Sonnenvögel (Leiothrix lutea) melde- und geschlossen beringungspflichtig

Diskutiere Sonnenvögel (Leiothrix lutea) melde- und geschlossen beringungspflichtig im Forum Chinesische Nachtigall (Sonnenvogel) im Bereich Weichfresser/Nektartrinkende - Hallo zusammen! Sonnenvögel müssen in NL geschlossen beringt werden. 3,2 ist die empfohlene Ringgröße. Wie sieht es hier inzwischen aus. Sind...
A

-AH-

Guest
Hallo zusammen!
Sonnenvögel müssen in NL geschlossen beringt werden. 3,2 ist die empfohlene Ringgröße.
Wie sieht es hier inzwischen aus. Sind Sonnenvögel in Deutschland auch in 2017 meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig, oder bin ich falsch informiert?
 
hi,
soweit ich noch informiert bin gilt bei meldepflichtigen vögeln auch immer eine kennzeichnungspflicht.
 
Hey!
Das ist ja eben so widersinnig. Ne, ne, Sonnenvögel sind keine Europäer, ziehen auch nicht durch. Hier sind Sonnenvögel bisher nur meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig.
Gesetzeslage.....
Kannst Du bitte mal ein Schriftstück ordern? Man weiß ja überhaupt nicht, was Sache ist.
 
ich hab mal etwas dazu eingefügt. ansonsten wenn du genaueres wissen willst lies doch einfach mal im BArtSchV nach. das sollte eigentlich jeder haben der meldepflichtige tiere hält oder zumindest wissen wo man nachschlagen kann. onkel google kann da weiter helfen.

Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV)
Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen.

Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde.

Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV

Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde.

Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt:
  • Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden.
  • Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung.
Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist.
 
Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt:



    • Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden.
    • Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung.
Danke!
Ich habe jetzt mal die Anlage 6 ergoogelt.

Anlage 6 BArtSchV (zu § 12 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2) Kennzeichnungsmethoden

Hm.. Dort werden Sönnenvögel ja gar nicht mehr aufgeführt.
 
Hallo,

alle in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Vögel sind mit Artenschutzringen zu beringen. Die nicht aufgeführten sind auch nicht mit Artenschutzringen zu kennzeichnen. Alle meldepflichtigen Arten müssen nicht unbedingt beringt werden. Die Meldepflicht ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BArtSchV. Die Beringungspflicht aus § 12 .... in Verbindung mit der Anlage zu § 6 BArtSchV. Das sind aber 2.Paar Stiefel.
In NL kann es durchaus eine Artenschutzrichtlinie geben, in der der Sonnenvogel Kennzeichnungspflichtig ist. Muss aber nicht bedeuten dass dies hier auch so ist. Dass dies in D geändert wurde ist mir nicht bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Zur Klarstellung.
Der Sonnenvogel steht in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Anhang B und ist damit in Verbindung mit § 7 Abs 2 BArtSchV nur meldepflichtig.
 
Danke für die Info!
In Deutschland müssen Sonnenvögel demnach weiter gemeldet, aber nicht geschlossen beringt werden.
Meine Empfehlung. Geschlossen beringen (Ringgröße 3,2), dann ist auch problemlos ein Verkauf nach NL möglich. :zustimm:
 
hallo
sicherlich wird das geschlossene beringen der sonnenvögel die nachzucht um mehr als die hälfte reduzieren,es hat wenige zuchtpaare dabei die den ring an den jungen dulden,kommt mir nicht mit dem qa.... ringe anmahlen pflaster darüber u.s.w.
es ist ein natürliches verhalten,das dreck u.fremdkörper an den jungen,im nest nicht gedultet werden.
wenn ringe,dann offene mit sollbruchstelle,die kann mann nach dem ausfliegen anbringen.
mir tut jeder jungvogel leid der durch die geschlossene beringerei in den himmel geht u. es sind nicht wenige übers jahr.
untersuchungen haben dieses bestädigt.
ich weis noch zu walvogelzeiten was das für ein delämmer war,bis dann die sondergenemigung für die offene beringung
zugelassen wurde.
ich weis auch das mann da drann arbeitet ,in deutschland die pflicht geschlossen zu beringen abschaffen will.reicht doch im normal fall,kopi der sondergenemigung,papiere,offene ringe u.du müsstest europa weit verkaufen können.
ich finds super
es pfeiffen jah die spatzen vom dach,das selbst wildfängen innerhalb von minuten geschlossen beringt sind.
also was soll das dann bringen
mfg willi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo
sicherlich wird das geschlossene beringen der sonnenvögel die nachzucht um mehr als die hälfte reduzieren,es hat wenige zuchtpaare dabei die den ring an den jungen dulden,kommt mir nicht mit dem qa.... ringe anmahlen pflaster darüber u.s.w.
es ist ein natürliches verhalten,das dreck u.fremdkörper an den jungen,im nest nicht gedultet werden.
wenn ringe,dann offene mit sollbruchstelle,die kann mann nach dem ausfliegen anbringen.
mir tut jeder jungvogel leid der durch die geschlossene beringerei in den himmel geht u. es sind nicht wenige übers jahr.
untersuchungen haben dieses bestädigt.
ich weis noch zu walvogelzeiten was das für ein delämmer war,bis dann die sondergenemigung für die offene beringung
zugelassen wurde.
ich weis auch das mann da drann arbeitet ,in deutschland die pflicht geschlossen zu beringen abschaffen will.reicht doch im normal fall,kopi der sondergenemigung,papiere,offene ringe u.du müsstest europa weit verkaufen können.
ich finds super
es pfeiffen jah die spatzen vom dach,das selbst wildfängen innerhalb von minuten geschlossen beringt sind.
also was soll das dann bringen
mfg willi


