedroht.

Quelle: http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/news/greifvoegel/16141.html

und bei facebook steht:

Lebensretter in Hessen: Nach dem Abschuss eines Gänsegeiers wurde der extrem seltene Vogel auf der Intensivstation behandelt. Sein Leben wurde gerettet – doch fliegen wird er nie wieder können!
:traurig:

Quelle: https://www.facebook.com/Vogelfreund
Fettformatierung und Smilie ist von mir nachträglich hinzugefügt

und Pere schreibt:

Mal angenommen, der Schütze wird gefunden – was ist ihm vorzuwerfen

und, was ist einem Vogelfreund oder einer Vogelfreundin vorzuwerfen, wenn einen dabei die Hutschnur hochgeht 0l


P.S: bin mal gespannt, wie lange mein Beitrag stehen bleibt. Wenigstens diesmal einen Screenshot weggespeichert, um wenigstens einen Nachweis wegen Nichtverstoss gegen die Forenregeln schwarz auf weiss zu haben.
 
Das Problem ist nicht, was man dem Schützen MORALISCH vorwerfen kann, sondern was STRAFRECHTLICH relevant ist.

Auch mir geht da ganz regelmäßig "die Hutschnur" hoch, aber das bringt nix. Über § 292 StGB (Jagdwilderei) ist nun mal nix zu machen, bleiben nur noch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen den Naturschutz. Was könnte denn da ernstlich dem Schützen passieren? Mehr als eine Geldstrafe wird da nicht kommen. Möglich bzw sogar wahrscheinlich kommt nur ein Strafbefehl, d. h. es findet nicht mal eine Verhandlung statt. Das ist das Dilemma unserer Rechtssituation. Die Situation bezüglich der Waffe bleibt da mal außen vor. Die Sache ist noch verzwickter.

Während der NABU z.B. darum kämpft bestimmte Tierarten NICHT ins Jagdgesetz aufzunehmen, müssen wir dann auch die (lächerlich) geringe Strafen hinnehmen. Wenn die Tierart vom Jagdrecht erfasst wird, obwohl sie ganzjährig geschützt ist, wäre das dann wirklich Jagdwilderei und da hagelts richtig Strafe.

Ich weiß als "Aufpäppel-" und Wiederauswilderungsidiot um diese Ohnmacht. Klaue die Jungvögel aus einen Mäusebussardhorst, grüßt dich der Staatsanwalt mit riesen Schriftstücken, weil dann wilderst du. Passiert das gleiche mit z.B. UHUs stellen die meist das Verfahren ein. Verwerflich ist beides. Und beides bringt mich immer wieder richtig in Wut.
 
Darüber hinaus: in meinem gelöschten Beitrag fragte ich nur, warum ich nicht verstehe, wenn einerseits angezweifelt wird, dass der Schütze über einen Waffenschein verfügt, während andererseits nichts wirklich verwerfliches, sprich keine Straftat erkannt werden will. Sorry, aber darin las ich einen Widerspruch. Sollte vielleicht eben jener nicht öffentlich lesbar sein :?(
Dieser Widerspruch existiert nicht bzw. ist kein wirklicher. Das empfindest Du mangels Rechtskenntnis.

Was der Nabu zum Thema Seltenheit des Gänsegeiers sagt ist Quatsch mit Soße. Der Nabu hat die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und ist schon gar nicht der allein vogelkundliche Verein. Mit wirklichem Naturschutz hat der Nabu inzwischen recht wenig zu tun. Es gibt zwar ein paar wenige Mitglieder, die etwas von Vögeln verstehen, aber die große Mehrheit hat praktisch keine Ahnung und ist nur Mitläufer. Die Führung wiederum bewegt sich auf politischer Ebene und ist bestrebt, seine Macht auszuweiten, auch gegen das Interesse des Naturschutzes.

VG
Pere ;)
 
Das Problem ist nicht, was man dem Schützen MORALISCH vorwerfen kann, sondern was STRAFRECHTLICH relevant ist.

Auch mir geht da ganz regelmäßig "die Hutschnur" hoch, aber das bringt nix. Über § 292 StGB (Jagdwilderei) ist nun mal nix zu machen, bleiben nur noch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen den Naturschutz.
MORALISCH gesehen spielt es keine Rolle, ob das angeschossene Tier nun ein Gänsegeier oder ein Spatz ist, oder für einige etwa doch?
 
MORALISCH gesehen spielt es keine Rolle, ob das angeschossene Tier nun ein Gänsegeier oder ein Spatz ist, oder für einige etwa doch?

Ne, für mich nicht. Solche Zeitgenossen, oder Zeitgenossinnen findest du zwar auf der schwäbischen Alb durchaus, die sich masslos darüber echauffiert hat, dass die Feuerwehr einer Kleinstadt mit 12 Mann losgezogen ist, um einen kleenen Jungvogel aus einem Abflussrohr zu retten. Verteidigt wurde die Feuerwehr von den meisten Kommentatoren, während besagte Kommentatorin so nach dem Motto: "nur wegen eines Vogels".... wäre eine solche Aktion "grober Unfug" ...... eine Haltung die ich als "tierrassistisch" (sorry, mir fällt gerade nix passenderes ein) betrachte.

Was den Nabu anbelangt, hat Pere wohl so unrecht nicht, Bsp: Windräder. Was den Rückgang der Gänsegeier in Mitteleuropa anbelangt, könnte der Nabu jedoch durchaus Recht haben. Wie ich oben bereits schrieb, habe ich noch NIE einen Gänsegeier in freier Natur beobachten können.... und ich bin häufig draussen unterwegs.

Fest steht aber doch: das Leben des angeschossenen Gänsegeier ist durch diesen unbekannten Schützen verhunzt, eine Katastrophe. Tut mir in der Seele weh, dass er nie wieder fliegen wird :traurig:
 
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Thema: Gänsegeier angeschossen

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