6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden!

Diskutiere 6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden! im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Da hat´s nicht mal einen Verdachtsfall!!!!!!!!!!! Bitte mailt dahin, HüFo und Bündniss sind informiert, vom Laufiforum haben die ersten schon...
LadyCassandra schrieb:
klaro..aber warum nicht den ehemaligen halter der sie vor 17 jahren(oder so ) ausgewildert hat..die gänse können ja nix dafür
Nach österr. Recht macht sich natürlich die Person strafbar die die Tiere in die Wildnis entlässt, wird also fast immer der Besitzer sein.
Die Gänse machen sich natürlich nicht strafbar :p
YW
 
südwind schrieb:
hab mich trotz vermeintlicher faunenverfälschung, :p nicht abhalten lassen, bei der stadtverwaltung aufs schärfste zu protestieren. klar doch.:zustimm:


Ich finde übrigens grad' auch gar nichts im StGB unter dem Begriff "Faunenverfälschung". Hat da jemand zufällig die exakten §§ griffbereit? Oder ist das so'n Pseudogesetz der "grünberockten Gurkentruppe mit Gamsbart am Hut und Schießgewehr" (gemeint sind die hier Beschriebenen: http://www.wasjaegerverschweigen.de/war.html)?

Gruß,
Werner
 
ich hab mir auch schon im stillen gedacht, ob hinter Y W eventuell ein jäger steckt. denn aussagen, wie zuviel hybridstockenten, passen m.e. zu den ansichten dieser gruppierung.
 
Munin schrieb:
Ich finde übrigens grad' auch gar nichts im StGB unter dem Begriff "Faunenverfälschung". Hat da jemand zufällig die exakten §§ griffbereit?
Gruß,
Werner
Suchst in der falschen Quelle :zwinker:
BjagdG §28
 
südwind schrieb:
ich hab mir auch schon im stillen gedacht, ob hinter Y W eventuell ein jäger steckt. denn aussagen, wie zuviel hybridstockenten, passen m.e. zu den ansichten dieser gruppierung.
Das jetzt dieser unsinnige Quark wieder kommt war klar.
 
Auch ich habe mich angeschlossen weil ich das unerhört finde.

Bitte erklärt mit mal den Begriff: Faunenverfälschung.

MfG

Georg
 
Hab gemailt.
Und enthalte mich jeglicher Äußerung zu unsinnigem Quark, besonders von Leuten, die Postings anderer ohne jede Begründung als solchen bezeichnen.
 
Escarabajo schrieb:
Auch ich habe mich angeschlossen weil ich das unerhört finde.

Bitte erklärt mit mal den Begriff: Faunenverfälschung.

MfG

Georg

Aber gerne doch. Nachzulesen auch unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Neozoen

Gemeint ist damit -so meine Definition- alles, was an Lebensformen in den Augen des Einen eine Bereicherung der Fauna darstellt, in den Augen des Anderen (vorwiegend der Jägerschaft) aber "da nicht hingehört, wo es sich grad jeweils aufhält" und deshalb dem Waidmann idealer Weise Gelegenheit zu ethnischen Säuberungsaktionen in der Tierwelt gibt. Manchmal wird dann im Eifer des Gefechts auch schon mal auf vermeintliche Neozoen angelegt, etwa "Jäger schießt auf Mountain-Biker" (Fränkische Nachrichten, 25.02.2006) oder "14jähriger im Wald erschossen" (SPIEGEL ONLINE - 15.02.2006). Manchmal klappt die "Freund / Feind Erkennung" aber so ganz und gar nicht, wie etwa bei "Jäger schießt Jäger in den Arm" (Krone-Zeitung, 14.2.2006).

Ganz wichtig ist aber unbedingt festzuhalten, dass Neozoen fürchterlich viele Schäden anrichten. Diese bewegen sich zwar im allgemeinen weit unter dem Schadenpotenzial eines durchschnittlichen deutschen Chemiewerks (hier wird der "gelegentlich grenzwertüberschreitende Vorstand" i.d.R. allerdings eher seltener waidmännisch liquidiert..), aber die falschfaunigen Viecher machen halt alles kaputt, und graben quasi des Jägers ganzes heiliges Revier um. Und untergraben obendrein vermittelst ihres unerlaubten Aufenthaltes in selbigem auch noch des Jägers Autorität. Respektloses Getier aber auch.. ;)

