Sibirische Blaunachtigallen Meldepflichtig????

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waldemar.b

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Hallo,
Ich habe heute von einem Kollegen erfahren, dass Sibirische Nachtigallen Meldepflichtig sein sollen.
Hat irgend jemand da was genaueres dazu?
Wie verhalte ich mich in so einem Fall? Ich wusste das nicht!
LG
Waldemar
 
Hallo,

meinst du Luscinia cyane?

Den Schutzstatus kann man auf www.wisia.de recherchieren.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, genau die meine ich. In der Lsue hae ich die aber nicht gefunden und seit wann die meldepflichtig sind, und ob überhaupt, steht da auch nicht.
LG
 
Hallo,

ich komm mit Wisia aktuell nicht mehr so richtig zurecht, die haben einiges geändert, früher konnte man z.B. immer die Schutzhistorie abrufen, das geht jetzt offenbar nicht mehr. Aber da steht was von August 2018, könnte das der Zeitpunkt der Listung sein?

Und da steht streng bzw. besonders geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz, Status b

Ich würde halt mal vorsichtig bei dem für dich zuständigen Amt anfragen, da kommst du ja eh nicht drumrum.

Wenn sich der Schutzstatus bestätigt und die Tiere herkunftsnachweis- und meldepflichtig sind, wäre das weitere Prozedere wohl so:

Wenn es ein Altbestand ist (also vor dem Zeitpunkt der Listung im Besitz), wirst du wahrscheinlich eine Glaubhaftmachung erbringen müssen. Also z.B. zwei Zeugen, die dir bestätigen, dass die Tiere zu dem fraglichen Zeitpunkt schon in deinem Besitz waren.

Wenn du sie später erworben hast, würde ich mich an den Verkäufer/Züchter wenden, damit er dir einen Herkunftsnachweis ausstellt.

Dann wäre mal die legale Herkunft geklärt, wobei eine geschlossene Beringung da sicher auch noch sehr hilfreich wäre.

Dann bliebe noch das Problem mit der Meldepflicht, da ist die Frist ja bestimmt (deutlich) überschritten. Da müsste man dann wohl auf die Kulanz der zuständigen Behörde hoffen.

Das Problem mit der ganzen Geschichte ist halt die, dass es ganz arg auf die zuständige Behörde ankommt, wie sie reagiert. Der Ermessenspielraum ist hier offenbar sehr groß. An meinem früheren Wohnort war ein RP für mich zuständig, mit dem man vernünftig reden konnte und das Haltern positiv gegenüber stand. An meinem jetzigen Wohnort geht es extrem pingelig zu und bei jeder Kleinigkeit wird mit Beschlagnahmung gedroht. Und Kleinigkeit heißt hier z.B., dass auf dem Zuchtnachweis das Gewicht der Elterntiere fehlt oder sowas in der Größenordnung. Von daher kann man nicht sagen, mach das und dann passiert das.

Viele Grüße
 
Hallo,
Inzwischen ist es ja leider bei uns so, dass man vor jedem Vogelkauf erstmal nachschauen sollte, ob die Vögel inzwischen irgendwie geschützt sind.
Aber wie mache ich das, wenn ich auf einer Börse bin und mir einPaar Vögel gut gefällt, und ich das gerne kaufen möchte?
Da auf meiner Behörde inzwischen auch so eine Haarspalterin sitzt, überlege ich mir, ob ich das ganze überhaupt noch brauche.
LG
 
Hallo,

Aber wie mache ich das, wenn ich auf einer Börse bin und mir einPaar Vögel gut gefällt, und ich das gerne kaufen möchte?

Handy mitnehmen und vor Ort ins Internet auf www.wisia.de, Namen in die Recherche eintippen und fertig.

Die Anforderungen an Tierverkäufer auf Vogelbörsen sind im Vergleich zu Reptilienbörsen halt leider ziemlich lax. Auf Reptilienbörsen müssen meldepflichtige Arten schon seit zig Jahren entsprechend gekennzeichnet sein. Normal laufen da auch Behördenvertreter durch und kontrollieren, ob die entsprechenden Papiere mitgeführt werden. Auf Vogelbörsen ist mir sowas noch nie untergekommen.

Da auf meiner Behörde inzwischen auch so eine Haarspalterin sitzt, überlege ich mir, ob ich das ganze überhaupt noch brauche.

Genau aus diesem Grund schaffe ich mir schon seit vielen Jahren keine nach dem Artenschutzrecht meldepflichtigen Tiere mehr an. Das ist ja ein Hobby, das Spaß machen soll, und mit der ganzen Bürokratie macht mir das keinen Spaß mehr. Leider hat man diese Melderei aber inzwischen schon, wenn man im Garten ein paar Hühner hält, wenn auch aus anderen Gründen.

Viele Grüße
 
Hallo,
Ich habe kein Handy, mit dem ich ins Internet komme, ich hab das zum telefonieren!
Mit den Europäern hab ich auch ziemlich aufgeräumt, eben wegen dem Meldekram.
Aber da kauft man dann extra "Exoten" und dann geht der ganze Scheiß von vorne los.
Das macht echt keinen Spass mehr. Dann wundern sich die Vereine, weil sie keine Mitglieder mehr bekommen.
LG
 
Die Sibirische Nachtigall ist seit ca 2 Jahren geschützt.
Der wissenschaftliche Name hat sich geändert in Larvivora cyane. Unter diesem und dem alten Namen findet man die Art bei Wisia.de
Taxon Information
gültiger Name:
Luscinia cyane
Gruppe:
Vögel
Taxonomie:
Metazoa https://www.wisia.de/prod/images/getnames_pfeil.gif Chordata https://www.wisia.de/prod/images/getnames_pfeil.gif Aves https://www.wisia.de/prod/images/getnames_pfeil.gif Passeriformes https://www.wisia.de/prod/images/getnames_pfeil.gif Muscicapidae https://www.wisia.de/prod/images/getnames_pfeil.gif Luscinia
Synonyme und Schreibweisen:
Larvivora cyane
Landespr. Namen:
https://www.wisia.de/prod/images/wisialogo_100.gif
ein Service des
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unterstützt von
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Schutz:
Regelwerk Fußnoten Name im Regelwerk
Vogelschutzrichtlinie 08/2018 Art.1 [VSR]
Anhang:Art.1 Larvivora cyane
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Status:b Luscinia cyane

Ich glaube es waren über 70 Arten die mit unterschiedlichen Begründungen neu unter Schutz stehen.
Rosi.N.
 
Hallo,
Vielen Dank erstmal.
mfg
 
Hallo,

der Vogel ist ein Vogel aus der Vogelschutzrichtlinie, wie z.B. auch der Rosenbrustkernknacker. Dies bedeutet Meldepflicht , aber keine Beringungspflicht.
 
Thema: Sibirische Blaunachtigallen Meldepflichtig????
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