Haltung von Schneeeulen und Raufußkäuzen

Diskutiere Haltung von Schneeeulen und Raufußkäuzen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hey, Ich hätte einmal eine Frage zur Haltung von Schneeeulen und Raufußkäuzen, Was brauch ich dass ich die Sie in Bayern halten darf und wo kann...
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Nico Kraft

Neuling
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Hey,
Ich hätte einmal eine Frage zur Haltung von Schneeeulen und Raufußkäuzen,
Was brauch ich dass ich die Sie in Bayern halten darf und wo kann Mann Sie kaufen?.
Wie groß muss die Voliere sein

Vielen Dank für eure Antwort
 
Für die Haltung brauchst du mindestens einen Sachkundenachweis (z.B. Teilnahme an einem Falknerlehrgang), aber vermutlich eher einen Falknerschein, also ersteres plus vorher den Jagdschein. Am Besten fragst du bei deiner oberen Naturschutzbehörde nach, was sie davon für die Haltung haben wollen. Bei falknerischer Haltung mit Geschüh, Freiflug etc. ist zwingend der Jagd- und Falknerschein erforderlich.

In so einem Lehrgang erfährst du auch genaueres zur Unterbringung, Voliereneinrichtung und Mindestmaßen der Voliere sowie was bei Kauf und Anmeldung beachtet werden muss. Das ist für einen Eintrag hier ein bisschen viel...
 
Das sehe ich ein Stück weit anders als harpyja. Um einen gelösten Falknerjagdschein bei bloßer Volierenhaltung von Eulen zu verlangen, fehlt es m. E. an einer normativen Grundlage. Das wäre m. E. ein klassicher Fall von Ermessensüberschreitung einer Behörde. Dass eine bestandene Falknerprüfung verlangt wird, könnte hingegen durchaus sein, wenngleich auch das eher ein ersatzweise herangezogener Sachkundenachweis ist, da es m. W. keine spezifischen Eulenhaltungs-Lehrgänge gibt. Außerdem wird im Falknerkurs nicht oder nur sehr am Rande auf Eulen eingegangen. Das ist auch logisch, denn es sind weder Greifvögel noch Falken und die Beizjagd ist mit ihnen per definitionem nicht möglich.

Das falknerische Fliegen von Eulen ist somit nachwievor eine Grauzone, m. E. illegal.

VG
Pere ;)
 
Um einen gelösten Falknerjagdschein bei bloßer Volierenhaltung von Eulen zu verlangen, fehlt es m. E. an einer normativen Grundlage. Das wäre m. E. ein klassicher Fall von Ermessensüberschreitung einer Behörde. Dass eine bestandene Falknerprüfung verlangt wird, könnte hingegen durchaus sein, wenngleich auch das eher ein ersatzweise herangezogener Sachkundenachweis ist, da es m. W. keine spezifischen Eulenhaltungs-Lehrgänge gibt.

Genau, Sachkunde speziell für Eulen gibt es nicht, deshalb kenne ich es aus mehreren Bundesländern so, dass deshalb der Sachkundenachweis für Greifvögel verlangt wird - und den bekommt man in der Praxis durch Teilnahme am Falknerkurs oder Bestehen der Falknerprüfung. Je nach Haltung kann auch ein voller Falknerschein vorausgesetzt werden, das habe ich selbst in meinem Bundesland schon mitbekommen und es war auch hier im Forum schon mal Thema. Das betrifft besonders Fälle wie falknerischer Haltung von großen Eulen (Falknerisch meint hier nicht Beizjagd, eher Schaustellbetrieb).
 
Das betrifft besonders Fälle wie falknerischer Haltung von großen Eulen (Falknerisch meint hier nicht Beizjagd, eher Schaustellbetrieb).
Gut möglich, dass das manche Bundesländer so sehen wollen. Aber rein rechtlich heißt falknerisch = Freiflug = Beizjagd. In dem Moment, in dem der Vogel frei fliegt, bewegen wir uns im Bereich der Jagdausübung. Und die ist mit Eulen rechtlich nicht möglich.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

also die Frage zur Mindestvolierengröße wird hier beantwortet: https://www.bmel.de/SharedDocs/Down...HaltungGreifvoegel.pdf?__blob=publicationFile

Inwieweit die Sachkunde überprüft wird, dürfte in Bayern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, von daher am besten dort nachfragen.

Ich würde allerdings vielleicht erstmal beim örtlichen Vogelverein nachfragen, ob es dort Halter von Eulen gibt, bei denen man sich informieren und die Anlagen besichtigen kann. Denn Leute mit 0 Ahnung wollen sie durch diese Vorgaben ja genau aussortieren.

Viele Grüße
 
Inwieweit die Sachkunde überprüft wird, dürfte in Bayern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, von daher am besten dort nachfragen.
Wenn jemand nicht dafür zuständig ist, dann die Gemeinde ... :zwinker:

Ich würde allerdings vielleicht erstmal beim örtlichen Vogelverein nachfragen, ob es dort Halter von Eulen gibt, bei denen man sich informieren und die Anlagen besichtigen kann.
Gute Idee! :zustimm:

VG
Pere ;)
 
Hallo,

doch, natürlich. Ist doch in BW genauso. Da läuft die Überprüfung der Sachkunde auch über die Stadt (Veterinäramt + Untere Naturschutzbehörde) und nicht über die Regierungspräsidien.

