Buntfalkenzüchter gesucht

Diskutiere Buntfalkenzüchter gesucht im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo! Kann mir jemand einen Buntfalkenzüchter in Baden Württemberg empfehlen? Ich hätte gerne zwei. Gibt's Erfahrungen ob ein Geschwisterpaar...
Da sind natürlich keine Arten vorhanden, vielleicht Wachtel?

Ich habe gerade mal versucht im Gesetztestext nachzulesen. Leider habe ich nichts gefunden.
Ich habe es so gelernt, dass Greifvogel frei fliegen, Jagdausübung ist. Mir wäre nicht bekannt, das dies nur gilt, wenn der Vogel von seiner Größe her Wild erbeuten kann. Ich lasse mich aber gerne belehren. Unter Wilderrei zählt ja nicht nur das töten sonder auch das fangen und nachstellen. Zum nachstellen zählt ja auch aufschäuchen. Da ist man je nachdem auch mit einem Buntfalken schnell dabei.
 
Unter Wilderrei zählt ja nicht nur das töten sonder auch das fangen und nachstellen. Zum nachstellen zählt ja auch aufschäuchen. Da ist man je nachdem auch mit einem Buntfalken schnell dabei.

So definiert dürfte ich ja auch keine Tauben fliegen lassen, die könnten ja auch was aufscheuchen...
Ich denke, bei einem Buntfalken wird keiner den Freiflug ernsthaft als Jagdausübung definieren. Sachkundenachweis wirds schon tun.
 
Sehe ich anders, vielleicht ist es auch eine Definitionssache. Wird sich sicher noch kein Gericht mit beschäftigt haben. Ich bin kein Jurist und kann es daher nur nach meiner eigenen Interpretation beurteilen.
Ein Kleinfalke der z.B. Wildtauben anjagt ist aber schon noch was anderes wie der Freiflug von Brieftauben. Buntfalken sind in meinen Augen sehr unterschätzt, es gibt bei YouTube einige Videos wo mit denen auch gebeizt wird. Zwar nur auf kleine Singvögel aber trotzdem. Da sieht man was die leisten können.

Ich glaube sowieso nicht, dass das langfristig funktionieren würde. So mal hier und da bisschen Freiflug ohne Geschüh und nicht falknerisch abgetragen. Aber gut, jeder wie er mag.
 
Also ich habe nie gesagt das ich sie frei fliegen würde! Lediglich das ich dachte ich könnte sie an einer Schnur etwas fliegen lassen, so wie beim Einfliegen. Den Zahn hat mir Harris ja schon gezogen.
... Ich weiß das in Amerika mit Buntfalken gejagt wird und ich glaube auch das es viel Falknerisches Können dazu braucht.
Ich habe mich nicht ohne nachdenken für Buntfalken entschieden, sondern weil ich persönlich es Vertretbar finde diese Art in einer passenden Voliere zu halten. Harris hat wahrscheinlich schon recht das diese Art Hierzulande unterschätzt wird. Trotzdem würde hier niemand so diskutieren wenn ich nach einem Arazüchter gefragt hätte...
 
Ob mit oder ohne Geschüh, der Falke darf draußen nicht frei geflogen werden ohne Falknerjagdschein…

.
Behauptet wer?

Bist du Falkner?

Der Buntfalke als Anhang B Vogel gemäß EG/VO338/97 kann sehr wohl ohne Falknerschein geflogen werden.


Allerdings sollte man sich vorsorglich die Genehmigung des Jagdpächters oder Reviereigentümers einholen bzgl. Freiflug.
 
Also ich habe nie gesagt das ich sie frei fliegen würde! Lediglich das ich dachte ich könnte sie an einer Schnur etwas fliegen lassen, so wie beim Einfliegen. Den Zahn hat mir Harris ja schon gezogen.
... Ich weiß das in Amerika mit Buntfalken gejagt wird und ich glaube auch das es viel Falknerisches Können dazu braucht.
Ich habe mich nicht ohne nachdenken für Buntfalken entschieden, sondern weil ich persönlich es Vertretbar finde diese Art in einer passenden Voliere zu halten. Harris hat wahrscheinlich schon recht das diese Art Hierzulande unterschätzt wird. Trotzdem würde hier niemand so diskutieren wenn ich nach einem Arazüchter gefragt hätte...

