Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau

Diskutiere Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau im Forum Südamerikanische Sittiche im Bereich Sittiche - Hallo an die Community :) Als häufiger kommentarloser Mitleser stelle ich mich kurz vor.... ...heiße Andrè, wohne in Bayern an der Grenze zu...
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Budgie122

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Hallo an die Community :)
Als häufiger kommentarloser Mitleser stelle ich mich kurz vor....
...heiße Andrè, wohne in Bayern an der Grenze zu Hessen Nahe Aschaffenburg.
Halte/züchte aktuell hobbymäßig Rainbowwellis und bin nun in den Besitz 2 Süßer Aymarapärchen gekommen =)

Jetzt aber zur Frage die aktuell dringend brennt.
Habe die Vögel mit geschloßenen Artenschutzringen (ZZF/WZF) jedoch blauäugig ohne Papiere angenommen --> Verkäufer war auch nicht der Züchter....
Habe nun von der Ringstelle Ersatzpapiere für diese 4 Ringnummern bekommen mit denen das melden der Vögel (und evtl weiterverkauf eines Paares) MÖGLICH sein soll -- wurde aber direkt telefonisch darauf hingewiesen das Aymaras nicht/nirgends mehr gemeldet werden müssten....(deckt sich mit der Aussage diverser 'Vogelfreunde'
Ein bekannter Interessent des 2en Paares (Hessen) sieht das jedoch völlig anders und teilte mir mit, alle Aymaras in seinem Bestand incl Zu und Abgänge zu melden !!

Nun zur eigentlichen Frage:
Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Aymarasittich in Bezug auf Meldung und Beringung ?
Bundeseinheitlich oder in jedem Bundesland anders geregelt?

Würde mich über zeitnahe Antwort freuen und sage schonmal danke =)
 
Hi,

erstmal willkommen bei den Südami-Fans.

Ich finde es echt erstaunlich, was für einen Unfug manche Züchter propagieren. Manchmal frage ich mich, ob so ein Unfug aus reiner Faulheit propagiert wird.

Lange Rede kurzer Sinn ... Beringungspflicht gilt für ALLE Vögel und die Meldepflicht für Ayamarasittiche ist immer noch gültig, wie im Sticky-Thread erläutert:

Meldepflicht bei südamerikanischen Sittichen

Stille Mitleser, die das nicht wahr haben wollen, finden den Beweis auf der Homepage des Landkreises Recklinghausen, denn dort gibt es einen Link bezüglich Meldepflicht-befreiter Arten:

Artenschutz - Meldepflicht von geschützten Tieren in Untere Wasserbehörde | Kreis Recklinghausen

Wie man dort sieht ist alles beim Alten geblieben, sprich die einzigen befreiten Arten Südamerikas sind nach wie vor Katharina- und Mönchsittich.

Das Ganze ist auch nach wie vor bundeseinheitlich geregelt, lediglich die für die Meldung zuständige Behörde unterscheidet sich je nach Bundesland oder gar Landkreis.

Also laß Dich nicht auf's Glatteis führen und melde die Geier an ;)
 
Super, erst mal danke für die Antwort.
Das erstaunlichste an der Geschichte ist tatsächlich das selbst die Dame der Ringstelle (wiesbaden) felsenfest der Meinung war der Vogel ist nicht mehr meldepflichtig --> weshalb sie auch sehr verwundert war das ich auf diesem Weg neue Papiere bekommen wollte/habe ?!!
'Schick ihnem ausnahmsweise Ersatzpapiere -- aber wofür brauchen sie die ?'
....wie dem auch sei -- hatte ersatzdokumente für meine Vögel/Ringnummern wenige Minuten später im Email Postfach und die nächsten Tage nochmal postialisch =)
(War erst skeptisch ob ich tatsächlich name/anschrift nennen soll) ^^
 
Ja, leider wissen selbst die zuständigen Beamten nicht wirklich Bescheid. Auch die zuständige Behörde löst bei mir manchmal Kopfschütteln aus ... man beachte z.B. mal in welcher Rubrik obiger Link des Kreises Recklinghausen zu finden ist :D
 
Lange Rede kurzer Sinn ... Beringungspflicht gilt für ALLE Vögel und die Meldepflicht für Ayamarasittiche ist immer noch gültig, wie im Sticky-Thread erläutert:

Hallo,
hier ist dir ein Fehler unterlaufen: Nicht alle Vögel müssen beringt werden. Sperlingspapageien, Wellensittiche u.a. sind von der Ringpflicht ausgenommen.
 
Wollte ich doch meinen ... die Zuchtgenehmigung ist entfallen, da Psittakose heutzutage easy heilbar ist.

Die Beringungs- bzw. Kennzeichnungspflicht nach BArtschV besteht aber doch weiterhin, dachte ich, d.h. größere Vögel (über 200g) können alternativ auch gechipt werden, wenn ich mich recht entsinne.

PS: Ok, die Kenzeichnungspflicht entfällt wohl für Vögel, die nicht in Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind.

PPS: Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen ... Aymaras sind auch nicht in Anlage 6 aufgeführt. Aber das heißt nicht, dass auch die Meldepflicht entfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmh ... ich habe gerade Hinweise gefunden, dass die besagten Anlagen der BArtSchV, die man im Internet findet, meist nicht die kompletten Listen, sondern nur Auszüge der bekanntesten Arten enthalten sollen.

