Ab wann unternehmen ATA etwas?

Diskutiere Ab wann unternehmen ATA etwas? im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Meine Frage steht ja eigentlich schon oben, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man einen Vogel befreien kann? Danke schonmal
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tweety1212

Guest
Hallo

Meine Frage steht ja eigentlich schon oben, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man einen Vogel befreien kann? Danke schonmal
 
Hallo tweety1212,

kommt darauf an, um was es sich genau handelt.
Es müssen schon grobe Verstöße gegen die "vorgeschriebenen" Haltungsbedingungen vorliegen, dass der ATA einschreiten kann. Meist wird zuerst gemahnt...
Ist leider oft recht unbefriedigend...

MfG,
Steffi
 
Ab wann ?

Auf Anzeige, recht schnell z. B., wenn eine erforderliche Genehmigung nicht vorliegt. Am besten rufst Du den zuständigen Amtstierarzt an und fragst. Zu bedenken ist auch, was mit beschlagnahmten Vögeln geschieht. Ansonsten schliesse ich mich Steffi an, die Zustände müssen schon gravierend sein, damit Eingriff in das Eigentum gerechtfertigt ist.

Was versprichst Du Dir von einer so allgemein gestellten Frage ?
 
Was versprichst Du Dir von einer so allgemein gestellten Frage ?
Ich kann zwar nicht zuordnen ob das jetzt bös oder nett gemeint ist aber ich nehms mal mit Humor :prima:
Ich habe heute auch beim ATA angerufen und ihm die sache geschildert, und wie ich vermutet habe kann man nichts machen da die Mindestanforderungen erfüllt sind :(
ICh werde mich jetzt weiter um den Grauen kümmern und hoffe einfach das Menschen lernfreudig sind ;)
Drückt die Daumen
 
Wußte nicht, worauf sich die Frage bezieht, eine allgemeine Antwort bringt nicht viel, weil jeder Fall anders ist. Leider gibt es für die Vogelhaltung keine eindeutigen gesetzlichen Vorschriften, z. B. auch zur Paarhaltung, das heißt, man muß in Grenzfällen mit Gutachten arbeiten, zu dem Gegengutachten möglich sind etc. Es gibt jedoch auch ohne den Rechtsweg zahlreiche Möglichkeiten, v.a. wenn es sich um ein Ladentier handelt.
 
Ne leider ist es kein Ladentier, sondern aus der Zucht meines Vaters. DAmals schienen sie perfekt. Heute sieht es leider anders aus. Da aber rechtlich ncihts zu machn ist, müssen sie jetzt mit mir leben ;) und sich belehren lassen. Ich kann und möchte meine Kleine da nciht aleine lassen und sie verkümmern lassen. Und auch die ATÄ sagte das ich vermutlich mehr machen kann als sie. Eine kurze Zusammenfassung von der Geschichte stehthier

Dieser Thread sollte nur eine Hilfe sein, damit ich weiß wormit ich rechnen kann. Da mir die Kleine seitdem Besuch nciht mehr aus dem Kopf geht :( und ich sie da am liebsten rausholen würde.
 
Thema: Ab wann unternehmen ATA etwas?

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