Was der gute Harris so sagt...


In seinem natürlichen Habitat jadt der Falco spaverius Insekten kleinere Reptilien (Eidechsen vornehmlich) und kleinere Säugetiere! Und hierzulande mutiert der Zwerg zum Hasentöter?? Die Vorstellung belustigt mich ein wenig, wenn ich ehrlich bin.

Man sollte den Buntfalken jetzt nicht mit dem Baumfalken vergleichen oder verwechseln, der auch wendig und schnell genug ist Singvögel zu jagen. Neben seiner Hauptnahrung welche aus (größtenteils fliegenden) Insekten besteht.
Da würde der viel langsamere und gar nicht mit der dafür notwenigen Technik ausgestattete Buntfalke wenig Erfolg haben bei der Vogeljagd schätze ich mal.

Wenn du einen selbst kleinen Falken fliegen möchtest, sollte der falknerisch abgerichtet sein.
Dass du ihn beispielsweise mit dem Federspiel wieder runter bekommst, wenn er erst mal in der Luft ist (und natürlich auf ''Kondition'' geflogen wird. Mit vollem Magen dreht der gerne auch mal seine Runden und weg ist er...).
Um ihn mit dem Geschüh auf der Faust fixieren zu können wenn er sich seine Futter-Belohung auf dem Federspiel holt.

Das mit an der Schnur fliegen ist keine so gute Idee. Wenn dir beispielsweise die Schnur entgleitet und er damit davon fliegt, ist es eine Frage der Zeit wann sich die Schnur in irgendeinem Geäst von irgendeinem Baum auf dem er zwangsläufig aufsitzt, verheddert und der Falke dann ''angebunden'' elend verhungert (alles schon passiert)...
 
Sehe ich anders, vielleicht ist es auch eine Definitionssache. Wird sich sicher noch kein Gericht mit beschäftigt haben. Ich bin kein Jurist und kann es daher nur nach meiner eigenen Interpretation beurteilen.
Ein Kleinfalke der z.B. Wildtauben anjagt ist aber schon noch was anderes wie der Freiflug von Brieftauben. Buntfalken sind in meinen Augen sehr unterschätzt, es gibt bei YouTube einige Videos wo mit denen auch gebeizt wird. Zwar nur auf kleine Singvögel aber trotzdem. Da sieht man was die leisten können..

Du meinst jetzt aber nicht den Buntfalken, oder???

Das schafft nicht mal ein Sperbersprinz (allenfalls ein größes kräftiges Weib mit reichlich Jagderfahrung), und der ist im Gegensatz zum Buntfalken ein wahrer Draufgänger.

Vögel in Tauben/Krähengröße etc schlagen in DE allenfalls der Wanderfalke und der Habicht (in der Luft)!
In Ausnahmenfällen große und kräftige Sperberweiber.
 
Der Buntfalke als Anhang B Vogel gemäß EG/VO338/97 kann sehr wohl ohne Falknerschein geflogen werden.

Allerdings sollte man sich vorsorglich die Genehmigung des Jagdpächters oder Reviereigentümers einholen bzgl. Freiflug.
Das sind aber jetzt gleich drei Baustellen: Das eine ist die bloße Haltung. Dafür braucht man beim Buntfalken keinen Falknerjagdschein, da nicht in Anlage 4 der BWildSchV).

Die Verordnung (EG) 338/97 ist die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in europäisches Recht. Der Status "Anhang B" hat mit der Frage Falknerjagdschein oder nicht aber nichts zu tun.