In Bayern sind die Kommunen dem gegenüber rechtlich noch viel selbstständiger aufgestellt.

Viele Grüße
 
doch, natürlich. Ist doch in BW genauso. Da läuft die Überprüfung der Sachkunde auch über die Stadt (Veterinäramt + Untere Naturschutzbehörde) und nicht über die Regierungspräsidien.
Sachte sachte, das passt so nicht. Nur die Großen Kreisstädte haben verwaltungsrechtliche Sonderbefugnisse. Ich nehme an, Du beziehst Dich auf eine solche. Das trifft für "normale" Kommunen aber nicht zu. Die Überprüfung der Sachkunde läuft bei den unteren Verwaltungsbehörden, in Deinem Fall eben bei einer Großen Kreisstadt, ansonsten bei den Landratsämtern. Die artenschutzrechtlichen Belange (z. B. CITES) sind dagegen bei den Regierungspräsidien angesiedelt.

Beispiel: Der Falknerjagdschein als Legitimation für die Haltung eines Greifvogels oder Falken wird vom LRA ausgestellt. Entsprechend ist dort auch die Anerkennung der Sachkunde angesiedelt. Der Vogel wird aber nicht dort, sondern am RP angemeldet und registriert.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

ich bezog mich eigentlich darauf, dass in dem einen Dorf vielleicht ein 30 minütiges lockeres Gespräch mit dem AV, ein kurzer Rundgang durch die Anlage (zusammen mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde) und das Abdrücken einer Verwaltungsgebühr für das Erlangen eines Sachkundenachweises ausreicht und im Nachbardorf zusätzlich das Absolvieren eines Zoo-Praktikums, eines Lehrgangs oder das Ablegen einer Prüfung verlangt werden kann. Die Kriterien für den Sachkundenachweis bestimmt der jeweils zuständige AV und das offenbar weitestgehend nach Gutdünken.

Dass das eine Dorf dann zu einer Kreisstadt gehört und das andere Dorf 500m weiter zum Landkreis und damit der AV im einen Fall dem Landratsamt und im anderen Fall der Stadtverwaltung unterstellt ist, o.k., der springende Punkt ist doch aber einfach nur, dass jeweils ein anderer AV dafür zuständig ist. Deshalb finde ich den Gang zur Gemeindeverwaltung so oder so kein schlechter Tipp, denn dort erfährt man im Zweifelsfall, wer genau für den Fall zuständig ist.

Und bezüglich der Meldepflicht ist das in Bayern nach meinem Kenntnisstand so geregelt, dass dafür die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist und eben nicht -wie in Baden-Württemberg- die Regierungspräsidien. Das meinte ich mit der größeren verwaltungsrechtlichen Kompetenz.

Viele Grüße
 
ich bezog mich eigentlich darauf, dass in dem einen Dorf vielleicht ein 30 minütiges lockeres Gespräch mit dem AV, ein kurzer Rundgang durch die Anlage (zusammen mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde) und das Abdrücken einer Verwaltungsgebühr für das Erlangen eines Sachkundenachweises ausreicht

Ich weiß, du meinst das nur als Beispiel, aber ich hoffe, dass das nirgendwo als Sachkunde ausreicht... Die Ansprüche von solchen Vögeln in puncto Unterbringung, Umgang, Fütterung und Aufzucht hat man niemandem in 30 Minuten erklärt. Und wer die privat hält, will sie sich bestimmt nicht wie im Zoo nur in der Voliere angucken und mal Futter reinschmeißen. Deshalb sehe ich da die Falknersachkunde schon absolut angebracht, und dafür muss es gar nicht zum Freiflug kommen.

Den Themenstarter interessiert das alles aber vermutlich gar nicht mehr, der war zuletzt Dienstag Mittag da.
 
Mal unabhängig vom Interesse des Themenstarters - es ist schon ein wenig ein Armutszeugnis unserer Administration, dass es nicht möglich scheint allgemeingültige Regelungen für die Haltung von Eulen zu erlassen.
Hier in Bayern sollte vor (etwa 10?) Jahren schon eine Sachkundeprüfung entwickelt werden, ich hatte seinerzeit sogar Kontakt mit der zuständigen Dame. Es scheint nichts draus geworden zu sein - zu schwierig? Zu viele Bedenkenträger, die ihren Senf dazu geben müssen?
Die derzeitige Situation ist jedenfalls suboptimal, wer im Konfliktfall nicht den harten und langen Weg über ein Gericht gehen will, der ist darauf angewiesen ob seine Nase dem zuständigen AV (und anderen) gefällt oder nicht.
 
Quak, "AV" ist das Behördenkürzel für "Aktenvermerk". Was meinst Du denn damit? :idee:

VG
Pere ;)
 
Hallo,

AV ist das Tierhalterkürzel für Amtsveterinär.

Viele Grüße
 
AV ist das Tierhalterkürzel für Amtsveterinär.
Ach so ...

Wie gesagt, es sind drei paar Stiefel. Das eine ist die baurechtliche Genehmigung (Baurecht), das zweite die tierschutzrechtliche (AV), das dritte die artenschutzrechtliche (untere/obere Naturschutzbehörde).

VG
Pere ;)
 
Thema: Haltung von Schneeeulen und Raufußkäuzen

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