Erfahrungen mit Aras

Diskutiere Erfahrungen mit Aras im Forum Aras im Bereich Papageien - als eigenes Thema abgetrennt von hier Gut wären Erfahrungen mit Aras - hast Du Freunde die welche haben? Wie alt sind die Ara, die Du Dir...
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Ich stellte Euch eine Frage...

Ja, aber... jetz gibts ganz andere Gesetze - wer weiß ob das heute so überhaupt noch erlaubt ist? Wir hatten im großen Wohnzimmer auf beiden Seiten Äste mit Spielsachen und Sitzstangen - damits hin und her fliegen, vier Hanfseile und Sitzstangen an Ketten von der Decke zum schaukeln und überall wo sie "offiziell (mit Belohnung)" landen oder rauf klettern dürfen auch ein Hanfseil, damit sich das auch der dümmste Vogel merkt - dort war auch oft Futter versteckt z. B. in Metalldose, die man erst aufbekommen musste. Das Wasser gab es auf der Stange zum kacken - mit Sand Kisterl drunter. Und immer genug frische weiche Holzäste, damits die Möbel ned spitzen ...klappte so ungefähr mit regelmäßiger Belohnung - nur wenn, dann ums Bett mussten wir was auflegen.

hab mit dem Amtstierarzt gesprochen... ICH GLAUB ICH FANG JETZ AN ZUM RUPFEN ...total fustriert
 
Wieso? Was hat der Amtstierarzt gesagt?
 
Auszugsweise...
  • Wildtiere per Gesetz = nicht artgerecht gehalten, müssen wir beschlagnahmen ...auch per Gesetz,
  • ned "Menschenpervers" machen = artgerechte Haltung und das ist eine zoologisch übliche Haltung
  • Definition Voliere 6x 2,5x 3 meter hoch mindestens - haben sie 3 Meter Raumhöhe? = vorgeschriebene Mindesthöhe der Voliere - das haben die meisten Häuser nicht
soll ich fortfahren?

Meine Gegenargumente: Wissenschaftliche Studien beweisen, dass sich Zuchttiere mit den Generationen domestizieren - war bei der Katze so - war beim Hund so und Papageien ham schon die alten Römer gehalten - werden hier seit Generationen gezüchtet. Wichtig is doch, dass die Papageien glücklich sind - nicht tierquälerisch zoologisch gehalten werden. Im Zoo sitzen die traurigen Kreaturen, die nur angegafft werden! ...wenn ich nur was zum anschauen will kauf i ma a Aquarium mit Fisch drin - mit die darf ich mehr kommunizieren als mit eure Gesetze
 
Zum Artenreichtum der Erde:
Es gibt eine Art deren Population in den letzten 100 Jahren von 1 MRD auf fast 8 Milliarden gestiegen ist "Der Mensch"
  • 300.000 Seevögel sterben pro Jahr durch den Fischfang, davon rund 100.000 Albatrosse
  • 500.000 Vögel sterben jährlich durch Brandrodungen - hauptsächlich Papageien Jungtiere und wir sprechen von Artenschutz. Viele Arten werden in der freien Natur immer weniger, gibt´s bald nimmer, wenn wir sie nicht als Haustiere halten. Tierschutzgesetze, auf Zoos abgestimmt tun ihr übriges...
 
Tierschutzgesetze, auf Zoos abgestimmt tun ihr übriges...
Ich finde es schon gut, wenn drauf geachtet wird, dass - gerade die großen - Papageien möglichst artgerecht gehalten werden. Aber strenggenommen ist das in Gefangenschaft eigentlich sowieso unmöglich. Artgerecht würde bedeuten: in freier Wildbahn in einem intakten Regenwald - geht also nicht.
Schade nur, dass bei Anschaffung solche Ansprüche gestellt werden und es trotzdem noch genügend Papageien in schlechter Haltung gibt - teilweise sogar ohne Papiere oder Anmeldung bei der Naturschutzbehörde...
Andere Frage: hättest du den Möglichkeiten, Aras bei dir ungefähr so zu halten, wie es die Behörde vorschreibt? Also mit kleinen Abweichungen beispielsweise in der Größe der Voliere?
 
