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Henry
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Moin, fast schon theoretisch mutet folgender Sachverhalt an:
Ein Anhang-B-Tier schlüpft und wird später mit Genehmigung mit Chip gekennzeichnet.
Das nächste ebenso.
Und so fort.
Jetzt sitzen bei dem Halter also viele gechipte Anhang-B-Tiere gleicher Art.
Alle wurden auf die selbe Weise, vom selben TA der selben Einrichtung gechipt.
Immer sitzen ungechipte Tiere zeitweise neben bereits gechipten.
Die Behörde spricht nun eine Beschlagnahme eines Jungtieres aus, mit der Begründung, daß ein Austausch des Tieres vor der Kennzeichnung nicht auszuschließen sei, schließlich saß das Tier während der Zeit der Bearbeitung des Antrages eine längere Zeit ungekennzeichnet beim Halter und hätte dort oder auch beim TA ausgetauscht werden können.
Will die Behörde jetzt das Tier einziehen, dann hat sie außer der Artbezeichnung nur das Kennzeichen des Chips. Die Beschlagnahme beruht aber darauf, daß dieses Kennzeichen einem falschen ausgetauschten Tier hätte eingesetzt werden können. Oder anders, die Behörde zweifelt an, daß es sich beim gechipten Tier um das angegebene handelt. Würde die Behörde nun das Tier mit dem benannten Chip einziehen, dann würde sie ja gerade akzeptieren, daß der Chip sich in dem Tier befindet, das von der Beschlagnahme betroffen ist und nicht in einem verwechselten. Entweder bestätigt dann der Vollzug der Einziehung, daß die Behörde davon ausgeht, daß der Chip zum Tier gehört oder die Behörde weiß fatalerweise nicht, welches der Tiere sie einziehen soll - dem Chip glaubt sie ja nicht.
Was wird passieren?
Ein Anhang-B-Tier schlüpft und wird später mit Genehmigung mit Chip gekennzeichnet.
Das nächste ebenso.
Und so fort.
Jetzt sitzen bei dem Halter also viele gechipte Anhang-B-Tiere gleicher Art.
Alle wurden auf die selbe Weise, vom selben TA der selben Einrichtung gechipt.
Immer sitzen ungechipte Tiere zeitweise neben bereits gechipten.
Die Behörde spricht nun eine Beschlagnahme eines Jungtieres aus, mit der Begründung, daß ein Austausch des Tieres vor der Kennzeichnung nicht auszuschließen sei, schließlich saß das Tier während der Zeit der Bearbeitung des Antrages eine längere Zeit ungekennzeichnet beim Halter und hätte dort oder auch beim TA ausgetauscht werden können.
Will die Behörde jetzt das Tier einziehen, dann hat sie außer der Artbezeichnung nur das Kennzeichen des Chips. Die Beschlagnahme beruht aber darauf, daß dieses Kennzeichen einem falschen ausgetauschten Tier hätte eingesetzt werden können. Oder anders, die Behörde zweifelt an, daß es sich beim gechipten Tier um das angegebene handelt. Würde die Behörde nun das Tier mit dem benannten Chip einziehen, dann würde sie ja gerade akzeptieren, daß der Chip sich in dem Tier befindet, das von der Beschlagnahme betroffen ist und nicht in einem verwechselten. Entweder bestätigt dann der Vollzug der Einziehung, daß die Behörde davon ausgeht, daß der Chip zum Tier gehört oder die Behörde weiß fatalerweise nicht, welches der Tiere sie einziehen soll - dem Chip glaubt sie ja nicht.
Was wird passieren?
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