Schnelle hilfe gefragt

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Mein Recht oder sein Recht

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KMMs25

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Guten abend wie alle ja ebay Kleinanzeigen kennen. Ich hatte zwei volierenelement verkauft aus edelstahl so die hatte ich übrig somit hab ich sie reingestellt.
Das ding ist jz er hat sie abgeholt könnte sie sich angucken alles drum und dran er gab mir das geld und hat sie mit genommen grade hab ich die nachricht erhalten ich hätte ihn betrogen er will anzeige machen ich versteh es nicht er meint es wäre kein edelstahl und somit hätte ich ihn betrogen jz meine frage wenn ich was verkaufe nur selbstabholung damit man sich bestätigen kann ob es das richtige ist sitz ich jz im unrecht er hat sich doch alles angeguckt und hätte nein sagen können wenn er sie nicht wollte.
Was ist das jz sein recht oder mein recht das ist jz die Frage
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sagen was ihr drüber denkt:heul:
 
Hallo,

Nicht aufregen! Laß den doch einfach kommen. Soll er doch Anzeige erstatten. Dann muß er beweisen daß es kein Edelstahl ist. Dazu muß er dann ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorlegen. Das dürfte verflucht teuer werden, solche Gutachter arbeiten nicht für kleines Geld. Du hingegen mußt dann Geld in die Hand nehmen, zu einem Anwalt gehen und die Sache vor Gericht bringen. Zusätzlich soll dann Dein Anwalt ebenfalls Strafanzeige erstatten wegen Vortäuschens einer Straftat von dem Typen welche Du ja nicht begangen hast. Damit kriegst Du den Typen mächtig am Arsch, die Justiz läßt sich äußerst ungern auf den Arm nehmen, das wird teuer für den.
Sicher, Dein Geld für den Anwalt bist Du los. Aber das sollte Dir die Sache wert sein, mir wäre sie es auf jeden Fall das wert. Alleine schon um so einer Gestalt so richtig eine reinzuwürgen.
 
Dankeschön für die Antwort ea hat sich geklärt er ist zwar wohl der meinumg es ist keins aber er hat gesagt egal schönes leben noch.
Und hat sie selber reingesetzt natürlich den preis viel höher gemacht als er sie gekauft hat der er noch gehandelt hat.
Naja soll er machen.
Ich wümsch dir noch ein sonnigen Tag :)
 
Ein bischen wundern muss ich mich schon über den Ratschlag für den Threadstarter.
Da verkauft jemand eine Sache und deklariert sie falsch (mal angenommen die Reklamation war berechtigt).
Und dann kommt der Rat, soll der Käufer doch erst mal nachweisen, da hat er so viel Probleme dass er klein beigibt?
Ohne Kenntnis des korrekten Sachverhalts den Käufer dann auch noch "so eine Gestalt" zu nennen, ist schon etwas nassforsch.
Wenn die EBay-Anzeige im gleichen Stil verfasst war wie das Erstposting, dann wäre ich mit einer Wertung des Vorgangs und der beiden Handelspartner extrem zurückhaltend.
 
hi,
bei solchen geschichten immer ruhig bleiben. da er vogel die elemente ja selber abgeholt hat und somit auch vor dem kauf ansehen konnte. hätte er ja auch "nein" sagen können. da ihr einen bürgerlichen handschlagvertragt abgeschlossen habt. wäre er dann in der beweispflicht das du ihm wissentlich getäuscht hast. selbst wenn er dich anzeigen würde bräuchstest du dir keine stress machen. das schlimmste was passieren kann ist das der kauf rückgängig gemacht wird.
 
Thema: Schnelle hilfe gefragt

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