Gruß,
Werner
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dunnawetta schrieb:
Hab gemailt.
Und enthalte mich jeglicher Äußerung zu unsinnigem Quark, besonders von Leuten, die Postings anderer ohne jede Begründung als solchen bezeichnen.
Schön dann bleibt einem ja dieser Quark mal erspart.
 
tamborie schrieb:
Schön dann bleibt einem ja dieser Quark mal erspart.
Deine Fähigkeiten, sachbezogen, konstruktiv und ganz dicht am Thema zu diskutieren, bezaubern mich einfach immer wieder aufs Neue. Das mußte mal raus.:D
 
anser anser...

zu deutsch: graugans, lebt hier in mitteleuropa,

...ist die stammform unserer normalen hausgänse, ich sehe da keinen zusammenhang zur faunenverfälschung, da es schon immer "haustierflüchtlinge" gegeben hat! auch wenn diese gänse wohl ausgesetzt wurden, sehe ich da wirklich keine gefahr für die heimische graugans!

und in unserer versauten umwelt hat die natur was anderes zu tun, als sich einiger hausgänse zu entledigen.
da wäre noch der parasitär lebende "homo sapiens", und zwar ausschließlich die sogenannte "zivilisierte" form, die sogar nach letzten zeitungsberichten in deutschland vom aussterben bedroht zu sein scheint.
"homo sapiens germanicus" auf der roten liste, von H5N1 an den rand der ausrottung getrieben? :+klugsche

jetzt bellt mal schön...

grüße floyd :?
 
Ich finde übrigens grad' auch gar nichts im StGB unter dem Begriff "Faunenverfälschung". Hat da jemand zufällig die exakten §§ griffbereit? Oder ist das so'n Pseudogesetz der "grünberockten Gurkentruppe mit Gamsbart am Hut und Schießgewehr" (gemeint sind die hier Beschriebenen

Im Prinzip können beim Thema "Aussetzen" und "Auswildern" folgende Gesetzeskomplexe berührt sein:

BGB
§ 960 BGB Wilde Tiere
(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

Als „geschlossene Privatgewässer“ werden in erster Linie Anlagen mit fester Umzäunung oder innerhalb befriedeter Bezirke anzunehmen sein. Ein Gewässer außerhalb eines befriedeten Bezirkes gilt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, nicht als „geschlossenes Privatgewässer“ (Ausnahme: Sondergenehmigung). Der Übergang zur „Herrenlosigkeit“ hängt de facto vom Verhalten des vormaligen Eigentümers ab.

Tierschutzgesetz :
§ 3 Abs 3,4 TierSchG
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,

Absatz 3 stellt auf Haustiere ab, deren man sich durch Aussetzen entledigt. dies dürfte bei der Fragestellung i.a. nicht zutreffen.

Bei Abs 4 wird die Lage etwas komplizierter: Es ist zu klären, ob das Tier auf das Leber in der Natur vorbereitet ist oder nicht. Dies kann eine Beweisfrage sein, die im Extremfall gutachterlich zu entscheiden sein wird. Sind die Tiere z.B. kupiert, kann u.U. ein Verstoß vorliegen. In der Rechtspraxis kann man jedoch davon ausgehen, dass die Behauptung, die Tiere sind in der Lage, sich der freien Natur zu überleben, nicht leicht zu widerlegen sein wird.

Bei der Fütterung und Betreuung kann allerdings ein Sachverhalt eintreten, der Anlass geben kann, den Status der „Herrenlosigkeit“ in Zweifel zu ziehen.

Das Naturschutzrecht
§ 41 BNatSchG
(2) Die Länder treffen unter Beachtung des Artikels 22 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 11,,,,,,,, geeignete Maßnahmen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns 1. von Tieren und 2. von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr ......
.... Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind auszunehmen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. das Einsetzen von Tieren
a. nicht gebietsfremder Arten,
b. gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten. Die Länder können weitere Vorschriften erlassen; sie können insbesondere die Voraussetzungen bestimmen, unter denen die Entnahme von Tieren oder Pflanzen wild lebender nicht besonders geschützter Arten aus der Natur zulässig ist. (http://www.nabu.de/m06/m06_02/03463.html)

Jagdrecht: BJG, Länderjagdgesetze, Ausführungsverordnungen

Herrenlose Wildtiere unterliegen i.a. dem Jagdrecht. Das Recht, wilde Tiere zu bejagen bzw. sich diese anzueignen, steht ausschließlich dem Jagdberechtigten zu. Dies wird i.a. der Pächter des betreffenden Reviers sein.

Bei der Jagd sind die entsprechenden Regelungen, insbesondere die Schonzeiten zu beachten.

