Reisfinken anmeldepflichtig ?

Diskutiere Reisfinken anmeldepflichtig ? im Forum Domestizierte Prachtfinken im Bereich Prachtfinken - hallo habe 2 Reisfinken aus einem Fachgeschäft, muß ich anmelden.??...außerdem hatte ich sie als Pärchen erworben...und nun sind es 2 Hähne habe...
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Karlotta44

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hallo habe 2 Reisfinken aus einem Fachgeschäft, muß ich anmelden.??...außerdem hatte ich sie als Pärchen erworben...und nun sind es 2 Hähne habe sie schon über ein Jahr,manchmal haben sie ihre 5min. aber ansonsten sind sie recht lustig und da sie Freiflug haben auch sehr neugierig, möchte sie nicht mehr hergeben, auch wenn ich gerne mal ein Junges gehabt hätte
 
Beachten sind meldepflichtig !

Stimmt.
Die Reisamadine (Padda oryzivora) ist allerdings nicht in Anlage 6 der BArtSchV gelistet und unterliegt daher keiner Kennzeichnungspflicht nach dieser Verordnung. Sie ist jedoch nach § 7 Abs. 2 BArtSchV meldepflichtig, d. h., der Halter und Züchter dieser Art hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und den Zu- und Abgang schriftlich anzuzeigen...
Also Beringung nicht notwendig, aber Meldepflicht...:k
 
Jaaa...
Und die Meldepflicht endet nicht damit das man einen netten Brief schreibt ich habe xxx Reisfinken.
Die guten Damen und Herren möchten dann eine prüfbaren NACHWEIS haben. Das heißt die Tiere müssen auch vorher da gemeldet gewesen sein...*hüstel*.
Da der sogenannte Fachhandel von manchen fachlichen Dingen 0 Peilung hat, gehört halt nicht zum Ausbildungsrahmen und schon gar nicht in das Anlernprogramm für ehemalige Konditoren, Friseure etc. :~, wird DAS für manch einen Kunden im Nachhinein noch ein Spaß :zustimm:.

Mein sogenannter Fachhandel hat mich mit Kuhaugen angeschaut, als ich ihm offerierte das er da wohl illegale Ware sitzen hat.... oder ob er denn Herkunftsbescheinigungen hätte? Sie denn im Ein und Ausgangsbuch auch vermerkt hätte?
Reisfinken? Mutanten? Jep! Öhm....Nööö, nich wirklich.
Da kauft man doch gerne :beifall:

Nun nicht jedes Bundesland ist so stringent wie die gute Frau von der NB in BigCitty, aber die Möglichkeit besteht. Also Finger weg von Vögeln dieser Art ohne amtlich bestätigte Herkunftsbescheinigung :+klugsche
 
Nun nicht jedes Bundesland ist so stringent wie die gute Frau von der NB in BigCitty, aber die Möglichkeit besteht. Also Finger weg von Vögeln dieser Art ohne amtlich bestätigte Herkunftsbescheinigung :+klugsche

München:

als ich damals - als gehorsamer Bürger -meine 12 Reisfinken telefonisch anmelden wollte :

ein bereits völlig genervter Beamter :

Oh Gott, muß das sein.....??

und

sind sie ganz sicher , daß es wirklich echte ! Reisfinken sind ???

:idee:

ist doch eindeutig sichtbar - oder hat da jemand Zweifel ? Ein klares : JEIN

PICT0791fcc.jpg

Das wars dann.....:D.

NB: meine Reisfinken sind nicht zur Zucht vorgesehen. Es gibt genug auf dem Markt .....
 
Hallo,

ich grabe das Thema gerade nochmal aus, hat dazu jemand neuere Infos? Reisfinken sind zwar als meldepflichtig gelistet, aber bei der gängigen gehaltenen Form handelt es sich ja um eine domestizierte Form und domestizierte Formen fallen meines Wissens nicht unter die Meldepflicht.

Kanarienvögel sind ja auch nicht meldepflichtig, die Wildform des Kanarienvogels (der Kanaren-Girlitz) aber schon.

Anhand welcher Merkmale lässt sich die Wildform des Reisfinks von der domestizierten wildfarbenen Form unterscheiden?

Viele Grüße
 
Meldepflicht ist Meldepflicht und Reisfinken sind und bleiben bis auf weiteres auf der Meldepflicht Liste. Eine Pflichtberingung nach Artenschutz besteht nicht.
 
