Hallo zusammen,
genausowenig wie jeder Züchter ein Teufel ist, so gibt es ja auch gewissenhafte "Halter". Wichtig ist nur, dass Nileka sich bewusst ist, dass Goldstirnsittiche nicht mit australischen Sittichen wie Wellen-, Nymphen-, Glanz- oder Singsittichen zu vergleichen sind. Angekommen ist ja schon die Nachricht, dass eine Dreiergruppe nicht geht. Sollte das Tier zu einem Einzelvogel kommen, stellt sich natürlich die Frage, warum der bislang alleine war...
Darüber hinaus ist die Verpaarung bei Aratingas nicht so einfach wie bei Wellensittichen. Selbst wenn die Henne also zu einem Hahn kommt, ist nicht gesagt, dass die beiden harmonieren. Was passiert eigentlich, wenn das zukünftige Paar nicht harmoniert? Den alteingesessenen Vogel gibt man nicht wieder weg, also muss die Neue wieder gehen. Das geht aber nach dem Schutzvertrag nicht. Und dann? Dann hat man zwei Vögel zu Hause sitzen, die sich anöden. Natürlich kann es auch bei einem Züchter passieren, dass der erste Partner nicht der richtige ist, aber der weiß dann, was zu tun ist und hat auch die nötigen Kontakte, die nächsten Schritte zu tun (Austausch eines Vogels, Zukauf etc.). Quintessenz ist, dass auch bei der Vermittlung des Vogels an einen "Privathalter" mit einem alleinstehenden Männchen in gleichem Alter die Sache noch nicht gegessen ist, wenn man verantwortungsvoll vermitteln will.
Mein Eindruck bei vielen Menschen, die sich für ein Tier aus Vermittlung interessieren, ist, dass es für sie eine spontane Eingebung ist, frei nach dem Motto: billig und verfügbar. Das schlechte Gewissen kann man damit beruhigen, dass man ein gutes Werk tut. Gerade bei südamerikanischen Sittichen sind die Menschen immer wieder davon fasziniert, dass sie den Flair eines Großpapageien haben aber nur ein Bruchteil dessen kosten bzw. aus Vermittlung leichter zu bekommen sind.
Zu guter letzt möchte ich mal in den Raum stellen, dass das Zuchtverbot wahrscheinlich ohnehin hinfällig wäre, wenn eine Schutzgebühr erhoben wird. Ist es nicht so, dass der Schutzvertrag (Abgabeverbot etc.) bei einer Schutzgebühr hinfällig wird? Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass in diesem Fall auch ein Zuchtverbot kippt. Nileka hat dann nur die Wahl: Schutzgebühr oder Schutzvertrag.
Beste Grüße
Gert