Meldepflicht und Beringung verschiedener Vogelarten

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Nils

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Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal einige Informationen zum Thema Beringung und Meldeflicht einiger Vogelarten.
Und zwar habe ich Probleme bei einigen Vogelarten die zwar bei der WISIA aufgeführt wurden, aber nicht in der Anlage 6 des ZFFHier

Es dreht sich um diverse Loriarten. Mir geht es in erster Linie um die Arten der Gattung Trichoglossus (Keilschwanzlori). Der Allfarblori ist als einzige Art bei der WISIA und der Anlage 6 geführt. Es herscht eine Beringungspflicht und auch eine Anmeldepflicht. Alle Keilschwanzloriarten fallen unter Anlage 2 des Washingtoner Artenschutzabkommens, EG B und BG B. Die WISIA unterscheidet als in keiner Weise bei den Arten. Wie kommt es nun das nur der Allfarblori in der Anlage 6 zur Kennzeichung aufgeführt ist ?

Ähnliches habe ich übrigensfestgestllt bei der Gattung Chalcopsitta (Glanzloris) wo nur de Kardinallori (Chalcopsitta cardinalis) in Anlage 6 aufgeführt wird.

Bzw. bedeutet es im Umkehrschluss das ich alle anderen Arten zwar melden aber nicht beringen muss ? Was weiderum Schwachsinnig ist denn dann könnte man ja die "Identität" nicht nachweisen...

Achja keine Loriart ist in der Anlage 5 aufgeführt und damit offiziel von der Anzeigepflicht aufgehoben.
Warum sind bestimmte Arten dort aufgeführt andere nicht ?

Bei anderen Arten ist es einfach, z.B. bei den Arten der Gattung Vini (Maidloris) oder Eos (rotloris) die in beiden Anlagen geführt sind...

Kann mir jemand erklären warum das so ist und wie es sich nun für die betreffenden Arten verhält? Gern auch mit Quellen zum nachlesen dazu, denn ich würde mir gern Arten wie den Schuppenlori (Trichoglossus chlorolepidotus) oder den Schmucklori (Trichoglossus ornatus) gern in der Zukunft anschaffen da diese auch "regelmäßig" in Deutschland gezüchtet werden.

Achja und eine weitere Sache machte mich auch stutzig der Blauohrlori (Eos cyanogenia) darf als eine der wenigen Arten in der Liste nicht mit offenen Ringen beringt werden. Ein interessanter Aspekt, wo man nach dem "Warum?" fragen sollte, denn einige Arten der Loris (ich spreche jetzt nur von den Loris da ich es da weiß) nehmen Nistkastenkontrollen übel und töten daraufhin manchmal ihre Jungtiere nach der Beringung. Sicherer ist es in solchen Fällen und bei den betroffenen Arten erst später mit offenen Ringen zu beringen wenn die Jungtiere ausgeflogen sind. Warum sollte es also bei einigen verboten sei bei anderen wiederum erlaubt ?

Ich hofe hier findet sich jemand der sich besser mit der Tematik auskennt als ich...

Ansonsten allen einen schönen Abend :)
 
hi nils,
gute frage!
das thema würde mich auch intressieren.

ich musste mich auch lange genug mit den ganzen bürokraten der meldestellen rumgeschlagen. heute habe ich diese probleme glücklicherweise nicht mehr.

und bei solchen vorgaben -
Achja und eine weitere Sache machte mich auch stutzig der Blauohrlori (Eos cyanogenia) darf als eine der wenigen Arten in der Liste nicht mit offenen Ringen beringt werden. Ein interessanter Aspekt, wo man nach dem "Warum?" fragen sollte, denn einige Arten der Loris (ich spreche jetzt nur von den Loris da ich es da weiß) nehmen Nistkastenkontrollen übel und töten daraufhin manchmal ihre Jungtiere nach der Beringung. Sicherer ist es in solchen Fällen und bei den betroffenen Arten erst später mit offenen Ringen zu beringen wenn die Jungtiere ausgeflogen sind. Warum sollte es also bei einigen verboten sei bei anderen wiederum erlaubt ?
- habe ich immer das gefühl, das von den paragraphenreitern keiner ahnung von der vogelhaltung hat.
 