Ich wohne derzeit in Wien, könne ihnen 6m x 5m x 2,7m Höhe bieten - das entspricht in der Höhe nicht dem Gesetz. Mit ihnen wo anders eine Zeit verbringen - Z. B. Ferienhaus, freie Natur etc. is nicht möglich - Ortswechsel muss nämlich gemeldet werden und dort muss die vorgeschriebene Voliere zur Verfügung stehen - auch dürfen die Papageien nicht zahm sein - das wird als "Menschenpervers" betrachtet. Das ermöglich auch nicht mit ihnen fliegen zu gehen.

Das ganze hat auch System und zahlen manche Züchter für beschlagnahmte Papageien Provisionen, weil sie so billig an Zuchtvögel kommen - bei die Jungen weiß man wo die sind und da die Gesetze so gestaltet sind, dass man immer ein Haar in der Suppe finden kann, ist sich kein privater Papageien Besitzer in Österreich seiner Papageien sicher. ...ich suche jetzt seit Wochen in Österreich Papageien Halter - finde keine. Werden auch immer weniger.
 
Ich finde es schon gut, wenn drauf geachtet wird, dass - gerade die großen - Papageien möglichst artgerecht gehalten werden.
möglichst Artgerecht ist dehnbar wie ein Gummiband - der Gesetzgeber sieht darin die Haltung nach seinen zoologischen Vorschriften. Da existiert keine Frage ob Tier und Mensch glücklich sind, da existiert noch nicht einmal die Frage ob der Papagei dabei ein möglichst schönes und freies Leben hat.

Was "gerade die großen - Papageien" betrifft:
Alle Vögel schlüpfen aus einen Ei - außer "monitär" gesehen (weil rar), sollten sie uns nicht mehr oder weniger wertvoll sein - das sollte auch für den Gesetzgeber gelten.
 
...artgerecht gehalten werden. Aber strenggenommen ist das in Gefangenschaft eigentlich sowieso unmöglich.

Ich gratuliere zu dieser Erkenntnis - daher wären auch Deine Kakadus, die Dir ihr Spielzeug bringen, nach dem Gesetz nicht artgerecht gehalten. Nun braucht nur ein Vogelzüchter, der davon lebt die gezüchteten Tiere zu verkaufen, die Amtstierärzte durchtelefonieren - für die wertvollsten Exemplare die höchsten Provisionen bieten - und weg sind sie, Deine geliebten Kakadus.

Oder gibt´s da irgend einem Paragraphen im Gesetz, der besagt, dass nicht gesetzeskonform gehaltene - aber glückliche gesunde Tiere nicht beschlagnahmt werden dürfen? Ich habe keinen solchen Paragraphen gefunden!
 
Zuletzt bearbeitet:
möglichst Artgerecht ist dehnbar wie ein Gummiband
Da hast du völlig Recht - und es gibt mit Sicherheit viele Möglichkeiten der artgerechten Haltung. Im Übrigen glaube ich, dass es einem Papagei, der bei einem verantwortungsvollen Halter lebt und ihn gern hat (und umgekehrt) völlig schnurz wäre, wenn seine Voliere nur zu 85% den vorgeschriebenen Maßen entspricht. Viel wichtiger wäre ihm, ob er ein abwechslungsreiches Leben hat und natürlich mindestens einen Artgenossen.
daher wären auch Deine Kakadus, die Dir ihr Spielzeug bringen, nach dem Gesetz nicht artgerecht gehalten
Dagegen spricht allerdings die Aufforderung an jeden Papageien- oder Kakaduhalter, dass man die Tiere beschäftigen soll. Aber ja - auch da hast du Recht.

Ich verstehe deinen Unmut. Ich wollte die gesetzlichen Vorgaben, denen du da in Wien "ausgeliefert" bist auch ganz bestimmt nicht unterstützen. Ich finde die Regelungen, die du beschrieben hast, ziemlich krass. Ich bin überzeugt, dass auch eine 2,7m hohe Voliere "artgerecht" wäre. Und dass viele Papageien in liebevollen Händen in Gefangenschaft viel besser dran sind als in einer dem Untergang geweihten Natur steht für mich außer Zweifel.
Fragt sich jetzt nur - was machst du denn nun? Musst du deinen Traum von der Papageienhaltung tatsächlich aufgeben? Das fänd ich jammerschade...
 
