Im Sperrgebiet nicht zum Tierarzt dürfen?

Diskutiere Im Sperrgebiet nicht zum Tierarzt dürfen? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe gestern mal wieder einen Anruf beim Tierarzt mitbekommen, wo jemand einen kranken Vogel hatte, aber der Meinung war er könnte...
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Sternenbande

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Hallo,
ich habe gestern mal wieder einen Anruf beim Tierarzt mitbekommen, wo jemand einen kranken Vogel hatte, aber der Meinung war er könnte nicht zum Tierarzt kommen, da hier momentan ein Sperrgebiet wegen der Vogelgrippe ist und der Vogel daher nicht ins Freie darf.

Ist das wirklich so oder sind die Leute nur überbesorgt?

MfG
 
Also wenn mein TA im Sperrgebiet wohnt, wär mir des egal. Ich würd trotzdem mit meinen Fliegern ins freie. Von mir aus mach ich mich Strafbar, aber wenn mein Vogel krank ist, würde ich auf sowas keine Rücksicht nehmen.

Außerdem betrifft Vogelgrippe primär Wassergeflügel und nur sekundär anderes Federvieh.
 
Also wenn mein TA im Sperrgebiet wohnt, wär mir des egal. Ich würd trotzdem mit meinen Fliegern ins freie. Von mir aus mach ich mich Strafbar, aber wenn mein Vogel krank ist, würde ich auf sowas keine Rücksicht nehmen.

Außerdem betrifft Vogelgrippe primär Wassergeflügel und nur sekundär anderes Federvieh.
bin voll Deiner Meinung ..Grüße ...
 
Wegen des Virus selber tät ich mir da keine Sorgen machen.
Eher wegen der Behörden. Und auch da weniger wegen des Bußgeldes, als wegen einer "Vorsorglichen Tötung" als potentieller Seuchenverschlepper.
Wie sehr Behörden da überreagieren oder nicht, ist wohl regional sehr verschieden.
Aber ehe ich jetzt hier Mist erzähle, würde ich entweder den Tierarzt selber auch fragen, oder hier auf Antwort derer warten, die sich im Aktionsbündnis in Sachen Vogelgrippe zuhauf mit der Thematik beschäftigt haben.
 
Innerhalb eines Sperrgebietes darf ein Vogel in der Tat nicht transportiert werden.
Vielleicht wäre der Tierarzt in dem Fall bereit, einen Hausbesuch zu machen.
Ich hätte die selben Bedenken wie Hennchen.
 
Vielleicht wäre der Tierarzt in dem Fall bereit, einen Hausbesuch zu machen.
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Machen primär nur TA die Nutzvieh betreuen und ich hab das Glück das zwei Mobile Vk-TA Praxen im Raum München aktiv sind. Die haben eh keine eigene Praxis und Hausbesuche ist deren Geschäftsmodell.

Kostet halt dann die Anfahrtspauschale etc, aber dafür müssen die Flieger ned außer Haus.
 
meist die ins Haus kommen
Also wenn mein TA im Sperrgebiet wohnt, wär mir des egal. Ich würd trotzdem mit meinen Fliegern ins freie. Von mir aus mach ich mich Strafbar, aber wenn mein Vogel krank ist, würde ich auf sowas keine Rücksicht nehmen.

Außerdem betrifft Vogelgrippe primär Wassergeflügel und nur sekundär anderes Federvieh.

Würde auch so regieren.....Ich glaube nicht, daß vor jeder TA- Praxis eine Kontrolle steht. Ein Problem ist nur, Du mußt den Vogel in einer Tasche " verstecken ".. und das verkraftet nicht jeder kranke Vogel. Und " Landtierärzte" verstehen meist wenig von Zier- Vögeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange man keinen Ara sehr auffälig transportiert, sollte das gehen. :D
 
Solange man keinen Ara sehr auffälig transportiert, sollte das gehen. :D

richtig, geht prima papas, kakadus und graue geheim transportieren...fur einen ara ware vielleicht ein gitarren-etui geignet? naturlich vertikal halten...:D

Meiner meinung ist ein gut eingepackter papagei (transporter in eine ski-jacke und eine abfallsack),:? eine kleinere gefahr wegen der vogelgrippe fur die umwelt als ein ta der die viruse bestimmt auch transportiert...denn ich glaube nicht das er sich von den schuhsohlen bis zu seinen haarspitzen jedes mal desinfeziert wenn er rausgeht...:0-
 
Nein, es geht ja auch gar nicht um die reale oder nicht reale Gefahr, die vom Vogel ausgeht, sondern darum, dass die Behörden den Transport von Vögeln im Sperrgebiet verbieten.
So dürfen z.B. auch die Papageien und Sittiche im Tierheim Hamburg nicht in ein neues Zuhause abgegeben werden zur Zeit, weil das Tierheim im Sperrgebiet liegt.

und den jeweils vor Ort zuständigen Behörden kannst Du nicht an der Nasenspitze ansehen, ob sie logischem Denken gegenüber aufgeschlossen sind oder nicht.

