Mindestalter für die Beizjagd und Greifvogelhaltung?

Diskutiere Mindestalter für die Beizjagd und Greifvogelhaltung? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo miteinander. Ich werde nächstes Jahr 16 und würde dann gerne den Jagd und anschließend den Falknerschein machen. Es gibt aber noch ein paar...
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Jonas L.

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Hallo miteinander. Ich werde nächstes Jahr 16 und würde dann gerne den Jagd und anschließend den Falknerschein machen. Es gibt aber noch ein paar Unklarheiten und zwar:

Ich werde trotzdem zur Falknerprüfung zugelassen, auch wenn ich nur den Jugendjagdschein habe, oder?
Darf ich als minderjähriger überhaupt schon einen eigenen Vogel halten? (Platz hätte ich genügend)
Darf ich in Begleitung eines erfahrenen Falkners zur Beizjagd gehen bzw. welche Regeln gibt es da für unter 18 jährige?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :)

LG
Jonas
 
Hallo Jonas,

Hast du schon die Jagdschule deiner Wahl dazu befragt?
Manche Regelungen sind Bundeslandabhängig.
 
Manche Regelungen sind Bundeslandabhängig.
Das ist dem Grunde nach richtig (Jagdrecht ist grundsätzlich Länderrecht), aber das Jagdscheinrecht (§§ 15-18 BJagdG) gilt bundesweit.

Dort wiederum findet sich keine abweichende Regelung zum "normalen" Jagdschein. Bedeutet also, dass die Beizjagd mit Jugend-Falknerjagdschein nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson - wobei die Begleitperson jagdlich erfahren sein muss - möglich ist.

Bezüglich Haltung brauchen wir die Bundeswildschutzverordnung. Dort ist geregelt: "Wer Greife oder Falken hält, muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenden gültigen Falknerjagdscheins sein". Hier sehe ich keine weiteren Restriktionen. Ich kann aber nicht ausschließen, dass ich irgend was übersehen habe.

Bezüglich Zulassung zur Prüfung ist die Jägerprüfungsordnung relevant. Und dort greift tatsächlich das Länderrecht. Du solltest also in der für Dein Bundesland gültigen Jägerprüfungsordnung nachsehen. Hier in Ba-Wü gilt Folgendes: "Wer zum Zeitpunkt des Prüfungsabschnitts »Schriftlicher Teil« das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird zur Prüfung nicht zugelassen." Du kannst hier also ab 15 Jahren die Jägerpüfung und die eingeschränkte Jägerpüfung ablegen.

VG
Pere ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Falknerprüfung kannst Du in Hessen erst mit 18 Jahren ablegen!
In allen anderen Bundesländern schon mit 16 Jahren.
Das haben wir den "Grünen" zu verdanken, in Hessen!!
Macht zwar keinen Sinn warum erst mit 18, eine Waffe darfst Du demnach schon mit 16 Jahren führen, aber keinen "Vogel".
Wer vor 18 Jahren die Falknerprüfung ablegen möchte, weicht somit in andere Bundesländer aus, in Hessen geht es nicht. Dadurch erhöhte Kosten durch weite Anfahrtswege, Übernachtungen usw.
Der Rest wurde schon beantwortet.
Falknersheil, Berthold Geis
 
Danke für die Antworten! Ich wohne glücklicherweise in Bayern, demnach steht mir eigentlich für die Scheine nichts im Weg.
 
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