Vogelnest freigelegt

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Torsten Irmsch

Guest
Hallo,

mein Vermieter hat gestern unsere Hecke geschnitten und dabei ein Amselnest mit 4 frischgeschlüpften Nestlingen entdeckt, welches er mir heute gezeigt hat. Problem ist, dass das Nest nun völlig frei liegt also von oben kein Schutz mehr besteht. Ist es ratsam auf die Hecke ein paar zweige zu legen so das es wieder geschützt ist? Das Amselweibchen sorgt sich aber noch um das Nest

Danke für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Irmsch
 
Hallo Torsten,

würde ich (vorsichtig) so machen. So sind die Jungvögel nicht nur dem Wetter ausgesetzt, sondern auch sofort sichtbar für Fressfeinde wie Krähen und Elstern, werden daher wohl kaum lange leben...

LG
Sabine
 
...mein Vermieter hat gestern unsere Hecke geschnitten und dabei ein Amselnest mit 4 frischgeschlüpften Nestlingen entdeckt,...

Hallo Torsten,

ich hoffe, Dein Vermieter ist dadurch schlauer geworden und schaut demnächst vorher genau nach, bevor er die Hecke schneidet.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber generell ist es überall so, dass Hecken, Sträucher, Bäume in der Zeit zwischen 1.März und 30.September nicht geschnitten werden dürfen. Dazu gibt es auf der Düsseldorfer Homepage folgende folgende Information . Vielleicht einmal ausdrucken und weitergeben....;)
 
Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber generell ist es überall so, dass Hecken, Sträucher, Bäume in der Zeit zwischen 1.März und 30.September nicht geschnitten werden dürfen. Dazu gibt es auf der Düsseldorfer Homepage folgende folgende Information . Vielleicht einmal ausdrucken und weitergeben....;)

Nun hört doch langsam mal auf solchen Unsinn immer wieder zu schreiben.

Das bezieht sich auf die "freie" Natur. Die Hecke meines Grundstückes ist vom diesem Verbot nicht betroffen.
 
Die Hecke meines Grundstückes ist vom diesem Verbot nicht betroffen.

Außer, es ist ein Amselnest drin... so schreibt z.b. die Stadt München:

Ganzjährig erlaubt ist vor dem Hintergrund des Allgemeinen Artenschutzes insbesondere Folgendes:
Der schonende Form- und Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei dem der jährliche Zuwachs entfernt wird. Das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern muss dagegen in den Monaten Oktober mit Februar geschehen.
[...]
Der oben erläuterte Allgemeine Artenschutz ist nicht zu verwechseln mit dem schon seit Jahren geltenden B e s o n d e r e n Artenschutz in § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
Dieser verbietet die Zerstörung tatsächlich vorhandener oder regelmäßig benutzter Brut- oder Nistplätze, z.B. das Nest der Amsel in der Hecke, die Spechthöhle im Baumstamm, die von Fledermäusen regelmäßig benutzte Baumhöhle, die nistenden Spatzen in den Mauernischen.
Quelle

Grüße
Sabine
 
Also es war ein Pflegeschnitt und er hat es einfach übersehen...Ich habe jetzt auf die Hecke ein bisschen Farn gelegt und das Nest ist wieder einwandfrei geschützt. Ich habe es vorhin mal beobachtet, das Amselweibchen ist fleisig auf Nahrungssuche und kümmert sich um den Nachwuchs! Alles gut :dance:
 
Die Brut- und Setzzeit ist auch eher Richtlinie als Gesetz, die auf die empfindliche Zeit der Jungtieraufzucht hinweisen soll.
Dennoch darf man - auch, wenns nur der eigene Garten ist - mal den Kopf anschalten ;)
 
Thema: Vogelnest freigelegt

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