Hallo,

auf welcher "Meldepflicht Liste"?

Dass keine Beringungspflicht besteht ist klar, da sie im Anhang 6 der BArtSchV nicht gelistet sind.

Klar ist auch, Reisfinken stehen im WA II, in der Verordnung (EU) 2017/160 [EG] Anhang:B und sind streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG] Status:b und sind damit erstmal meldepflichtig.

Laut § 2 ("Ausnahmen") Absatz 3 der Bundesartenschutzverordnung gilt aber folgendes:

"Die Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 gelten nicht für [1] domestizierte Formen von Arten im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b des Bundesnaturschutzgesetzes"

Neben Japanischen Mövchen und Zebrafinken gelten auch die in Europa sich in der Zucht befindlichen Reisfinken allgemein als domestiziert.

Von daher sehe ich das analog zum Kanarienvogel, nämlich dass die undomestizierte Wildform meldepflichtig ist, die domestizierte Zuchtform aber nicht.


Viele Grüße
 
Neben Japanischen Mövchen und Zebrafinken gelten auch die in Europa sich in der Zucht befindlichen Reisfinken allgemein als domestiziert.

Von daher sehe ich das analog zum Kanarienvogel, nämlich dass die undomestizierte Wildform meldepflichtig ist, die domestizierte Zuchtform aber nicht.

Diesen Umstand habe ich und viele andere Leute schon bestimmten Leuten aus Naturschutzbehörde und auch Ministerium etc mitgeteilt. Es ist aber kaum möglich, den Reisfinken da raus zu nehmen.

Es muss erst die Erkenntnis reifen, das man den Reisfinken da raus nimmt, weil eben wie og. Domestiziert.

Du kannst gern die Nr 1000 sein, der eine Behörde oder einen Minister der dafür zuständig ist, anschreibt. Selbst Vogelzuchtvereine stießen auf Taube Ohren.
 
Hallo,

wieso rausnehmen, der domestizierte Reisfink ist doch schon draussen, so steht es doch wortwörtlich in der Verordnung, die ich zitiert habe? Der Reisfink an sich kann natürlich nicht rausgenommen werden, da die Wildform im WA II steht, es wäre höchstens eine Listung in Anlage 5 möglich. Entsprechende Bestrebungen sind selbstverständlich zum Scheitern verurteilt.

Die Reaktion des Beamten auf den Meldeversuch von Rasti zeigt aber doch, dass der Beamte offenkundig von 2 Formen beim Reisfink ausgeht, einer meldepflichtigen und einer nicht-meldepflichtigen. Die Wortwahl ("echte") war natürlich etwas unglücklich, aber damit ist doch unzweifelhaft die meldepflichtige Wildform gemeint.

Das Problem scheint doch eher zu sein, dass eine klare Abgrenzung zwischen der Wildform und der domestizierten Form beim Reisfink bislang fehlt, zumal ja wohl auch immer wieder Wildfänge in die domestizierten Linien eingekreuzt wurden, solange noch Importe möglich waren. 25% mehr an Gewicht, div. Farbschläge und ein abweichendes Verhalten ist halt ein bißchen dünn, vor allem wenn man wildfarbene Tiere vor sich hat. Außerdem hat sich -im Gegensatz z.B. zum Kanaren-Girlitz/Kanarienvogel- hier auch keine andere Begrifflichkeit für die domestizierte Form entwickelt.

In Österreich ist der Reisfink aber zumindest amtlich als domestizierte Art festgestellt: RIS - Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.10.2018
Allerdings befremdlicherweise auch wieder generell, d.h. eine Unterscheidung zwischen Wildform und domestizierter Form erfolgt hier offenbar auch nicht.

Bei meinen Internetrecherchen habe ich seitens der Halter/Züchter nirgends eine Argumentation gegen die Meldepflicht über §2 BArtSchV gefunden, der Paragraph scheint nicht geläufig zu sein.

Außerdem hatte ich den Eindruck, dass seitens der Behörden keine einheitliche Linie verfolgt wird.

Viele Grüße
 
Hallo,

mich interessiert, was genau alles im Herkunftsnachweis stehen muss, damit beim anmelden, die Behörden auch zufrieden sind.


