Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau

Diskutiere Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau im Forum Südamerikanische Sittiche im Bereich Sittiche - Hallo an die Community :) Als häufiger kommentarloser Mitleser stelle ich mich kurz vor.... ...heiße Andrè, wohne in Bayern an der Grenze zu...
...da fällt mir ein, dass ich ja in den Niederlanden wohne und eh andere Regeln auf mich zutreffen 0l:vogel::roll:

Ich vermute mal, eine Meldepflicht für Kathis wird es dort auch nicht geben. Wie‘s mit der Beringungspflicht in NL aussieht, weiß ich nicht.
 
Hallo,

ich habe den Eindruck, hier kommt eines durcheinander.

1. Beringungspflicht nach der Psittakose-Verordnung
Die galt für alle Sittiche/Papageien bis zum Jahr 2014. 2012 beschloss der Bundesrat die Aufhebung der Psittakose-Verordnung. 2014 trat dies in Kraft. Damit entfiel die Beringungspflicht im Rahmen des Tierseuchengesetzes.
Ein paar informative Links: ...
(mir wurde beim Absenden des Postings mitgeteilt, dass ich keinen externen Links setzen darf, da ich Neuling bin. Nundenn, dann nicht. Wen's interessiert: Entweder googeln ;) oder mir ne PN schreiben. Oder ich schicke die Links an Christian, dass er sie einstellt)

Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung sowie zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung und der Bundesartenschutzverordnung

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2012/0401-0500/425-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Eine Info vom ZZF:

Vogelringe

Also, keine Beringungspflicht mit "Psittakose-Ringen" mehr. Freiwillig aber immer noch möglich.

Demgegenüber steht die
2. Beringungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV
Die regelt die Umsetzung der CITES bzw. des europäischen Pendants in Deutschland, und besagt, dass ALLE Papageien der Anhänge A und B mit Artenschutzringen oder Transpondern gekennzeichnet sowie bei der lokalen, zuständigen Behörde gemeldet werden müssen.
Da weltweit sowieso alle Papageien entweder in der CITES-Schutzstzufe I oder II, entsprechend Anhänge A und B, gelistet sind, bleibt da wenig Spielraum. Da das in Deutschland aber irgendwann wenig Sinn machte, weil z.B. hier gehaltene Wellensittiche nicht im entferntesten etwas mit wilden Wellensittichen zu tun haben und deshalb auch wenig zum Erhalt der Art in der Wildnis beitragen, hat sich der Gesetzgeber überlegt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Dies betrifft in Deutschland Arten, die regelmäßig, in erheblichem Umfang und vor allem in etlichen Farbschlägen gezüchtet werden. Diese Sittiche und Papageien müssen weder gemeldet noch mit Artenschutzringen beringt werden.
Dazu gehört z.B. auch der Katharinasittich, aber auch einige (aber nicht alle!) Sperlingspapageien, Agaporniden, Neophemen ...
Eine vollständige Liste gibt es hier (BArtSchV Anlage 5) :

https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf

Anlage 5 BArtSchV - Einzelnorm

Aymarasittiche sind NICHT in dieser Liste, unterliegen also nach wie vor der Anmelde- und Kennzeichnungspflicht.

Herzlichst grüßt
Sigrid

Anmerkung der Moderation: Links nachträglich eingefügt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aymarasittiche sind NICHT in dieser Liste, unterliegen also nach wie vor der Anmelde- und Kennzeichnungspflicht.
Die von dir aufgeführte Liste ist scheinbar von Jahrgang 2005.
Ich vermute mal, eine Meldepflicht für Kathis wird es dort auch nicht geben. Wie‘s mit der Beringungspflicht in NL aussieht, weiß ich nicht.
Holländer, Italiener oder was auch sonst. Die Verordnungen gelten EU weit.
Das ganze ist eigendlich ganz einfach. Ihr geht auf folgende Seite. WISIA Online Gebt dort unter Recherche den Wissenschaftlichen Namen eures Vogels ein, klickt auf suche und könnt selber sehen ob euer Vogel Meldepflichtig ist oder nicht. dort nochmal auf den Wissenschaftlichen namen klicken und eine erklärung öffnet sich.
Zum Beispiel der Aymarasittich
.
Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
_______________________________________________________________________________________________
Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA] Anhang:II Psittaciformes spp.
Verordnung (EU) 2017/160 [EG] Anhang:B Psittaciformes spp.
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG] Status:b Psilopsiagon aymara

Dort ist zu sehen wonach der Vogel alles geschützt ist, für uns ist allerdings der dritte Punkt wichtig. In diesem Fall Status b und somit besonders geschützt, Status s an dieser Stelle würde dann heißen streng geschützt.
Beide Fälle sind aber Meldepflichtig.
Gruß
Terra
Ps. Na alle Klarheiten beseitigt ???
 
Sucht besser bei wisia.de das ist die offizielle Website vom Bund für Naturschutz.
Gruß
Terra
 
Sucht besser bei wisia.de das ist die offizielle Website vom Bund für Naturschutz.

[Sarkasmus an]Stimmt. Dem "Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesamt für Justiz" würde ich auch nicht trauen ... [Sarkasmus aus]

Das eine schließt das andere nicht aus.
Wenn du nach einer bestimmten Art suchst, dann ist die Wisia-Datenbank auf jeden Fall sinnvoll.
Wenn du einen Überblick über die von der Anmelde- und Kennzeichnungspflicht befreiten Tiere haben möchtest, ist die Liste sinnvoll.
Es gibt nicht immer schwarz und weiß.
 
Thema: Aymara Meldepflicht - werde nicht schlau

Ähnliche Themen

Christian
Antworten
4
Aufrufe
1.535
marco2
M
Christian
Antworten
10
Aufrufe
4.506
Christian
Christian
L
Antworten
3
Aufrufe
160
Christian
Christian
Zurück
Oben