Warum ist das erlaubt!!!!

Diskutiere Warum ist das erlaubt!!!! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Habe mir heute zufällig die Seiten der LMU Vogelklinik durch gelesen,und da steht holt ein Besitzer trotz zweimaliger Errinnerung seinen Vogel...
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Michi1968

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Habe mir heute zufällig die Seiten der LMU Vogelklinik durch gelesen,und da steht holt ein Besitzer trotz zweimaliger Errinnerung seinen Vogel nicht ab,kann er veräußert oder eingeschläfert werden !!!! Das erste leuchtet mir ein - daß die Kosten gedeckt werden,aber zuerst gesund pflegen und dann wenn kein Käufer da ist den armen Vogel einschläfern !!! wo ist da der Tierschutz,nur weil es die Götter in weiß sind ! Was meint ihr dazu.
 
Wahrscheinlich gibt es auch unverkäufliche Vögel-entweder weil sie zu krank sind oder weil die Behandlungskosten den Wert des Vogels weit übersteigen. Die können ja nicht artgerecht von der Klinik weiterversorgt werden.
Das ist zwar schade - ich finde eine fachgerecht gemachte Einschläferung aber tierschutzgerechter als die deutsche Praxis beispielsweise unvermittelbare (weil bissig/gefährlich) Hunde bis an ihr natürliches Ende im Zwinger/einer Betonbox zu halten.
 
Die Klausel ist juristisch zu verstehen. Sie bedeutet, daß die Klinik dann die Wahl hat, das Tier zu veräußern und den Erlös mit den Behandlungskosten gegenzurechnen und einen Mehrerlös zu erstatten. Sie muß das aber nicht. Sie kann auch nach ihrer Wahl das Tier töten. Folglich kann sie es auch einem Dritten ohne Gegenleistung übereignen ohne dem ursprünglichen Eigentümer für irgendwas zu haften. Sie muß weder versuchen einen Überschuß zu erzielen noch muß sie einem verspätete fordernden Eigentümer das Tier nach Abgabe irgendwie "zurückbesorgen". Sie durfte es ja sogar töten.

Die Klausel ist sinnvoll. In vielerlei Hinsicht. Allein schon der Platz, den so ein Vogel wegnimmt, während man um ihn streitet ...
Wichtig ist diese Regelung auch für einen Übernehmer solcher Vögel. Der will schließlich nicht Pflegeelter, sondern Adoptivmamma sein und seine mögliche weitere Investition in Behandlung ect. nicht für den erbingen, der schon die Klinik nicht zahlte.

Richtig ist, daß es sich um ein Geschäft zu Lasten Dritter handeln kann, wenn nämlich der Vogel mit dem Leben büßen muß, weil Patientenbesitzer und Klinik uneins, pleite oder unauffindbar sind. Tiere können aber keine richtigen Dritten sein, weil sie dem Sachenrecht unterliegen.
 
Ja,leider die Kosten! Ich war auch schon mehrmals in dieser Klinik (mit verschiedenen Vögeln) wurde aber jedesmal über die zu erwartenden Kosten im vornherein informiert und wenn man mit ihnen redet gestatten sie auch Ratenzahlung bei größeren Summen. Bei unheilbaren Krankheiten verstehe ich das einschläfern auch wegen der ausweitung bei einer Seuche.
 
Ich finde Michi hat schon recht denn man konnte es total anders sage...
z.b.
...der besitzer verliert alle rechte uber das tier und oder die klinik kann uber das tier so verugen wie sie will...naturlich besser gesagr...

oder ist der satz uber "enschlafern" ein emotionaler schock der den besitzer wecken soll?
 
Habe mir heute zufällig die Seiten der LMU Vogelklinik durch gelesen,und da steht holt ein Besitzer trotz zweimaliger Errinnerung seinen Vogel nicht ab,kann er veräußert oder eingeschläfert werden !!!! Das erste leuchtet mir ein - daß die Kosten gedeckt werden,aber zuerst gesund pflegen und dann wenn kein Käufer da ist den armen Vogel einschläfern !!! wo ist da der Tierschutz,nur weil es die Götter in weiß sind ! Was meint ihr dazu.

Auch die "Götter in Weiß" müssen sich an Regeln halten, oder nicht? Ein Tier was wieder gesund werden kann einfach einschläfern? verstoßen sie da nicht gegen ihren Eid oder gibt es so etwas bei TÄ nicht?

Hab auch schon andere Zeiten erlebt, da waren die Tonnen im Tierheim gefüllt...................aber das ist schon einige Jahre her, der Job hat mich echt geschafft, aber für manche unvermittelbare Tiere, vielleicht die bessere Alternative oder auch nicht?

LG
 
Habe mir heute zufällig die Seiten der LMU Vogelklinik durch gelesen,und da steht holt ein Besitzer trotz zweimaliger Errinnerung seinen Vogel nicht ab,kann er veräußert oder eingeschläfert werden !!!! Das erste leuchtet mir ein - daß die Kosten gedeckt werden,aber zuerst gesund pflegen und dann wenn kein Käufer da ist den armen Vogel einschläfern !!! wo ist da der Tierschutz,nur weil es die Götter in weiß sind ! Was meint ihr dazu.
Das Einschläfern ist in einem solchen Fall gesetzlich verboten. Im Tierschutzgesetz steht eindeutig daß es eine Straftat ist ein Tier ohne guten Grund zu töten. Was ja hier der Fall wäre denn es gibt ja keinen guten Grund. Man müßte überlegen ob nicht alleine schon diese Ankündigung nicht ein Fall für den Staatsanwalt wäre.
 
Das Einschläfern ist in einem solchen Fall gesetzlich verboten. Im Tierschutzgesetz steht eindeutig daß es eine Straftat ist ein Tier ohne guten Grund zu töten. Was ja hier der Fall wäre denn es gibt ja keinen guten Grund. Man müßte überlegen ob nicht alleine schon diese Ankündigung nicht ein Fall für den Staatsanwalt wäre.

Meinst du wirklich das dies ein "Tatbestand für den Staatsanwalt relevant ist" 8o
 
Meinst du wirklich das dies ein "Tatbestand für den Staatsanwalt relevant ist" 8o
Weiß ich halt nicht, deshalb habe ich ja geschrieben man müßte überlegen. Schließlich könnte man das ja als Ankündigung einer Straftat ansehen. Ich denke aber daß einem da nur ein Rechtskundiger weiterhelfen könnte.
 
Es heißt ja "veräußert oder eingeschläfert". Klar, dass die Ärzte sagen werden, das "eingeschläfert" bezieht sich nur auf Fälle, wo ein vernünftiger Grund hierfür vorliegt.
 
Thema: Warum ist das erlaubt!!!!

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