Unbekannter Vogel

Diskutiere Unbekannter Vogel im Forum Vogelbestimmung im Bereich Allgemeine Foren - Heute starb ein kleiner Vogel an meiner Terassentür. Er ist ca. 15cm groß, 25g schwer. Wer kennt diese Art?
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Karminspint

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Heute starb ein kleiner Vogel an meiner Terassentür. Er ist ca. 15cm groß, 25g schwer.
Wer kennt diese Art?
 

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Hallo Karminspint,

das ist ein diesjähriger Gimpel. Wirklich ein schönes Exemplar. Den würd ich mir präparieren lassen.

VG
Jonas
 
Vielen Dank, Tigerfink.
Bleibt nur noch die Frage, wer bei uns den präpariert.

Grüße
Helmut
 
Vielen Dank, Tigerfink.
Bleibt nur noch die Frage, wer bei uns den präpariert.

Grüße
Helmut
Ohne entsprechende Papiere (und die dürften kaum zu bekommen sein) präpariert den kein seriöser Präparator.

Somit wirst Du ihn der Natur überlassen müssen - leider, aber so ist es eben.

VG
Pere ;)
 
So ist es eben nur, weil Aemter und Behörden und wer immer dies bestimmt hat, wenig Sachverstand haben.
Bei uns darf man das und keinem einzigen Gimpel nützt die Verweigerung der Papiere.

Vieles was "halt so ist", ist desshalb so, weil die Mehrheit Amts und Papiergläubig ist. Was irgendwo steht wird schon richtig so sein. Selbst wenns keinen Sinn ergibt.

Jede Regelung die einen Sinn hat kann ich akzeptieren. Was sinnlos ist bleibt sinnlos, auch wenn irgend ein Amt es so will.
 
So ist es eben nur, weil Aemter und Behörden und wer immer dies bestimmt hat, wenig Sachverstand haben.
Bei uns darf man das und keinem einzigen Gimpel nützt die Verweigerung der Papiere.

Vieles was "halt so ist", ist desshalb so, weil die Mehrheit Amts und Papiergläubig ist. Was irgendwo steht wird schon richtig so sein. Selbst wenns keinen Sinn ergibt.

Jede Regelung die einen Sinn hat kann ich akzeptieren. Was sinnlos ist bleibt sinnlos, auch wenn irgend ein Amt es so will.
In dem Fall gebe ich Dir Recht, hier ist die Regelung fragwürdig. Aber man muss sich schon auch mit der Frage beschäftigen, woher sie kommt: Diese Regelung haben keine Ämter und Behörden bestimmt, sondern der Gesetzgeber. Und sie wurde auch nicht gemacht, weil irgend welche Beamten Langeweile hatten, sondern weil es viele (zu viele!) Leute gab, bei denen der gesunde Menschenverstand nicht funktioniert hat und die Profit aus daraus geschlagen haben.

Das Stichwort ist hier der illegale Handel mit geschützten Arten, dem bei einer Lockerung des Besitzverbotes Tür und Tor geöffnet würde.

VG
Pere ;)
 
Hallo Eric,
die Regelung macht zwar in diesem speziellen Fall keinen Sinn, jedoch sehe ich sie nicht so negativ.
Wäre die Regelung nicht, so könnte manch ein herzloses Menschenexemplar auf den Gedanken kommen, Vögel vorsätzlich zum Zwecke der Präparation verenden zu lassen. So ist wenigstens dieser Anreiz nicht da.
 
Hab noch hunderte Vögel eingefroren, die gefunden wurden. Es fällt so viel an, ganz üblich, dass solche Regelungen nur aus Unkenntnis der Sachlage entstehen können. Wer illegal vorgehen will, tut dies auch trotz solcher Vorschriften. Unter Schutz stehen sie ja sowieso. Auch bei einer Freigabe für die Präparation ändert sich daran nichts.
Nach eigener Erfahrung werden sehr oft Regelungen in Amtsstuben entworfen, fern ab jeglicher Praxis. Da ist offenbar schon manchen langweilig. ( Hab da meine Sitzungen mit den Fachstellen hier ja gehabt und konnte zum Glück einiges regeln. Es geht, Verordnungen etc. zu verändern, aber man muss halt etwas unternehmen).
Es ist nur einfacher generell Niet zu sagen, als sich noch mit dem Ablauf der Freigabe befassen zu müssen.
Eigentlich wäre es bei so einem Exemplar ja einfach. Tot gefunden, dummer Unfall, also kein Problem. Aber da müsste man sich ja bewegen und da ist es einfacher ein Totalverbot auszusprechen. So kann man sich weiterhin zurücklehnen und über weitere Unsinnigkeiten nachdenken.
Einen triftigen Grund, die Präparation in dem Fall zu verweigern, gibt es nicht.
Generell mag ich es einfach nicht, wenn wenn mir eine Behörde im Weg steht, wenn es keinen sachlichen Grund dazu gibt. Und ein Grund ist hier nicht gegeben.
 
