Turmfalken

Diskutiere Turmfalken im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, was ist bei der Anschaffung von Turmfalken rechtlich zu beachten? Brauche ich eine Genehmigung zur Haltung, wenn ja von wem, woher bekomme...
Kyla

Kyla

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Hallo,

was ist bei der Anschaffung von Turmfalken rechtlich zu beachten? Brauche ich eine Genehmigung zur Haltung, wenn ja von wem, woher bekomme ich später die EG-Bescheinigungen (Cites) für Nachzuchten? usw.

Gruß
Kyla
 
Die Bundeswildschutzverordnung hilft hier weiter: Sofern du eine Privatperson bist und nicht für wissenschaftl. oder Lehrzwecke die Turmfalken halten möchtest, wird dir die Genehmigung wohl verwehrt bleiben.
 
Ich würde dir empfehlen, diese Angelegenheiten vorher mit deiner Behörde zu besprechen. Das ist alles immer sehr abhängig vom Bundesland aber auch vom einzelnen Sachbearbeiter.
 
Hallo,

habe mit dem Landkreis gesprochen. Als erstes muss ich eine Anzeige über ein Tiergehege einreichen. Danach beschäftigen sich die zuständigen Ämter (Untere Naturschutzbehörde und Veterinäramt) damit.

Gruß
Kyla
 
habe mit dem Landkreis gesprochen. Als erstes muss ich eine Anzeige über ein Tiergehege einreichen. Danach beschäftigen sich die zuständigen Ämter (Untere Naturschutzbehörde und Veterinäramt) damit.
"Der Landkreis" ist der falsche Ansprechpartner. Vielmehr handelt es sich um das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde. :zwinker:

Die Reihenfolge ist hingegen völlig gaga. Ich baue doch nicht ein Tiergehege, in dem ich hinterher das gewünschte Tier nicht halten darf.

Insofern ist natürlich der direkte Gang zur UNB der richtige Weg.

VG
Pere ;)
 
In B.-W. liegt die Entscheidungsgewalt (nach Verwaltungspraxis) beim RP! Ich kenne keine UNB, die sich hier die Finger verbrennt!
 
In B.-W. liegt die Entscheidungsgewalt (nach Verwaltungspraxis) beim RP! Ich kenne keine UNB, die sich hier die Finger verbrennt!
Das ist so, ja! Aber da, wo Kyla wohnt, ist es das LRA. Es ist Ländersache, auf welcher Ebene das angesiedelt ist. :zwinker:

VG
Pere ;)
 
Dann bin ich ja mal gespannt, ob das dieses Jahr noch was wird. :D

Ich habe auch immer nur kurz bei der UNB nachgefragt. Das hat immer recht unkompliziert funktioniert. Eine Genehmigung für ein Tiergehege benötigt man auch nicht in jedem Bundesland, hast du das mal geprüft?

Wenn die sich extrem quer stellen würde ich mal Buntfalken ins Auge fassen, da hast du von Behördenseite deutlich weniger Probleme.

Halt uns mal auf dem laufenden. Lieben Gruß
 
Hallo,

bei uns in Niedersachsen ist die Kreisverwaltung zuständig. Da es sich um streng geschützte Tiere handelt ist eine Anzeige (nicht Genehmigung) eines Geheges vorgeschrieben. Der Vordruck "Anzeige über ein Tiergehege" wurde mir auch umgehend gemailt. Natürlich ist es Schwachsinn sich erst ein Tiergehege genehmigen zu lassen und danach vielleicht zu erfahren, dass die Haltung von Turmfalken nicht genehmigt wird. Ich werde also die UNB noch einmal ansprechen ob sie nicht zuerst einmal abklärt, ob die Haltung von Turmfalken genehmigt wird.

Gruß
Kyla
 
Thema: Turmfalken

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