Graupapagei Anmeldung Ablauf

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Graui

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Hallo liebe Vogelfreunde,

ich habe einen Graupapagei von einem Bekannten angeboten bekommen, was mich sehr freut, da ich schon lange nach einem solchen Papagei suche. Er hatte ihn als Jungvogel von einem Züchter bekommen und rund 5 Jahre alleine bei sich gehabt. Er will ihn mir nun kostenlos überlassen (EG-Bescheinigung vorhanden - er ist geschlossen beringt), da er berufsbedingt keine ausreichende Zeit mehr für ihn hat. Ich würde ihn dann natürlich ordnungsgemäß beim RP anmelden, hätte dazu aber ein paar Fragen.

1. Ich glaube er hatte ihn nicht an- und abgemeldet. Bekäme er durch meine Anmeldung Probleme?
2. Wird durch meine Anmeldung automatisch jemand von der Naturschutzbehörde ausrücken und die Haltungsbedingungen kontrollieren? Ich frage weil ich ja, falls ich den Vogel nehme, noch einen zweiten besorgen muss und er erst einmal alleine wäre, was ja nicht so gerne gesehen wird.
 
1. Ich glaube er hatte ihn nicht an- und abgemeldet. Bekäme er durch meine Anmeldung Probleme?

Meines Wissens nach nicht, wenn die Papiere lückenlos stimmen. Wenn da ein Elch drin ist und man an jemand bissigen beim Amt gerät, wird es mitunter ungemütlich und mühsam.


2. Wird durch meine Anmeldung automatisch jemand von der Naturschutzbehörde ausrücken und die Haltungsbedingungen kontrollieren? Ich frage weil ich ja, falls ich den Vogel nehme, noch einen zweiten besorgen muss und er erst einmal alleine wäre, was ja nicht so gerne gesehen wird.
Nein, nicht grundsätzlich, kann aber passieren. Bei uns sind in über 20 Jahren Haltung von Anhang1 Arten nie Leute vom Amt aufgetaucht, aber theoretisch könnten sie. Ist aber zu Zeiten von Corona sehr sehr unwahrscheinlich :)
Wobei die vorübergehende Einzelhaltung kaum Probleme verursachen sollte, höchstens bekommt man als Auflage eben einen zweiten anzuschaffen (was auch zwingend nötig ist)

LG :)
 
Du bekommst u.U -oft nicht, aber rein rechtlich kann es passieren- ernste Probleme (maximal 3 Jahre Haft) , wenn Du den Vogel kaufst, ohne dass der Vorbesitzer Dir eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot dazugibt (gelbe CITES).
Wenn er Dir den Vogel ohne Papiere schenkt, ist es leichter, dem Amt klar zu machen, dass da nur Unwissenheit vorliegt und Du Interesse hast, den Vogel zu legalisieren. Meist wird er dann formell beschlagnahmt. Wenn Du gute Haltungsbedingungen bietest, wird er dann meist wieder bei Dir auf Dauer eingestellt. Er gehört Dir dann aber nicht, Du darfst ihn nicht weitergeben und meist auch nicht zur Zucht verwenden.
Wenn Geld fließt, sind manche Behörden immer noch ähnlich kulant, das Risiko einer Strafverfolgung für Verkäufer und Käufer ist aber deutlich größer.
Denn, egal, wie man es dreht und wendet: Der Kauf/Verkauf eines WAI Tieres ohne die vorgeschriebenen Papiere ist eine Straftat. Und da Du das jetzt nachweislich auch weißt, begibst Du Dich damit auf dünnes Eis.

P.S.: Ich hatte die Damen und Herren vom Amt schon im Haus
 
Du bekommst u.U -oft nicht, aber rein rechtlich kann es passieren- ernste Probleme (maximal 3 Jahre Haft) , wenn Du den Vogel kaufst, ohne dass der Vorbesitzer Dir eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot dazugibt (gelbe CITES).
Wenn er Dir den Vogel ohne Papiere schenkt, ist es leichter, dem Amt klar zu machen, dass da nur Unwissenheit vorliegt und Du Interesse hast, den Vogel zu legalisieren. Meist wird er dann formell beschlagnahmt. Wenn Du gute Haltungsbedingungen bietest, wird er dann meist wieder bei Dir auf Dauer eingestellt. Er gehört Dir dann aber nicht, Du darfst ihn nicht weitergeben und meist auch nicht zur Zucht verwenden.
Wenn Geld fließt, sind manche Behörden immer noch ähnlich kulant, das Risiko einer Strafverfolgung für Verkäufer und Käufer ist aber deutlich größer.
Denn, egal, wie man es dreht und wendet: Der Kauf/Verkauf eines WAI Tieres ohne die vorgeschriebenen Papiere ist eine Straftat. Und da Du das jetzt nachweislich auch weißt, begibst Du Dich damit auf dünnes Eis.

