Haltegenehmigung für Wildvögel

Diskutiere Haltegenehmigung für Wildvögel im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Mich beschäftigt das mit der Haltegenehmigung. Ich kenne einige Leute, wo ich natürlich nicht weiss, ob sie eine haben. 3 Leute aus...
Hallo,
Ich habe eine Frage zu der rechtlichen Situation bei Kolkis, die aus einer Zucht stammen, also nicht der Natur entnommen sind. Natürlich mit Papieren und beringt. Sind diese nur meldepflichtig, oder muss haltergenehmigung her und Sachkunde nachgewiesen werden. Wenn du dich auskennst, interessiert mich auch wie man das wo beantragt usw. Danke für deine Hilfe
LG

... deine Frage wurde doch an anderer Stelle beantwortet. Gern kannst Du auch noch einmal per PN nachfragen.

Gruß Rapax
 
hallo rapax, vielen dank. ich kenne mich hier noch nicht so gut aus über pn würde ich mich freuen. LG
 
Hallo Leute.

Wollt mich mal kurz vorstellen und hallo sagen. Bin komplett neu hier grade eben angemeldet. Suche seit einiger Zeit nach Infos bzgl. Wildvogelhaltung in Deutschland wurde aber bisher nicht fündig leider :-/. Vielleicht bin ich zu blöd. Ich hoffe daher hier inbrünstig endlich Rat und Hilfe zu finden. Bisschen was hab ich hier aus dem Thread ja schon entnehmen können, Aber so ganz schlau wurd ich nicht.
Hier nochmal meine Frage :

Darf ich in Deutschland allgemein Wildvögel halten?Unter welcher Bedingung? Mit oder ohne Genehmigung? In Bayern? Gibt es und wenn ja, was sind die konkreten unterschiede bei geschützten und nicht geschützten Arten? Gibt es Wildvogel aus Zuchten die man legal beziehen /kaufen kann und halten darf? Zb Rabenkrähen oder Elstern oder Stare, etc pp? Habe da schon gesucht aber nix gefunden! Wo gibt es solche stellen falls es sie gibt?

So, sorry nochmal falls das Thema alt sein sollte und hier irgendwo im Forum ein ausführlicher Thread darüber besteht...
Falls ja bitte verlinkt mich ansonsten bitte eine Seite verlinken in der ich ALLE Infos zu meinen Fragen und evtl darüber hinaus zu diesem Thema finden kann. Oder es hat jemand Lust zu schreiben, auch super. Nehme alles dankend an.

Vielen Dank schonmal!

Herzliche Grüße
Paradiesvogel
 
Selbstverständlich kannst du als Privatperson losgehen und dir von einem Stieglitzzüchter einen Stieglitz kaufen, das ist kein Problem und völlig legal. Dazu können dir aber en detail die Cardueliden-Leute hier mehr sagen, ich weiß nicht genau, welche Papiere es dafür braucht (die bekommst du bei Kauf).

Was nicht ok ist, ist einfach gefundene Wildvögel zu behalten, also sie der Natur zu entnehmen. Egal ob man sie aufgezogen hat oder weshalb auch immer gepflegt, die kann man nicht einfach behalten - dann könnte ich ja auch losgehen und mir Grünfinken fangen und behalten, weiß ja keiner, dass ich die nicht vorher aufgepäppelt habe.
 
Also mal ganz grob und einfach :
ALLE europäischen Vögel MÜSSEN mit amtlichen Ringen beringt sein. Die Vögel sind MELDEPFLICHTIG. Eine Weitergabe ist nur mit HERKUNFTSNACHWEIS erlaubt.
Nichteuropäische Vögel sind normalerweise keinen Auflagen ausgesetzt. (Ausser bei einigen seltenen Arten, Greifen u.a.) Manche Krummschnäbel unterliegen auch einer Beringung- und Meldepflicht. Aber da müsste Dir ein Sittich/Papageienzüchter weiterhelfen.
 
Fast alle Papageienvögel unterliegen der Herkunftsnachweis-, Ring-, und Meldepflicht bis auf Vögel wie Wellensittiche, ein Teil der Agaporniden, Nymphensittiche, Ziegensittiche und einige weitere Sittiche und wenige Kleinpapageien. Großpapageien unterliegen mWn alle der Melde- und Kennzeichnungspflicht.
 
