Falknerschein oder Falknerjagdschein?

Diskutiere Falknerschein oder Falknerjagdschein? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo zusammen, ich bin gerade etwas ratlos. Um Eulen halten zu dürfen (beinhaltet auch Geschüh anlegen) reicht meines Wissens der Falknerschein...
Toto

Toto

Neuling
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Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas ratlos. Um Eulen halten zu dürfen (beinhaltet auch Geschüh anlegen) reicht meines Wissens der Falknerschein aus. Die Eulen werden nicht zur Jagt eingesetzt.

Nun sagte man mir jedoch, für die Haltung der Eulen ist ein Falknerjagtschein erforderlich da die Eulen Geschüh anhaben und auf dem Handschuh sitzen. Das erscheint mir völlig sinnfrei da ja noch immer keine Jagt durchgeführt wird.

Könnt Ihr mir helfen? Evtl. auch mit einem Link zu einer Verordnung die genau dieses Thema behandelt? Ich habe leider nichts Passendes gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe :0-
 
Hallo Toto,

einen "Falknerschein" gibt es offiziell nicht! Was Du meinst, ist die bestandene Falknerprüfung. Diese wiederum berechtigt zum Lösen eines Falknerjagdscheins (wie der Name sagt, handelt es sich dabei um einen Jagdschein, der speziell zum Halten bestimmter Arten und allgemein zur Ausübung der Beizjagd benötigt wird).

Wie mit dem Führerschein: Wer die Fahrprüfung besteht, muss mit diesem Nachweis bei der Zulassungsstelle den Führerschein beantragen.

Für die Haltung von Eulen reicht dem Grunde nach ein Sachkundenachweis. Dieser kann auf verschiedene Art und Weise erbracht werden. Die gängigste Möglichkeit ist es, diese Sachkunde in Form einer bestandenen Falknerprüfung nachzuweisen. In dem Moment, in dem eine Eule frei fliegen kann, wird's spannend, da sie dann potentiell jagen kann. Dann bräuchtest Du nicht nur die bestandene Prüfung, sondern einen gültigen Falknerjagdschein dazu.

Ob das frei Fliegen lassen einer Eule überhaupt zulässig ist, darüber scheiden sich die Geister.

VG
Pere ;)
 
die Eulen Geschüh anhaben und auf dem Handschuh sitzen
Und was machen "die Eulen" da? Erzähl doch welche Art und warum sie, wenn es sich um Volierenhaltung handelt, (anders ist nur als Falknerische Anbindehaltung mit Freiflug und natürlich Falknerjagdschein erlaubt) ein Geschüh anhaben. Und wer legt das an? Das Handling mit Geschüh und das Trainieren einer Eule muss schon gelernt sein, sonst bricht sie sich schneller ein Bein als du gucken kannst. Da wären wir wieder am Anfang, Sachkunde wird benötigt, wie Pere schrieb... Dann ist die Volierenhaltung erlaubt, Mindestmaße müssen eingehalten werden, (siehe Google BMEL Haltung von Greifvögel).
LG Kiki
 
Hallo Pere, Hallo Kiki,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

es geht darum, ich habe die Falknerprüfung gemacht. Das Veterinäramt war da und hat alle Volieren abgenommen und mir in der Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Nr. 8 Buchstabe a und d des Tierschutzgesetzes (TierSchG) folgendes Bestätigt:

Im Zuge des Ortstermins wurde auch der Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Insbesondere im Bereich Biologie, Unterbringung und Versorgung von Eulen waren dabei umfangreiche theoretische Kenntnisse erkennbar, welche auch bei der Gestaltung der Haltungseinrichtung praktisch gut durchdacht umgesetzt wurden. Der Umgang mit den Eulen war ruhig und sicher.