P.S.: Ich hatte die Damen und Herren vom Amt schon im Haus

Danke für die Antwort, doch ich sagte ja, dass eine EG-Bescheinigung dabei wäre.... Und was meinst Du mit "nachweislich auch weißt"? Als ob das Amt hier mitliest und mich identifizieren kann.
 
Nein, nicht grundsätzlich, kann aber passieren. Bei uns sind in über 20 Jahren Haltung von Anhang1 Arten nie Leute vom Amt aufgetaucht, aber theoretisch könnten sie. Ist aber zu Zeiten von Corona sehr sehr unwahrscheinlich :)
Wobei die vorübergehende Einzelhaltung kaum Probleme verursachen sollte, höchstens bekommt man als Auflage eben einen zweiten anzuschaffen (was auch zwingend nötig ist)

LG :)

Danke für die hilfreiche und nette Antwort. Und wie sieht es mit dem 2. Punkt aus? Bekäme er Ärger wegen einer eventuellen versäumten Meldung?
 
Wenn es Ärger geben sollte, was extrem unwahrscheinlich ist, fällt er vermutlich sehr gering aus.
Aber mit Sicherheit kann ich es nicht sagen :+keinplan
 
Danke für die Antwort, doch ich sagte ja, dass eine EG-Bescheinigung dabei wäre.... Und was meinst Du mit "nachweislich auch weißt"? Als ob das Amt hier mitliest und mich identifizieren kann.
EG Bescheinigung kann vieles sein. Du brauchst definitv die Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot für genau dieses Exemplar. Das ist ein gelbes Din A4 Blatt und sieht so aus:
Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung in Niedersachsen – Unsere Zwerg-Reptilien
 
Und noch eine Frage, sein aktueller Käfig beim Besitzer hat ca. 100 cm x 80 cm x 50 cm (L x B x T). Ist das (so lange er noch alleine ist) ausreichend, wenn er täglich 4-8 Stunden Freiflug bekommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, 2 x1 x 2m sind ein sinnvolles absolutes Minimalmaß bei viel Freiflug...das ist exakt das zehnfache Volumen des vorhandenen!
 
Wenn du eine EU Bescheinigung hast, muss das Tier auch gemeldet gewesen sein. Sollte es nicht der Fall sein, wird es Konsequenzen für den ehemaligen Halter haben. Ich habe das bei einem meiner Grauen hinter mir. Die Vorbesitzerin bekam eine Geldstrafe. Ich hatte Glück, mich mit der damaligen Dame vom Amt halbwegs gut zu verstehen. Sie war im Vorfeld schon mehrmals bei mir daheim, da ich Gehegegenehmigungen brauchte und meine Haltungsbedingungen im diesem Abwasch kontrolliert wurden.
Als meine Hühnerhaltung dazu kam, stand man wieder auf der Matte und kontrollierte. Die vorhandene Gehegegenehmigungen (ich habe auch noch eine separate Anlage mit Haus für Rosakakadus) wurden um die wenigen Hühner ergänzt. Der Stall, der Hühner und das große angrenzende Gehege wurden in Augenschein genommen und Nachbesserungen, in Form von Dach über dem Auslauf und kleinerer Verdrahtung gefordert, damit keine Möglichkeit für das Eindringen von Spatzen mehr gegeben war. Da es bei dem Einstallungsgebot der Geflügelgrippe so vorgegeben ist. Du bist extrem von dem für dich zuständigen Mitarbeiter abhängig, der dir einige Probleme bereiten kann. Gerade, wenn du die Mindestmaße nicht einhalten solltest. Einzelhaltung wird bei der neuen Dame vom Amt hier nicht geduldet. Zuchtkollegen wurden Tiere entzogen, weil Einzelhaltung und in einem anderen Fall eine Unterbringung ohne Heizung vorlagen.
 
