Ich bitte um Rat zu Graupapagei

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Graue-Feder

Neuling
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Hallo zusammen, ich habe nichts spezielles zu meinem Fall gefunden in der Suchfunktion. Ich möchte dies gern daher hier anfragen.

Ich schildere mal zuerst mein Problem.

Im Sommer 2017 habe ich einen Graupapagei erworben um den es nun geht.
Ich habe lediglich einen Herkunftsnachweis erhalten ohne Nennung der Elterntiere, mit Nennung der Ringnummer, des Vorhalters und von dem Halter von wo ich das Tier erworben habe. Der Züchter stand auch noch mit gelistet.

Ich wollte meiner Pflicht zur Meldung des Tieres nachgehen und musste erfahren, dass mein Herkunftsnachweis nichtig ist, da es seit dem 2.01.2017 die neue Verordnung mit Anhang A gibt.
Nun bin ich in Besitz eines sozusagen illegalen Tieres und führe seit Januar einen Kampf um das Tier zu behalten. Mir liegt bereits das Schriftstück zur Beschlagnahmung vor.

Ich habe auch den Züchter schon kontaktiert und angefragt bezüglich einer DNA Probe seiner Zuchttiere zu machen, welche ich bezahlen würde um zu ermöglichen, dass mein Tier hier bleiben kann. Das AMt will nämlich eine genaue Zuordnung zum Tier, welches 2003/2004 gezüchtet wurde und verlangt, damit ich es behalten kann die Zuordnung der Elterntiere.
Der Züchter hat ein Zuchtbuch, aber dort nicht eingetragen, wer die Eltern der Tiere sind. Hier liegt dem Amt nun das Problem vor.

Der Züchter aber möchte keine DNA Proben machen lassen, da er seinen 5 Tieren, die hier jetzt in Frage kommen, keinen Stress zumuten möchte, da sie nicht zahm sind und er Angst hat, dass Sie an dem Stress versterben.

Gibt es noch andere Möglichkeiten welche ich habe? Denn ich habe nun nur noch bis kommenden Dienstag Zeit, ansonsten wird uns unsere Cherry weggenommen.

Vorab mahnt mich nicht bitte, denn heute weiß ich auch, dass ich einen Fehler gemacht habe und das Tier erworben habe ohne die nötigen Papiere, ich wahr mir sicher, dass der Herkunftsnachweis reicht, ich wusste leider nichts von der neuen Bestimmung. MEIN GROßER FEHLER!

Kann mir noch jemand weiterhelfen oder ist es wirklich aussichtslos weiter Widerstand zu leisten?
Ich hoffe um eine positive Idee. Danke schonmal und liebe Grüße,
Sven
 
Hallo Sven,
Großes Problem. Allerdings scheint mir der Züchter nicht sauber. Denn eine DNA-Probe ist fast völlig streßfrei für die Vögel. Es genügt völlig jedem Vogel eine nicht zu kleine Feder zu ziehen und diese an ein Labor zu senden. Eine Feder zu ziehen ist eine Sache von ein paar Augenblicken. Und auch wenn die Vögel nicht zahm sind kann man leicht einen streßarm mit einem übergeworfenen größeren Tuch einfangen, eine Feder ziehen und fertig. Daran stirbt mit Sicherheit kein Vogel, ich halte das für eine Ausrede des Züchters.
Eventuell könnte es bezüglich des Züchters helfen wenn Du ihm mitteilst daß die Vermutung bestehen könnte (DNA-Verweigerung) daß er rechtswidrig gehandelt hätte (illegaler Handel) und daß strafrechtliche Ermittlungen nicht auszuschließen wären.
Ansonsten könntest Du Dich mit dem Amt in Verbindung setzen und wegen der Beschlagnahmung zu erreichen versuchen daß Dein Grauer zwar nun dem Amt gehört, Du ihn aber lebenslang pflegen und damit behalten darfst. So was ist nicht selten da die Ämter ja auch nicht unbegrenzte Aufnahmeplätze haben. Wenn das gelingt hast Du genug Zeit dem Züchter auf die Füße zu treten und die Sache klarzustellen.
 