Wir sind jetzt vom ursprünglichen Thema abgekommen - möchte Dich daher fragen ob ma dazu ned ab Beitrag 41 einen neuen Thread haben können - Titel: Gesetze... ICH GLAUB ICH FANG JETZ AN ZUM RUPFEN - bitte könntest Du das organisieren?

Dagegen spricht allerdings die Aufforderung an jeden Papageien oder Kakaduhalter, dass man die Tiere beschäftigen soll.
Unter beschäftigen soll, kann auch vieles gemeint sein - z. B. Futtersuche, Nachwuchs aufziehen - frische Äste abnagen.

Und dass viele Papageien in liebevollen Händen in Gefangenschaft viel besser dran sind als in einer dem Untergang geweihten Natur steht für mich außer Zweifel.
Da sind wir einer Meinung.

Die Gesetze für Papageien Haltung sind Bundesgesetze - also Österreich weit - jeder Amtstierarzt kann sie auslegen wie er will. Einzig die Züchter haben eine Lobby - eine Papageien Halter Community die Ihre Rechte vertritt ist nicht existent - wäre aber dringend erforderlich. Nur die Falkner haben ihre örtlichen Vereine - setzen auch ihre Rechte durch. Sehr gerne würde ich die Gesetzeslage in Deutschland wissen - habe lange in Bad Pyrmont gelebt (vielleicht ziehen wir wieder da hin).

Bitte poste mir die relevanten deutschen Gesetze. Ich poste Dir nachfolgend die Österreichischen Gesetze soweit sie Papageien betreffen:

2. Tierhaltungsverordnung
StF: BGBl. II Nr. 486/2004


Besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln


§ 4. (1) Für die Haltung von Vögeln gelten die in der Anlage 2 enthaltenen Mindestanforderungen sowie die folgenden Absätze.

(2) Den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen der Vögel, besonders dem Aggressionsverhalten mancher Arten sowie der Geschlechter in unterschiedlichen Lebensphasen, ist durch eine spezifische oder trennende Käfig-, Volieren- oder Gehegeausstattung Rechnung zu tragen.

(3) Ein geeigneter Schutz gegenüber allen Witterungseinflüssen muss allen Vögeln gleichzeitig zur Verfügung stehen.

(4) In Räumen ist für einen ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer richtet sich nach den spezifischen Ansprüchen der Vogelart und der Jahreszeit. Ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich, muss sie zwischen acht Stunden (Minimum) und 14 Stunden (Maximum) pro Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Den artspezifischen Anforderungen an das Klima ist Rechnung zu tragen. In geschlossenen Räumen ist für ein adäquates, der jeweiligen Vogelart entsprechendes Raumklima zu sorgen.

(5) Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Handaufzuchten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Künstliche Handaufzuchten aus kommerziellen Gründen sind verboten.

(6) Die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe ist verboten. Das Einschränken der Flugfähigkeit darf nur aus tier- oder artenschutzrelevanten Gründen durch regelmäßiges Kürzen der Schwungfedern der Handschwingen erfolgen.

(7) Das Futter muss den ernährungsphysiologischen Bedarf der Vögel in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien decken. Ferner muss auch die Darbietung des Futters dem artspezifischen Nahrungsaufnahmeverhalten entsprechen.

(8 ) Futter- und Wassergefäße sowie Badegelegenheiten sind so aufzustellen, dass die Verunreinigung durch Exkremente hintangehalten wird.

2. Mindestanforderungen an die Haltung von nicht domestizierten Vögeln der Ordnung Papageien (Psittaciformes)
2.1 Allgemeines


(1) Die Mindestanforderungen gelten für Vögel der Ordnung Papageien (Psittaciformes) mit den Familien Loris (Loriidae), Kakadus (Cacatuidae) und eigentliche Papageien (Psittacidae).

(2)Die Haltung von Wellensittich (Melopsittacus undulatus) und Nymphensittich (Nymphicus hollandicus) ist in Abs. 1 geregelt.