Hallo,

ich glaube, die Frage zielte primär auf heimische Wildvögel.

Für einige Vogelarten braucht man wohl schon eine Haltegenehmigung, z.B. meines Wissens für einheimische Eulen. Nur hab ich dafür bislang noch keine gesetzlichen Grundlagen gefunden. Bei Rabenvögeln wie Kolkraben könnte ich mir das auch vorstellen. Also da muss man zwischen Besitz und Haltung trennen. Für den legalen Besitz muss man legale Tiere erwerben. Für die Haltung mancher dieser Tiere benötigt man zusätzlich dann offenbar auch noch eine spezielle Haltungsgenehmigung. Dafür ist in der Regel die Abnahme der Voliere durch das Veterinäramt und die Naturschutzbehörde sowie Sachkenntnis Bedingung. Aber wie gesagt, ich hab keine Ahnung, auf welcher gesetzlichen Grundlage das fußt, ich kenne aber Leute, die das schon absolvieren mussten. Die wussten selber davon aber auch nur vom Hörensagen.

Legal von Züchtern kann man viele heimische Arten erwerben. Für einige braucht man allerdings -abgesehen von oben- spezielle Vorraussetzungen, z.B. meines Wissens für heimische Greifvögel.

Alle heimischen Vogelarten sind geschützt oder unterliegen dem Jagdrecht.

Bayern ist da ja oft ziemlich speziell, von daher würde ich vor einer Haltung einfach mal bei den zuständigen Ämtern nachfragen.

Viele Grüße
 
Oh, hoppla, ich weiß gar nicht, wie ich da speziell auf Singvögel kam.

Es kommt absolut auf die Art an. Wie gesagt kann man kleine Singvögel aus angemeldeter Zucht problemlos kaufen, dafür bekommt man dann Herkunftsnachweis und ggf. noch andere Papiere.
Dass die Vögel beringt oder gechippt sind, setzte ich natürlich voraus!

Bei Greifvögeln und Eulen braucht es dann schon mindestens einen Sachkundenachweis, eher wohl Falknerschein. Möglich, dass das bei Rabenvögeln auch schon vorausgesetzt wird.

Was du genau brauchst, erfährst du bei deiner oberen Naturschutzbehörde in Bayern. Da sollte es einen Sachverständigen geben, der das weiß.
 
Hallo,

in Bayern ist meines Wissens die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Daher ist das in Bayern so kompliziert, da kann es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden. Wobei grob das hier gesagte überall zutrifft, aber gibt dann halt Feinheiten, die abweichen können.

Viele Grüße
 
Hallo Harpyja.

Was meinst du bitte mit "aus angemeldeter Zucht" ?:?

MfG Lothar
 
Lothar, er meint wahrscheinlich, dass die Elterntiere selbstverständlich auch "legal", also angemeldet sind. Diese müssen ja auch auf dem Herkunftsnachweis eingetragen werden.
Eine Zuchtgenehmigung braucht man für Singvögel aber nicht. (Bei Harpyja's Greifen und Eulen ist es natürlich was anderes).
 
Hallo,

ich glaube, das bezieht sich darauf, dass die Zuchtvögel und deren Nachwuchs einheimischer Arten behördlich gemeldet sein müssen.

Viele Grüße
 
Mir fällt gerade auf :

Der Paradiesvogel, der am 16.10.2019 dieses Thema wieder aufgewärmt hat, wurde auch seit diesem Tag nicht mehr gesehen. Er hat unsere Antworten also gar nicht abgewartet.
Warum hat er sich dann angemeldet und die Frage gestellt ????
SO EIN VERHALTEN LIEBE ICH !
(Diese Typen sind schuld, dass sich immer mehr aus dem Forum zurückziehen).
:huh: :?:nonono::+kotz:
 
Ja, ihr habt alles richtig vermutet ;) Beringte (und angemeldete) Jungtiere und Elterntiere.
 
Thema: Haltegenehmigung für Wildvögel

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