@ Pere
Wer ist denn der Gessetzgeber und auf wessen Bitten kommen denn solche Regelungen? Gerade solche Sachen, die ja recht wenige Personen betreffen, werden in eigener Kompetenz von Amtswegen erledigt.

Man hat ein "Problem" und will dies möglichst einfach lösen, erstellt am Bürotisch eine Verordnung oder ein Gesetz, das wird verabschiedet von Leuten die weder Ahnung von der Materie haben noch gross Interesse haben. Wenns dann keine Opposition gibt, ist es schon gelaufen.
Eine Opposition müsste dann schon grössere Volksmassen bewegen und das ist in solchen Fällen kaum so. Also bleibts wie beschlossen. Ob sinnvoll oder nicht.

Damals als ich es hier mit geregelt habe, gabs auch einfach eine Verordnung und erst nachdem ein Kollege und ich dann auf verschiedene Fehler und Rechtswidrigkeiten aufmerksam machten und Einspruch erhoben, gabs eine Sitzung mit Regierungsvertretern und alles wurde gemeinsam abgeändert. Ohne dies wärs heute hier auch anders.
 
@ Pere
Wer ist denn der Gessetzgeber und auf wessen Bitten kommen denn solche Regelungen? Gerade solche Sachen, die ja recht wenige Personen betreffen, werden in eigener Kompetenz von Amtswegen erledigt.

Man hat ein "Problem" und will dies möglichst einfach lösen, erstellt am Bürotisch eine Verordnung oder ein Gesetz, das wird verabschiedet von Leuten die weder Ahnung von der Materie haben noch gross Interesse haben. Wenns dann keine Opposition gibt, ist es schon gelaufen.
Eine Opposition müsste dann schon grössere Volksmassen bewegen und das ist in solchen Fällen kaum so. Also bleibts wie beschlossen. Ob sinnvoll oder nicht.

Damals als ich es hier mit geregelt habe, gabs auch einfach eine Verordnung und erst nachdem ein Kollege und ich dann auf verschiedene Fehler und Rechtswidrigkeiten aufmerksam machten und Einspruch erhoben, gabs eine Sitzung mit Regierungsvertretern und alles wurde gemeinsam abgeändert. Ohne dies wärs heute hier auch anders.
Das ist in der Schweiz - noch - auf diesem Wege möglich. In Deutschland stehen über dem Bundesnaturschutzgesetz aber die Regelungen der EU, da kann man so ohne weiteres nicht allzu weit davon abweichen.

Wie gesagt, im Fall des toten Dompfaffs ist die Regelung unsinnig und fraglich. Wenn ich aber denke, wie viele Habichte, Bussarde oder Wanderfalken den Jägern vors Auto fliegen würden, wenn sie diese ohne weiteres annehmen und besitzen dürften, dann sehe ich schon Sinn hinter einer solchen Regelung.

Kurzum: Das Problem ist die Nachweisbarkeit des Todesumstandes. Bei dem Dompfaff dürfte es ein leichtes sein, den Unfalltod glaubhaft zu machen. Bei denjenigen, die aber ein Interesse am Tod eines Vogels haben könnten, wird es schon schwieriger.

Ich würde vom Grundsatz des Gesetzes nicht abweichen wollen. Gleichwohl wäre natürlich überlegenswert, ob man die Messlatte zur Erlangung der Legalität niedriger hängt. So lange aber unsere Naturschutzgesetzgebung im Wesentlichen durch den privaten Naturschutz bestimmt wird (denen wiederum der politische Einfluss - zur Erlangung von Geld und Macht - wichtiger ist als der Artenschutz), sehe ich hier wenig Chancen, etwas zu ändern.

