Buntfalkenzüchter gesucht

Diskutiere Buntfalkenzüchter gesucht im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo! Kann mir jemand einen Buntfalkenzüchter in Baden Württemberg empfehlen? Ich hätte gerne zwei. Gibt's Erfahrungen ob ein Geschwisterpaar...
Das ''Fass'' hat Forenkollege @ Harris aufgemacht. Die Frage ob er Falkner ist und woher seine Ansichten hat, die ist ja noch in der Schwebe, gewissermaßen. Er wird sich sicher noch diesbezüglich melden(?)


Ich persönlich kenne kein Gesetz welches das Geschühanlegen eines Greifvogels in irgendeiner Weise regelt.

Sorry das gab ich übersehen :( ...aber kein Gesetz kennen und sicher wissen das es erlaubt ist, sind ja zwei paar Schuhe?!?!
 
Da haben wir vergleichbare Konstellationen wie bei der Jagdausübung. Nirgendwo steht, dass es verboten ist, einem Buntfalken ein Geschüh anzulegen. Unser Rechtssystem gründet sich zwar auf Gesetze, aber wie bei der Jagd leben Spezialfälle auch von der ständigen Rechtsprechung. Und somit kann man sich der Beantwortung der Frage nur indirekt annähern. Aus welchem Grund wird denn einem Vogel in falknerischer Haltung ein Geschüh anegelegt? Klar, um ihn frei fliegen zu lassen. Macht das freie Fliegen bei einem Buntfalken Sinn bzw. wird damit ein legitimer Zweck verfolgt? Im Falle der privaten Haltung wohl kaum. Insofern kommen wir m. E. zwangsweise zu dem Ergebnis, dass es nicht legitim ist.

VG
Pere ;)
 
Ich dachte es wäre schön für die Tiere wenn sie regelmäßig etwas mehr "Bewegung" hätten als nur in der Voliere. Deshalb Schnur und von A zur Faust und zurück zu A...
Ich finde zwar das ist ein legitimer Grund, aber vermutlich eher die Frage ob es meine Nachbarn interessiert oder nicht.
 
Macht das freie Fliegen bei einem Buntfalken Sinn bzw. wird damit ein legitimer Zweck verfolgt? Im Falle der privaten Haltung wohl kaum. Insofern kommen wir m. E. zwangsweise zu dem Ergebnis, dass es nicht legitim ist.

Das versteh ich nun überhaupt nicht - wie definierst Du was Sinn macht?
Zuerst ist es mal gut für den Falken, wenn er fliegen darf, macht also Sinn.

Wenn man Deiner Argumentation folgt, müsste man Rollschuh fahren (hier beliebige andere Spasssportart einfügen) auch verbieten, macht keinen Sinn.
 
Da haben wir vergleichbare Konstellationen wie bei der Jagdausübung. Nirgendwo steht, dass es verboten ist, einem Buntfalken ein Geschüh anzulegen. Unser Rechtssystem gründet sich zwar auf Gesetze, aber wie bei der Jagd leben Spezialfälle auch von der ständigen Rechtsprechung. Und somit kann man sich der Beantwortung der Frage nur indirekt annähern. Aus welchem Grund wird denn einem Vogel in falknerischer Haltung ein Geschüh anegelegt? Klar, um ihn frei fliegen zu lassen. Macht das freie Fliegen bei einem Buntfalken Sinn bzw. wird damit ein legitimer Zweck verfolgt? Im Falle der privaten Haltung wohl kaum. Insofern kommen wir m. E. zwangsweise zu dem Ergebnis, dass es nicht legitim ist.

VG
Pere ;)
Pere, wir leben in einer Demokratie. Da kann jeder machen was er will solange er dabei keine Gesetze verletzt!


Und generell eine Ligitimität einer Sache nicht (alleine) von Gestzen sondern von einer Zweckgebundenheit abzuleiten oder vielmehr abhängig zu machen, das ist blanker Unsinn Pere, sorry.
 