Dazu heißt es jedoch plötzlich:

Die Erlaubnis wird unter der Bedingung erteilt, dass Sie die Prüfung zum Falknerjagdschein erfolgreich ablegen

Die Eulen haben ein Geschüh an, da Sie zur Vorführung (deswegen die Genehmigung nach § 11) zum Zwecke der Schulung von Schulkindern auf dem Falknerhandschuh gezeigt werden. Es erfolgt weder eine Flugschow, noch wird mit den Eulen gewandert, noch erhält ein Kind die Eule. Es geht lediglich um die Vorführung zu Schulungszwecken (maximal 5 Minuten pro Eule). Die Eulen sind bereits auf diese Arbeiten geschult und mir wurde vom Veterinäramt bestätigt das keine der Eulen Stress oder Symptome von Konfliktschlaf zeigt.

Mir wurde aber bei der Falknerprüfung ausdrücklich gesagt das ich für mein Vorhaben definitiv keinen Jagdschein (auch nicht den "kleinen" ohne Waffen) benötige da das anlegen von Geschüh nicht der Falknerischen Haltung entspricht die einen Jagdschein notwendig macht.

Da ich gegen diesen Punkt nun Wiederspruch einlegen muss, hatte ich gehofft das Ihr mir hierzu eine Rückmeldung geben könnt, oder besser sogar eine Quelle nennen könnt die ich beim Veterinäramt vorzeigen kann.

Ich hoffe die Informationen reichen aus :-)

ich wünsche euch noch einen schönen Abend und sage vorab ganz herzlichen Dank für eure Hilfe

Viele Grüße
Toto
 
Ich sehe da jetzt gar keinen Widerspruch. Klingt für mich so, als hättest Du das Prüfungszeugnis nicht vorgelegt oder sie hätten es übersehen und das wollen sie noch haben.

VG
Pere ;)
 
Guten Morgen Pere,

Mir geht es hauptsächlich darum das seit Beginn aller Gespräche immer die Rede von der Falknerausbildung war. Und nun steht in der Genehmigung Falknerjagtschein.

Viele Grüße
Toto
 
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.

Denkbar wäre aber auch, dass die Formulierung nicht gut gewählt ist. Es sollte dann heißen "ein gelöster Falknerjagdschein muss vorgelegt werden" nicht die "Prüfung". Dieses Szenario wäre meiner Meinung nach im Bezug auf die Anbindehaltung (dazu zählt Geschüh und Befestigung am Handschuh) eigentlich auch das Korrekte.

Für falknerische Anbindehaltung ist meines Wissens nach ein gelöster Falknerjagdschein (mit Pflichtversicherung) erforderlich. Wäre ja auch sonst ziemlich paradox. Es geht dabei nicht explizit um die Ausübung der Beizjagd, wobei die Beizjagd ja die Legitimation für diese Haltungs- und Ausbildungsform ist. Aber gerade bei Eulen und Anbindehaltung scheiden sich ja die Geister und da wird sehr viel diskutiert. (Ich weiß von einigen Berufsfalknern die Ihre Uhus von Behördenseite nicht mehr am Block anbinden durften und ohne Geschüh in der Show fliegen mussten) ich würde das direkt mit deinem Sachbearbeiter abklären. Das ist auch sehr von Bundesländern und dem einzelnen Beamten abhängig.
 
Wie harris94 schon sagt, könnte hier ein Missverständnis vorliegen. Allerdings ist es ja auch kein Problem, einen Falknerjagdschein zu lösen, die Voraussetzungen hast Du ja! Kostet halt ein paar Euronen, aber das bringt einen nicht an den Rand der Existenz. Mit irgend welchen 100 Euro für 3 Jahre müsste man dabei sein.

Jagd schreibt man hinten übrigens mit "d" ... :)

VG
Pere ;)
 
Wieso hat er die Voraussetzungen dafür?