Und das Dritte ist das Jagdrecht. Wenn man sich nicht eines Verstoßes nach § 15 Abs. 1 BJagdG schuldig machen will (=Jagen ohne Jagdschein), dann sollte man einen Falknerjagdschein haben. Und wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass Freiflug bei einem Buntfalken nicht als Jagdausübung gesehen werden kann, dann brauche ich natürlich auch keine Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten. Mit dieser Auslegung wäre ich allerdings vorsichtig.

VG
Pere ;)
 
Der Buntfalke als Anhang B Vogel gemäß EG/VO338/97 kann sehr wohl ohne Falknerschein geflogen werden.

Das sind aber jetzt gleich drei Baustellen: Das eine ist die bloße Haltung. Dafür braucht man beim Buntfalken keinen Falknerjagdschein, da nicht in Anlage 4 der BWildSchV).

Die Verordnung (EG) 338/97 ist die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in europäisches Recht. Der Status "Anhang B" hat mit der Frage Falknerjagdschein oder nicht aber nichts zu tun.

Und das Dritte ist das Jagdrecht. Wenn man sich nicht eines Verstoßes nach § 15 Abs. 1 BJagdG schuldig machen will (=Jagen ohne Jagdschein), dann sollte man einen Falknerjagdschein haben. Und wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass Freiflug bei einem Buntfalken nicht als Jagdausübung gesehen werden kann, dann brauche ich natürlich auch keine Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten. Mit dieser Auslegung wäre ich allerdings vorsichtig.

VG
Pere ;)
Dann schauen wir uns deine ''Baustellen'' die du eröffnet hast mal genau er an.

Fangen wir mal mit der ersten an:
Das eine ist die bloße Haltung. Dafür braucht man beim Buntfalken keinen Falknerjagdschein, da nicht in Anlage 4 der BWildSchV).

Jetzt erklärst du mir mal, natürlich per Zitat von mir, wo ich deiner Meinung nach etwas Unwahres geschrieben habe bzgl. Falknerschein
(So wird er unter den Falknern selbst umgangsprachlich bezeichnet und jeder der mit Greifvögeln beizt oder gebeizt hat oder auch nur beizen darf weiß was gemeint ist.
Oberlehrer und zum Teil auch Nichtfalkner beispielsweise; oder auch nur Leute die alles ''besser wissen wollen'' nennen ihn natürlich anders, Falknerjagdschein... Was nicht verkehrt ist, nur um nicht missverstanden zu werden. Unter den Peniblen würde auch nie jemand KfZ-Steuer sagen, sondern Kraftfahrzeugsteuer...)

Nur um sicherzugehen dass du mich nicht mit dem Kollegen @ harris verwechselst, der von dir unwidersprochen (?!?) behauptet hatte dass man für den Buntfalken den Falknerschein braucht.

So, wenn du mir das plausibel erklärt hast, dann schauen wir uns deine nächsten Baustellen (und Widersprüche) an, Pere...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein lieber Heliman,

tief durchatmen, es ist alles gut ... :zwinker:

Ich habe lediglich das Harris-Zitat und Deine Reaktion darauf als Aufhänger genommen, den Sachverhalt etwas aufzudröseln. Niemand will Dir Böses, niemand will ein Besserwisser sein und niemand hat den "Falknerschein" beanstandet. Ich habe lediglich meinerseits den korrekten Terminus technicus verwendet, wohl aus Gewohnheit.

VG
Pere ;)
 
Hallo Heliman und Hallo Pere! Ich habe den Eindruck es gibt da kein wirkliches Gesetz? Grauzone oder wie? Wie gesagt, freiflug hatte ich nie vor! Wie ist das dann mit Papageien? Die gibt es doch auch im Freiflug? Diese Frage nur zur Vervollständigung...
Also Ich habe keinen FALKNERJAGDSCHEIN. Habe aber jahrelange Erfahrung. Ich dachte es wäre schön für die Tiere wenn sie regelmäßig etwas mehr "Bewegung" hätten als nur in der Voliere. Deshalb Schnur und von A zur Faust und zurück zu A... Da wäre wieder das Thema Geschüh anbringen, ist das nun erlaubt oder nicht?? Es sollen Liebhaber Tiere werden und ich habe nicht vor mit ihnen (Aufsehen erregend) in der Gegend/Wald rumzueiern.
Wenn ich die Zeit hätte die Beizjagd auszuüben, hätte ich einen Falknerjadgschein und den passenden Vogel.
 