Ich kann weder ein "Wühlen" noch eine Unstimmigkeit erkennen. Wir haben in Deutschland - zum Glück - eine Gewaltenteilung. Die Legislative macht die Gesetze und die Judikative urteilt im Einzelfall, ob dagegen verstoßen wurde oder nicht. Ich habe nur unser durchaus logisches Rechtssystem dargestellt.

Warum versucht Du denn, mich mit aller Macht zu diskreditieren? Haben wir eine Privatfehde miteinander?


VG
Pere ;)
Tief durchatmen Pere. Es ist alles gut...:)

In einem Diskussionsforum ist er erlaubt die Beiträge und Meinungen von Leute zu diskutieren (und gegebenfalls auch zu kritisieren). Diesem ungeschrieben Gesetz kannst auch du dich nicht entziehen.

Auch wenn du es persönlich als ''Diskretieren'' bezeichnest wenn man auch (sogar farblich belegte) Widersprüche oder Unstimmigkeiten in deinen Beiträgen hinweist, auch wenn du die selber so gar nicht erkennen kannst, da zeigt dieser Thread doch ziemlich eindeutig dass nicht jeder bereit ist deine Ansichten als allgemeingültig anzuerkennen. Und ich spreche jetzt nicht nur von mir! Nimm dies einfach mit ein bißchen Gelassenheit zur Kenntnis.

Ich erlaube mir noch anzumerken (da du mich persönlich angesprochen hast) dass ich dich weder mit irgendwelche Schimpfwörtern oder was auch immer ''attakiert'' habe, noch dass ich (unwahre) Dinge bzgl. deiner Beiträge gehauptet habe, zumindest keine welche ich nicht mit Zitat (von dir) belegt hätte.

Alles wird gut Pere...:zwinker:
 
Nur keine Panik. Manches ist halt nicht exakt geregelt.
Nach wie vor schätze ich Peres Rechtskenntnisse. Wie was dann wo, wirklich gehandhabt wird, ist wieder eine andere Sache.
Generell fein, wenn jemand bei euch auch dazu die ganze Falknerprüfung macht. Dennoch ist dies auch nur ein Grundstock. Habe gerade wieder zwei Leute aus D gehabt, denen ich das Grundwissen vermittelt habe ( haben Prüfung in D dann bestanden).
Mir fehlen aber oft die Leute die wirklich "angefressen" sind und nicht nur ein wenig rumspielen wollen. Ich bin da oft auch enttäuscht über die Kenntnisse von geprüften Falknern, wenn es nicht gerade um Habicht , Wanderfalke oder Harris geht.
Ich gönne jedem die Erfahrung auch Buntfalken zu fliegen ( In USA das normalste der Welt).
Den Sinn wage ich hier nicht zu beurteilen. Das muss jeder mit sich selber ausmachen.
Hätte ich einen Bunti, würde ich ihn auch fliegen. ( und dürfte dies auch hier). Habe Turmfalken eingeflogen, Lanner, Saker, Harris, Rotschwanz, Habicht, Wander.....
Ok, ich habe auch die Verordnung was alles geflogen werden darf hier ( CH Kantonal) mit geschrieben.

Wenn jemand die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, soll er fliegen was er will. Persönliche Meinungen sind da wieder eine andere Sache.
 
Und generell eine Ligitimität einer Sache nicht (alleine) von Gestzen sondern von einer Zweckgebundenheit abzuleiten oder vielmehr abhängig zu machen, das ist blanker Unsinn Pere, sorry.
Das ist kein Unsinn, sondern das Prinzip unseres Rechtssystems. Gesetze sind auszulegen, wenn der reine Wortlaut nicht ausreicht oder nicht zur Situation passt. Dafür gibt es verschiedene Auslegungsgrundsätze. Und dafür haben wir die Gerichte. Die bräuchten wir sonst gar nicht.