So wie ich es verstehe hat er lediglich eine Falknerprüfung abgelegt. Zum lösen des Falknerjagdscheines fehlt dann aber noch die Jägerprüfung. Das sind natürlich nochmal deutlich mehr Kosten und Zeitaufwand wie paar 100 Euro ;-)

Kann aber auch sein, dass ich mich hier verlesen habe. Der Falknerjagdschein lohnt sich aber bei einem solchen Vorhaben trotzdem. Du machst es dir halt einfacher und dich weniger angreifbar.

LG
 
Wir hatten dieses Thema schonmal, ob Geschüh und Fliegen eines Buntfalken an der Lockschnur, als zusätzliche Bewegung zur Volierenhaltung, einen Falknerjagdschein bedarf oder nicht. Ich glaube auch da gab es keine hundert Prozentige Antwort. Kommen die Kinder zu dir oder werden die Eulen transportiert? So wie ich das verstehe hast du in einer Jagdschule einen Falknerkurs belegt und bestanden. Wenn die dir gesagt haben, du brauchst den Jagdschein für dein Vorhaben nicht, würde ich dort nochmal nachfragen. Und berichte gerne! Hast du eine Homepage wo man deine Eulen anschauen kann?
LG kiki
 
Letzendlich muss das mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden. So kann man Problemen am einfachstem aus dem Weg gehen.

Der Vergleich mit dem Buntfalken ist auch nicht unbedingt zutreffend. Bei einem Buntfalken handelt es sich um einen Taggreif. Bei Nachtgreifen ist das nochmal bisschen was anderes. Hier stellt sich die Frage ob falknerische Anbindehaltung überhaupt erlaubt ist. Weil Nachtgreife grundsätzlich mit falknerischer Haltung überhaupt nichts zutun haben. Das ist zum Beispiel bei Milchvieh ähnlich. Da haben manche Landwirte auch noch die Genehmigung für Anbindehaltung. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt jeder seine Pferde und Ponys in gleicher Art und Weise halten darf.

Ich würde mich einfach an die Person wenden, die bei dir vor Ort war. Vielleicht bekommt ihr das ja auf dem „kleinen Dienstweg“ geregelt.
 
Ja verstehe, mein Vergleich hinkt... Aber in den ganzen Showfalknereien geht doch nichts mehr ohne Eulen. Die Haltung, wer, wie, was, und wozu, sollte generell überarbeitet werden und nicht nur die Mindestmaße verdoppelt.
 
So wie ich es verstehe hat er lediglich eine Falknerprüfung abgelegt. Zum lösen des Falknerjagdscheines fehlt dann aber noch die Jägerprüfung. Das sind natürlich nochmal deutlich mehr Kosten und Zeitaufwand wie paar 100 Euro ;-)
Du hast Recht! Ich bin davon ausgegangen, dass die Jägerprüfung (ohne Schießwesen) Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Falknerprüfung ist, aber da lag ich ganz offensichtlich falsch! Danke für die Korrektur!

Natürlich braucht man für den Falknerjagdschein auch die Grundkenntnisse des allgemeinen Jagdscheins, es handelt sich bei der Beizjagd schließlich um Jagdausübung.

VG
Pere ;)
 
Moin,

Ich kenne eigentlich nur folgende Begrifflichkeiten:
Bestandere Jägerprüfung (ob mit oder ohne Waffe) und bestandene Falknerprüfung: Berechtigt zur Lösung des Falknerjagdscheins (auch kurz Falknerschein)
Besuchter Falknerkurs und (oder optional) bestandene Falknerprüfung: Erhalt des Sachkundenachweises

Für die einfache Haltung von Eulen reicht der Sachkundenachweis. Bei allem, was darüber hinausgeht, entscheidet dein zuständiges Amt. Manche sind mit der Sachkunde zufrieden, aber wenn es um öffentliche Vorführung oder Fliegen geht, wird meistens der Falknerschein verlangt. Ich glaube, das hat damit zu tun, dass man mit den Eulen nicht jagt, aber sie ja dennoch zur Jagd ausbildet (Appell). Auch in Flugvorführungen und Falknereien benötigen Mitarbeiter idR den Falknerjagdschein.

