Balkon-Vogelfütterung und die rechtliche Situation

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sweedl

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Liebe Forumsmitglieder,
es geht um das Thema Stadttauben und die rechtliche Lage dazu. Ich habe einen sehr tierfreudlichen Balkon und eine Futtersäule. An diese kommen zwei Mal täglich auch einige Tauben. Das ist für mich angesichts der wie ich finde unsäglichen Taubenpolitik nicht besonders überraschend und für mich völlig okay (ich wohne in einer Stadt mit Taubenfütterungsverbot, gleichzeitig gibt es bei weitem nicht genug Taubenschläge). Entgegen den erfundenen Geschichten einer Frau aus dem Nachbarhaus hängen die Tauben nicht den ganzen Tag bei uns an der Fassade herum, sondern kommen immer pünktlich morgens und nachmittags, sind circa 15-30 Minuten da und machen sich dann wieder auf und davon. Tauben sind sehr kluge Tiere, wie ich feststellen durfte, und sie schaffen es so ziemlich an jeder Fütterungsstation ein paar Körner zu ergattern. Da ich diese Taubenhasserin im Nachbarhaus habe, die nicht locker lässt, mich unter Druck zu setzen, musste ich mich nun damit befassen, welche Optionen ich habe, die Tauben fernzuhalten. Wollte mich wenigstens theoretisch mit dem Thema befassen (denn ich selbst und auch die allermeisten Nachbarn haben überhaupt kein Problem mit den paar Tauben).
Das Ergebnis: Ich kann an die Fütterungsstation ein Gitter anbringen, dann kommen aber auch einige andere Vögel nicht mehr dran und es besteht Verletzungsgefahr. Da wir wie gesagt insgesamt einen sehr grünen Balkon haben, der immer irgendwelche Samen abwirft, zudem einen Obstbaum und andere Obststräucher in der Nähe unseres Balkons, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tauben auch so weiterhin vorbeischauen werden. Sie picken da immer irgendetwas auf, auch unabhängig der Futtersäule. Die Nachbarin möchte uns nun "melden" und bezichtigt uns der expliziten Taubenfütterung. Dabei ist es so, dass wir hier viele Meisen und Drosseln haben. Ja, ich habe auch schon eine Drossel an der Futtersäule gesehen als noch Rosinen drin waren ;-) Meine Frage ist nun, ob das zuständige Referat bei der Stadtverwaltung von uns verlangen kann, die Futtersäule abzunehmen oder ob hier jemand weiß, was da auf uns zukommen kann? Denn wir sind nicht gewillt uns dem Willen der Nachbarin einfach zu beugen, nur weil ihr neulich eine Taubenfeder in die Wohnung geflogen ist (O-Ton :gott:) Wie bereits beschrieben, hat das alles nichts mit einer "Taubenplage" oder ähnlichem zu tun. Auch die Verschmutzungen durch das Fallobst in unserem Hof sind wesentlich größer als durch irgendeine Taube. Der Hausverwalter hat von dem Konflikt Wind bekommen, ist etwas genervt, meint aber er könne uns nicht dazu zwingen die Futtersäule abzunehmen. Ein netter Typ, der hier auch kein großes Problem sieht, aber eben auch keine Nachbarschaftskonflikte haben will.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, denn ich weiß in dieser Sache langsam nicht mehr weiter. Es kann aber ja nicht sein, dass man in der Stadt kein Vogelhaus, keine Fütterungsstation mehr anbringen kann, weil in der Innenstadt doch immer ein paar Tauben kommen werden. Die Rechtslage dazu finde ich einfach nur ambivalent, möchte mich aber lieber schon im Vorfeld informieren, da diese Frau uns sicherlich früher oder später "anzeigen" wird. Spätestens, wenn sie die nächste Feder auf dem Fensterbrett entdeckt 0l
Danke im Voraus und liebe Grüße!
Anne
 
Mach doch ein paar Beweisfotos von den anderen Besuchern. Dann kannst Du immer sagen: Ich füttere Singvögel, wie vom Naturschutz empfohlen.