Das versteh ich nun überhaupt nicht - wie definierst Du was Sinn macht?
Zuerst ist es mal gut für den Falken, wenn er fliegen darf, macht also Sinn.
Das definiere nicht ich, sondern die Rechtsprechung. Man könnte es z. B. auch so sehen:

Zunächst mal ist es schlecht für den Falken, wenn er Geschüh dran bekommt, denn er wird dadurch - objektiv - ein Stück weit in seiner Bewegung beeinträchtigt. Das Ganze noch an einer langen Schnur ist mit Verletzungsgefahr verbunden. Der Gesetzgeber gibt vor, wie groß eine Voliere zur dauerhaften Haltung sein muss. Darin sind die Anforderungen an den Tierschutz berücksichtigt. Somit stellt sich schon die Frage, weshalb man beeinträchtigtes Fliegen mit Anbinden an einer Schnur gut finden soll.

In der Falknerei folgt dieses Vorgehen einem übergeordneten Zweck, nämlich dem Abtragen des Vogels zum Zwecke der gesetzlich legitimierten Jagdausübung. Letzteres wird mit dem Buntfalken schwierig. Und da kommt nun die Güterabwägung ins Spiel. Beim Buntfalken haben wir eben wohl kaum ein gesetzlich geschütztes Gut Jagd, wohl auch kaum ein immaterielles Kulturgut, insofern wird der Eingriff am Tier nicht durch höherstehende Rechtsgüter überwogen.

Wie gesagt, so könnten die Überlegungen vor Gericht aussehen.

Aktuelles Beispiel Corona:
Die Menschen werden in ihrer Freiheit beschnitten. Das ist ein massiver Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht und damit dem Grunde nach unzulässig. Dem steht bei Corona jedoch ein anderes Rechtsgut, nämlich das der körperlichen Unversehrtheit entgegen. Letzteres ist höherrangig zu sehen und damit wird die eigentlich rechtswidrige Handlung der Freiheitseinschränkung legitim.

VG
Pere ;)
 
Demzufolge wäre ein Hund an der Leine auch kritisch?
Leine schränkt ein. Einen zwingenden Grund einen Hund zu halten gibt es auch bei wenigen. Also ein reiner Goodwill Entscheid?
Grosser Zwinger würde ja auch reichen.

Pferd mit Halfter etc. Man könnts ja auch einfach auf grosser Weide halten.

Da gehts ja auch darum: Ich möchte mit den Tieren umgehen können unter "kontrollierten" Bedingungen.

Wenns um das immaterielle Kulturgut Falknerei geht, müsste man aber alle Showbetriebe dann auch sofort einstellen. Da is auch nix mit legitimierter Jagdausübung. Oder machts das, weil da Geld damit verdient wird, wieder übergeordnet?

Also so ganz klar ist mir die Sache nicht.
 
Du hast es doch voll und ganz verstanden, Eric! :zustimm:

Um genau solche Dinge geht es in vielen Tierschutzprozessen: Was kann man wie rechtfertigen, was nicht.

Bei den Showbetrieben kann man mit Umweltbildung argumentieren. Da bekommt man sicherlich auch halbwegs unproblematisch eine Genehmigung zur Haltung eines Mäusebussards, was für den "Normalfalkner" nicht so ohne weiteres geht. Ich denke aber schon, dass die Abwägungsprozesse in anderen Ländern wie bei Euch in der Schweiz grundsätzlich vergleichbar sind.

VG
Pere ;)
 
Pere

Und generell eine Ligitimität einer Sache nicht (alleine) von Gestzen sondern von einer Zweckgebundenheit abzuleiten oder vielmehr abhängig zu machen, das ist blanker Unsinn Pere, sorry.
Das ist kein Unsinn, sondern das Prinzip unseres Rechtssystems. Gesetze sind auszulegen, wenn der reine Wortlaut nicht ausreicht oder nicht zur Situation passt. Dafür gibt es verschiedene Auslegungsgrundsätze. Und dafür haben wir die Gerichte. Die bräuchten wir sonst gar nicht.

VG
Pere ;)

Da wendet sich einer wie ein Aal in der Reuse....:D

Und dreht mal bitte nicht alles um was geschrieben wurde!

