Ab wann eine Aussenvoliere?

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Sagany

Guest
Hallo,
Folgende Frage:
Es heisst, hält man seine Vögel in der Wohnung kann man sie halten wie man will, im Prinziep (Leider) auch in einem Karton.
Nur bei Aussenvolieren müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden was Größe,Besatzdichte usw. angeht.
Nun meine Frage:
Ab wann ist es eine Aussenvoliere?
Auch auf dem Balkon?Veranda?Dach?Aussen am Fenster?
 
Gute Frage

denke ist auch mit ne Ermessensfrage der zuständigen Behörde.
 
Ich denke dass es dann eine Außenvoliere ist, wenn sie ständig außerhalb der Wohnung/Haus verbleibt.
Eine Zimmervoli wird nicht dadurch zur Außenvoli, wenn ich sie für 2 Stunden in die Sonne auf den Balkon schiebe.
 
...

Der Gedanke bei der ganzen Sache war wahscheinlich Mindestmaße für Käfige/Volieren vorzugeben wo die Tiere immer darin verbleiben ohne Freiflug.

Dies gilt sowohl für Volieren im Innen- und Außenbereich wenn die Vögel keinen Freiflug haben und wenn du züchten willst.


-----Extrembeispiel---------
Also wenn dir jemand nachweisen kann das zu z.B. einen Graupapagei in einem Käfig der Größe 70 x70 x70cm schon ein jahr ohne Freiflug gehalten hast wird dir das Tier vom Amtstierarzt weggenommen.

Das ganzen basiert auf einem Gutachten für die Mindestanforderung von Papageien diese umfaßt nicht nur die Käfiggröße sondern auch Haltungstermperaturen, Futter, Ausstellungen usw.
 
Hallo,

Sagany schrieb:
Es heisst, hält man seine Vögel in der Wohnung kann man sie halten wie man will, im Prinziep (Leider) auch in einem Karton.
Nur bei Aussenvolieren müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden was Größe,Besatzdichte usw. angeht.
Nun meine Frage:
Ab wann ist es eine Aussenvoliere?
Auch auf dem Balkon?Veranda?Dach?Aussen am Fenster?
Es geht bei den rechtlichen Bestimmungen zu Aussenvolieren überhaupt nicht darum, dass es sich um eine Voliere handelt. Hat nix mit Vögeln zu tun, sondern schlichtweg mit Baurecht. Was auch immer du auf deinem Grundstück baust: es gelten BauGB, Bauordnung, Nachbarrechtsgesetz und dutzende weiterer Vorschriften. Das ist bei einem Carport oder Holzschuppen genau so wie bei einer Voliere. Sinn der Sache ist einfach, dass nicht jeder Depp genehmigungsfrei sein Grundstück nach und nach völlig mit 'Kleinbauten' zupflastern kann, wie er will.

Könntest du die Vorschriften über Größe und Besatzdichte bei der Vogelhaltung in Aussenvolieren bitte mal nennen?

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo

Schon mal was von Naturschutzgesetz gehört?

In den Naturschutzgesetzen der Länder gibt es in der Regel einen Artikel, der sich mit Tiergehegen befasst. In Bayern ist es der Artikel 20a des BayNatSchG. (In Niedersachsen soweit mir bekannt der § 45).

Die von dir genannten Vorschriften gelten unabhängig vom Verwendungszweck. Wenn du Tiere drin halten willst gilt (bezügl. des Gebäudes) zusätzlich das Naturschutzgesetz.

Viele Grüße
 
ja soay,das meinte ich, man braucht dann eine gehegegenehmigung und das "gehege" also die voliere wird begutachtet und für die arten die du hälst muss sie eine bestimmte größe aufweisen , dazu wird das gutachten für die mindestanforderungen and die haltung von vögeln zu rate gezogen.
meine frage war aber ab wann ich sozusagen eine "gehegegenehmigung" beantragen muss und diese mindestmasse einhalten muss, also auch auf den balkon,veranda ,dach etc.??

in der wohnung ist es anders, da kann man machen was man will(leider,für manche arme tiere..)
 
Hallo,

> Schon mal was von Naturschutzgesetz gehört?

Klar. In Bbg sind Tiergehege in § 43 geregelt.

> Die von dir genannten Vorschriften gelten unabhängig vom Verwendungszweck. Wenn du Tiere drin halten willst gilt (bezügl. des Gebäudes) zusätzlich das Naturschutzgesetz.

Das ist mir schon klar. Allerdings sagt o.g. Tiergehe-§ 43 BbgNatSchG nichts über die konkreten Voraussetzungen. Nach § 43 (2) sind Tiergehege zwar genehmigungsbedürftig. Davon sind aber nach § 43 (6) 5. ausdrücklich "Gehege auf zum engeren Wohnbereich gehörenden Flächen, in denen ausschließlich für private Zwecke und in geringer Anzahl wild lebende Tiere der Arten gehalten werden, die verhaltensgerecht auch in Zimmerkäfigen, Aquarien, Terrarien oder vergleichbaren Behältnissen gehalten werden können, soweit es sich hierbei nicht um Tiere streng geschützter Arten handelt", ausgenommen.

Insofern ist eine Aussenvoli im Garten mit 20 Wellis oder Agas nach meiner Interpretation nach diesem Gesetz genehmigungsfrei. Meine Frage nach einer konkreten Vorschrift würde z.B. durch eine entsprechend konkretisierende Rechtsverordnung beantwortet (Die sollte aber im Gesetz erwähnt sein). Gibt es sowas nicht, müßte wohl die zuständige UNB nach Gutdünken entscheiden. Und das immer das schlechteste, was einem als Bürger passieren kann.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo

Stefan.S schrieb:
...Davon sind aber nach § 43 (6) 5. ausdrücklich "Gehege auf zum engeren Wohnbereich gehörenden Flächen, in denen ausschließlich für private Zwecke und in geringer Anzahl wild lebende Tiere der Arten gehalten werden, die verhaltensgerecht auch in Zimmerkäfigen, Aquarien, Terrarien oder vergleichbaren Behältnissen gehalten werden können, soweit es sich hierbei nicht um Tiere streng geschützter Arten handelt", ausgenommen....

Im Art. 20a des BayNatSchG gibt es eine solche Einschränkung nicht. Jedes Tiergehege in dem Tiere wildlebender Arten ganz oder teilweise im Freien gehalten werden ist genehmigungspflichtig.

Deshalb: Immer bei der zuständigen Naturschutzbehörde erkundigen.

Viele Grüße
 
Thema: Ab wann eine Aussenvoliere?
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