(3) Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit die Möglichkeit haben ihren Schutzraum aufzusuchen.

(4) Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Bei Schwarmhaltung ganzjährig in Gruppen ...ist die Grundfläche je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Jungvögel bleiben bis zum Sebständigwerden unberücksichtigt.

(5) Dem ausgeprägten Explorations- und Spielverhalten ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder Schutzraumausstattung und Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. mit frischen Zweigen; „Beschäftigungsfutter“, und anderen geeigneten Objekten) zu entsprechen.

(6) Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Die ausschließliche Ernährung mit trockenen Sämereien ist nicht ausreichend. Es müssen, je nach Art, Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß, gegebenenfalls auch Mineralstoffe, zum Beispiel Schulp (Sepia), angeboten werden. Bei mehr als nur einem Paar sind mehrere Futterstellen einzurichten, damit auch rangniedere Tiere zum Futter gelangen können.

(7) Zusätzlich sind Obst, Trockenfutter und Keimfutter, bei einigen Arten auch in geringen Mengen Körnerfutter anzubieten.

(8) Papageien sind grundsätzlich in Gruppen zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche, bereits in Einzelhaltung übernommene und auf den Menschen geprägte sowie kranke und verletzte Vögel. Beim gewerblichen Verkauf von Papageien ist auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen. Als unverträglich ist ein Papagei dann einzustufen, wenn er bei mehrmaligen Versuchen in angemessenen Intervallen, ihn mit Artgenossen zu vergesellschaften mit aggressivem Verhalten gegenüber oder Furcht vor den Artgenossen reagiert

(9) Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein allseits geschlossener und beleuchteter Schutzraum, mit jeweils für die Art definierten Größe, mit Ein- und Ausflugsöffnungen und Temperaturen, die den Ansprüchen der jeweiligen Art entsprechen, vorhanden sein. Im Einzelfall ist ein Witterungsschutz erforderlich, der von den Vögeln jederzeit aufgesucht werden können muss.

(10) Werden Arten ausschließlich in Innenräumen gehalten, ist eine Innenvoliere entsprechend den Mindestmaßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe in den Detailbeschreibungen dieser Anlage angeführt.

(11) Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch oder ähnlichem geeigneten Material abzudecken und regelmäßig zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere muss entweder aus Naturboden bestehen oder mit einem Belag aus Sand, Kies oder ähnlichem versehen sein. Die Wände müssen so befestigt sein, dass potentielle Fressfeinde nicht eindringen können. Das Material der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden führen, muss leicht zu reinigen und so verarbeitet und angebracht sein, dass Verletzungen nicht auftreten können. Die Vergitterung muss aus Querstäben oder Geflecht bestehen. Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein. Diese sind so anzubringen, dass möglichst lange Flugstrecken entstehen.

(12) Eine Badeeinrichtung muss den Tieren ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, müssen sie bei geeignetem Wetter mindestens jedoch einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.

(13) Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit mehr Nistkästen angeboten werden als Paare in der Voliere sind.


2.2.3. Aras
(1) Die angegebenen Haltungsbedingungen betreffen die Gattungen: Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca.

(2) Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Größe

Maße des Käfigs/der Voliere Länge x Breite x Höhe in m

Grundfläche des Schutzraumes in m2 x Höhe in m

Arten bis 60 cm Gesamtlänge

4,0 x 2,0 x 3

1,0 x 2

über 60 cm Gesamtlänge

6,0 x 2,5 x 3

2,0 x 2

(3) Im Schutzraum darf eine Temperatur von 10°C nicht unterschritten werden.