Hi Alfred,
das habe ich dem Züchter auch schon gesagt, aber er will einfach nicht.
Zumal habe ich gesagt, dass dies nun ständig mit seinen nachgezogenen Tieren passieren kann, daher einmal alle durchproben und somit hat man es für Ewig um aus den Ergebnissen künftige Abgleiche zu schaffen. Sehe ich doch richtig oder?
Leider lässt sich das Amt auf die Option nicht ein mit dem lebenslang Pflegen, das habe ich auch schon vorgeschlagen.
 
das habe ich dem Züchter auch schon gesagt, aber er will einfach nicht.
Na, dann schicke ihm doch einfach die Behörden auf den Hals. Eine gute Begründung hast Du ja und so ein Ermittler bzw. Staatsanwalt will ja auch was zu tun haben. Am Besten nicht zur Polizei sondern gleich im Amtsgericht vorstellig werden, das beschleunigt die Sache. Druck machen ist angesagt.
 
Mit einer solchen Problematik muss ich mich auch demnächst auseinandersetzen. Schreib mir doch mal bitte den Namen des Züchters, das kommt mir alles recht bekannt vor...
 
Hi Sammyspapa, bitte verzeih ich nenne öffentlich keine Namen. Wenn Dein Züchter auch mit K im Nachnamen anfängt kannst mir aber gern per PN schreiben
 
Na, dann schicke ihm doch einfach die Behörden auf den Hals. Eine gute Begründung hast Du ja und so ein Ermittler bzw. Staatsanwalt will ja auch was zu tun haben. Am Besten nicht zur Polizei sondern gleich im Amtsgericht vorstellig werden, das beschleunigt die Sache. Druck machen ist angesagt.

Wenn es jetzt gerichtlichen Lauf nimmt, was werde ich dann im schlimmsten Fall zu erwarten haben? Kann man das sagen? Denn Unwissenheit in meinem Fall schützt vor Strafe ja nicht.
 
Was mich wundert, dass es keinen Bestandsschutz gibt. Dementsprechend wäre jeder vor Januar 2017 geschlüpfte Graue ein illegaler Vogel. Warum sollte jemand (Züchter) Aufzeichnungen machen, die er nie braucht bzw gebraucht hat um alles korrekt und rechtlich i.O abzusichern. Wo sollen denn die Dokumente und Aufzeichnungen herkommen, wenn sie nie existiert haben und nie gefordert waren? Mal einfach logisch betrachtet.
 
Laut Aussage meines Züchters, wurde in seinen Herkunftsnachweisen um 2003/2004 keine Elternschaft im Nachweis gefordert und demnach sagt er, was damals nicht war, könnte heute nicht verlangt werden.
 
Ich ärgere mich zutiefst, dass ich mich nicht erkundigt habe. Aber der Zug ist nun gefahren. Ich als Züchter von Straußen kann jedoch immer sagen, wer die Elterngruppe meiner Küken ist. Denn darum führe ich ja ein Zuchtbuch.
 
Eben, das meine ich ja. Würde damit zum Anwalt gehen! Das ist ein behördlicher Fehler, mehr nicht.
Dem Züchter kann man keinen Vorwurf machen, bis darauf, dass er sich quer stellt mit der DNA. Wobei man es nachvollziehen kann, da könnten ja alle paar Wochen Leute kommen und DNA fordern. In 14 Jahren werden etliche Jungvögel über den Tresen gegangen sein und was soll man tun, wenn die Vögel z.b mittlerweile tot sind?
 
Grundsätzlich, wie lange muss ein Züchter bei Papageien sein Zuchtbuch behalten? Und was ist, wenn es dieses mal nicht mehr gibt? Wie wird dann geregelt und verfahren?
 
Grade nochmal nachgelesen, so wie ich das verstehe, hätte das Zuchtbuch doch entsprechend mit Elterntieren geführt werden müssen, selbst als noch Schutzstatus B bestanden hat. Somit liegt der Fehler letztendlich doch beim Züchter.
Aber über Zuchtbücher etc wird mit Sicherheit Gast10 genaueres wissen.
 