Noch einmal, du hast argumentiert dass für dich eine Sache NICHT legitm ist wenn es für dich persönlich keinen Sinn macht!
Weil du persönlich keinen Zweck (keine Zweckgebundenheit folglich) erkennen kannst wie du das Forum hast wissen lassen.

(Dass die Gesetzeslage das anders sieht als DU und das Fliegen eines Buntfalken ohne Falknerschein/Falknerjagdschein eben nicht verbietet, das dürfte ja mittlerweile außer Frage stehen)

Und das ist für mich nach wie vor blanker Unsinn, sorry.

---

Und es ist eben NICHT das Prinzip unseres Rechtsstaates Pere dass alles verboten/nicht legitim ist womit die Leute die für die Gesetze maßgeblich verantwortlich sind selber ''nichts am Hut haben''!

Wenn kein aktiver Reiter in den Gremien sitzt, da wird das Reiten per Gesetz verboten??? Weil das Reiten keinen Zweck erfüllt (und damit nicht legitim sein soll)?!? Es gibt ja schließlich Kraftfahrzeuge um von A nach B zu kommen...

Und welchen Zweck erfüllt Profifussball für jemanden der sich nicht für Fussball interessiert? Auch verbieten weil es nicht essenziell ist (und damit nicht legitm ist nach deiner Theorie) für den Fußballuninteressierten?

Ich verbleibe in der Hoffnung dass du durch die banalen Beispiele deinen gedankliche Irrtum (aus meiner Sicht) erkennen mögest.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich bin im Besitz des Falknerjagdscheines lieber Heliman, du auch?

Eigentlich tut das aber garnichts zur Sache. Meine Aussage berufen sich auf das Haltungsgutachten von BMEL.


„4. Falknerische Haltung

Falknerisch sollen Vögel nur von Personen gehalten werden, die im Besitz eines gültigen Falknerjagdscheines sind. In Einrichtungen mit falknerischer Haltung sollen Personen beschäftigt sein, die einen gültigen Falknerjagdschein besitzen, ausgenommen Pflegestationen, Tierarztpraxen und tierärztliche Kliniken.“


Ich weiß, diese Mindestanforderungen sind nur Richtlinien. Dennoch sollte man sich daran halten.


Was ich bei dieser Diskussion etwas vermisse , ist die Frage der Sinnhaftigkeit. Hier wird jeder Strohhalm gesucht dieses Vorhaben „legal“ durchzuführen. In den Kreisen in denen ich mich bewege wird von Kleinfalken für Jungfalkner immer abgeraten. Einen Kleinfalken zu konditionieren ist eine äußerst schwierige Angelegenheit. Stell das hier ruhig als etwas total einfaches hin. Auch einen Buntfalken bekommt man nicht mal eben so mit dem Federspiel wieder „herunter“. Auch ist das einfliegen an der LOCKschnur etwas enorm wichtiges. Aber wenn das keine so gute Idee ist dann lasst Sie doch einfach direkt weg. Sowas lernt man übrigens in einem Falknerkurs, wenn auch nicht bis ins kleinste Detail. Die Grundsätze werden aber vermittelt.


Buntfalken fangen bei Falknern in anderen Ländern auch Vögel. Ich würde meine Hand dafür nicht ins Feuer legen, dass sie hier bei uns keine Tauben oder sowas anjagen. Wenn du dir da so sicher bist, bitte. Dann brauchst man aber auch nicht bei dem Pächter nachfragen. Auch nicht bei einer Pächtergemeinschaft. Wieso soll ich mir für etwas die Erlaubnis holen, wofür ich deiner Ansicht nach garkeine Erlaubnis brauche?


Sicher ist vieles eine Grauzone aber muss man diese denn ausnutzten? Denkt doch bitte auch mal an den Falken.

Wer ein Präzedenzfall werden möchte, bitte macht es.
 