(4) Die Tiere sind außerhalb der Brutzeit in Familienverbänden oder kleinen Gruppen zu halten, während der Brutzeit darf die Haltung paarweise erfolgen
 
(4) Die Tiere sind außerhalb der Brutzeit in Familienverbänden oder kleinen Gruppen zu halten, während der Brutzeit darf die Haltung paarweise erfolgen
Nun ...wenn sich eine Kontrolle anmeldet - kannst z. B. sagen:
  • Die zwei bekommen erst ihre Jungen oder
  • Du hast Freunde mit ähnlichen Papageien, die sich mit Deine vertragen - zumindest bei der Kontrolle
 
fragt sich jetzt nur - was machst du denn nun? Musst du deinen Traum von der Papageienhaltung tatsächlich aufgeben? Das fänd ich jammerschade...
Sagte ich schon teilweise:
  1. Papageien Freunde suchen die ähnliche Ara haben
  2. Versuchen mit dem Amt klar zu kommen
  3. notfalls übersiedeln
  4. und nichts tun, ohne vorheriger schriftlichen (Ausnahme) Genehmigung
  5. keinesfalls Ara zum wegnehmen lassen anschaffen
 
ob ma dazu ned ab Beitrag 41 einen neuen Thread haben können - Titel: Gesetze... ICH GLAUB ICH FANG JETZ AN ZUM RUPFEN - bitte könntest Du das organisieren?
Nein, da müsstest du dich an eine/n Admin wenden oder einfach einen neuen Thread eröffnen.

Gesetze für die Haltung von Vögeln findest du hier -es gibt aber bestimmt noch mehr Seiten
 
Gesetze für die Haltung von Vögeln findest du hier - es gibt aber bestimmt noch mehr Seiten
Das ist ja ein richtiger Paragraphen Dschungel. Das Wichtigste davon scheint mir das zu sein: https://www.azvogelzucht.de/content/gesetze/HaltungPapageien.pdf

Und ja, gibt bei uns auch noch etwas mehr - habe nur das Wichtigste zusammengesucht, damit es nicht viele Seiten werden - dass Papageien vor dem Gesetz als Wildtiere zu betrachten sind, und dass jede Standort Veränderung meldepflichtig ist, steht auch wo anders. In Deutschland schließt wenigstens die mindestens vorgeschriebene Höhe (2 Meter), die Haltung in normal gebauten Häusern nicht aus (es kann sich ja nicht jeder ein altes Schloss leisten).
 
Kommen wir zu einer Zwischenbilanz...

Du Krummschnabel denkst: Die gesetzlichen Mindestanforderungen dienen nur dem Tierschutz - oder gar der Arterhaltung?
Ich denke Mindestanforderungen, welche etwas verunmöglichen können auch andere Hintergründe haben. Dazu habe ich nachgeforscht und auf Deiner Empfehlung unter https://www.azvogelzucht.de/content/gesetze/HaltungPapageien.pdf am Ende folgendes gefunden:

Der Deutsche Tierschutzbund sagt im Differenz Protokoll:
Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken. ...Nun sag mir bitte: Wie soll da eine Arterhaltung stattfinden? Was meinst Du wie lange es bei so einer Einstellung dauert, dass die Papageien Haltung auch in Deutschland verunmöglicht wird?

Ähnliches sagt auch der Österreichische Tierschutzverein...
In dem ist die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz bereits ausgegliedert aber mit den (abgegebenen und beschlagnahmten) Papageien noch im Österreichischen Tierschutzverein untergebracht. Nun wie da vorgegangen wird: Die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz wurde vom Tierschutzverein mit ihren Papageien trotz pünktlicher Zahlung der Miete gekündigt - die Vögel sollen abgegeben oder die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz wo anders hin übersiedeln. ...man will sich also offensichtlich davon distanzieren. Auch um Ausreden ist man nicht verlegen - so behauptet z. B der Österreichische Tierschutzverein, er müsse die Gebäude sanieren.

Wer berät denn die Staaten bei Ihren Gesetzen?
Glaubst Du, das sind die Papageienhalter ohne Lobby? Oder die Tierschutzvereine?