Hallo,



alles hier gesagte kann man nur unterstreichen:zustimm:
 
Das ganze ist doch recht putzig.
Normalerweise muß man nach meinen Recherchen alle Vögel die laut BfN unter dem Artenschutz abkommen stehen mit geschlossenen Artenschutz Ringen kennzeichnen und diese auch melden.
Dazu mal 2 Auszüge.
Alle europäischen Vogelarten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Stand 30.11.2009) sind grundsätzlich besonders geschützte Arten im Sinne des BNatSchG. Der Schutz einer Art umfasst auch alle Unterarten,
Und weiter.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES ) listet in seinen Anhängen I, II und III rund 5.000 Tier- und mehr als 29.000 Pflanzenarten. Durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 wird dieses internationale Abkommen in europäisches und damit auch deutsches Recht umgesetzt.
Nachzulesen bei wisia.de
Demnach sind Vögel (also auch Leiothrix lutea) die unter dem WA Anhang 2 stehen in deutsches bzw europäisches unzusetzen und somit Kenzeichnungspflichtig.
Soweit so gut.
Scheinbar ist es aber so das jede einzelne Behörde diese Vorschriften nach eigenem ermessen auslegt.
Ich selbst hab von meiner Behörde eine schriftliche Erlaubnis meine Sonnenvögel offen zu beringen.
 
Das ganze ist doch recht putzig.
Normalerweise muß man nach meinen Recherchen alle Vögel die laut BfN unter dem Artenschutz abkommen stehen mit geschlossenen Artenschutz Ringen kennzeichnen und diese auch melden.
Dazu mal 2 Auszüge.
Alle europäischen Vogelarten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Stand 30.11.2009) sind grundsätzlich besonders geschützte Arten im Sinne des BNatSchG. Der Schutz einer Art umfasst auch alle Unterarten,
Und weiter.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES ) listet in seinen Anhängen I, II und III rund 5.000 Tier- und mehr als 29.000 Pflanzenarten. Durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 wird dieses internationale Abkommen in europäisches und damit auch deutsches Recht umgesetzt.
Nachzulesen bei wisia.de
Demnach sind Vögel (also auch Leiothrix lutea) die unter dem WA Anhang 2 stehen in deutsches bzw europäisches unzusetzen und somit Kenzeichnungspflichtig.
Soweit so gut.
Scheinbar ist es aber so das jede einzelne Behörde diese Vorschriften nach eigenem ermessen auslegt.
Ich selbst hab von meiner Behörde eine schriftliche Erlaubnis meine Sonnenvögel offen zu beringen.

Hallo,

nein. Schau dir mal § 6, 7 und 12 der BArtschV an. Sonnenvögel sind melde- aber nicht beringungspflichtig.
Deshalb kann eine Behörde auch keine offene Beringung genehmigen, weil es eben keine Beringungspflicht gibt.
Selbstverständlich kannst du freiwillig beringen wie du willst, aber halt nicht mit Artenschutzringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutsche Gesetzesgebung! Sie sind nur meldepflichtg , aber nicht geschlossen beringungspflichtig, es besagt.... Es könnte theoretisch ein Vogel der schon mindestens 20 Jahre nicht mehr lebt, für die Verwaltung als Metusalem gemeldet bleiben, obschon bereits u. U. der 3. Nachfolgevogel papiermäßig herhalten könnte!?
Das ist ja mal ne Logik!
 
hallo
da es jah nach der gesetzeslage keine einfuhren von vögeln mehr gibt,könnte mann sich die ganze beringerei sowiso sparen,
sind jah alles nachzuchten.
mfg willi
 
hallo
da es jah nach der gesetzeslage keine einfuhren von vögeln mehr gibt,könnte mann sich die ganze beringerei sowiso sparen,
sind jah alles nachzuchten.
mfg willi
Genau. Das ist zwar über 10 Jahre her, aber bis jetzt bei den Behörden wohl noch nicht angekommen. Deutsche Mühlen mahlen halt langsam.
 
Schau dir mal § 6, 7 und 12 der BArtschV an. Sonnenvögel sind melde- aber nicht beringungspflichtig.
Da hast du recht. Trotzdem sind doch alle Vögel die unter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang 2 stehen Beringungs und Cites pflichtig.
In dem von mir kopierten teil steht das der BNatSch das Washingtoner übereinkommen eins zu eins übernimmt.
Eigendlich darf eine Behörde garnicht das WA ausheben.
Ich selbst bin natürlich froh das meine Behörde es tut.
Gruß
Christian
 
.... Es könnte theoretisch ein Vogel der schon mindestens 20 Jahre nicht mehr lebt, für die Verwaltung als Metusalem gemeldet bleiben, obschon bereits u. U. der 3. Nachfolgevogel papiermäßig herhalten könnte!?
Das ist ja mal ne Logik!
Jo, und solange die Züchter das Prinzip schnell rein,schnell raus praktizieren, wird sich daran auch nichts ändern. Denn Niemand weiß nun genau, wie alt so ein Vogel wird, oder werden könnte.
Denn von der Wiege bis zur Bare hält je kein Züchter seine Tiere (Kostengründe... was nischt züchtet und nur frisst, kommt wech!)
 
tiffi nicht alle.
goldscheitelwürger 1,0 ,vom weltvogelpark übernommen,so ca. 10 jahre bei mir,dna von 1998,lebt noch bei mir.
1,0 schwartzkopftimalie verbrachte als wildfang ca. 15-18 jahre bei mir,
1,0 schama,der professor,hab ich vor 16 jahren selbst gezüchtet,lebt u. bleibt ,bis ans ende bei mir,hatte im letzten jahr noch 3 jungvögel.
 
Thema: Sonnenvögel (Leiothrix lutea) melde- und geschlossen beringungspflichtig
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