Herrenlose (.s.o.) Tiere einzufangen oder einzufangen, obliegt also ausschließlich dem Jadgberechtigten. (NB: Zum Einfangen ist auch für den Jagdber. eine Sondergenehmigung erforderlich)

Zu beachten ist außerdem, dass Jagdausübung nur auf sog. nicht umfriedetem Gebiet zulässig ist. Innerhalb geschl Ortschaften wird dies i.a. nicht zutreffen.

Die Ausübung der Jagd ohne die entsprechende Berechtigung erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei, die Bejagung während der Schonzeit erfüllt den Tatbestand eines Schonzeitvergehens.

Unterliegen die Tiere nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzgesetz, so kann ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, internationale Schutzbestimmungen u. dgl. vorliegen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.

Unterliegen die Tiere weder dem Jagd- noch dem Naturschutzrecht, kann u.U. ein Aneignungrecht für jedermann entstehen.

Eine Behördliche Androhung, den Bestand widrigenfalls „abzuschießen“, sollte also zunächst daraufhin geprüft werden, ob Rechtsgrundsätze verletzt werden, ggf die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorliegen etc. Ist die Anordnung rechtlich nicht einwandfrei, kann ein Ordnungswidrigkeiten – oder gar Straftatbestand vorliegen. Dem Einfangen können u.U. tierschutz-, jagd- oder seuchenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass

1. - beim "Aussetzen" diverse Regelungen zu beachten sind. Einfacher ist die Lage, wenn die Tiere „entkommen“ sind oder sich der "Einwirkung des Eigentümers mehr als nur vorübergehend“ entzogen haben"

2. - wenn die Tiere einmal in der freien Natur sind, und sich der dauernden Einwirkung entzogen haben, eine neue, rel schlecht zu überblickende Rechtslage eintritt. Ein "Rückgängigmachen" ist mit zahlreichen juristischen Fallstricken versehen, was allerdings auch für übereifrige Behörden gilt.
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Auch Faunenverfälschung ist strafbar.
YW
Das ist richtig, und auch vom Sachgehalt her nicht unbeachtlich. Gerade Wasservögel neigen zur Hybridbildung, was bei einigen Arten schon sichtbar zu Veränderungen im Phänotyps geführt hat. Im vorliegenden Fall mit einigen Hausgänsen auf einem Teich dürfte dies aber kaum Bedeutung haben, v.a. wenn man bedenkt, dass die gleiche Argumentation für jede größere, naturnahe Freilandhaltung gilt.

Die größte "Faunenfälschung" ist immer noch die Spezies Mensch, der rücksichtslos in sämtliche Habitate eindringt, in denen er im Grunde nichts verloren hat.
 
Gänseerpel schrieb:
Tierschutzgesetz :
Zitat:
§ 3 TierSchG
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen


Absatz 3 stellt auf Haustiere ab, deren man sich durch Aussetzen entledigt. dies dürfte bei der Fragestellung i.a. nicht zutreffen.
Du hast vergessen was oben noch hingehört "Es ist verboten".
Außerdem kommt im zitierten Gesetz keineswegs der Begriff "Haustiere" vor. Es betrifft Tiere die sich in seinem Haus, Betrieb oder in der Obhut des Menschen befanden! Das dies auf Hausgänse zutrifft ist kaum anzuzweifeln.
Yellow Warbler
 
Gänse sind gerettet

Gänse haben die Wahl
Mehrere Angebote für ein Asyl sichern ihr Überleben

Neukirchen. Die sechs Graugänse aus Neukirchen bleiben am Leben: Nach dem Aufruf unserer Zeitung, eine neue Bleibe für die Vögel zu finden, haben sich gestern mehrere Leser gemeldet, die den Tieren ein Asyl bieten wollen.

"Ich bin wirklich heilfroh, dass das noch klappt, hätte nicht gedacht, dass sich so viele melden", sagte Cornelia Raabe, an deren Grundstück die Gänse leben. Bis zum Redaktionsschluss haben sich sechs Stallbesitzer bereit erklärt, die Gänse zu beherbergen. Aus Neukirchen selbst, Borken, Nausis, Schorbach, Asterode und Obergrenzebach kommen die Angebote.

Familie Raabe ist überglücklich, die Gänse vor dem Tod bewahren zu können. Gemeinsam überlegt sie nun, wo die Tiere am besten aufgehoben sind und wie sie in ihr Asyl kommen. "Wir müssen auch noch überlegen, wie wir sie einfangen und transportieren können", erklärt Herbert Raabe, ein Transporter fehle noch.