Ich habe mir die Beiträge gerade nochmal durchgelesen. Das ich geschrieben habe, Buntfalken könnten Tauben anjagen, hat dich ja scheinbar sehr belustigt. Ich habe von anjagen nicht von fangen gesprochen. Das ist ein riesiger Unterschied aber fällt beides unter Wilderei. Es ist nicht gerade selten, dass Greifvögel Wild anjagen, welches eigentlich zu groß ist. Junge Habichte oder Wüstenbussarde jagen auch mal Rehe an. Mal abgesehen von dem ganzen Jungwild (z.B. Rebhuhnküken) gibt es natürlich nicht viel, was ein Buntfalke überwältigen kann. Da gebe ich dir recht. Für mich persönlich reicht das aber aus, um zu sagen, auch ein Buntfalke darf nicht ohne gelösten Falknerjagdschein und Erlaubnis des Pächters geflogen werden. Das ist meine Meinung und ich würde auch wenn es mein Revier betreffen würde entsprechend handeln. Was die Rechtssprechung dann vor Gericht entscheidet bleibt natürlich offen. Für mich bietet der Buntfalke keine Sonderstellung, der von jedem geflogen werden darf. Wenn du das anderes siehst ist es deine Interpretation und deine Meinung. Das akzeptiere ich, muss ich aber nicht gut finden.
 
Oh man oh man, da hab ich ganz schön was losgetreten ;)
Das habe ich auch gedacht... Aber dafür kannst du nichts, das läuft hier manchmal einfach so ;) Nimm einfach daraus das mit, was für dich wichtig ist. Und frag am Besten das für dich zuständige Amt, wie sie das haben wollen - wenn du nicht gleich beim Richtigen landest, stellt man dich auch durch. Auf jeden Fall viel Erfolg!
 
Mich würd mal interessieren, wieviele der Leute die von Kleinfalken so abraten, selber jemals mit einem gearbeitet haben. Soll keine Kritik sein, interessiert mich nur einfach.
Also bei Tauben würde ich mir mit so einem kleinen Scheisserchen wie einem Buntfalken keine Sorgen machen.

Dass man grundsätzlich alle entsprechenden Prüfungen etc. ablegt, wenn man mit so Tieren umgehen will , sollte selbstverständlich sein. Ebenso, dass alle Bewilligungen eingeholt werden.

Natürlich ist an einem Buntfalken fast nichts dran. Aber eigentlich sollte es auch normal sein, dass man seinen ersten Vogel in vernünftiger Begleitung einer Person, die Erfahrung hat, abträgt.

Auch wenn Kleinfalken jetzt nicht grad DIE Beizvögel sind , Ich mag die Kerlchen. ( Auf den Bildern: Baumfalke und junge Turmis). Die werden öfters schneller vertraut als einem lieb ist.

Was der Sinn des Ganzen ist, da wirds insofern schwierig: Was beim Einen den Sinn des Lebens ausmacht, ist für den Nächsten völlig unsinniger Quatsch. Was dem Einen sein Uhl ist dem Andern sein Nachtigall.

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Mich würd mal interessieren, wieviele der Leute die von Kleinfalken so abraten, selber jemals mit einem gearbeitet haben. Soll keine Kritik sein, interessiert mich nur einfach.
Also bei Tauben würde ich mir mit so einem kleinen Scheisserchen wie einem Buntfalken keine Sorgen machen.

Dass man grundsätzlich alle entsprechenden Prüfungen etc. ablegt, wenn man mit so Tieren umgehen will , sollte selbstverständlich sein. Ebenso, dass alle Bewilligungen eingeholt werden.

Natürlich ist an einem Buntfalken fast nichts dran. Aber eigentlich sollte es auch normal sein, dass man seinen ersten Vogel in vernünftiger Begleitung einer Person, die Erfahrung hat, abträgt.

Auch wenn Kleinfalken jetzt nicht grad DIE Beizvögel sind , Ich mag die Kerlchen. ( Auf den Bildern: Baumfalke und junge Turmis). Die werden öfters schneller vertraut als einem lieb ist.