Hallo Heliman und Hallo Pere! Ich habe den Eindruck es gibt da kein wirkliches Gesetz? Grauzone oder wie?
Die Gesetze sind sonnenklar. Es geht hier aber schlichtweg um die Interpretation am Sonderbeispiel Buntfalke und hier insbesondere um die Frage, ob er "dem Wilde nachstellen" kann. Historisch betrachtet kann es das, denn da war der Katalog der als Wild definierten Arten viel länger als heute. Heute stellt sich die Frage nach dem jeweiligen Landesrecht. Kann er beispielsweise einer Wachtel gefährlich werden? Oder einem frisch gesetzten Junghasen? Darüber zu urteilen wäre im Falle einer Anzeige Aufgabe der Strafgerichte. Und dort ist der Ausgang ungewiss. Wäre das anders, bräuchten wir ja auch gar keine Richter. Der eine wird sagen: "Papperlapapp, was soll denn ein Buntfalke dem Wild gefährlich werden!?" - Freispruch! Der andere wird sagen: "Na klar kann der jagen, einen Junghasen überwältigt der locker" - Verurteilung nach § 292 StGB in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 15 BJagdG.

Deshalb gibt es wiederum die Rechtsmittel der Berufung und der Revision, damit man nicht wehrlos der subjektiv-individuellen Einschätzung des Strafrichters ausgesetzt ist. Und ggf. dann weitere Revisionen zum OLG und BGH ...

VG
Pere ;)
 
Ok ok verstehe... zum Glück hatte ich Freiflug nie in Betracht gezogen...
Die anderen Fragen kannst du mir nicht auch noch beantworten?
 
Hallo Heliman und Hallo Pere! Ich habe den Eindruck es gibt da kein wirkliches Gesetz? Grauzone oder wie? .

Die Gesetze sind sonnenklar.

Nun, ganz so sonnenklar scheint das nicht zu sein, wenn man mal betrachtet wie schwammig du dich da durch Dickicht wühlst Pere.:D

Nämlich hier:
Und das Dritte ist das Jagdrecht. Wenn man sich nicht eines Verstoßes nach § 15 Abs. 1 BJagdG schuldig machen will (=Jagen ohne Jagdschein), dann sollte man einen Falknerjagdschein haben. Und wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass Freiflug bei einem Buntfalken nicht als Jagdausübung gesehen werden kann, dann brauche ich natürlich auch keine Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten. Mit dieser Auslegung wäre ich allerdings vorsichtig.

VG
Pere ;)

Ich habe den Widerspruch in dem Beitrag den ich glaube erkannt zu haben jetzt mal gefettet.:zwinker:

Das mit der schriftlichen Zustimmung des/eines der Jagdausübungsberechtigten, kurz Jagdpächter, hat den Hintergrund dass eine Pacht oftmals von mehr als einer Person betrieben wird. Und da unterschiedliche Sichtweisen vorhanden sein können. Was den Freiflug des Buntfalken angeht. Manche Pächter meinen nämlich dass JEDER Greifvogel ihrem Wild nachstellen würde. Hat einer der Pächter grünes Licht gegeben haben später höchstens die Pächter unter sich etwas zu klären.
 