Ja ich glaube da hast du recht... Ich hoffe hier findet sich wer der da irgendwie besser durchsteigt...
Ich hab schon recht wiederspüchliche Angaben von Züchtern der Arten gehört. Einige verfahren bei allen Trichoglossus Arten so wie mit den Allfarbloris (die so ja laut neuer Systematik gar nicht mehr exstieren) also beringen, melden und Buchführung, andere führen nur Buch und sind der Meinung das mehr nicht nötig ist. Ich würde nur gern Gewissheit haben... Aber meine reginale Behörde hat überhaupt keine Ahnung und hat schon Wochen gebraucht bis sie gemerkt haben das der Bauersringsittich als Ausnahme geführt ist... Trotzdem musste ich vorher mit ihnen so verfahren wie mit Vögeln die unter Artenschutz stehen und alle Volieren melden etc.

Manchmal kann sich echt Fragen wie weit das mit diesem Thema geht...
 
Hallo!
Die Kompetenz der Zuständigen vom Amt läst zu ..........!
Als ich meine Sonnenvögel melden wollte, kannte man dort nur die Chin. Nachtigallen. Auf meine Frage, warum sie melderpflichtig seien aber keine Beringungspflicht bestehe, konnte man mir leider keine plausible Erklärung und auch keine Auskunft geben.
Gesetze gibt's!
 
Also ist es wirklich so ? Ich muss die Tiere melden aber nicht beringen ?
Du hast die geleiche Erfahrung gemacht ? :D
Was für ein Schwachsinn das ganze ist :D :D

Mein großes Problem damit, ich weiß nicht an wen man sich wenden kann der sich auskennt damit und mir das erklären kann wenn es das Amt nicht kann...
 
Niemand ne Idee zu dem Thema ? :(
 
das selbe gibt es, meines Wissens nach, schon länger mit Reisamadinen und seit wegfall der PV sollte sich die Liste der Arten, welche melde- aber nicht beringungspflichtig sind stark verlängert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist es wirklich so ? Ich muss die Tiere melden aber nicht beringen ?
Du hast die geleiche Erfahrung gemacht ? :D
Was für ein Schwachsinn das ganze ist :D :D

.
Hallo Nils!
Ja, es ist mir passiert und das gleiche gilt auch für die Reisamadinen. Beide sind meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig. Ich stimme Dir zu. Es ist Schwachsinn. Die Meldepflicht dieser beiden sollte aufgehoben werden. Und wenn die Meldepflicht bestehen bleiben soll, dann auch bitte die Beringungspflicht dieser. Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn.

Vielleicht sollten die Bürokraten mal eine spezielle Schulung bezüglich der Vögel und auch der Paragraphen absolvieren müssen.
 
Ich habe mich jetzt mit genau diesem Problem noch mal offiziell an die untere Naturschutzbehörde gewandt, die das nun mit der Landsregierung (NLWKNNiedersachen) klären will. Ich hoffe ich bekomme ein paar interessante Ergebnisse, ich halte euch auf dem laufenden ;)
 
Leider bisher noch keine Ergebnisse von der Seite...

Andere Züchter haben mir aber bestätigt das es tatsächliche eine meldepflicht gibt ohne Kennzeichnungspflicht. Normale Verbandsringe sind also volkommen ok obwohl die ja auch eher freiwillig sind. Wie man das sonst macht ohne Ringe konnte mir noch niemand sagen...

Ih werde mich melden wenn ich die offiziellen Infos haben.

Das Klischee der eher langsam arbeitenden Behörden erfüllen sie schon mal :D
 
Hallo!
Wochen bzw. Monate später...........
 
ist für mich o.k. beringen nein,von mir aus melden jah,das aber bei manchen arten,wie Reisfinken die melderei Schwachsinn ist,ist eigentlich schon klar.inzwischen pfeifen es die spatzen von den Dächern,das durch die beringerei 1 erhebliche Gefahr für die jungvögel besteht,sicher hat der eine oder andere vögel von der selben art da passiert nichts,bei anderen schmeisen die Eltern,der selben art die jungen rigeros ,nach dem beringen aus dem nest,obwohl alle trix angewendet wurden,wie ringe bemahlen u.s.w.
es liegt in der Natur der Eltern,das sie das nest u. die jungvögel sauber halten,fremdkörper die da nicht hingehören werden entfernt,schei... ist dann immer wenn an so 1 Fremdkörper/Ring dann 1 jungvogel drann häng.
sicher wird die beringungspflich in den nächste jahren kompl. abgeschafft,ich weis aus sicherer quelle das daran gearbeitet wird,warscheinlich fällt dann auch der größte teil der Meldepflicht unter den tisch.
mfg willi
 
Thema: Meldepflicht und Beringung verschiedener Vogelarten

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