Es ist ja nicht Deine Schuld, wenn auch Tauben kommen und außerdem weißt Du von nichts, weil Du keine Tauben siehst, wenn Du zu Hause bist. ;-)

Wenn die Hausverwaltung fragen sollte: Du fütterst Meisen und Spatzen, wie empfohlen, von Tauben weißt Du nichts, aber danke für den Hinweis und frag, was sie dagegen tun, dass die Tauben nicht mehr Dein Futter wegfressen ...
Da sie darauf nichts antworten können, hast Du eine Chance, Ruhe zu haben.
Dto. für alle anderen Anfragen.

Anzeigen für Meisen füttern ist quatsch. Du darfst nur nie sagen, dass Du die Tauben mitfütterst (auch wenn Du das nicht verhindern kannst oder willst).

Viel Glück und Tauben sind wunderbare Vögel, die ordentliches Futter brauchen, da hast Du absolut recht.
 
Viel Glück und Tauben sind wunderbare Vögel, die ordentliches Futter brauchen, da hast Du absolut recht.

Dem kann ich nur zustimmen, wenn ich füttere kommen auch Tauben dazu....gleiches Recht für alle.

Allerdings sieht die Rechtslage bei der Fütterung auf dem Balkon etwas anders aus. Die Fütterung von Wildvögeln (kleine) ist erlaubt, niemand kann und darf dagegen etwas sagen, wenn man Kot und Futterreste regelmäßig entfernt. Die Futterstation muß allerdings so angebracht sein, daß keine großen Vögel, dazu gehören halt eben auch mal Tauben, diese nicht erreichen können. Es spielt leider keine Rolle, ob man sie bewußt füttert oder sie sich zu anderen Vögel gesellen um ein paar Körner zu fressen. Sollte die Nachbarin Anzeige erstatten...ich würde gerne mal wissen, was sie daran stört?.....Fotos machen, wenn die Tauben auf dem Balkon sind, die Aussage treffen...auch wenn es nicht stimmt....dass du regelmäßig Tauben fütterst....tja, dann wird sie mit aller Wahrscheinlichkeit Recht bekommen. Wenn`s ganz hart kommt, kann es nach einmaliger Abmahnung seitens des Vermieters...wenn es sich um eine Mietwohnung handelt...die fristlose Kündigung mit sich ziehen. In der Stadt ist die Rechtslage bezüglich Tauben/ Taubenfütterung extrem hart.
Vieleicht kannst du versuchen mal mit der Nachbarin zu reden, um für beide Seiten eine gute Lösung zu finden. Zumal sie dann eventuell mal nen Gang runterfährt.
 
Die Vermieter bzw. die Verwaltung scheint in deinem Fall ja weniger restriktiv zu sein.
In wieweit die Stadt sie zwingen kann ist evtl unterschiedlich.
Viellicht können einige erfahrene User weitere (genauere )Tipps geben, wenn du schreibst, um welche Stadt es sich handelt.
Alles Gute
iris
 