Die HNA Schwälmer Allgemeine bleibt am Ball, wird das Schicksal der Gänse verfolgen. (TIS)

15.03.2006
http://www.hna.de/hessen_schwalmstadt/00Gaense_haben_die_Wahl.html

Jetzt kann sich YW ja wieder abregen, da die bösen, Fauna verfälschenden Guusis untergebracht werden können ;) .

Achja, noch die Story dazu, wie´s dazu kam:
Todesurteil Vogelgrippe?
Sechs Gänse in Neukirchen müssen aus Angst vor Seuche weg – HNA sucht Asyl

Neukirchen. Am Totenbett hat Cornelia Raabe ihrer Großmutter versprochen, ein Auge auf ihre Graugänse zu haben. Auch wenn die Tiere halb verwildert seien, bat die Großmutter, könne Cornelia sie doch ein wenig füttern. Seit 18 Jahren erfüllt Cornelia Raabe das Vermächtnis ihrer Oma. Doch nun ist Schluss: Die Tiere sollen sterben. Angesichts der Vogelgrippe seien sie eine Gefahr für Menschen, so die Stadt Neukirchen und das Veterinäramt in Homberg.

Das Problem: Es handelt sich bei den sechs Gänsen um verwilderte Hausgänse, die somit unter die bundesweite Aufstallpflicht fallen. Die gilt wegen der Vogelgrippe. "Durch Züchtung sind Hausgänse an Menschen gewöhnt, deshalb stellen sie eine Gefahr dar", sagt Dr. Hans-Gerhard Heil, Leiter des Veterinäramts in Homberg. Es gehe darum, den direkten und indirekten Kontakt mit Menschen zu verhindern.

"Ich werde noch verrückt, wenn ich sehe, was hier passiert", meint Herbert Raabe, der Ehemann von Cornelia. "Die haben Angst vor einem Risiko, wo keins ist." Panikmache sei das, ein Nachbar wolle die Vogelgrippe nutzen, um die unliebsamen Gänse loszuwerden. Die Tiere laufen im Gebiet, wo der Mühlengraben in die Grenf mündet, auch in Gärten der Anwohner umher, hinterlassen dort Kot.

Darüber beschwerten sich immer wieder Einwohner, sagt Neukirchens Bürgermeister Klemens Olbrich. Da die Gänse herrenlos sind, ist die Stadt in der Pflicht. "Angesichts der Vogelgrippe stellen sie eine Seuchengefahr dar", erklärt der Bürgermeister. Da sich keine Bleibe für die Gänse finde, müssen die Tiere wohl getötet werden.

Olbrich ist angesichts der hohen Sensibilität gegenüber der Vogelgrippe lieber vorsichtig, möchte auf Nummer sicher gehen. Außerdem hätten die Gänse ja ein "tolles Lebensalter" erreicht.

Cornelia Raabe kann überhaupt nicht verstehen, warum auf einmal die Gänse eine Gefahr darstellen. Gerade für Spaziergänger und die Nachbarn aus dem Altenheim seien sie doch eine Attraktion. Eine Frist, die das Ordnungsamt Neukirchen den Raabes bis heute gesetzt hat, wurde noch einmal verlängert. Denn vielleicht findet sich ja doch noch ein Asyl für die sechs Gänse. "Unser größter Wunsch ist es, dass man die Gänse nicht einfach abknallt", sagt Cornelia Raabe. (TIS)
14.03.2006
http://www.hna.de/hessen_schwalmstadt/00Todesurteil_Vogelgrippe.html

Danke an alle, die an die Stadtverwaltung gemailt haben :beifall: .

liebe Grüsslis... Lexx
 
Lexx schrieb:
Jetzt kann sich YW ja wieder abregen, da die bösen, Fauna verfälschenden Guusis untergebracht werden können ;) .
liebe Grüsslis... Lexx
Da bin ich aber froh! Gerade noch einmal gut ausgegangen :zustimm:
YW
 
Außerdem kommt im zitierten Gesetz keineswegs der Begriff "Haustiere" vor. Es betrifft Tiere die sich in seinem Haus, Betrieb oder in der Obhut des Menschen befanden! Das dies auf Hausgänse zutrifft ist kaum anzuzweifeln.
Yellow Warbler
Der Abschnitt zielt auf das häufig zu beobachtende Aussetzen von Tieren, um sich ihrer zu entledigen, ab. Der Gesetzestenor geht u.a. aus Abs. 4 hervor. Neben dem Tierschutz -Grundsatz, der gewährleisten soll, dass sich das Tier ohne die Hilfe des Menschen am Leben erhalten kann, spielt auch der beabsichtigte Zweck eine Rolle: Geht es darum, dem Tier ein Leben unter Wildbedingungen zu ermöglichen, oder nur, sich der Betreuerpflichten zu entziehen? Der Begriff "Faunenfälschung" zielt im übrigen in erster Linie darauf ab, eine (meist gezielte) dauerhafte Ansiedlung oder Einbürgerung einer gebietsfremden Art zu verhindern.