Es hat schon zu viele "vorsorgliche" Keulungen gegeben und erst danach wurde überhaupt auf den Erreger getestet, als dass da jemand ein Risiko eingehen sollte.

Tatsächlich müsste ein Tierarzt, der mobil im Sperrgebiet unterwegs ist, wohl entsprechende Maßnahmen treffen.................aber.......

das so hochgefährliche vorsorglich getötete Geflügel wird dann mit Baggern auf offene LKWs verladen, dass die Federn durch die Gegend fliegen..........
..........mit Logik hat die ganze "Geflügelpestverordnung" und deren Umsetzung nicht soviel zu tun.
 
Vorab: auf dieser Seite könnt Ihr Euch sowohl die Tierseuchenschutzverordnung Geflügelpest als auch das Amtsblatt der EU runterladen. Wobei generell die TsSchV 1. Gültigkeit hat - und enger gefasst ist, als die Empfehlungen der EU.
Wenn Bestandstötung droht - Erste Hilfe für Singvögel


Nimmt man die TsSchV. wörtlich, so sind Ziergeflügel, die keine Hausgeflügel im Sinne der Definition der TsSCHV sind, nicht betroffen. Allerdings gilt das nur für die allgemeine Verordnung. Zusätzlich zur Bundesverordnung hat jedes Bundesland und dazu zusätzlich noch so manches Kreisveterinäramt zusätzliche Auflagen verordnet, die über die Verordnung deutlich hinaus gehen. Es kann also ein Kreisvet. zusätzlich verordnet haben, es dürfen auch keine Papageien oder rote Spatzen oder blaue Kanarien verbracht werden - oder eben nichts was Federn hat.
Das liegt alles im individuellen Ermessen des jeweiligen Kreises und letztendlich ist das bindend.

Wenn Ihr es genau wissen wollt, schaut auf die offizielle Homepage Eures Landkreises und dort unter Bekanntmachnungen. Dort ist die Aufstallverordnung mit allem, was zusätzlich verordnet wurde von Eurem Amtsvet aufgeführt.

Dann hängt alles weitere davon ab, wie Euer Amtsvet drauf ist - also, ob er das Geflügel eher als Produktionseiheit sieht, als Wirtschaftsfaktor oder ob er in jedem Federtier ein Lebewesen sieht, dass es auch zu schützen gilt. Entsprechend hart oder nachsichtig wird im Rahmen des Gesetzes umgesprungen.

Im Zweifelsfall ruft bei Eurem TA an und fragt, wie es bei Euch praktisch aussieht - Eure TA s werden die Veterinärämter kennen.

Mein ganz persönlicher Rat: wenn Ihr eine Verletzung oder so habt, kein Problem. Wenn Euer Vogel irgendeine Infektionserkrankung zu haben scheint, würde ich zur Zeit nur zu einem Tierarzt gehen, den ich gut genug kenne, um zu wissen, dass er die Sache nicht beprobt, sondern aufgrund seiner Erfahrung therapiert.

Bei einer Beprobung ist er gezwungen (und das untersuchende Labor ebenso) beim Fund eines AI Virus (und das muss nicht das hochpathogene H5N8 sein, das kann auch ein niedrigpathogenes sein,was in fast jedem Vogel vorkommt), das zu melden. Das Vet Amt widerrum ist per Bundesgesetz verpflichtet, jeden Befund mit H5 oder H7 egal ob HPAI oder LPAI vorbeugend zu töten - und den gesamten Bestand aus dem das Tier kommt entweder unter Quarantäne zu stellen und mehrfach zu beproben (auf Kosten des Besitzers) - ist z.B. in den betroffenen Zoos so gelaufen, oder gleich den ganzen Bestand ungeprobt zu keulen. Wofür er sich entscheidet, liegt im Ermessen des Amtsvets.

LG
Sowi
 
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