Hallo zusammen und vielen Dank schon mal! Ich wohne in München. Ja, so ein bisschen blöd gestellt habe ich mich natürlich schon und eher immer von den Meisen etc. berichtet. Sollte sich die Stadtverwaltung melden, weiß ich natürlich von nichts. In München ist es allerdings so, dass die Nachbarin bloß einen Zeugen braucht und die wird da evtl. schon jemanden finden, der genauso drauf ist wie sie. In dem Haus, in dem ich wohne, stört es niemanden und ist den Leuten größtenteils noch nicht mal aufgefallen, dass da überhaupt mal Tauben sind. Naja, bis auf die Pensionsbesitzerin - in unserem Haus befindet sich auch eine kleine Pension - die hat schon mal was gesagt, aber jetzt auch ganz lange gar nichts mehr. Die würde mich auch nicht bei der Stadt melden, daher geht es vor allem um die Nachbarin aus dem Haus nebenan, die halt leider halbwegs gute Sicht auf meinen Balkon hat und zwischen ihrer und meiner Wohnung ist nur ein Fenster dazwischen. Ich hoffe, dass es ihr rechtlich auch nicht zusteht, einfach Fotos von meinem Balkon zu machen. Ich fühle mich da mittlerweile echt beobachtet. Weil nochmal gefragt wurde, was die Frau eigentlich stört: zuerst nannte sie das "Flattern", dann sei ihr wie gesagt eine Feder in die Wohnung geflogen... Kein weiterer Kommentar nötig...
Wir haben zwei Mal versucht zu reden, beide Male ist es leider etwas ausgeartet, weil es mir extrem schwer fällt, solche Argumente irgendwie ernst zu nehmen, zumal sie dann auch mit Aussagen kam wie "sie züchten doch Tauben" oder "sie und ihre Tierliebe" oder "ich mag einfach keine Tauben und will sie hier nicht haben". Ich war kurz davor zu sagen: "Ich mag sie [diese Frau] auch nicht und muss sie trotzdem ertragen", da konnte ich mich dann aber zurückhalten. Da ihre Kompromissvorschläge waren, ich soll die Futtersäule nur nachts aufhängen oder nur wenn ich zuhause bin, damit ich dann jedes Mal Tauben wegscheuchen kann, kamen wir noch nicht mal im entferntesten auf eine Ebene, auf der eine Lösung möglich gewesen wäre. Sie will einfach, dass ich die Futtersäule abnehme oder jedes Mal Tauben weg scheuche, ich habe nicht den Eindruck etwas anderes ist für sie denkbar. Der Hausverwalter schlug vor, nur im Winter zu füttern. Auch wenn ich auch das nicht richtig finden kann, ist das zumindest mal ein Kompromissvorschlag für beide Seiten. Ich denke aber nicht, dass die Frau sich damit zufrieden gibt. Im Winter will sie da genauso wenig eine Taube sehen oder ihr "Geflattere" hören... argh. Um mein Mietverhältnis muss ich mir keine Sorgen machen, denke ich. Der Hausverwalter, der im gleichen Haus einen Laden hat in dem ich ab und zu einkaufe, würde uns da mündlich vorwarnen und klar: wenn es hart auf hart kommen würde, müsste ich die Futtersäule abnehmen. So weit muss es ja aber nicht kommen und ich wollte jetzt erstmal abwarten, ob sie es wirklich meldet bzw. überhaupt einen Zeugen findet und was die Stadt dann schreibt, wie man dem entgegenen kann etc. Mich einfach dem Willen einer Frau zu fügen, die offenbar nichts anderes zu tun hat als Mensch und Tier zu drangsalieren und einfach ihre egozentrische Sichtweise durchsetzen will, das liegt mir fern. Auch wenn es erst mal sicherlich "einfacher" wäre. Ich hoffe ihr haltet mich nicht für bekloppt, aber nachdem ich mich hier sehr umfassend informiert habe, denke ich anders über Tauben und vor allem über Menschen, die diese Tiere behandeln, als wären sie nur Abschaum.
Noch eine ganz aktuelle Anekdote: Gestern habe ich eine Taube mit nach Hause genommen, die offenbar von jemandem getreten worden ist. Über die Taubenhilfe hier vor Ort habe ich ganz großartige Unterstützung bekommen und die Taube hat jetzt eine schöne Softbox mit allem was sie zunächst braucht und ich bringe sie morgen zum Tierarzt. Kann sein, dass sie nicht mehr fliegen wird und es wird sicherlich schwer eine dauerhafte Pflegestelle zu finden, aber das wird schon irgendwie. Hatte noch nie eine Taube bei mir zuhause, aber konnte sie gestern auch nicht einfach draussen lassen, sie hätte es nicht lange gepackt und da waren überall Straßen, über die sie kreuz und quer gelaufen ist auf Nahrungssuche. Mal sehen, was der Tierarzt morgen sagt. Einer, der auch Tauben behandelt - die gibt es nämlich offenbar auch nicht gerade oft, wie mir die Taubenhilfe sagte. Das Thema Stadttauben ist ein Fass ohne Boden, dabei wäre es so einfach für die Städte das besser in den Griff zu bekommen - Stichwort betreuute Taubenschläge - damit diese Tiere nicht so ein erbärmliches Leben führen müssen.
So, aber vielleicht habt ihr zu der Sache mit der Nachbarin noch weitere Hinweise oder es gibt jemanden, der genauer weiß, wie sich das in München verhält...?
Danke!!!
 
