... nur mal als Tipp: Eine Behörde erhält über 80% aller Gründe zum Tätigwerden gegen einen Antragsteller oder Auskunftssuchenden nicht von Fremden sondern von ihm selbst.
Die artenschutzrechtliche Besitzgenehmigung ist nur dann nachgewiesen, wenn die dazu verwendeten Unterlagen lückenlos auch genau einem konkreten Exemplar zugeordnet werden können.
Konkret heißt das, daß ein auf einem Dokument verwendetes Kennzeichen immer auch am Tier vorhanden und auch zu erkennen sein muß.
Ein Beispiel: eine Nachweis beziehe sich auf ein Pedigram. Das Tier verbrühe sich die Füße und die können nur mit Mühe und derb vernarbt erhalten werden --> Dokument mit Kennenzeichen nicht dem Tier (nun ohne diese Kennzeichen) zuzuorden = Besitzberechtigung nicht nachweisbar --> Einziehung
Ein weiteres: Ring wird entfernt, weil Bein amputiert wird. --> Einziehung des Vogels. Bein mit Ring drum darf jedoch weiter besessen werden.
Und noch eines: Ring wird unlesbar. Halter beantragt Kennzeichnung mit Chip mit den Worten: Der Ring ist so alt, da kann man nichts mehr erkennen. --> Einziehung mit der Begründung: 1. "Nach Ihrer Aussage, kann die Identität des Tieres anhand des vorgeschriebenen Kennzeichens nicht mehr nachgewiesen werden. Daher war der Vogel einzuziehen" 2. "Um der Behörde den Zugriff auf ihr eingezogenes Exemplar zu ermöglichen, werden Sie verpflichtet das Exemplar bis zum XXX mit einem Transponder zu kennzeichnen und die Kennzeichnung bis zum XXX zu melden."
Also immer und stets, darauf achten, daß die Behörde niemals Informationen erhält, die direkt zu Einziehung führen können. Am Besten die Behörde erhält überhaupt keinerlei Informationen. Und wenn dann nur das allerallernötigste.
Wird der Ring gegen einen Chip gewechselt ist es nicht unwichtig, daß in der tierärztlichen Bestätigung tatsächlich die Reihenfolge eingehalten wird. Alleine die Formulierung: "Wurde dem Vogel der unleserliche Ring entfernt und der Chip mit der Nummer XXX gesetzt" den der TA eher als Begründung für seinen Eingriff und als Rechnungstext aufschreibt, führt wegen der dokumentierten "Unleserlichkeit" vor dem Chippen zur Einziehung. Richtig muß es folglich heißen: "Dem Vogel mit dem Ring XXX wurde der Chip XXX gesetzt und anschließend wurde der Ring, der unleserlich zu werden drohte, entfernt".
Das mag nach Krümelkacke klingen. Ich hab' das aber gerade durch. Bzw. bin mittendrin.