Mäusebussarde dürfen bejagt werden?

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Greifvogelfan

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Hallo, ich habe gelesen, dass Mäusebussard teils unter das Jagdrecht fallen. Aber es sind doch geschützte Greifvögel mit Anhang B. Liegt hier das Jagdrecht über dem Naturschutzgesetz? Ich bin Vogel Liebhaber und wäre darüber sehr traurig. Wäre ja evtl. eine Tendenz zu befürchten, dass die Tiere dann noch ausgestopft so verkauft werden dürften. Da gäbe es bestimmt Jäger, die daraus Profit schlagen. Normalerweise braucht man entsprechende Dokumente. Wie sieht es in diesem Fall aus? Ist doch richtig, dass man alleine für jede einzelne Feder eine EG Bescheinigung braucht. Kann mir da jemand erklären, ob das stimmt. Lg
 
Ich sehe, Du bist ziemlich unbedarft und hast Dich noch nicht mit der Materie beschäftigt.

Nun denn: Ja, der Mäusebussard unterliegt teilweise dem Jagdrecht (je nach Bundesland). Doch wo ist das Problem? Er hat nirgendwo in Deutschland eine Jagdzeit und die Tötung eines solchen Vogels ist in ganz Deutschland ein Straftatbestand. Im Übrigen ist er eine Art des Anhangs A.

Verkaufen geht so oder so nicht, da die Vögel nach BWildSchV einem Vermarktungsverbot unterliegen.

Und nein, es ist nicht richtig, dass man für eine Feder eine EG-Bescheinigung benötigt. Bei dieser handelt es sich nämlich um ein Handelsdokument, nicht um ein zwingendes Besitzdokument. Es ist inzwischen zur behördlichen Unsitte geworden (und wohl entsprechender Unwissenheit entsprungen), in der EG-Bescheinigung das einzig zulässige Besitzdokument zu sehen.

VG
Pere ;)
 
In den Bundesländern, in denen Greifvögel im Jagdrecht stehen, haben sie keine Jagdzeit!
Das heißt: Ganzjährig geschont!
Der Jagdpächter hätte aber, z.B. bei einem Verkehrsopfer, das Aneignungsrecht und kann dann bei die entsprechenden Bescheinigungen beantragen.
 
Der Jagdpächter hätte aber, z.B. bei einem Verkehrsopfer, das Aneignungsrecht und kann dann bei die entsprechenden Bescheinigungen beantragen.
Ob das mit dem Aneignungsrecht durchweg so ist, vermag ich nicht zu sagen. In Baden-Württemberg ist der Mäusebussard nicht mehr im Jagdrecht. Von den Greifvögeln ist es nur noch der Habicht (das mag verstehen, wer will, ich jedenfalls nicht), wobei hier ausdrücklich kein Aneignungsrecht für den Jagdausübungsberechtigten besteht.

VG
Pere ;)
 
Auch noch etwas aus der Praxis. Es fallen dermassen viele Bussarde als Verkehrs und andere Opfer an, dass es keine geschäftliche Motivation zur Erlegung von der Präparatorenseite her gibt. Gerade hier (CH) wo das Aneignungsrecht einiges lockerer ist als bei euch, finden im Vergleich viel weniger illegale Erlegungen statt und jeder Präparator erhält Unfalltiere bis zum Abwinken. Sie sind hier "Staatseigentum" das wegen Nichtgebrauchs, im Falle eines gemeldeten Totfundes, ohne Weiteres dem Finder überlassen wird.
 
Mit diesem nicht ganz einfachen juristischen Sachverhalt (dem Jagdrecht unterliegend, aber ohne Jagdzeit) hat sich damals schon der Fernsehmoderator Ranga Yogeshwar bis auf die Knochen blamiert. Indem er sich darüber lustig machen wollte, dass der Wisent im deutschen Jagdrecht aufgelistet wird.

Vorher habe ich diesen Herrn geschätzt, aber damit hat er seine Glaubwürdigkeit und Seriosität doch erheblich beschädigt.

Ein Minimum an Recherche hätte ihm das erspart.......
 
Thema: Mäusebussarde dürfen bejagt werden?

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