Ich hoffe, dass es ihr rechtlich auch nicht zusteht, einfach Fotos von meinem Balkon zu machen

Solange sich darauf keine Personen aufhalten und der Balkon öffentlich einsehbar ist, darf sie Deinen Balkon solange knipsen wie sie will.

So, aber vielleicht habt ihr zu der Sache mit der Nachbarin noch weitere Hinweise oder es gibt jemanden, der genauer weiß, wie sich das in München verhält...?
Danke

Das beste was Du machen kannst, Dir die Verbotsverordnung zu besorgen und den Inhalt gründlich durchzulesen oder Du fragst bei der zuständigen Stelle nach. Es gibt einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Privatfütterung auf dem Balkon und Fütterung im öffentlichen Raum. Wie weit das Verbot gelten soll, müssen die Städte in ihren Verordnungen festlegen.
Falls die Stadt München das Füttern von Tauben nur im öffentlichen Raum verbietet, können die Dir gar nichts. Allerdings bist Du dann auf die Kulanz Deines Vermieters angewiesen, falls er eine ernste Gefährdung für die Gesundheit oder den Fassadenzustand des Hauses sieht, kann er Dir das Taubenfüttern verbieten. Einfach so daherkommen, nur weil es einer Nachbarin nicht gefällt geht nicht.

*
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich der Fotos des Balkons:
Wenn ich richtig informiert bin gibt es drei (wenn auch nicht besonders sichere Möglichkeiten) das Fotografieren zu unterbinden:

1) Natürlich kann man einen Sichtschutz außen an den Balkon anbringen, Bambusmatte etc. Die Frage ist hier, ob das dich oder die Vögel beeinträchtigen würde. Wäre auf jeden Fall die einfachste und effektivste Lösung.

2) Die Fotos dürfen die Innenräume deiner Wohnung nicht beinhalten. Wenn das Fotografieren des Balkons also nur möglich ist, indem das Fenster/die Tür mitfotografiert werden und dahinterliegenede Zimmer zu sehen sind, ist das nach meinem Verständnis verboten.

3) Kunstwerke dürfen - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht einfach fotografiert werden. Wenn es dir also möglich ist, ein Kunstwerk (Bild, Skulptur, etc.) am Balkon anzubringen, dürfte nach meinem Verständnis auch nicht fotografiert werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Anwalt zu kontaktieren, der die besagte Dame anschreibt und darum bittet das fotografieren zu unterlassen. Mit der richtigen Formulierung und dem Briefkopf eines Anwalts, lassen sich einige Menschen recht leicht in ihre Schranken weisen. Habe selbst bei einem äußerst unangenehmen Nachbarn durch solch ein Schreiben einen beachtlichen Erfolg erzielt.

Viel Glück bei dieser Sache!
 
Deine Nachbarin stört das Flattern und eine Feder die ja versehentlich in ihrer Wohnung gelandet ist? So was lächerliches habe ich selten gehört. Dann wohnt sie noch im Nebenhaus, wird weder von Geruch, Dreck, Kot, Futterresten oder anderem Unrat belästigt.....unterstellt dir, dass du Tauben züchtest....das müßte sie erst mal beweisen...kann sie allerdings nicht, wie auch, denn es entspricht nicht den Tatsachen. Wenn sie dich hätte melden oder anzeigen wollen (völliger Blödsinn bei diesen Argumenten) hätte sie es längst getan...hat sie aber nicht. Leider gibt es immer mehr von der Sorte Mensch, die nur mit sich zufrieden sind, wenn sie andere schikanieren und ihnen das Leben schwer machen können....wie armselig.

Das beste was Du machen kannst, Dir die Verbotsverordnung zu besorgen und den Inhalt gründlich durchzulesen oder Du fragst bei der zuständigen Stelle nach.

Würde ich so machen, dann bist du auf der sicheren Seite, weißt was erlaubt ist und was nicht, außerdem Fragen kostet nichts.

