Quak
Foren-Guru
- Beiträge
- 970
Hallo,
das Problem ist, wenn man "Timor-Zebrafink" googelt, dann kommt da alles mögliche, inklusive Hybriden, Australischen Zebrafinken, ja selbst weiß gefleckte domestizierte Vögel. Vogelbestände größerer, wiss. geleiteter Zoos werden dagegen normalerweise von einem wissenschaftlichen Kurator betreut, das sind in der Regel auf Vögel spezialisierte Dipl. Biologen, meist mit Doktortitel, da kann man davon ausgehen, wenn die was veröffentlichen, dann stimmt das.
Australien erlaubt den nicht-kommerziellen Export u.a. für Zoos und die Forschung unter bestimmten Vorraussetzungen, dazu reicht ein Blick auf die HP der australischen Regierung: Department of the Environment and Energy
Kommerzielle Exporte australischer Vögel, Säuger, Amphibien und Reptilien sind dagegen durchweg verboten.
Eine Import-CITES benötigt man nur für Tiere, die im Anhang 1 oder 2 des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen. Das tun Zebrafinken nicht. Das kann man hier recherechieren: www.wisia.de
Für den Import von Vögeln in die EU gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen: Einfuhr von Vögeln
Für Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen ist ein Import demnach weiterhin möglich.
Für Vögeln, die nicht unter Artschutz stehen und legal importiert wurden, gibt es innerhalb Deutschlands keinerlei gesetzlichen Beschränkungen bezüglich einer Abgabe an Privatpersonen, solange die Haltungsvorraussetzungen erfüllt sind. Vögel, die unter Artenschutz stehen, können entweder mit einer CITES/EU-Bescheinigung (bei Listung im WA 1/EU-Anhang A) oder eines Zucht-/bzw. Herkunftsnachweises (WA 2/EU-Anhang B) völlig legal weitergegeben werden. Dafür ist das Herkunftsland auch völlig unerheblich, die Artenschutzgesetze Australiens gelten nicht innerhalb der EU.
Viele Grüße
das Problem ist, wenn man "Timor-Zebrafink" googelt, dann kommt da alles mögliche, inklusive Hybriden, Australischen Zebrafinken, ja selbst weiß gefleckte domestizierte Vögel. Vogelbestände größerer, wiss. geleiteter Zoos werden dagegen normalerweise von einem wissenschaftlichen Kurator betreut, das sind in der Regel auf Vögel spezialisierte Dipl. Biologen, meist mit Doktortitel, da kann man davon ausgehen, wenn die was veröffentlichen, dann stimmt das.
Australien erlaubt den nicht-kommerziellen Export u.a. für Zoos und die Forschung unter bestimmten Vorraussetzungen, dazu reicht ein Blick auf die HP der australischen Regierung: Department of the Environment and Energy
Kommerzielle Exporte australischer Vögel, Säuger, Amphibien und Reptilien sind dagegen durchweg verboten.
Eine Import-CITES benötigt man nur für Tiere, die im Anhang 1 oder 2 des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen. Das tun Zebrafinken nicht. Das kann man hier recherechieren: www.wisia.de
Für den Import von Vögeln in die EU gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen: Einfuhr von Vögeln
Für Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen ist ein Import demnach weiterhin möglich.
Für Vögeln, die nicht unter Artschutz stehen und legal importiert wurden, gibt es innerhalb Deutschlands keinerlei gesetzlichen Beschränkungen bezüglich einer Abgabe an Privatpersonen, solange die Haltungsvorraussetzungen erfüllt sind. Vögel, die unter Artenschutz stehen, können entweder mit einer CITES/EU-Bescheinigung (bei Listung im WA 1/EU-Anhang A) oder eines Zucht-/bzw. Herkunftsnachweises (WA 2/EU-Anhang B) völlig legal weitergegeben werden. Dafür ist das Herkunftsland auch völlig unerheblich, die Artenschutzgesetze Australiens gelten nicht innerhalb der EU.
Viele Grüße