Sinnvoller Flugloch-Mindestabstand von Seglerbohrungen und Seglerkästen
Hallo Kadl, hallo zusammen,
In einem aktuell noch mitten in der Renovierung befindlichen historischen Gebäude, wurden im Traufebereich 12 Mauerseglernisthöhlen installiert (siehe Foto 1).
Diese Segler-Bohrungen im Dachgesimskasten / Traufbereich sind eine gute Aktion; zunächst mal gut gemeinte Sache.
Jedoch sollten die Bohrungen nicht mit nur ca. 20 cm Abständen eingearbeitet werden.
Manchmal vertragen sich Mauersegler nicht so eng beieinander.
Schon gar nicht wenn dort im Innerern des Dachgesimses keine Trennwände für jede Kammer vorhanden sind !
Dann gibt es heftige Seglerkämpfe.
Mauersegler sind nämlich "Quasi-Koloniebrüter"
Jedes Seglerpaar braucht eine abgetrennte Nisthöhle. Diese wird heftig gegen Artgenossen verteidigt - und gegen andere Höhlenbrüter sowieso.
Am sinnvollsten haben sich bei unseren 4 integrierten, streng abgetrennten Mauersegler-Nistkammern folgende Abstände zwischen den Einflugöffungen bewährt:
Mind. 40 cm - es darf natürlich auch etwas mehr sein.
Unsere Abstände: 1. bis 2. Kammer nur ca. 25 cm. Sind beide in einem Dachsparrenfeld.
Folge: die 2. Kammer war mal 5 Jahre besetzt; jetzt schon seit vielen Jahren nicht mehr. "Der Alte" wehrt auch in der freien Kammer manchmal anfliegende Nichtbrüter ab!
2. bis 3. Kammer ca. 50 cm und 3. bis 4. Kammer ca. 80 cm.
Kammer 3 und 4 sind je in einem Dachsparrenfeld.
Am nicht einsehbaren Dachgesims an einem histor. Gebäude arbeitete ich von einem Gerüst aus an 3 verschiedenen Hausseiten je 2 Seglerbohrungen ein - Langlöcher 30 x 65 mm:
Mit je 1,50 bis 2 m Abstand. Wußte ja nicht genau wo und ob überhaupt innere Trennwände vorhanden sind.
Natürlich nur an regensicheren Dachvorsprüngen. An der Westseite aus diesem Grund als Bodeneinflüge von unten !
In einer der letzteren Kammern in 2021 endlich erfolgreiche Seglerbrut - spektakuläre Ein- und Ausflüge an dieser Stelle.
VG
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