VG
Pere ;)
 
Daher erstaunlich: Hier darf ich Bussarde, Habichte etc präparieren und trotzdem sind Abschüsse extremst selten. Wenn sie stattfinden, dann nicht um sie präparieren zu lassen, sondern weil da andere Aengste da sind. Die verschwinden dann auf nimmerwiedersehen.
Gerade wenn man Vögel präparieren lassen darf, fallen so erlegte Exemplare auf und können dann auch weiter verfolgt werden.
Etwa 180 Greifvögel ( und Falken) sowie Eulen, liegen noch bei mir und nicht einer wurde erlegt. Sperber werden so viele eingeliefert, dass ich nur noch die schönsten zurückbehalte. Bussarde ebenso etc.

Wenn ich gerade in dem Bereich die Probleme anschaue:
Bei euch ist das präparieren lassen verboten, Greifvogelverfolgung aber ein enormes Thema. Hier darf man, und Greifvogelverfolgung ist nur in sehr wenigen Einzelfällen ein Problem. Seltsam.

Was die Nachweisbarkeit des Todesumstandes betrifft: Als Präparator muss ich diese festhalten und kundtun. Ich kann bei Verstössen auch meine Lizenz verlieren.

Also schlussendlich bleibt: Das Misstrauen besteht gegenüber den Präparatoren. Na ja, schon bei Hitchcock war Norman Bates als Hobby Präparator ja ein schlimmer Finger, in Criminal Minds wars auch der Täter etc.

Dass es in der EU schwierig ist etwas zu ändern ist mir klar. Hatte in meiner Zeit als Vorstandsmitglied im Europäischen Berufsverband ja auch Sitzungen mit EU Beauftragten. Mit weiter ein Grund , da nicht mitzumachen.

Finds halt nur schade wenn in verschiedenen Ländern tot gefundene Adler, Uhus etc abgefackelt und zerstört werden. Da kann ich einfach keinen Sinn dahinter sehen.
 
Natürlich ist es in Deutschland möglich, sich einen Fundvogel präparieren zu lassen.

Man muss nur die korrekten Schritte gehen.
Der Gimpel unterliegt nicht dem Jagdrecht, das macht es schon mal leicht. Einfach beim zuständigen Amt anrufen (z.B. in NI das NLWKN, in S-H das LLUR), nett den Fall schildern und in Kürze sollte eine Besitzgenehmigung vorliegen. Damit geht man zum Präparator. Einen Präparator findet man z.B. über ein Museum in der Nähe oder übers Internet. Bis all das geklärt ist, kannst du den Vogel einfach einfrieren.

Was - ob rechtlich korrekt, keine Ahnung, aber meines Wissens üblich - auch möglich ist, ist ein Nachweis über den Präparator. Man gibt das Tier direkt dort ab und der Präparator stellt fest, ob/wie das Tier verendet ist und stellt selbst eine Genehmigung aus.
 
Das ist interessant, harpyja, denn diese Möglichkeit bietet das Naturschutzrecht nicht! Ausnahmen sind nur zulässig, "für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke", nicht aber für den privaten Gebrauch ohne öffentliches Interesse.

VG
Pere ;)
 
Dies ist der rechtlich korrekte Weg, wie ich ihn (als Privatperson, für den "Privatgebrauch") beim Amt erst kürzlich gegangen bin. Natürlich kann es sein, dass der Sachbearbeiter "nein" sagt, aber für mich erschien die Abwicklung völlig unproblematisch (ich hatte sogar einen Fall fürs Jagdgesetz). Das Präparat ist fertig, ich habe eine Besitzbescheinigung - alles hübsch. Man muss sich nur einfach mal die Mühe machen und nachfragen.
 
Dies ist der rechtlich korrekte Weg, wie ich ihn (als Privatperson, für den "Privatgebrauch") beim Amt erst kürzlich gegangen bin. Natürlich kann es sein, dass der Sachbearbeiter "nein" sagt, aber für mich erschien die Abwicklung völlig unproblematisch (ich hatte sogar einen Fall fürs Jagdgesetz). Das Präparat ist fertig, ich habe eine Besitzbescheinigung - alles hübsch. Man muss sich nur einfach mal die Mühe machen und nachfragen.
Du hast Dir ja nichts vorzuwerfen und bist nun im legalen Besitz der Präparate. Ich gehe aber davon aus, dass das zuständige Amt einen Ermessensfehler gemacht hat, was Dir wiederum egal sein kann.

VG
Pere ;)
 
Thema: Unbekannter Vogel

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