Um auf den vorliegenden Fall zurückzukommen:
Der letztgenannte Aspekt wird kaum zu unterstellen sein. Auch ist überhaupt nicht klar, ob es sich um ein gezieltes Aussetzen oder um ein Entweichen mit konkludentem Verzicht auf "Wiedererlangung" handelt.

Eine Abschußanordnung dürfte im vorliegenden Fall sicher nicht angemessen und damit rechtswidrig wein.

Ich möchte aber betonen, dass ich Deiner Kritik im Prinzip zustimme. Durch die Einkreuzung von Haustierrassen in Wildpopulationen können irreparable Schäden entstehen.
 
Gänse haben die Wahl
Mehrere Angebote für ein Asyl sichern ihr Überleben

Neukirchen. Die sechs Graugänse aus Neukirchen bleiben am Leben: Nach dem Aufruf unserer Zeitung, eine neue Bleibe für die Vögel zu finden, haben sich gestern mehrere Leser gemeldet, die den Tieren ein Asyl bieten wollen.

Da wird der ganze Schwachsinn wieder lupenrein deutlich, dem deutsche Behörden offenbar landesweit unterliegen.
Anstatt, wie von der Aufstallungsverodnung beabsichtigt, in menschlicher Obhut gehaltene Tiere "säuberlich" von, in freier Wildbahn lebenden zu trennen, lassen sich unterbeschäftigte Beamte von selbstgestrickten juristischen Spitzfindigkeiten leiten und legen rein juristische, jedoch nicht sachgerechte Überlegungen zugrunde. Dies führt dann im Endeffekt dazu, dass der Verordnungzweck ins Gegenteil verkehrt wird: In freier Wildbahn lebende Vögel (die dem AI Virus nach geltender Auffassung ausgesetzt sind und als potentiell infiziert gelten) werden eingefangen und zum - angeblich zu schützenden Hausgeflügel gesperrt. Womöglich bei der Aktion zufällig mitgefangene Wildvögel werden als potenzielle Virusträger angstvoll schnelltens möglichst weit wieder zurück ins Wasser geworfen.

Einen grösseren Blödsinn kann man sich kaum noch ausdenken.

Viele biologischen Details über das AI Virus sind nicht bekannt. Aber eines kann sicher gesagt werden: Der Virus macht bestimmt keine Unterscheidung zwischen "Hausgänsen" und sonstigen Wasservögeln.

Die Gefahr eines Seucheneintrags durch derlei behördliche Anordnungen
ist also durchaus konkret gegeben.

Bleibt Frage, wer ggf die Verantwortung trägt. Vermutlich, wie in derartigen Fällen üblich, niemand
 
In freier Wildbahn lebende Vögel (die dem AI Virus nach geltender Auffassung ausgesetzt sind und als potentiell infiziert gelten) werden eingefangen und zum - angeblich zu schützenden Hausgeflügel gesperrt.
Naja, das ist jetzt erstmal spekulativ, ob die Gänse tatsächlich ohne Quarantäne und Untersuchung zu anderem Geflügel kommen ;).
Aber ich denke auch, bevor man Zeit und Energie in die Organisation für den Abschuß investiert, hätte die zuständige Behörde mit dem zuständigen Kreisvetamt (welches den Abschuß befürwortet hatte) nach einer Unterbringung mit Quarantäne suchen können. Sicherlich hätte sich bei Nachfragen bei Kleintierzuchtvereinen, Tierschutzvereinen und Tierheimen eine sichere Möglichkeit gefunden.
Aber offentsichtlich ging es dabei darum, das man Ruhe vor den zeternden Nachbarn bekommt, die sich über die Gänse beschwert hatten und hat den Vogelgrippehype dafür nutzen wollen, dieses Problem aus der Welt zu schaffen.
Traurige Welt das :traurig: .
Grüsslis... Lexx
 
Thema: 6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden!

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