Noch eine ganz aktuelle Anekdote: Gestern habe ich eine Taube mit nach Hause genommen, die offenbar von jemandem getreten worden ist. Über die Taubenhilfe hier vor Ort habe ich ganz großartige Unterstützung bekommen und die Taube hat jetzt eine schöne Softbox mit allem was sie zunächst braucht und ich bringe sie morgen zum Tierarzt. Kann sein, dass sie nicht mehr fliegen wird und es wird sicherlich schwer eine dauerhafte Pflegestelle zu finden, aber das wird schon irgendwie. Hatte noch nie eine Taube bei mir zuhause, aber konnte sie gestern auch nicht einfach draussen lassen, sie hätte es nicht lange gepackt und da waren überall Straßen, über die sie kreuz und quer gelaufen ist auf Nahrungssuche. Mal sehen, was der Tierarzt morgen sagt. Einer, der auch Tauben behandelt - die gibt es nämlich offenbar auch nicht gerade oft, wie mir die Taubenhilfe sagte. Das Thema Stadttauben ist ein Fass ohne Boden, dabei wäre es so einfach für die Städte das besser in den Griff zu bekommen - Stichwort betreuute Taubenschläge - damit diese Tiere nicht so ein erbärmliches Leben führen müssen.

Finde ich total bemerkenswert, Respekt vor dem, was du da tust! Wenn jeder so eine Einstellung hätte, wäre die Welt in Ordnung.

Halte an deiner Tierliebe fest...ich wünsche dir viel, viel, Glück und dass sich diese" eingefahrene" Situation letztendlich für dich zum Guten wendet.

Viele Liebe Grüße
 
Kunstwerke dürfen - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht einfach fotografiert werden. Wenn es dir also möglich ist, ein Kunstwerk (Bild, Skulptur, etc.) am Balkon anzubringen, dürfte nach meinem Verständnis auch nicht fotografiert werden.

Klar, man besorgt sich eines dieser sauteuren Urheberrechtsgeschützen Kunstwerke und stellt es Wind und Wetter ausgesetzt auf den Balkon.:D
 
Klar, man besorgt sich eines dieser sauteuren Urheberrechtsgeschützen Kunstwerke und stellt es Wind und Wetter ausgesetzt auf den Balkon.:D
Nein, man besorgt sich einen Kunstdruck, foliert den und dann auf den Balkon. Nur nicht gerade "Röhrender Hirsch". ;)
Oder man erstellt selbst ein Bild, kann ja ganz modern sein, Farbkleckse und Streifen, aus Wandfarbe auf Pappe. Damit hat man das Urheberrecht daran. Natürlich auch folieren.
 
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für alle Tipps und die unterstützende Haltung!
Deine Nachbarin stört das Flattern und eine Feder die ja versehentlich in ihrer Wohnung gelandet ist? So was lächerliches habe ich selten gehört. Dann wohnt sie noch im Nebenhaus, wird weder von Geruch, Dreck, Kot, Futterresten oder anderem Unrat belästigt.....unterstellt dir, dass du Tauben züchtest....das müßte sie erst mal beweisen...kann sie allerdings nicht, wie auch, denn es entspricht nicht den Tatsachen. Wenn sie dich hätte melden oder anzeigen wollen (völliger Blödsinn bei diesen Argumenten) hätte sie es längst getan...hat sie aber nicht. Leider gibt es immer mehr von der Sorte Mensch, die nur mit sich zufrieden sind, wenn sie andere schikanieren und ihnen das Leben schwer machen können....wie armselig.
Ja, bisher kam nichts weiter (abgesehen vom sehr lauten Fenster zuschlagen :roll: ) und ich habe mittlerweile volle Rückendeckung vom Hausverwalter, mit dem ich länger darüber gesprochen habe. Er versteht die ganze Aufregung nicht und sagt es wäre klar, dass Tauben kommen, denn im Hof wären schließlich Obstbäume. (Ich habe nur zustimmend genickt und mal nicht erwähnt, dass Tauben gar kein Obst fressen...war einfach froh, dass er sich nicht als Taubenhasser entpuppt hat, man weiß ja leider nie.)
Er ist das Sprachrohr der Eigentümerin und wenn diese mir meine Futtersäule nicht verbietet, bin ich wohl auf der sicheren Seite. Der Verwalter meinte sogar, dass ich die Frau zu ihm schicken soll, wenn sie sich wieder aufregt. Er werde mir dann den Rücken stärken. Zum Glück gibt es auch solche Menschen!