Ich fürchte, der Irrtum liegt darin, dass du direkt beim Amt hättest fragen müssen, was für dein Vorhaben verlangt wird - nicht im Falknerkurs. Ich kenne auch eine Eulenhalterin, die den Falknerkurs zweimal besuchen musste: Einmal vor und einmal nach dem Ablegen der Jägerprüfung...

Frage deshalb beim Amt noch mal nach. Falls es tatsächlich so kommt, sieh es positiv: Du darfst unter der Prämisse, dass du vorhast, die Scheine bald zu erlangen, weiter wie gehabt mit den Eulen arbeiten.
 
Du hast Recht! Ich bin davon ausgegangen, dass die Jägerprüfung (ohne Schießwesen) Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Falknerprüfung ist, aber da lag ich ganz offensichtlich falsch! Danke für die Korrektur!
Sorry, aber nun muss ich mich selbst korrigieren und nach nochmaliger Prüfung der Jägerprüfungsordnung zu meiner ursprünglichen Aussage zurückkehren: Die bestandene Falknerprüfung ist eine abgespeckte Jägerprüfung, die per se zum Lösen des Falknerjagdscheins ausreicht.

Ich meine aber, dass früher mal die Falknerprüfung losgelöst von der Jägerprüfung war und für den Falknerjagdschein beide bestanden werden mussten (bei mir war das m. W. noch so). Aber ohne Gewähr, wir machen hier ja keine Rechtsberatung.

VG
Pere ;)
 
Die bestandene Falknerprüfung ist eine abgespeckte Jägerprüfung, die per se zum Lösen des Falknerjagdscheins ausreicht.
Sicher? Also vor 7 Jahren war das noch nicht so, deshalb musste ich die Jägerprüfung (ohne Waffe) vor der Falknerprüfung ablegen, obwohl ich ausschließlich Falknerei machen wollte. In SH ist es meines Wissens bis heute so.
 
@harpyja : das kann ich bestätigen. Unser Sohn wollte den Falknerschein machen und musste dafür einen ganz normalen Jagdschein ohne Waffen machen. Für die spätere Falknerschein-Prüfung reicht aber ein Jagdschein ohne Waffenkunde aus, da die "Jagdwaffe" später ja in gewisser Weise der Greifvogel ist. Dieser "abgespeckte" Jagdschein berchtigt dann zur späteren Teilnahme an einer Falknerausbildung mit abschließender Prüfung, muss also vorher abgelegt sein.
Ich finde diese Lösung übrigens sehr gut. Der Jagdschein ist damit leichter aber die dort erlernte Grundausbildung in Flora und Fauna ist m.E. auch erforderlich.
 
Ich kenne es auch nur so, wie von harpyja beschrieben. Ich weiß aber, dass die allermeisten Jagdschulen, eine bestandene Jägerprüfung, als Teilnahmevoraussetzung am "Falknerkurs" haben. Bei mir war es damals zumindest so. Das eine bestandene Falknerprüfung zum lösen des Falknerjagdscheines ausreicht wäre mir gänzlich neu. Ich kenne viele Falkner die den "abgespeckten" Jagdschein ohne Waffen gemacht haben und dann später die ganz normale Falknerprüfung abgelegt haben. Kann aber auch sein, dass sich mittlerweile was verändert hat und ich mich irre.
 
So wie von Euch beschrieben kannte ich es eigentlich auch. Aber die aktuelle Jägerprüfungsordnung BW liest sich m. E. anders. Möglicherweise wurde das geändert.

VG
Pere ;)
 
Klärung bring da wohl nur ein Anruf bei der entsprechenden unteren Jagdbehörde...
Übrigens muss man zum Lösen des Jagd- bzw. Falknerjagdscheins eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
 
Thema: Falknerschein oder Falknerjagdschein?

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