Wenn du eine EU Bescheinigung hast, muss das Tier auch gemeldet gewesen sein. Sollte es nicht der Fall sein, wird es Konsequenzen für den ehemaligen Halter haben. Ich habe das bei einem meiner Grauen hinter mir. Die Vorbesitzerin bekam eine Geldstrafe. Ich hatte Glück, mich mit der damaligen Dame vom Amt halbwegs gut zu verstehen. Sie war im Vorfeld schon mehrmals bei mir daheim, da ich Gehegegenehmigungen brauchte und meine Haltungsbedingungen im diesem Abwasch kontrolliert wurden.
Als meine Hühnerhaltung dazu kam, stand man wieder auf der Matte und kontrollierte. Die vorhandene Gehegegenehmigungen (ich habe auch noch eine separate Anlage mit Haus für Rosakakadus) wurden um die wenigen Hühner ergänzt. Der Stall, der Hühner und das große angrenzende Gehege wurden in Augenschein genommen und Nachbesserungen, in Form von Dach über dem Auslauf und kleinerer Verdrahtung gefordert, damit keine Möglichkeit für das Eindringen von Spatzen mehr gegeben war. Da es bei dem Einstallungsgebot der Geflügelgrippe so vorgegeben ist. Du bist extrem von dem für dich zuständigen Mitarbeiter abhängig, der dir einige Probleme bereiten kann. Gerade, wenn du die Mindestmaße nicht einhalten solltest. Einzelhaltung wird bei der neuen Dame vom Amt hier nicht geduldet. Zuchtkollegen wurden Tiere entzogen, weil Einzelhaltung und in einem anderen Fall eine Unterbringung ohne Heizung vorlagen.

Dann käme ich also in die Lage, dass ich entweder meinen Bekannten in die Pfanne haue, was ich nicht will oder es nicht melde und mich dann in eine strafbare Lage bringen würde. Letzteres würde ich natürlich auch nicht machen. Ist es denn so, dass immer überprüft wird, ob der Vorbesitzer ihn an und abgemeldet hat?
 
Ein gründlicher Mitarbeiter macht das. Handelt sich ja nun einmal um Tiere, die Artenschutzanhang A gelistet sind. Würde keinen Sinn machen, wenn das nicht korrekt gehandhabt würde.
Ich musste auch die gelbe Cites (Vermarktungsgenehmigung) im Original zurücksenden, als ich mein totes Tier abgemeldet habe. Auch das war mir neu, Ich führe ja ein Zuchtbuch und bisher reichte An- oder Abmeldung . Nun werden Unterlagen sogar zurück verlangt.
 
Die Größe gilt für 2 Graue....die Haltung von einem ist eh weder sinnvoll noch erlaubt- würde allerdings auch nicht weniger Platz bedingen.
Es sei denn, Du wohnst in Österreich. Da sind 3 x 2 x 2 Meter gesetztlich bindend als Mindestmaß vorgeschrieben
 
Da Dir der Vogel ja geschenkt werden soll, könntest Du ja die eventuelle Strafzahlung auf Dich nehmen.
 
Die Größe gilt für 2 Graue....die Haltung von einem ist eh weder sinnvoll noch erlaubt- würde allerdings auch nicht weniger Platz bedingen.
Es sei denn, Du wohnst in Österreich. Da sind 3 x 2 x 2 Meter gesetztlich bindend als Mindestmaß vorgeschrieben
Es ist ziemlich schwierig einen Käfig mit den Maßen 2x1x2 im Internet zu finden. Die meisten haben geringere Maße oder man landet bei Hühnerställen...
 
Da Dir der Vogel ja geschenkt werden soll, könntest Du ja die eventuelle Strafzahlung auf Dich nehmen.

Ersten wurde er mir nicht geschenkt, sondern würde er mir geschenkt werden (ich habe mich noch nicht entschieden) und zweitens entspricht dies nicht meiner Herangehensweise; ich möchte ja alles gesetztes konform machen, wenn ich es mache!
 
Guck mal nach nach Montana Arkansas 2, der hat das entsprechende Maß und man findet ihn auch von Zeit zu Zeit günstig in gebraucht :) Oder man kann sich einen bei einem Volierenbauer nach seinen Wünschen machen lassen.
 
Es ist ziemlich schwierig einen Käfig mit den Maßen 2x1x2 im Internet zu finden. Die meisten haben geringere Maße oder man landet bei Hühnerställen...

Schau mal nach Montana Arkansas oder direkt bei Volierenbauern, die sind nicht unbedingt teurer und können auch nach speziellen Wünschen Volieren anfertigen.

Da war ich etwas zu langsam
 
Thema: Graupapagei Anmeldung Ablauf

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