Das beste was Du machen kannst, Dir die Verbotsverordnung zu besorgen und den Inhalt gründlich durchzulesen oder Du fragst bei der zuständigen Stelle nach. Es gibt einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Privatfütterung auf dem Balkon und Fütterung im öffentlichen Raum. Wie weit das Verbot gelten soll, müssen die Städte in ihren Verordnungen festlegen.
Falls die Stadt München das Füttern von Tauben nur im öffentlichen Raum verbietet, können die Dir gar nichts. Allerdings bist Du dann auf die Kulanz Deines Vermieters angewiesen, falls er eine ernste Gefährdung für die Gesundheit oder den Fassadenzustand des Hauses sieht, kann er Dir das Taubenfüttern verbieten. Einfach so daherkommen, nur weil es einer Nachbarin nicht gefällt geht nicht.

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Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis, das war ganz entscheidend. Ich habe in Bezug auf München bislang nur gefunden, dass es auf öffentlichen Plätzen verboten ist. Das heißt die Stadt kann mir auf meinem Balkon garnichts verbieten! YAY!

Gute Idee...am besten eines mit flatternden Tauben :D.
Also so was...die fiese Nachbarin kann noch nicht einmal ein Bild von echten Tauben unterscheiden und schon dürfte die Sache erledigt sein :jaaa:.

Muhahahaha. Hammer Idee! Wenn die Frau wüßte, dass ich gerade eine Taube bei mir zuhause gesund pflege:lekar:
Ob die Taube namens Fiedi Gonzales wieder fliegen wird, lässt sich leider noch nicht sagen. Zurzeit bekommt sie 2x die Woche Physio, damit der verbundene Flügel nicht versteift. Allerdings hat sich der Splitterbruch etwas ungünstig verschoben, weil Fiedi Gonzales eine sehr agile Taube ist. Kann dennoch noch klappen, Tauben haben offenabr gute Selbstheilungskräfte. Naja kein Wunder, die werden bei dem Müll, den sie fressen müssen, und bei dem Umgang, der ihnen teilweise entgegen gebracht wird, wohl abgehärtet. Daher bin ich froh, dass zumindest ein paar von ihnen auf meinem Balkon weiterhin ordentliche Körner bekommen dürfen. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass da nichts von der Stadt kommen wird und wenn doch, sollen sie mir das mal detailliert darlegen, wo ich gegen Gesetze verstoße.

Zum Schluß noch ein Bild von Fiedi (da steht er gerade im Grit):


Fiedi.jpg
 
Ist eh eine Haustaube und keine Wildtaube.
Eine Vogelhaltung in der Wohnung, wenn es ein Haustier ist und kein Wildtier, sollte auch problemlos gehen. Die Taube ist leise, stört keine Nachbarn und verschmutzt keine öffentlichen Bereiche.
Da hast Du nun ein liebevolles Wesen um Dich rum, das dir viel Freude bereiten wird.

Alles Gute dem Täubchen!
 
Ist eh eine Haustaube und keine Wildtaube.
Eine Vogelhaltung in der Wohnung, wenn es ein Haustier ist und kein Wildtier, sollte auch problemlos gehen. Die Taube ist leise, stört keine Nachbarn und verschmutzt keine öffentlichen Bereiche.
Da hast Du nun ein liebevolles Wesen um Dich rum, das dir viel Freude bereiten wird.

Alles Gute dem Täubchen!
Liebevolles Wesen ja, ABER es ist ein verwildertes Haustier und die Verwilderung ist ihr stark anzumerken - sie hat noch nie in einer Wohnung gelebt, noch nie so nah am Menschen etc.
Ich glaube nicht, dass es ihr in der Wohnung gefällt, sie möchte ja auch wieder zu ihren Artgenossinnen. Allerdings ist gerade noch unklar, ob sie das Fliegen wieder schafft, das wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Ansonsten muss ich ihr einen Platz auf einem schönen Gnadenhof suchen, was angesichts vieler verletzter und gehandicapter Tiere nicht einfach werden dürfte....
Alle Daumen gedrückt, dass sie es trotz des Splitterbruchs, der sich ungünstig verschoben hatte, schafft! ✊
 
ABER es ist ein verwildertes Haustier

Die Verwilderung ist nicht anders, als bei einer ausgesetzten Katze. Würdest Du da denken, dass sie weiter ausgesetzt bleiben sollte, nur weil sie nichts besseres gewohnt ist?