Tierschuztvereine sind nach außen bekannt durch ihre Ehrenamtlichen
...sonnst würde ja keiner Spenden - und es mag auch solche geben, die nur Ehrenamtliche haben. Die Gründer und Macher, der richtig großen Tierschutzvereine und Dachverbände - die Millionen an Spenden einnehmen - die haben professionelle Manager ...Interesse an der Kaufmännischen Seite und Ihren Manager Gehalt - aber nicht am Artenschutz. Wie mächtig der Deutsche Tierschutzbund ist und was der alles behauptet, kannst Du hier sehen:
Tierschutzbund
 
Du Krummschnabel denkst: Die gesetzlichen Mindestanforderungen dienen nur dem Tierschutz
Ja. Und wenn ich manche Käfigmaße für Papageien sehe sind die Anforderungen erbärmlich, weil schlichtweg zu klein. Aber wie du schon sagst: das denke ICH :zwinker:
oder gar der Arterhaltung
Nein. Für die Arterhaltung stelle ich mir tatsächlich eher die Haltung in einem Tierpark oder zoologischen Einrichtungen vor. Noch lieber wären mir geschützte Landschaften oder Gebiete (Urwälder)

Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt
Richtig - GRUNDSÄTZLICH... Aber genehmigt wird es in Deutschland trotzdem. Das ist m.Mn. nach auch das eigentliche Problem. Es werden zig Gesetzte und Regeln niedergeschrieben, die teilweise (!) völlig überzogen und zu streng sind, aber wirkliche Kontrolle gibt's eher selten bis gar nicht...

Um dieses heikle Thema zu beenden möchte ich folgendes festhalten , ich mache ganz sicher auch nicht alles richtig. Aber wenn man versucht möglichst nah an eine artgerechte Unterbringung von Papageien ranzukommen, ist es - zumindest hier in Deutschland - sehr wohl möglich. Es kommt aber auch immer ein wenig auf die Menschen an, mit denen man es bei der jeweiligen Behörde zu tun hat. Ich drück dir die Daumen dass du für dich eine gute Lösung findest :)

Ach eins noch: Stell dir vor es hieße: Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich erlaubt...Ich mag nicht dran denken, was wir dann alles erleben würden...
 
erlaubt oder nicht erlaubt?
:D ja - irgendwie doof, ne? Es ist ja wirklich so, dass (in Deutschland) jeder Papageien halten darf, der das gerne möchte. Ist ja auch gut so. Was ich nur meinte, wenn man es so ausdrücken würde..."grundsätzlich erlaubt" ... wäre das für manche vielleicht eine Aufforderung (egal unter welchen Bedingungen) Da ist es wohlmöglich besser, es so auszudrücken, wie es im Tierschutzgesetz steht.
Hm...ich weiß nicht so genau, wie ich es sonst erklären soll...:~
 
Es ist ja wirklich so, dass jeder Papageien halten darf, der das gerne möchte. Ist ja auch gut so.

Genau das ist doch der Punkt...JEDER darf! Ich finde das alles andere als gut, da nicht JEDER seine Papageien oder andere Vögel so hält oder halten kann, wie es sein muss. Vielen geht das Tierschutzgesetz und Haltungs-Vorgaben am Hintern vorbei, eben weil im Grunde JEDER machen kann wie er möchte, niemand kontrolliert, niemanden interessiert`s. Finde es schon gut, dass in manch anderen Ländern bezüglich der Haltung von Papageien jeglicher Art knallhart durchgegriffen wird, wer sich nicht an die strengen Vorgaben hält, muss wohl oder übel damit rechnen, dass ihm der Vogel irgendwann "weggenommen" wird.
 
Ich finde es grundsätzlich schön, dass erstmal jeder Papageien halten darf...sonst hätte ich meine gar nicht bekommen. :roll:
eben weil im Grunde JEDER machen kann wie er möchte, niemand kontrolliert
Genau das! Es ist wichtig, dass man sie nur unter bestimmten Bedingungen halten darf- und da wird meiner Meinung nach zu wenig kontrolliert.
Wenn die Kontrollen - auch zu späteren Zeitpunkten - hier regelmäßig und streng durchgeführt würden, wäre es kein Problem. Das würde dann aber auch bedeuten, dass Personen, die bestimmte Vorgaben nicht erfüllen können, eben auch keine Papageien halten dürften.

Ich gehe aber auch davon aus, dass die Personen, die Papageien halten möchten, sich dies auch gründlich überlegt und entspechend vorbereitet haben - ist vielleicht schon im Ansatz völlig naiv gedacht.:?
niemanden interessiert`s.
Ich denke, das ist das eigentliche Problem
 
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