Die Gesetze sind sonnenklar. Es geht hier aber schlichtweg um die Interpretation am Sonderbeispiel Buntfalke und hier insbesondere um die Frage, ob er "dem Wilde nachstellen" kann. Historisch betrachtet kann es das, denn da war der Katalog der als Wild definierten Arten viel länger als heute. Heute stellt sich die Frage nach dem jeweiligen Landesrecht. Kann er beispielsweise einer Wachtel gefährlich werden? Oder einem frisch gesetzten Junghasen? Darüber zu urteilen wäre im Falle einer Anzeige Aufgabe der Strafgerichte. Und dort ist der Ausgang ungewiss. Wäre das anders, bräuchten wir ja auch gar keine Richter. Der eine wird sagen: "Papperlapapp, was soll denn ein Buntfalke dem Wild gefährlich werden!?" - Freispruch! Der andere wird sagen: "Na klar kann der jagen, einen Junghasen überwältigt der locker" - Verurteilung nach § 292 StGB in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 15 BJagdG.

...

VG
Pere ;)

Weil wir es gerade von Widersprüchen hatten. Siehe Fettung...:)
 
Hallo Heliman und Hallo Pere! Ich habe den Eindruck es gibt da kein wirkliches Gesetz? Grauzone oder wie? Wie gesagt, freiflug hatte ich nie vor! Wie ist das dann mit Papageien? Die gibt es doch auch im Freiflug? Diese Frage nur zur Vervollständigung...
Also Ich habe keinen FALKNERJAGDSCHEIN. Habe aber jahrelange Erfahrung. Ich dachte es wäre schön für die Tiere wenn sie regelmäßig etwas mehr "Bewegung" hätten als nur in der Voliere. Deshalb Schnur und von A zur Faust und zurück zu A... Da wäre wieder das Thema Geschüh anbringen, ist das nun erlaubt oder nicht?? Es sollen Liebhaber Tiere werden und ich habe nicht vor mit ihnen (Aufsehen erregend) in der Gegend/Wald rumzueiern.
Wenn ich die Zeit hätte die Beizjagd auszuüben, hätte ich einen Falknerjadgschein und den passenden Vogel.

Das ''Fass'' hat Forenkollege @ Harris aufgemacht. Die Frage ob er Falkner ist und woher seine Ansichten hat, die ist ja noch in der Schwebe, gewissermaßen. Er wird sich sicher noch diesbezüglich melden(?)


Ich persönlich kenne kein Gesetz welches das Geschühanlegen eines Greifvogels in irgendeiner Weise regelt.
Wenn du beispielsweise einen Wanderfalken oder Habicht zuhause sitzen hast hast (mit EU-Bescheinigung sogar) bist du ohne Falknerschein/Falknerjagdschein ''dran''.

Da interessiert es nicht ob du ihm jetzt ein Geschgüh angelegt hast oder nicht. Stimmt das was ich gerade ausgeführt habe, Pere (?)
 
Nun, ganz so sonnenklar scheint das nicht zu sein, wenn man mal betrachtet wie schwammig du dich da durch Dickicht wühlst Pere.:D
Ich kann weder ein "Wühlen" noch eine Unstimmigkeit erkennen. Wir haben in Deutschland - zum Glück - eine Gewaltenteilung. Die Legislative macht die Gesetze und die Judikative urteilt im Einzelfall, ob dagegen verstoßen wurde oder nicht. Ich habe nur unser durchaus logisches Rechtssystem dargestellt.

Warum versucht Du denn, mich mit aller Macht zu diskreditieren? Haben wir eine Privatfehde miteinander?

Das mit der schriftlichen Zustimmung des/eines der Jagdausübungsberechtigten, kurz Jagdpächter, hat den Hintergrund dass eine Pacht oftmals von mehr als einer Person betrieben wird. Und da unterschiedliche Sichtweisen vorhanden sein können. Was den Freiflug des Buntfalken angeht. Manche Pächter meinen nämlich dass JEDER Greifvogel ihrem Wild nachstellen würde. Hat einer der Pächter grünes Licht gegeben haben später höchstens die Pächter unter sich etwas zu klären.
Der Fall kann insofern gar nicht auftreten, als die Zustimmung aller Pächter erforderlich ist.

VG
Pere ;)
 
Thema: Buntfalkenzüchter gesucht

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