Laut Aussage meines Züchters, wurde in seinen Herkunftsnachweisen um 2003/2004 keine Elternschaft im Nachweis gefordert und demnach sagt er, was damals nicht war, könnte heute nicht verlangt werden.
Ist der schon älter? Vielleicht Altersstarrsinn? Es ist doch logisch daß sich Gesetze und Vorschriften in 15 Jahren durchaus ändern können. Siehe z.B. Rauchverbot. Ob der Züchter, sollte er Raucher sein, es wagen würde in einem öffentlichen Gebäude oder einer Gaststätte zu rauchen?
Sei es wie es ist, der Mann hat sich sehr wahrscheinlich mit seinem Handeln strafbar gemacht. Und aus dieser Richtung heraus solltest Du ihm ordentlich Druck machen. Einen anderen Weg Deinen geliebten Grauen behalten oder falls beschlagnahmt wieder zu bekommen sehe ich in dieser Situation nicht.
Ja, ich weiß, das ist nicht die feine englische Art, jedoch womöglich die Wirkungsvollste.
 
Würde ich aber alles nicht ohne Rechtsbeistand machen, sonst wird man RuckZuck irgendwo festgenagelt. Wobei jemanden zu finden, der sich tatsächlich damit auskennt dürfte schwer und kostspielig sein.
Zumindest könnte man so vielleicht einen Fristaufschub von seiten des Amts erreichen. Weil bis nächsten Dienstag dem Züchter genug Dampf zu machen etc ist wahrscheinlich schwierig.
 
Würde ich aber alles nicht ohne Rechtsbeistand machen, sonst wird man RuckZuck irgendwo festgenagelt. Wobei jemanden zu finden, der sich tatsächlich damit auskennt dürfte schwer und kostspielig sein.
Deshalb habe ich ja geraten die Sache direkt beim Amtsgericht vorzutragen. Die haben eigene Rechtsberater welche behilflich sind die Sache wasserdicht und für den Antragsteller sicher zu formulieren. :zwinker:
Zumindest könnte man so vielleicht einen Fristaufschub von seiten des Amts erreichen. Weil bis nächsten Dienstag dem Züchter genug Dampf zu machen etc ist wahrscheinlich schwierig.
Sehr guter Einwand, das könnte tatsächlich sehr hilfreich sein.
 
Hallo. Jeder Züchter geschützter Arten nach Maßgabe Paragraph 7 Abs. 2 BArtSchV worunter Graue fallen, muss ein Nachweisbuch führen. Das ist Gesetz. Ich führe es ebenso. Darin ist alles korrekt anzugeben. Von Tierart, Schutzstatus, Ringnummer, Schlupfdatum, wann er der Behörde die Küken korrekt gemeldet hat und mit welcher Nummer diese Tiere dort geführt werden. Verweise auf die Elterntiere etc. Das Buch muss 5 Jahre aufgehoben werden. Das Problem liegt also nicht bei dir als Käufer. Im Vorfeld muss er jedes artengeschützte geschlüpfte und von ihm beringte Tier kostenpflichtig anmelden und bei weiter Verkauf abmelden und den neuen Besitzer namentlich angeben. Zusätzlich muss seit Januar 2017 eine gelbe CITES kostenpflichtig beantragt werden. Diese erlaubt dem Züchter erst das Verkaufen, denn es ist die Erlaubnis innerhalb Europas unter Anhang A gelistete Tiere überhaupt in den Verkehr zu bringen. Es sind also vom Züchter wissentlich kostenpflichtige Meldungen nicht vorgenommen worden. Sind die Artenschutzbehörden nun auf ihn und seine nunmehr illegale Zucht gestoßen, wird es sowieso zum Einzug aller seiner Tiere kommen. Die weitere Zucht wird ihm verboten und er muss heftig Strafe bezahlen und landet vor Gericht. Das ist keine Bagatelle. In wieweit die Behörden dir nun entgegen kommen ist vom jeweiligen Mitarbeiter abhängig. Meistens bekommt man die Genehmigung der Weiterhaltung des Tieres. Gehören wird es dir jedoch nicht. Es wird eingezogen, du erhälst dann gnädiger Weise die Haltungserlaubnis. MfG Marion L.
 
Danke Marion für den Hinweis, ich versuche morgen meinen allerletzten Anlauf, ich habe mich heute von einer Anwältin beraten lassen, und Sie sagte: Gewinnchancen eher 10 %
 
Thema: Ich bitte um Rat zu Graupapagei
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