BGS mit eingeschränktem Jagdschein

Diskutiere BGS mit eingeschränktem Jagdschein im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo zusammen, ich beginne mit dem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung, um danach den Falknerschein zu machen. Aus verschiedenen Gründen überlege...
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anoh

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Hallo zusammen,

ich beginne mit dem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung, um danach den Falknerschein zu machen.
Aus verschiedenen Gründen überlege ich mir ernsthaft, nur den eingeschränkten Jagdschein zu machen...
...wie stehen die Chancen, dass ich damit einen Begehungsschein als Falkner bekomme?

Der Greifvogel soll ja fliegen dürfen. Und da es in meiner Region nicht mehr allzuviel Feder und Niederwild gibt, dürfte ich vom Jagdrechtinhaber wahrscheinlich sowieso nur auf Krähen oder das Federspiel Jagen.

Wie ist das geregelt mit dem Freiflug? Da brauche ich doch auch einen BGS, da ich ja nicht 100% ausschließen kann, dass der Vogel nicht doch einmal Beute greift, was ja in seiner Natur liegt.

Danke für den Erfahrungsaustausch.

anoh
 
Rechtlich ist das ganz einfach: Du brauchst eine Jagderlaubnis (BGS ist in der Jagd vorbelegt für den Bayrischen Gebirgsschweißhund, als Kürzel für einen Begehungsschein kenne ich das nicht). Die kann natürlich auf die Falknerei eingeschränkt sein, das wäre kein Problem.

Ob Du eine solche ohne vollen Jagdschein bekommst, liegt am Jagdausübungsberechtigten. Vielleicht würde er als Gegenleistung Sauenansitze auf dem Feld erwarten. Das würde dann mit dem reinen Falknerjagdschein nicht gehen. Insofern ist es grundsätzlich nicht verkehrt, die volle Jägerprüfung zu machen.

VG
Pere ;)
 
Es würde vielleicht Sinn machen die Jagdpächter aus deiner Gegend direkt zu kontaktieren. Krähen beizt man meist nicht nur in einem Revier, die erkennen dein Auto und sind weg.
Ich kenne BGS auch nur als Rasseabkürzung.
LG kiki
 
Da in deiner Anfrage, die Begriffe ziemlich durcheinander "fliegen", habe ich vielleicht dein Anliegen falsch verstanden: Du möchtest eine eingeschränkte Jägerprüfung ablegen, um mit dieser zusammen mit der abgelegten Falknerprüfung den Falknerjahresjagdschein (FJJ) zu lösen. Richtig? Damit willst du dann nach einem Begehungsschein bei den Jagdpächtern nachfragen. Für Krähe, Elster oder gar nur das reine Training ist es wohl vollkommen egal mit welcher Grundlage du deinen FJJ gelöst hast. Anders sieht es aus, wenn du Niederwild beizen möchtest. Da ist meine Erfahrung, dass du z.B. den Einstieg leichter findest, wenn du dich auf Augenhöhe auch als Jäger mit der Waffe bewegst, und du so den Kontakt aufbauen kannst. Ebenfalls ist zu bedenken, dass für eine spätere eventuelle Revierpacht der JJ natürlich benötigt wird. Letztendlich ist für eine dauerhafte gute Beziehung zum Begehungsschein ausstellenden Revierinhaber aber das falknerische Können und der daraus resultierende Erfolg ausschlaggebend. Da ich Falkner und Revierinhaber bin, kenne ich beide Seiten. Jagdliches Können ob mit Waffe, Hund, Frettchen oder Vogel wird schnell anerkannt und gewürdigt. Mit dem JJ hast du mehr Möglichkeiten dich einzubringen und zu beweisen. Gruß akhawk
 
Moin,

ganz im Ernst: Den vollen Jagdschein brauchst du nicht. Wenn dich das gar nicht interessiert und du auch gar nicht mit der Waffe jagen willst - denn darauf wird es hinauslaufen, wenn man das ganze zur "Kontaktpflege" einsetzt wie von meinen Vorrednern beschrieben - dann tu dir doch den Gefallen und spare Geld und Nerven.

Mir wurde das damals auch so geraten. Aber meine Erfahrung und auch die von zwei anderen Falknerinnen mit "halbem" Jagdschein, die ich kenne: Jagdgelegenheiten mit Krähen und Kaninchen (ergo unentgeltliche Begehungsscheine) werden uns hinterhergeworfen. Bisher fand jeder Pächter Falknerei so interessant, dass man erstmal eingeladen wird. Es gibt viele tolle Jagdmöglichkeiten, die mit der Waffe nicht gut genutzt werden können wie Sportplätze, Campingplätze, Friedhöfe, Strände, Getreidesilos, Industriegelände, Flugplätze... und die Anlieger sind genervt von Krähen oder Kaninchen und würden dich gefühlt noch am liebsten dafür bezahlen, dass du mit deinem Vogel vorbeikommst.