Genetisch ist und bleibt es eine Zuchttaube oder eine Hauskatze, je nach, welches Beispiel Du betrachtest.

Ein Gnadenhof wäre definitiv eine bessere Lösung, als sie wieder auszusetzen.
 
Ein Gnadenhof wäre definitiv eine bessere Lösung, als sie wieder auszusetzen.
Danke, ich hatte von der komplexen Thematik Taube nicht so viel Ahnung. Ich habe ihr einen sehr tollen Gnadenhof-Platz gefunden, da bringe ich sie nächstes Wochenende hin. 200qm Volieren usw. Ich hatte Bedenken, weil ich sie aus ihrem Umfeld raushole, da hatte die Taube wahrscheinlich auch eine Partnerin, aber sie verpaaren sich ja dann auch neu, von daher ist der Gnadenhof v.a. angesichts des Splitterbruchs und der schlechten Lebensbedingungen von Tauben auf der Straße das Beste. Ich freue mich schon, sie wieder in Kontakt mit den anderen Tauben auf dem Gandenhof zu bringen!
 
Danke, ich hatte von der komplexen Thematik Taube nicht so viel Ahnung. Ich habe ihr einen sehr tollen Gnadenhof-Platz gefunden, da bringe ich sie nächstes Wochenende hin. 200qm Volieren usw. Ich hatte Bedenken, weil ich sie aus ihrem Umfeld raushole, da hatte die Taube wahrscheinlich auch eine Partnerin, aber sie verpaaren sich ja dann auch neu, von daher ist der Gnadenhof v.a. angesichts des Splitterbruchs und der schlechten Lebensbedingungen von Tauben auf der Straße das Beste. Ich freue mich schon, sie wieder in Kontakt mit den anderen Tauben auf dem Gandenhof zu bringen!

Super, dass du einen schönen Platz für die Taube gefunden hast und.....du hast alles richtig gemacht! :zustimm: Deine "nette" Nachbarin kann sich jetzt ihr Gemecker sonst wohin stecken :+pfeif:.
 
Hallo nochmal,
ich brauche leider wieder euren Rat, denn meine verrückte Nachbarin behelligt mich weiterhin wegen ihrem Taubenhass und hat mir "anaonym" ein Schreiben zukommen lassen (an die Tür geklebt), das macht mich nur noch sprachlos. Des Weiteren hetzt sie in der Nachbarschaft gegen mich, wobei ich nicht genau weiß, ob sie überhaupt jemanden auf ihrer Seite hat oder nur so tut. Mit den Nachbarn, mit denen ich Kontakt habe, ist es völlig unproblematisch. Sie selbst wohnt im Haus nebenan und betreibt bei den Leuten dort im Haus Hetze gegen mich.
Sie hat außerdem die gesetzliche Lage mit beigelegt, die ich bereits kannte. Nun ist mir aber nochmal aufgefallen, dass es dort heißt im "Stadtgebiet" sei es verboten Tauben zu füttern. Die Eigentümerin des Hauses hat nichts gegen meine Futtersäule, aber ihr Haus steht natürlich auch im Stadtgebiet. Weiß jemand, wie das diesbezüglich mit der Unterscheidung von öffentlichem und privaten Grund ist? Das Schlimme ist, dass sie mich mittlerweile soweit hat, die Futtersäule zu entfernen, weil ich dieses Stalking nicht mehr ertragen kann und einfach nur noch meien Ruhe will :k
Vielleicht könnt ihr nochmal beraten, ich bin gerade echt völlig fertig von dieser Tierhasserin - lieben Dank schon mal !
 
Thema: Balkon-Vogelfütterung und die rechtliche Situation

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