Da ist wohl noch etwas mehr Recherche erforderlich 8(
 
Zuletzt bearbeitet:
hat jemand eine Quelle zum Thema Ringpflicht bei Kathis? Der obige Link erwähnt nur andere Arten.
Ich hatte gedacht, die Ringpflicht sei nicht mehr aktuell.
Von meinen sechs Kathis haben drei AZ Ringe, einer Markierungsringe und zwei gar keine. Aber solange ich nicht züchten oder verkaufen möchte, ist das wohl egal?
 
Hier mal der offizielle Link zum oben genannten Anhang 6 der BArtSchV bezüglich Kennzeichnungspflicht:

Anlage 6 BArtSchV - Einzelnorm

Weder Kathis, noch Aymaras oder Zitronensittich sind aufgeführt und nur 3 Pyrrhura- und 6 Aratingaarten ... sehr merkwürdig.

Und hier dann noch die Anlage 5, die die von der Meldepflicht befreiten Arten aufführt:

Anlage 5 BArtSchV - Einzelnorm

Wie man sieht, sind Kathis dort genannt, Aymaras aber eben nach wie vor nicht.

Und was bitte soll eine Meldepflicht für einen Sinn machen, wenn der Vogel keinen Ring hat?! Also irgendwas stimmt da entweder mit Anhang 6 nicht oder bei der Gesetzesänderung waren totale Vollpfosten am Werk.
 
Hallo

Es gibt tatsächlich Arten die sind meldepflichtig müssen aber nicht beringt werden.

Gruß
 
Es gibt tatsächlich Arten die sind meldepflichtig müssen aber nicht beringt werden.

Also waren tatsächlich absolute Vollpfosten am Werk, als diese Gesetzesänderungen umgesetzt wurden, denn eine Anmeldung ohne Kennzeichnung ist doch totaler Schwachsinn.
 
Soo, melde mich auch mal wieder zu Wort ^^

Sehr Interessant das ich mit solch einer (eigentlich) simplen Frage doch noch Diskussionsstoff beitragen konnte....
...mindestens genauso interessant wie weit die Meinungen verschiedener Behörden, Haltern und Züchtern auseinandergehen können
Zu meiner Situation -- habe nach DNA festgestellt das meine 2 Paare nur 1 tatsächliches Paar und 2 miteinander verpaarte Hähne sind . Aufgrund der nun vorliegenden Papiere konnte ich gestern die beiden Hähne an einen Bekannten mit mehreren Aymara Single Hennen vermitteln und behalte nun das tatsächliche Pärchen.....
...ob ich sie melde muss ich mir tatsächlich die nächsten Tage überlegen --> (wenn die Behörden hier nicht wollen könnte es mir ja auch recht sein)

Achsoo , nochmal zum Thema Melden ohne Kennzeichnung -> erscheint mir auch sehr willkürlich - könnte ein verzweifelter Versuch sein den Gesamtbestand einer Tierart in Privatbesitz ungefähr einschätzen zu können ?!!
Aber wirklich Sinn macht es nicht
 
Ich habe direkt beim Veterinäramt meines Landkreises nachgefragt: Ich muss meine Goldstirnsittiche nicht mehr melden, ich muss lediglich die Kennzeichnungspflicht sowie eine genaue Buchführung einhalten.
 
Das ist aber nicht korrekt. Wenn Du mal Vögel weiter gibst kann der neue Besitzer Probleme bekommen. Bei meiner Behörde wäre das so.
 
Wollte ich doch meinen ... die Zuchtgenehmigung ist entfallen, da Psittakose heutzutage easy heilbar ist.

Vieles, was hier steht, ist längst in aller BREITE geklärt und erklärt. Ich staune, was einigen in den letzten Jahren entgangen ist. Ich werde mich NICHT an der Diskussion zum Thema "Vollpfosten" oder ähnlichem beteiligen!

Aber trotzdem der Hinweis, der obige zitierte Satz ist leider absolut FALSCH!
Die sogenannte Zuchtgenehmigung ist nicht weg gefallen, weil die Psittakose "easy heilbar" ist, sondern schlicht und einfach, weil die Psittakose oder eher richtiger Ornithose von vielen Vögeln übertragen werden kann, auch z.B. von Tauben. Tauben haben auch keine Zuchtgenehmigung, wenn diese sich in der Natur oder Stadt vermehren, ach ja, z.B. Spatzen und andere auch nicht.

Die Ornithose zählt in Deutschland zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

....und im Tierseuchengesetz, in dessen § 17 g die Zuchterlaubnis geregelt war, wurde durch das neue Tiergesundheitsgesetz ersetzt, welches eine solche Erlaubnis nicht mehr vorsieht. Die Psittakoseverordnung, die die Ringpflicht von Psittaciden und Vorschriften im Umgang mit der Papageienkrankheit (Psittakose) enthalten hatte, war schon im September 2012 aufgehoben worden.

Es hat somit nichts mit dem "easy heilbar" zu tun!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt hat Christian sich die Mühe gemacht, und mir extra nen Link rausgesucht...

...da fällt mir ein, dass ich ja in den Niederlanden wohne und eh andere Regeln auf mich zutreffen 0l:vogel::roll:
 
Thema: Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau

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