Wenn du dann noch ohnehin privat Jäger oder Landwirte kennst, in einem Falknerverband bist (Gemeinschaftsbeizen und mehr Kontakte!) und an sich ein netter Mensch, mach dir wirklich keine Sorgen.

Wenn du jetzt aber eher das klassisch-romantische Waldrevier oder ein Toprevier mit Wildacker anstrebst, sieht die Lage natürlich anders aus. Da kann ich aber auch aus Erfahrung sagen, dass das möglich sein kann. Neben Raubwildbejagung kann man ja auch andere "Gefallen" tun - Landschaftspflege, Kirrung, Fallenjagd etc.
 
Ich würde dir in jedem Fall empfehlen den Jagdschein komplett zu machen. Der Mehraufwand durch das schießen und Waffenkunde ist eigentlich sehr gering. Ob du dir dann auch eine Waffe kauft ist ja eine völlig andere Sache. Ich kenne ein paar Falkner die nur den eingeschränkten Jagdschein gemacht haben und dies bitterlich bereuen. Schießen und Waffenkunde kann man nämlich nicht einzeln nachholen. Wenn man erstmal in der Materie drin ist, bekommen viele nämlich doch Interesse an der Jagd mit der Waffe. Aber das ist deine Entscheidung, nur ein gut gemeinter Rat von mir.


Zum Thema Begehungsschein. Den brauchst du nicht zwingend und meiner Erfahrung nach stellen auch die wenigsten Pächter einen aus. Du bist in dem Sinne egal ob mit Vogel oder Büchse Jagdgast und dann muss der Pächter oder best. Jagdaufseher auch im Revier oder zumindest greifbar in der Nähe sein.


Ich finde schon man halt mit vollem Jagdschein ein bisschen anderes Standing. Die meisten Jäger lernt man eigentlich beim Schüsseltreiben kennen und dadurch ergeben sich halt auch viele Möglichkeiten. An Krähenreviere kommt man aber sicher auch problemlos mit eingeschränktem Jagdschein.


LG
 
Zum Thema Begehungsschein. Den brauchst du nicht zwingend und meiner Erfahrung nach stellen auch die wenigsten Pächter einen aus. Du bist in dem Sinne egal ob mit Vogel oder Büchse Jagdgast und dann muss der Pächter oder best. Jagdaufseher auch im Revier oder zumindest greifbar in der Nähe sein.
Das Problem ist aber, dass bei der Beizjagd oder beim Training in aller Regel kein Jagdrechtsinhaber oder dessen Vertreter anwesend ist. Und für den Fall dürfte vermutlich in den meisten (wenn nicht allen) Bundesländern der schriftliche Begehungsschein zwingend vorgeschrieben sein. In Baden-Württemberg ist es jedenfalls so.

VG
Pere ;)
 
Ja da hast du Recht.

Der Begehungsschein vereinfacht das natürlich, jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass einige Pächter ungern welche ausstellen. Weil Sie Angst haben dann eine Verpflichtung einzugegen.

In meinem Trainingsrevier habe ich einen Begehungsschein. In vielen Beizrevieren jedoch nicht. Da spreche ich mich dann einfach vorher ab ob jemand da ist oder nicht. Einen schriftlichen würde ich da niemals bekommen, dann mache ich es lieber so anstatt garnicht.
 
Da hast Du zweifellos Recht, dass Begehungsscheine ungern augestellt werden. Das liegt aber m. E. zum einen daran, dass Otto-Normaljäger nicht weiß, wie er sowas machen soll oder wo einen Vordruck her bekommt, zum zweiten scheint mir eine gewisse Sorge zu bestehen, dass man sich damit einen Floh in den Pelz setzt, der möglicherweise zur Unzeit im Revier ist und damit die heilige Jagd stört. So schätze ich den Durchschnitt-Revierpächter tendenziell ein.

VG
Pere ;)
 
Ich kenne ein paar Falkner die nur den eingeschränkten Jagdschein gemacht haben und dies bitterlich bereuen. Schießen und Waffenkunde kann man nämlich nicht einzeln nachholen.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Auf der Seite der Jägerschule Seibt habe ich gelesen, dass das für alle Bundesländer außer dem Saarland gilt. Hier kann angeblich die Waffenkunde einzeln nachgeholt werden.
 
Thema: BGS mit eingeschränktem Jagdschein

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