Was der Sinn des Ganzen ist, da wirds insofern schwierig: Was beim Einen den Sinn des Lebens ausmacht, ist für den Nächsten völlig unsinniger Quatsch. Was dem Einen sein Uhl ist dem Andern sein Nachtigall.

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Ich fasse das auch nicht als Kritik oder negativ auf, wir sind ja in einem Forum, wo auch diskutiert werden soll.

Sehr schöne Falken hast du da.

Ich selber habe auch schonmal mit Buntfalken gearbeitet und kann bestätigen, dass sie schnell locke werden und sehr angenehme Vögel sind. Habe es aber auch schon erlebt, dass sie auch anders können. Daher bin ich bei diesem Thema immer sehr kritisch. Das ist auch nicht böse gemeint, ich möchte das auch keinem vermiesen. Ich möchte einfach nur verhindern, dass diese kleinen niedlichen Falken falsch konditioniert von der Stange fallen, verstoßen oder der Halter nachher mächtig Ärger mit den Ämtern bekommt.

Eric, ich gehe davon aus du bist ein erfahrener Falkner. Das liest sich in deinen Beiträgen zumindest so. Für dich ist es sicher kein Problem diese Kleinfalken zu halten und zu fliegen. Hier in diesem Thema geht es aber um jemanden der keine Scheine hat aber schon in Falknerein ausgeholfen hat. Die Scheine sind natürlich keine Garantie, dass ist unbestritten so. Dennoch ist in meinen Augen ein Kleinfalke als erster Vogel zum Erfahrungen sammeln nicht geeignet.
 
Gibt es denn einen geeigneten Vogel, bei dem nichts schief gehen kann? Die Frage nach dem "Anfängervogel" lässt sich für mich jedenfalls nicht abschliessend beantworten. Da gibts nur ein paar, die es garantiert nicht sind.

Wie gesagt: Voraussetzung für mich ist auf jeden Fall erstmal die Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben.

Danach kommt die wirkliche intensive Auseinandersetzung mit dieser Vogelgruppe an sich. Inklusive Verhaltensbeobachtungen von Wilden draussen. Lesen was einem in die Finger kommt, verschiedene andere aktive Falkner besuchen und sehen was die machen. ......

Zu allerletzt: Aufstellen eines eigenen Vogels.

Rein von daher, finde ich das System in der Schweiz nicht allzu schlecht. Erstmal theoretischer Kurs zur Haltung besuchen. Dann drei Monate Praktikum absolvieren. ( 300 Stunden). So kann man dann eine Haltebewilligung beantragen.
Mit Ausübung der Falknerei ist dann aber noch nix.
Danach grundsätzlich Jagdprüfung, dann theoretische Falknerprüfung und danach praktische Falknerprüfung mit eigenem Vogel. Natürlich auch Jagdpass lösen, Jagdpächter fragen usw.
Wenn man öffentlich auftreten will: Tourneebewilligung ( mit Angabe der Unterbringung, Transport, Einsatzdauer, etc. etc.)

Das treibt natürlich auch manchmal Blüten:
Also selbst wenn ich rein zu Demozwecken bei einem Behindertenheim im vorhandenen Park, einen Falken eine Runde drehen lassen will, kann es je nach Ort sein, dass ich da einen zusätzlichen Gästejagdpass lösen muss und dazu einen Treffsicherheitsnachweis für Kugel und Schrot vorlegen können muss.
Gab schon Orte da gabs weitere Einschränkungen, dass der Falke nur maximal drei Minuten in der Luft sein darf und einen Aktionsradius von 300m nicht überschreiten darf. Jede Interaktion mit Wildtieren war zu dokumentieren etc. Da wirds dann etwas heikel. Ich weiss immer noch nicht, wo ich am Falken die Uhr anbringen soll, damit er weiss, wann die drei Minuten um sind. lol.

Aber allein die Bedingungen zur Haltebewilligung, schrecken schon viele ab, die es nicht wirklich ernst meinen.
 
Thema: Buntfalkenzüchter gesucht

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