Beste Grüße
 
Hallo Quak,

danke für die Rückmeldung und den Hinweis. :zustimm:


Beste Grüße
 
Hallo
Ist egal ob er domestiziert ist. Die Meldepflicht bleibt bestehen und daran wird sich auch nichts ändern. Der Springsittich ist ja auch meldepflichtig was auch unsinnig ist.
 
Hallo,

aber vermutlich nur, weil da bei der Listung in Anlage 5 des BArtSchV offenbar ein Fehler passiert ist und statt Cyanoramphus auriceps die WA I-Art Cyanoramphus forbesi gelistet wurde.

Und das mit dem domestiziert ist nicht egal, sonst wären alle Kanarienvögel ausser die, bei denen beide Elterntiere Kapuzenblut haben, auch meldepflichtig. Offenbar werden die Reisfinken derzeit von den Behörden schlicht nicht als domestiziert eingestuft, vielleicht weil der Unterschied zwischen domestizierten Reisfinken und nicht-domestizierten nicht augenfällig ist, da noch lange Zeit Wildfänge in die etablierten Bestände eingekreuzt wurden.

Viele Grüße
 
Offenbar werden die Reisfinken derzeit von den Behörden schlicht nicht als domestiziert eingestuft, vielleicht weil der Unterschied zwischen domestizierten Reisfinken und nicht-domestizierten nicht augenfällig ist, da noch lange Zeit Wildfänge in die etablierten Bestände eingekreuzt wurden.


Die werden ganz klar als Domestiziert eingestuft. Problem ist halt, wenn "ganz oben" Leute was zu sagen haben, die keine Ahnung haben. Ein Mitarbeiter einer Behörde wird schon aus Gründen deines Rechtlichen Schutzes dir dazu raten, die Tiere anzumelden.

Defacto gibts in Menschenhand mehr Reisfinken der Nominat Form, als in der freien Natur. Problem ist auch, das Reisfinken immer noch gefangen werden, als Haustier in Asien gehandelt werden und in der Landwirtschaft als Schädling bekämpft wird.

Es gibt Bestrebungen, die Meldepflicht abzuschaffen. Aber die Bürokratischen Hürden mahlen zu langsam. Solange gilt: Anmelden!
 
Hallo,

das ist doch ein Widerspruch. Entweder werden sie von den Behörden als domestiziert angesehen oder sie sind meldepflichtig. Sonst wären ja Kanarienvögel auch meldepflichtig, weil sie die domestizierte Form des streng geschützten Kanaren-Girlitzes sind. Siehe hierzu auch meinen Beitrag Nr. 7

Es gibt Bestrebungen, die Meldepflicht abzuschaffen.

Woher hast du diese Info?

Viele Grüße
 
Quak, das ist doch der Behördliche Irrwitz! Die Bestrebungen gibts nicht von Staatlicher / Behördlicher Seite, sondern aus der Reisfinken Züchter Community. Möglichst viele Reisfinken melden und den Behörden so klar machen, das die Meldepflicht Blödsinn ist.

Der Blödsinn ist auch, Meldepflicht, aber keine Pflichtberingung.
 
Hallo,

Möglichst viele Reisfinken melden und den Behörden so klar machen, das die Meldepflicht Blödsinn ist.

Das wird kaum funktionieren, in der Terraristikszene werden manche Arten tausendfach nachgezogen und gemeldet und da ändert sich nichts. Ein direkter Zusammenhang zwischen Nachzucht/Meldung und Listung in Anlage 5 der BArtSchV (=Befreiung von der Meldepflicht) ist für mich jedenfalls oft nicht nachvollziehbar. Da müsste schon der Zoohandel in ganz großem Stil mit einsteigen und Reisfinken wieder flächendeckend und in einer Häufigkeit anbieten, die Kanarienvogel, Wellensittich und Zebrafink entspricht.

Der Blödsinn ist auch, Meldepflicht, aber keine Pflichtberingung.

Das wiederum finde ich logisch. Es werden keine Wildfänge von Reisfinken mehr in die EU kommen, weil wir in Europa inzwischen wahrscheinlich mehr Reisfinken -die hier auch noch billiger sind als in Indonesien- haben als in Indonesien, von daher ist der Nachweis, dass es sich um Nachzuchten handelt, hinfällig.

Viele Grüße
 
Der Vergleich mit dem Zoohandel hinkt,da der Terraristik Bereich durch Anti Terraristik Kampagnen durch Grüne / Tierschützer faktisch eingebrochen ist.
 
Thema: Reisfinken anmeldepflichtig ?

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